Am 7. Juli begann Griechenland mit der Wahl einer neuen Regierung. Die abgesetzte linke Regierungspartei, die seit 2015 an der Macht war, erlitt hierbei einen schweren Schlag. Ursprünglich hoffte man, dass sie eine weniger strenge Politik einführen würde. Aus Sicht vieler Bürger hatte sie das jedoch nicht nur versäumt, sondern in Wirklichkeit sogar strengere Maßnahmen eingeführt. Wie von einigen Beobachtern erwartet, gewann die oppositionelle Mitte-Rechts-Partei mit einer klaren Mehrheit. Mit diesem Ergebnis hat Griechenland mit einem Manifest zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums erneut für Veränderungen gestimmt.
Auswirkungen auf die vorgeschlagene Reform der elektronischen Rechnungsstellung
Wir gehen davon aus, dass das Ergebnis der jüngsten Wahlen Auswirkungen auf die Agenda der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IPRA) haben könnte und damit wie Griechenland die geplante Reform der elektronischen Rechnungsstellung umsetzen wird.
Die IPRA, die für alle Steuerangelegenheiten im Land zuständig ist, ist auch Architektin eines kürzlich vorgelegten Vorschlags für ein landesweites Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung. Als unabhängige Behörde, die keiner staatlichen Aufsicht oder Kontrolle unterliegt, sollte die IPRA vom Ergebnis der Parlamentswahlen nicht betroffen sein. Ihre Politik könnte sich jedoch ändern, je nachdem, wie streng die neue Regierung in puncto Steuerkontrollen und deren Durchsetzung bei ihren Bemühungen um die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und der Schließung der Mehrwertsteuerlücke vorgehen wird.
Mögliche Szenarien
Bevor Vorhersagen getroffen werden, sei darauf hingewiesen, dass die IPRA zunächst ein Mandat für die elektronische Rechnungsstellung ins Auge gefasst hat, ähnlich dem, das in Italien im Zeitraum 2018–2019 eingeführt wurde. Allerdings müsste Griechenland in dieser Situation, genau wie Italien, vor einer solchen Reform die Zustimmung der EU einholen. Eine Ausnahmeregelung wie in Italien würde nicht nur Zeit brauchen, sondern könnte auch für Griechenland schwieriger zu erhalten sein, da es an der technischen Infrastruktur für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich mangelt, die in Italien bereits vorhanden ist. Stattdessen hat sie ein anderes Modell auf der Grundlage der elektronischen Berichterstattung und Buchhaltung innerhalb der Online-Plattform der Steuerverwaltung vorangetrieben. Im Wesentlichen ist dieses Modell eine Kombination aus einer anbietergesteuerten Meldung von grundlegenden Rechnungsdaten in Verbindung mit Anforderungen an die Käuferseite zur Validierung der Daten mit verschiedenen buchhalterischen Informationen. Der Prozess wird auch die von der IPRA geführten Online-Bücher aktualisieren. Dieses Modell ist nicht in der Lage, elektronische Rechnungen in Echtzeit abzurechnen. Die IPRA hat jedoch erklärt, dass dieser Ansatz im lateinamerikanischen Stil letztendlich ihr Ziel für das Land sei.
Die IPRA hat angekündigt, dass das Berichts- und Buchhaltungsmodell im Januar 2020 umgesetzt wird. Da das Land jedoch in den kommenden Monaten vor politischen Veränderungen steht, erscheint diese Frist unrealistisch.
Obwohl es schwierig ist, vorherzusagen, ob Griechenland den vorgeschlagenen Rahmen für die elektronische Berichterstattung und Buchhaltung durchsetzen wird, ist es viel unwahrscheinlicher, dass die Behörden den Umfang oder die Besonderheiten der Rechnungsdaten, die im künftigen Berichtssystem an die Steuerverwaltung gesendet werden, ändern werden. Während sich die generelle Ausrichtung der Umsetzung ändern kann, ist die Verlagerung des Schwerpunkts von der traditionellen Compliance und Prüfung auf kontinuierlichere Transaktionskontrollen in Echtzeit oder nahezu Echtzeit von erheblicher Bedeutung. Dieser Trend gewinnt in ganz Europa an Dynamik und ist politisch nicht mehr aufzuhalten, da immer mehr Regierungen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und zur Verbesserung ihrer Steuerkontrollen ergreifen.
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