Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien: Die Zeit drängt

Selin Adler Ring
September 15, 2020

Der ursprüngliche Beginn der Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien für Steuerzahler ist in zwei Wochen. Das Rechnungsstellungssystem der kontinuierlichen Transaktionssteuerung (Continuous Transaction Controls, CTC) wurde offiziell im Dezember 2019 eingeführt. Seitdem hat es jedoch zahlreiche Änderungen und Neuerungen seitens des GSTN gegeben. Neben den im Juli bekannt gegebenen Änderungen, die sich auf Format und Umfang der geplanten Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien ausgewirkt haben, erfolgten im August und September weitere Aktualisierungen und Erläuterungen der Plattform für elektronische Rechnungsstellung der Steuerbehörde. Trotz dieser zahlreichen Änderungen soll das neue System weiterhin am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Welche aktuellen Neuerungen gibt es?

Das GSTN Council hat am 14. August 2020 ein Webinar zu dem elektronischen Rechnungsstellungssystem gehalten.  Darin wurden detaillierte Informationen zur Funktionsweise des vorgeschlagenen Systems erteilt und von Steuerzahlern gestellte Fragen beantwortet. Folgende Erläuterungen waren die Highlights des Webinars:

  • Auf allen Rechnungen muss verpflichtend ein QR-Code angegeben werden. An welcher Stelle auf einem PDF oder einer gedruckten Rechnung der Code platziert wird, ist frei wählbar.
  • Die Angabe einer IRN auf einer PDF- oder Papierrechnung ist optional, da diese bereits in dem QR-Code enthalten ist.
  • Optional für gedruckte Rechnungen: Bestätigungsnummer und Bestätigungsdatum.
  • Wenn das Rechnungsdatum im Oktober liegt, muss die Rechnung an die staatliche Plattform (Invoice Registration Portal, IRP) übermittelt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Rechnung auf vor Oktober erfolgte Transaktionen bezieht.

Die indischen Behörden bringen nach wie vor technische Aktualisierungen sowie Erläuterungen heraus. Es wurden u. a. am 8. September 2020 neue Versionshinweise auf der API-Sandbox-Webseite veröffentlicht. Den Versionshinweisen zufolge können E-Commerce-Betreiber (E-Commerce Operators, ECOs) jetzt die APIs im Rahmen des Sandbox-Systems registrieren und testen. Somit steht das elektronische Rechnungsstellungssystem ECOs auch zur Übermittlung der von ihnen für Zulieferer erstellten JSON-Dateien an das IRP zur Verfügung. Eine weitere bedeutende, in den Versionshinweisen enthaltene Neuerung besteht darin, dass es eine mobile App für die Verifizierung von QR-Codes und unterzeichneten elektronischen Rechnungsdateien geben wird. Zudem liegen Aktualisierungen der Validierungsregeln sowie Verbesserungen im Zusammenhang mit den APIs vor.

Was geschieht als Nächstes?

Nun, das hängt im Wesentlichen vom Erfolg der ersten Implementierung ab. Es wird im Laufe der kommenden Monate definitiv weitere technische Änderungen und Verbesserungen geben. Zudem sind ordnungsrechtliche Veränderungen des Compliance-Umfangs für Steuerzahler denkbar. Da die Reform letztlich darauf abzielt, ein CTC-System für alle Steuerzahler einzuführen, wird der Geltungsbereich sicher auf weitere Steuerzahler ausgedehnt werden.  Einige Steuerzahler sind aktuell nicht eingeschlossen, da die Schwelle für die Einbeziehung nur einen Monat vor dem Einführungsdatum am 1. Oktober angehoben wurde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie wieder einbezogen werden, wenn sich das elektronische Rechnungsstellungssystem als erfolgreich genug erwiesen hat.

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Author

Selin Adler Ring

Selin is Regulatory Counsel at Sovos. Based in Stockholm and originally from Turkey, Selin’s background is in corporate and commercial law, and currently specializes in global e-invoicing compliance. Selin earned a Law degree in her home country and has a master’s degree in Law and Economics. She speaks Russian, Arabic, English and Turkish.
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