Deutschland will die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen

Joanna Hysi
September 20, 2023

Update: 4. August 2023 von Dilara İnal

Deutsche regulatorische Änderungen für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.

Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.

Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.

Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

  • Papierrechnungen werden bis Ende 2025 akzeptiert. Auch elektronische Rechnungen, die nicht der CEN-Norm entsprechen, können mit Zustimmung des Käufers ausgestellt werden. Allerdings können elektronische Rechnungen auf Basis des CEN-Standards ohne Zustimmung des Käufers ausgestellt werden.
  • E-Rechnungen müssen erst Ende 2027 den CEN-Standard erfüllen, wenn sich die Transaktionsparteien darauf einigen und Rechnungen per elektronischem Datenaustausch (EDI) austauschen.

Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.

Europäischer Rat erlässt Ausnahmebeschluss

Der Europäische Rat hat Deutschland mit Beschluss vom 25. Juli 2023 ermächtigt, besondere Maßnahmen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen

Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Umsatzsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder, falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird, bis zur nationalen Umsetzung der Umsatzsteuerrichtlinie im digitalen Zeitalter (ViDA) in deutsches Recht.

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Update: 21. April 2023 von Anna Norden

Deutschland geht einen weiteren Schritt in Richtung CTC und schlägt ein E-Invoicing-Mandat vor

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.

Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

  • Der Zeitplan: Das Ministerium schlägt eine schrittweise Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Lieferungen ab dem 1. Januar 2025 vor. Die Verbände werden gebeten, diesen Zeitplan sowie die Organisationsgröße, Ausnahmen und mehr zu berücksichtigen
  • Eine neue Definition für elektronische Rechnungen: Basierend auf der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) unter Verwendung strukturierter Daten und der europäischen Norm
  • Eine Definition von „anderen Rechnungen“: Für diejenigen, die nicht unter die neue E-Rechnungsdefinition fallen, die Papier- oder PDF-Rechnungen umfasst

Das vorgeschlagene E-Invoicing-Mandat ist ein Schritt zur Implementierung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung von E-Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da dies in direktem Zusammenhang mit einem E-Rechnungs-Mandat steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.

Das Ziel besteht darin, ein einheitliches elektronisches transaktionsbasiertes Meldesystem für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen bereitzustellen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.

Es erfolgt keine Überprüfung des vollständigen Rechnungsinhalts oder eine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings prüft die Plattform des Ausstellers („Plausibilitätsprüfungen“), ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, ob Struktur und Syntax EN-konform sind usw.

Die Meldung der Rechnung würde gleichzeitig mit dem Rechnungsversand in Echtzeit erfolgen, so dass der Lieferant nicht zwei Transaktionen einleiten müsste.

Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin besteht, das neue System an ViDA anzupassen. Deutschland rechnet jedoch damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Umsatzsteuerrichtlinie zur Einführung des E-Rechnungs-Pflichts in Anspruch nehmen zu müssen, falls ViDA nicht rechtzeitig eingeführt wird.

Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland den Weg des italienischen E-Rechnungssystems einschlagen würde, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher darin zu bestehen, dass die Hinweise vom französischen System übernommen wurden, mit der Nutzung einer zentralisierten Plattform, ergänzt durch private Dienste Anbieter, die der Kanalisierung der Rechnungen dienen.

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Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi

Deutschland kommt der Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen näher

In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.

Befürworter einer CTC-Reform

Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).

Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.

Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.

Vorschläge zur CTC-Reform

Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte  die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeRbegrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.

Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.

Fazit: Wird Deutschland das nächste EU-Land sein, das CTCs einführt?

Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie den Artikel „VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter  , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

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Author

Joanna Hysi

Joanna is a Senior Regulatory Counsel at Sovos. Based in Stockholm and originally from Greece, Joanna’s background is in commercial and corporate law with research focus on EU law and financial innovation. Joanna earned her degree in Law in Greece and her masters in Commercial and Corporate from London School of Economics and Political Science (LSE) in London.
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