Übersicht
Die wichtigste indirekte Steuer in Mexiko ist die Mehrwertsteuer (dort auch als IVA bezeichnet), die für alle Importe, Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen durch eine steuerpflichtige Person anfällt, sofern nicht durch ein spezielles Gesetz davon befreit. Die Steuer wird von der mexikanischen Bundesregierung erhoben und fällt normalerweise auf jeder Ebene der Handelskette an. Diese Steuer gilt in Mexiko seit 1980.
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Steuersatz
Mexiko erhebt einen landesweit einheitlichen Steuersatz von 16 %. Allerdings gibt es auch einen Satz von 0 % für Exporte und die lokale Lieferung/Erbringung bestimmter Waren und Dienstleistungen. Der Verkauf von Eis, Süßwasser, Maschinen und Rohstoffen für Fertiger, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften durch ihre Herausgeber, Medikamente sowie die Erbringung von Dienstleistungen für anspruchsberechtigte Fertiger unterliegt dem Satz von 0 %.
Sie sollten wissen, dass Mexiko bis Dezember 2013 einen reduzierten Steuersatz von 11 % in den mexikanischen Grenzbundesstaaten Baja California Norte, Baja California Sur, Quintana Roo, den Gemeinden Caborca und Cananea sowie in den Grenzregionen des Colorado River im Bundesstaat Sonora erhob. Damit wollte man Unternehmen in diese Gebiete locken. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Umsatzsteuer in den US-Grenzstaaten nur die Hälfte der IVA in Mexiko betrug. Diese Regionen waren allgemein als die „Maquiladora Zonen“ bekannt.
Dieser reduzierte Satz von 11 % wurde ab dem 1. Januar 2014 aufgehoben und durch ein breiteres Anreizprogramm ersetzt, das auf die Fertigungsunternehmen in dieser Region zugeschnitten war.
Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbefreiungen
Wie zuvor erwähnt, fällt die mexikanische IVA für alle Waren und Dienstleistungen an, sofern diese nicht per Gesetz davon befreit sind. Eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ist von der Steuer befreit, darunter:
- Verkauf von Häusern, ausgenommen derjenigen für gewerbliche Zwecke
- Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften und Zeitungen
- Gebrauchtwaren, die von Nicht-Steuerzahlern verkauft werden
- Währungen
- Finanzinstrumente
- Gold mit mindestens 99 % Reinheitsgrad
- Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
- Bestimmte Waren zwischen Fertigern vorbehaltlich besonderer exportorientierter Programme
- Bestimmte Provisionen mit Bezug auf Hypothekendarlehen und der Verwaltung von Pensionskassen
- Kostenlose Dienstleistungen, die für Mitglieder qualifizierter gemeinnütziger Organisationen erbracht werden
- Bildungsdienstleistungen, die von öffentlichen und privaten eingetragenen Institutionen erbracht werden
- Öffentliche Verkehrsmittel, die in städtischen oder vorstädtischen Gebieten bereitgestellt werden
- Seetransport von Waren durch Organisationen, die nicht in Mexiko ansässig sind
- Versicherungsdienstleistungen
- Qualifizierte Finanzdienstleistungen
- Bestimmte öffentliche Sendungen
- Professionelle Gesundheitsdienste
- Urheberrechte
Kredit-Debit-Mechanismen
Die mexikanische IVA unterscheidet sich nicht besonders von der Mehrwertsteuer in anderen Ländern insofern, als dass sie dem Steuerzahler den Abzug der Mehrwertsteuer gestattet, die an die Zulieferer des Steuerzahlers gezahlt wurde oder die der Steuerzahler selbst beim Import von steuerpflichtigen Waren gezahlt hat. Zusätzlich zur auf Importe und lokale Käufe gezahlten Mehrwertsteuer kann der Steuerzahler die Mehrwertsteuer gutschreiben lassen, die von Kunden einbehalten wird, welche zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verpflichtet sind. Dieses Verfahren besprechen wir später.
In den Fällen, in denen der Steuerzahler nicht die gesamte bei seinen Käufen aufgelaufene Steuergutschrift nutzen kann, kann der verbleibende Betrag in spätere Zeiträume übertragen werden oder sogar eine Rückerstattung von den Finanzbehörden angefordert werden.
Steuerbares Ereignis und regelmäßige Zahlung
Eine der einzigartigen Eigenschaften der mexikanischen IVA ist, dass bei der Bestimmung des steuerbaren Ereignisses der Steuerzahler per Gesetz verpflichtet ist, die Kassenbuchführung anstelle der periodengerechten Buchführung anzuwenden. Das bedeutet praktisch, dass die Mehrwertsteuer für einen Verkauf als fällig gilt, wenn der Verkäufer wirklich bezahlt wurde, statt wenn die Rechnung gestellt, die Dienstleistung erbracht oder die Ware geliefert wurde. Wenn der Verkäufer nicht bezahlt wird, besteht auch keine Steuerschuld.
Allgemein sollte die mexikanische IVA monatlich bezahlt werden, und zwar spätestens am 17. des Monats, nachdem das steuerbare Ereignis auftrat.
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