Lange erwartetes indisches Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung endlich veröffentlicht

Filippa Jörnstedt
Dezember 14, 2019

Für diejenigen, die die Steuerkontrollreform in Indien verfolgen, war 2019 ein ereignisreiches Jahr bei der elektronischen Rechnungsstellung in Indien. Ab vergangenem Frühjahr besprach sich eine Gruppe staatlicher Behörden und öffentlicher Verwaltungen regelmäßig, um eine neue Methode zur Kontrolle der GST-Compliance durch die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung vorzustellen. Angesichts der großen Auswirkungen einer solchen Reform, nicht nur auf die indische, sondern auf die globale Volkswirtschaft, führten diese Gespräche – oft hinter verschlossenen Türen – zu vielen Gerüchten und manchmal auch zu Fehlinformationen auf dem Markt.

Trübe Gewässer durchqueren

Bis jetzt sind noch nicht viele Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, die man als formell oder verbindlich bezeichnen könnte. Nach einer öffentlichen Beratung Anfang Herbst wurde ein generelles Whitepaper veröffentlicht, in dem der elektronische Rechnungsstellungsprozess beschrieben wurde; allerdings wurde seitdem nichts Formelles oder Verbindliches mehr verlautbart. Eine aktuelle Pressemeldung, die von den zuständigen Behörden herausgegeben wurde, verwies auf folgenden Zeitplan für die Einführung:

1. Januar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 5 Mrd. Rs.;

1. Februar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mrd. Rs.;

1. April 2020: Pflicht sowohl für die obigen Kategorien als auch freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Mrd. Rs..

Während die klare Formulierung begrüßt wurde, war dieser Zeitplan noch nicht verpflichtend und die Steuerzahler hatten nur wenige Informationen darüber, wie sie die Anforderungen der Steuerkontrollreform erfüllen sollten und keine verbindlichen Angaben, wann sie die Compliance herstellen mussten. Diese Umstände werden inzwischen korrigiert und wir sehen die ersten Gesetzesformulierungen.

Die ersten Gesetzestexte

Am 13. Dezember 2019 wurde eine Reihe von Mitteilungen (No. 67-72/2019) veröffentlicht, die Änderungen am aktuellen gesetzlichen GST-Rahmen liefern und aktuell auf die Veröffentlichung in der Gazette of India warten. Kurz gesagt haben diese Mitteilungen folgenden Zweck:

  • Den Grundsatz einführen, dass eine Rechnung nur gültig ist, wenn sie eine Invoice Reference Number (IRN) enthält. Eine Nichteinhaltung dieser Auflage beim Ausstellen hat zur Folge, dass die Rechnung nicht berücksichtigt wird;
  • Formalisierung des ersten Pflichtteils des Einführungsplans: Einführung der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Anforderungen bis 1. April 2020 für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mrd. Rs.;
  • Einführung einer Verpflichtung für Unternehmen mit mindestens 5 Mrd. Rs. zur Einbindung eines QR-Codes auf B2C-Rechnungen ab dem 1. April 2020.

Diese am 13. Dezember veröffentlichten Mitteilungen sind die ersten von vielen Unterlagen, die zur formellen Klarstellung der Einzelheiten einer anstehenden Reform der elektronischen Rechnungsstellung nötig sind. Noch viel wichtiger: Sie dienen als klarer Hinweis, dass die entsprechenden indischen Behörden die analytischen und beratenden Gespräche abgeschlossen haben und sich nun auf die Einführungsplanung vorbereiten.

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Author

Filippa Jörnstedt

Filippa Jörnstedt is Director of Regulatory Analysis & Design at Sovos and leads Sovos regulatory research across VAT and other indirect taxes globally. Based in Stockholm, Filippa’s background is in international trust and tax regulations, focusing on global developments in tax controls such as e-invoicing, e-reporting and e-signing requirements. Fluent in English, Italian, French, Romanian and her native tongue Swedish, Filippa earned her degree in Law from Lund University in Sweden.
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