Am 31. Dezember 2020 hat die griechische Regierung in letzter Minute den Starttermin von myDATA erneut auf April 2021 verschoben. Diese Ankündigung war erwartet worden und kam als große Erleichterung für die griechischen Steuerzahler, die sich Sorgen machten, ob sie für das vorherige Go-Live-Datum im Januar 2021 bereit sein würden.
Das erste Quartal 2021 bietet die Gelegenheit für zusätzliche Schulungen und die Einführung des neuen CTC-Frameworks.
Insbesondere wird durch den Ministerialbeschluss A.1300/2020 (Änderung des im Juni veröffentlichten Beschlusses 1138/2020) die verpflichtende Übermittlung der erforderlichen Daten an die myDATA-Plattform auf den 1. April 2021 verschoben. Auch die Daten des ersten Quartals 2021 müssen bis spätestens 31. Oktober 2021 übermittelt werden, damit ein vollständiger Überblick über ein ganzes Jahr auf den myDATA-E-Books gegeben ist.
Darüber hinaus hat der Ministerialbeschluss einige weitere Änderungen eingeführt:
- Der vollständige Einführungszeitplan wurde aktualisiert. Die Übermittlung der Daten von Q1 2021 ist verpflichtend mit unterschiedlichen Fristen für Einnahmen, Ausgaben und Gehaltsabrechnung (jeweils Ende Oktober, November und Dezember). Die Übermittlung der Daten von Q4 2020 bleibt freiwillig.
- Für Groß- und Einzelhandelsgeschäfte, die keine Registrierkassen benötigen (Φ.Η.Μ), wurde eine neue Datenübertragungsmethode eingeführt, bei der es sich um eine IAPR-Anwendung zur Ausstellung und Übermittlung der erforderlichen Dokumente handelt. Die Übertragung der relevanten Daten erfolgt in Echtzeit.
- Der Übertragungszeitraum für Einzelhandelstransaktionen ist davon abhängig, ob sie den Einsatz von Registrierkassen erfordern oder nicht.
- Ausnahmsweise können für 2020 und 2021 bestimmte Sektoren wie Versorgungsunternehmen und Kreditinstitute entscheiden, die geforderten Daten kumulativ zu übermitteln. Die neueste Entscheidung hat weitere Sektoren auf dieser Liste, darunter Telekommunikation, Mautgebühren und die Bank von Griechenland.
- Neue Kategorien von Steuern, Zöllen, Abzügen und anderen Gebühren werden in Anhang 2 des Beschlusses 1138/2020 eingeführt. Der Anhang listet alle Felder der Dokumenttypen im Anwendungsbereich auf, in denen diese neuen Steuern und Gebühren wiedergegeben werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese zusätzliche Verschiebung des myDATA-Starttermins es den griechischen Steuerzahlern und relevanten Stakeholdern sowie der IAPR – der griechischen Steuerbehörde – selbst ermöglicht, angemessen und rechtzeitig auf die neuen CTC-Anforderungen vorbereitet zu sein.
Jetzt sind Sie dran
Bitte wenden Sie sich an , wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung auf das griechische myDATA-Programm benötigen.