Saudi-Arabiens Mandat für die elektronische Rechnungsstellung rückt immer näher

Selin Adler Ring
September 16, 2021

Die Behörde für Zakat, Steuern und Zölle (ZATCA) gab Anfang des Jahres die endgültigen Regeln für das saudi-arabische E-Invoicing-System bekannt und kündigte Pläne für zwei Hauptphasen des neuen E-Invoicing-Systems an.

Die erste Phase des saudi-arabischen E-Invoicing-Systems soll am 4. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden.

Da das Mandat kurz vor der Tür steht, haben wir die neuesten Nachrichten über eine Reform, die sich noch in der Entwicklung befindet, zusammengestellt.

Die detaillierten Leitlinien

Die letzte Dokumentation, die zu den Anforderungen übermittelt wurde, waren die detaillierten Leitlinien, die im August 2021 veröffentlicht wurden. Die ausführlichen Leitlinien verschaffen Klarheit über die folgenden Themen:

  • Auch wenn die Steuerrechnungen elektronisch erstellt werden müssen, können sie von den Verkäufern an die Käufer in einem vereinbarten Format weitergegeben werden. In der ersten Phase kann das vereinbarte Format für den Austausch von Rechnungen elektronisch, in einem von Menschen lesbaren Format oder in einem Papierformat sein. In der zweiten Phase kann jedoch nur das XML-Format oder PDF/A-3 mit eingebettetem XML für den Austausch elektronischer Rechnungen verwendet werden. Wird das menschenlesbare Format verwendet, so muss es in arabischer Sprache (zusätzlich zu jeder anderen Sprache) abgefasst sein, und es können arabische oder Hindi-Ziffern verwendet werden.
  • Eine gedruckte Kopie der vereinfachten Steuerrechnung muss den Käufern zur Verfügung gestellt werden. In gegenseitigem Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer kann die Rechnung jedoch auch elektronisch oder auf andere Weise übermittelt werden, so dass der Käufer sie lesen kann.
  • Die von einem Dritten erstellten elektronischen Rechnungen enthalten eine elektronische Markierung, die auf diese Tatsache hinweist. Diese Kennzeichnung wird automatisch generiert und ist in der für Menschen lesbaren Version der elektronischen Rechnung nicht sichtbar. Die menschenlesbare Fassung der Rechnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um eine Rechnung für Dritte handelt.
  • Für die zweite Phase werden in Zukunft spezifische Integrationsanforderungen veröffentlicht.

Überblick über die Bereitschaft für die erste Phase

Die Anforderungen der ersten Phase sind nicht so komplex wie die der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Dem ZATCA ist es gelungen, die Steuerpflichtigen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Der Termin für die Einführung wird wie geplant stattfinden und eine Verzögerung ist derzeit nicht zu erwarten.

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Author

Selin Adler Ring

Selin is Regulatory Counsel at Sovos. Based in Stockholm and originally from Turkey, Selin’s background is in corporate and commercial law, and currently specializes in global e-invoicing compliance. Selin earned a Law degree in her home country and has a master’s degree in Law and Economics. She speaks Russian, Arabic, English and Turkish.
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