Im September 2020 führte Italien wichtige Änderungen an den Vorschriften des Landes zur Erstellung und Aufbewahrung elektronischer Dokumente ein. Diese neuen Anforderungen sollten am 7. Juni 2021 in Kraft treten. Die Agentur für digitales Italien (AGID) hat nun jedoch beschlossen, die Einführung der neuen Regeln für elektronische Dokumente auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.
Die neuen “Richtlinien für die Erstellung, Verwaltung und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten” (“Guidelines”) regeln verschiedene Aspekte eines elektronischen Dokuments. Wenn Unternehmen die Richtlinien befolgen, profitieren sie von der Vermutung, dass ihre elektronischen Dokumente vor Gericht als vollwertiges Beweismittel gelten.
Die Verschiebung der Einführung der Richtlinien ist eine Reaktion der AGID auf Forderungen lokaler Organisationen, die insbesondere Bedenken hinsichtlich der Verpflichtung zur Verknüpfung von Metadaten mit E-Dokumenten geäußert haben. Die Richtlinien legen eine umfangreiche Liste von Metadatenfeldern fest, die mit E-Dokumenten in einer Weise verknüpft werden, die Interoperabilität ermöglicht.
Metadaten-Anforderungen geändert
Neben der Verzögerung der Einführung der neuen E-Dokumente-Gesetzgebung hat die AGID auch die Anforderungen an die Metadaten geändert. Dazu gehören neue Metadatenstücke und die Änderung der Beschreibung einiger Felder. Die AGID hat auch Verweise – insbesondere auf Standards – korrigiert und Aussagen neu formuliert, um einige Verpflichtungen zu verdeutlichen.
Die aktualisierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge sind auf der AGID-Website verfügbar.
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