Elektronische Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien wird weithin als wichtiger Akteur in der Welt der elektronischen Rechnungsstellung angesehen, was vor allem auf die große Anzahl elektronischer Steuerdokumente und E-Invoicing-Modelle zurückzuführen ist, die das Land eingeführt hat. Wenn Sie ein Steuerzahler in Brasilien sind, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen.

Von elektronischen Transportrechnungen bis hin zu standardmäßigen E-Rechnungen für Steuern gibt es viel zu beachten, wenn Sie in Brasilien tätig sind. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, die Sie benötigen, um Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Seite wird bei Bedarf aktualisiert, so dass Sie die Übersicht als Lesezeichen markieren können, um sie Ihrem Compliance-Toolkit hinzuzufügen.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien?

In Brasilien gibt es zwar verschiedene Arten von elektronischen Rechnungen, aber es gibt einen allgemeinen Prozess, den Steuerzahler bei der elektronischen Ausstellung von Rechnungen befolgen müssen. Während einige Schritte je nach Rechnungstyp variieren können, umfasst der Prozess oft:

  • Beantragung einer digitalen Signatur
  • Erstellen einer elektronischen Rechnung im XML-Format
  • Übermittlung der Rechnung über einen Webservice an SEFAZ (Secretaria da Fazenda Estadual)
  • Senden der Rechnung an den Kunden

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien

ELEKTRONISCHE B2B-RECHNUNGSSTELLUNG IN BRASILIEN

In Brasilien ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen – von denen es mehrere Arten gibt – für alle Steuerzahler obligatorisch. Wenn ein Unternehmen in Brasilien niedergelassen ist und Waren oder Dienstleistungen liefert, muss es an den Initiativen des Landes zur elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen.

In Brasilien gibt es zahlreiche elektronische Rechnungsstellungssysteme, und die Produktkategorie der gelieferten Waren bestimmt, welches System verwendet wird.

ELEKTRONISCHE B2G-RECHNUNGSSTELLUNG IN BRASILIEN

Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle etablierten Unternehmen in Brasilien verpflichtend, auch für die Ausstellung von Rechnungen an Regierungsstellen und öffentliche Verwaltungen.

Format von elektronischen Rechnungen und Dokumenten in Brasilien

Brasilien hat ein komplexes, etwas zersplittertes E-Invoicing-System, das von den Steuerzahlern verlangt, je nach Kategorie der von ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen bestimmte Systeme zu verwenden. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Organisationen und Personen gleichermaßen wissen, was von ihnen verlangt wird, wenn sie eine elektronische Rechnung ausstellen.

Obwohl es im Land mehrere Arten von E-Rechnungen gibt, weisen elektronische Rechnungen spezifische Merkmale auf. Elektronische Signaturen sind unabhängig von der Art der Rechnung erforderlich, und die Dokumente müssen fünf Jahre lang sicher archiviert werden. Jede Rechnungsart liegt in einem strukturierten XML-Format vor und muss von den brasilianischen Steuerbehörden validiert werden, bevor sie an den Käufer ausgestellt wird.

NF-e-Rechnungen

Die elektronische Rechnung NF-e ist die brasilianische Standardrechnung für die Dokumentation von Waren- und Dienstleistungstransaktionen.

Sie wird elektronisch an den Käufer und die brasilianische Regierung ausgestellt. Um als rechtmäßig zu gelten, müssen die elektronischen Rechnungen der NF-e von der Steuerbehörde validiert werden.

NFS-e Rechnungen

Im Gegensatz zu der in Brasilien üblichen elektronischen Rechnung dokumentieren die elektronischen Rechnungen von NFS-e die Transaktion von Dienstleistungen. Wie die elektronischen NF-e-Rechnungen müssen auch die NSF-e-Dokumente elektronisch übermittelt und von der brasilianischen Regierung validiert werden.

Was ist die CT-e | Elektronische Transportrechnung?

CT-e-Dokumente werden auch als elektronische Transportrechnungen bezeichnet. Diese E-Rechnungen dokumentieren den Warentransport in Brasilien über:

  • Luft
  • Pipeline
  • Schiene
  • Straße
  • Wasser

Wenn der Käufer einen Transportdienst in Anspruch nimmt, der nicht zu dem Unternehmen gehört, das die Transaktion durchführt, muss er die elektronische Rechnung von CT-e validieren und in seinem monatlichen Bericht an die Regierung angeben.

Anforderungen für elektronische Signaturen in Brasilien

In Brasilien müssen E-Rechnungen durch eine elektronische Signatur geschützt werden. Diese Technologie beweist unwiderlegbar die Identität der unterzeichnenden Parteien und die Integrität des Dokuments.

Sobald die elektronische Rechnung vom Verkäufer und vom Käufer unterschrieben ist, gilt sie sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht als gültig – zumal die Rechnungen auch von den Steuerbehörden geprüft werden.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien war ein Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung, auch wenn die Einführung einige Zeit in Anspruch nahm. Hier sind die wichtigsten Termine für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land:

  • 2005: Brasilien veröffentlicht sein erstes E-Invoicing-Gesetz und führt ein Clearing-Modell ein
  • 2008: Steuerzahler wurden verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen
  • 19. April 2023: Einführung elektronischer Rechnungen für elektrische Energie (NF3-e) mit schrittweiser Umsetzung der vorgeschriebenen Nutzung
  • 1. September 2023: Einzelne Kleinstunternehmer (MEI), die nicht der Interstate Sales Tax (ICMS) unterliegen, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen

Strafen: Was passiert, wenn ich die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung der brasilianischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung hat einen Preis. Drastische Fälle der Nichteinhaltung können als Straftat angesehen werden, wie z. B. Steuerhinterziehung.

Steuerzahler können mit einer Geldstrafe von bis zu 100 % des Rechnungswertes oder des Transaktionspreises belegt werden, wenn sie keine elektronische Rechnung ausstellen. Dieselbe Strafe kann verhängt werden, wenn elektronische Rechnungen nicht den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Brasilien?

Neben den Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien, gibt es noch weitere Überlegungen zur Einhaltung von Steuervorschriften, die Sie im Auge behalten müssen.

Wir haben eine spezielle Seite für die Einhaltung der brasilianischen Umsatzsteuerrichtlinien eingerichtet, die diese Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung ergänzt und weitere steuerliche Vorschriften, die für Sie gelten könnten, genau beschreibt.

FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle in Brasilien ansässigen Steuerzahler obligatorisch.

Alle in Brasilien ansässigen Steuerzahler sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Elektronische Rechnungen können in Brasilien storniert werden, aber die dafür benötigte Zeit kann je nach Staat, in dem der Steuerzahler tätig ist, unterschiedlich sein.

Im Allgemeinen kann eine elektronische Rechnung für Waren innerhalb der ersten 24 Stunden nach ihrer Validierung durch die brasilianischen Steuerbehörden storniert werden. Dies kann jedoch von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, die Frist bei der SEFAZ zu überprüfen.

In der Regel muss das NF-e Registrierungsdaten wie CNPJ (Nationales Register juristischer Personen), Adresse und andere Daten sowohl des Ausstellers als auch des Empfängers sowie Informationen wie Produktcode, Beschreibung, Menge, Stückwert und Angaben zu Steuern wie ICMS, IPI, PIS, COFINS usw. und eine gültige digitale Signatur enthalten. Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format vorliegen.

Einrichtung der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Brasilien weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, der Einhaltung der Vorschriften Priorität einzuräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter zu wählen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

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Elektronische Rechnungsstellung in Mexiko

Mexiko verfügt über eines der komplexesten elektronischen Rechnungssysteme in Lateinamerika. Das entsprechende System, Comprobante Fiscal Digital por Internet (oder einfach CFDI), wurde 2011 als Ersatz für den CFD eingeführt.

Ressourcen wie diese Übersicht, in der die Komponenten des Mandats, die Steuerzahler für die Einhaltung der Vorschriften berücksichtigen müssen, sorgfältig aufgeführt sind, vereinfachen das komplexe E-Invoicing-System des Landes. Setzen Sie ein Lesezeichen auf diese Seite, um über alle Änderungen der Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko?

Es gibt eine Reihe strenger Verfahren, die Steuerzahler bei der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko einhalten müssen.

  • Die generierte XML-Datei muss sowohl in Bezug auf das Format als auch auf die Syntax den Spezifikationen der geltenden Resolution für verschiedene Steuern entsprechen.
  • Das Dokument muss die Validierungsregeln für den Inhalt und das Format der erzeugten XML-Datei einhalten.

Es ist obligatorisch, dass alle elektronischen Dokumente, einschließlich elektronischer Rechnungen, zur Validierung an die PCCFDI (oder in Ausnahmefällen an die SAT) geschickt werden. Die Rechnung muss bestimmte Informationen enthalten, wie weiter unten auf der Seite beschrieben, um als rechtsgültig zu gelten.

Das mexikanische Rechnungsstellungsgesetz verlangt nicht, dass der Empfänger den Erhalt der elektronischen Rechnung bestätigt. Allerdings muss er die Dokumente fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung sicher aufbewahren.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Mexiko

Mexiko schreibt die Ausstellung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen seit 2014 vor. Zuvor gab es jedoch freiwillige Regelungen und bedingte Anforderungen für bestimmte Steuerzahler.

Organisationen müssen bestimmte Regeln und Anforderungen erfüllen, wenn sie am E-Invoicing-System des Landes teilnehmen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Mexiko

Ebenso wie bei B2B-Transaktionen verlangt Mexiko von den Unternehmen, dass sie elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit Regierungsstellen und öffentlichen Verwaltungen Geschäfte machen.

The process remains the same, and the aforementioned rules apply – failure to meet the specifications of Mexico’s e-invoicing regulations may result in penalties.

Arten von Gutscheinen in Mexiko

Das elektronische Rechnungssystem Mexikos enthält mehrere Arten von Belegen. Zu den wichtigsten gehören:

Einkommenseingang

Wird vor allem bei Verkaufstransaktionen ausgestellt, bei denen ein Teil der Einnahmen in Form von Bargeld, Schecks oder in anderer Form eingeht. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Außenhandelsgeschäften, aber auch um Spenden und Einkünfte aus freiberuflichen Dienstleistungen.

Nachweis der Ausgaben

Wird in Fällen ausgestellt, in denen das Unternehmen Geld aufgrund von Erstattungen, Boni, Rabatten oder der Korrektur eines Einkommensbelegs zahlt oder zurückgibt. Sie sind gleichbedeutend mit Gutschriften.

Überweisungsschein

Wird verwendet, um den rechtmäßigen Besitz oder das Halten von Waren zu rechtfertigen, die in das nationale Hoheitsgebiet verbracht werden müssen. Diese CFDI werden als Transportvertrag verwendet, wenn ein Unternehmen den Transport von Waren für den Eigentümer der Waren übernimmt.

Bescheinigung über Zahlungsbelege

Wird immer dann ausgestellt, wenn eine Zahlung an einem anderen Tag als dem Tag eingeht, an dem die Transaktion durchgeführt und die CFDI erstellt wird. Ihre Hauptfunktion besteht in der Dokumentation eines vollständigen oder teilweisen Zahlungseingangs.

Bescheinigungen über Quellensteuer und Zahlungsinformationen

Wird verwendet, um über Steuerabzüge zu berichten, die zum Zeitpunkt der Zahlung vorgenommen wurden und für die eine Quellensteuerbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese Art von Bescheinigung gilt auch, wenn beispielsweise Einbehalte für Zahlungen ins Ausland, Lizenzgebühren, Aktienverkäufe, Dividenden oder ausgeschüttete Gewinne vorgenommen werden.

CFDI-Ergänzungen

Zusätzlich zu den oben genannten Arten von Rechnungen oder CFDIs verlangt das mexikanische Steuerrecht, dass bei der Durchführung bestimmter Transaktionen zusätzliche Angaben zur Art der Transaktion gemacht werden müssen. Solche Zusatzinformationen sind in sogenannten „Complementos“ enthalten, die der ursprünglichen CFDI beigefügt wurden. Es gibt mehr als 20 „Complementos“.

In anderen Fällen ist die Notwendigkeit, einen Nachtrag zum CFDI auszustellen, auf Einbehalte zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Zahlung für bestimmte Transaktionen vorgenommen wurden. Diese Ergänzungen sind die folgenden:

  • Derivative Geschäfte
  • Veräußerung von Aktien
  • Dividenden
  • Finanzsektor
  • Interessen
  • Leasing
  • Hypothekenzinsen
  • Nicht-geschäftliche Trusts
  • Zahlungen an Ausländer
  • Preise
  • Altersvorsorge
  • Technologie-Plattformen

Format elektronischer Rechnungen und Dokumente in Mexiko

Mexiko hat eine Reihe von bedingungslosen Elementen, die digitale Dokumente wie elektronische Rechnungen enthalten müssen. Diese Merkmale sind im Steuergesetzbuch des Landes (Código Fiscal), der aktuellen Resolution für verschiedene Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF) und ihren Anhängen festgelegt.

Zu den wesentlichen Komponenten von Einkommens-CFDIs gehören:

  1. Überschrift
  2. Artikeldetails
  3. Zahlungsform und -art
  4. Versendeter Wert
  5. Rabatte und Zuschläge
  6. Informative Zwischensummen
  7. Art der geleisteten Zahlung
  8. Steuern
  9. Verwandte CFDIs
  10. Digitaler Stempel der SAT
  11. Unterschrift mit einem gültigen Zertifikat für moderne elektronische Signaturen

Was ist die CFDI?

CFDI steht für Comprobantes Fiscal Digital por Internet und ist ein von der mexikanischen Steuerbehörde vorgeschriebenes E-Format für Rechnungen. Es wird auch in ausgewählten Ländern Lateinamerikas verwendet.

CFDI ist praktisch eine elektronische Rechnung, die oft auch als digitaler Steuerbeleg bezeichnet wird. Sie enthält alle notwendigen Details zu einer Transaktion, einschließlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, der damit verbundenen Kosten und der anfallenden Steuern.

Der mexikanische Steuerverwaltungsdienst SAT (Servicio de Administración Tributaria) genehmigt und zertifiziert diese elektronischen Rechnungen und erklärt sie damit für rechtsgültig.

Die neueste Version von CFDI in Mexiko ist 4.0, in der wichtige Funktionen des Dokuments aktualisiert wurden. Dazu gehören die neue Anforderung, den Namen des Absenders und des Empfängers anzugeben, zusätzliche Felder für exportierte Waren und ein Abschnitt, in dem der Grund für die Stornierung der Dokumentation erläutert wird.

Stornierung von CFDIs

Elektronische Rechnungen oder CFDIs können in Mexiko storniert werden. Mit der Einführung von CFDI 4.0 muss die Stornierung jedoch hinreichend begründet und dokumentiert werden, einschließlich eines der vorgesehenen Service-Response-Codes.

Eine elektronische Rechnung kann nur innerhalb des Jahres, in dem sie ausgestellt wurde, storniert werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Die Resolution für verschiedene Steuern sieht jedoch jedes Jahr die Möglichkeit einer Stornierung spätestens in dem Monat vor, in dem die jährliche Einkommensteuererklärung für das Jahr der Ausstellung der Quittung eingereicht werden muss.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Mexikos Weg zur alltäglichen elektronischen Rechnungsstellung mag in den frühen 2000er Jahren begonnen haben, aber das E-Invoicing-System entwickelt sich bis heute weiter.

  • 2004: Mexiko führt die E-Rechnung ein
  • 2010: Die elektronische Rechnungsstellung an die Steuerbehörden wurde verpflichtend für Lieferanten mit einem Jahresumsatz von mehr als MXN $4.000.000
  • April 2014: Elektronische Rechnungen werden für alle Steuerzahler verpflichtend
  • 2017: Alle inländischen Unternehmen und mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer müssen elektronische Rechnungen innerhalb von 72Stunden an den SAT senden
  • 1. Juli 2023: Steuerzahler müssen Version4.0 des CFDI-E-Rechnungssystems verwenden

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko nicht einhalte?

Wenn Sie die Anforderungen der mexikanischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung nicht erfüllen, kann dies zu Strafen führen.

Steuerzahler können mit folgenden Geldstrafen rechnen:

  • MXN $400,00 – $600,00 für jede ausgestellte CFDI, bei der die notwendigen Ergänzungen fehlen
  • MXN $880,00 – $17.030,00 für die Nichtausstellung von Dokumenten für den Transport von Waren
  • MXN $19.700,00 – $112.650,00 für die Nichtausstellung oder Aushändigung der CFDI für ihre Tätigkeiten oder für die Ausstellung, ohne die Anforderungen zu erfüllen; für die Nichtaushändigung oder Nichtbereitstellung der gedruckten Darstellung der CFDI, wenn dies von ihren Kunden verlangt wird; für die Nichtausstellung der CFDI, die die Geschäfte mit der Öffentlichkeit abdeckt; für die Nichtbereitstellung der CFDI an die Steuerbehörden, wenn dies verlangt wird
  • MXN $19.050,00 – $108.880,00 für die Ausstellung einer CFDI, die die falsche Steueridentifikationsnummer für den Käufer enthält. Im Wiederholungsfall besteht die Strafe in der präventiven Schließung der Niederlassung des Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von drei bis 15Tagen.

In bestimmten Fällen von Rückfällen sieht die Abgabenordnung vor, dass die SAT Straftäter mit der Schließung der Einrichtung bestrafen kann, von der aus solche Verstöße begangen werden. Die mexikanische Gesetzgebung sieht auch die Möglichkeit der Begehung von gleichgestellten Steuerbetrugs- und Schmuggeldelikten vor, wenn die Bestimmungen zur Regulierung von CFDI und deren Ergänzungen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.

Was benötige ich sonst noch für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Mexiko?

Für Steuerzahler in Mexiko gibt es mehr Verpflichtungen als nur die elektronische Rechnungsstellung. Die Einhaltung von Steuervorschriften erfordert viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit, insbesondere bei multinationalen Unternehmen, und kann erhebliche interne Ressourcen in Anspruch nehmen.

FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit April2014 für alle Steuerzahler in Mexiko obligatorisch.

Jeder in Mexiko ansässige Steuerzahler muss elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen. Dies wird seit April2014 durchgesetzt.

Ja, Aussteller können elektronische Rechnungen stornieren, die sie an Käufer gesendet haben, aber das ist zeitlich begrenzt. Das Stornierungsverfahren wurde im Laufe der Jahre erheblich überarbeitet, aber es ist immer noch möglich.

Sobald der Käufer eine Benachrichtigung vom Verkäufer erhält, hat er 72Stunden Zeit, um eine Stornierung der elektronischen Rechnung zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte der Käufer nicht reagieren, wird die elektronische Rechnung storniert.

Standardmäßig muss der Empfänger einer Rechnung deren Stornierung akzeptieren, damit sie zulässig ist. Gemäß Regel2.7.1.35 der Resolution für verschiedene Steuern gibt es jedoch 12Fälle, in denen die Akzeptanz der Gegenpartei nicht erforderlich ist.

Es gibt eine Menge obligatorischer Informationen, die in Mexiko in einer elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, darunter:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Name und Adresse des Käufers
  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Folionummer
  • Gesamter Rechnungsbetrag
  • Art der Transaktion

Wenn nicht alle erforderlichen Informationen angegeben werden, kann der SAT Strafen verhängen.

Die Verwendung des mexikanischen E-Invoicing-Systems CFDI 4.0 ist seit dem 1.Juli 2023 obligatorisch.

CDFI 4.0 brachte mehrere wesentliche Änderungen gegenüber 3.3 mit sich, darunter:

  • Änderungen am Stornierungsverfahren für CFDIs
  • Die Anforderung der steuerlichen Adresse beider Parteien
  • Ein neues Format für die Einbehaltungsbestätigung und die Zahlungsinformationen

Sovos gewährleistet die vollständige Einhaltung aller Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko. Wir sind ein von der SAT autorisiertes PAC, das eine umfassende Lösung für Ihre Bedürfnisse im Bereich der indirekten Steuern anbietet, und wir unterstützen alle CFDIs und ihre Ergänzungen.

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Mexiko weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Vorrang einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter für vollständige Compliance zu wählen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

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Die erste Globale Lösung für Elektronische Rechnungsstellung Compliance

Mit eInvoice sind Sie vorbereitet auf moderne Steuervorschriften.

Eine Plattform für die flexible, skalierbare elektronische Rechnungsstellung

Globale Compliance für elektronische Rechnungsstellung

Angesichts einer rasanten Globalisierung nutzen Regierungen weltweit mittlerweile Technologien, um Steuerlücken zu schließen. Obwohl die Anforderungen in jedem Land unterschiedlich sind, verändert die zunehmende Verwendung elektronischer, sofortiger Rechnungsstellung gesetzliche Vorschriften, die für Unternehmen gelten, und die gesamte Lieferkette entlang. Unternehmen suchen folglich dringend nach Wegen, um eine konsequente Einhaltung der Steuervorschriften zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Probleme und Fehler bei der Einhaltung von Steuervorschriften können Sie wertvolle Zeit kosten und Ihren Umsatz schmälern. Präzision ist wichtiger als je zuvor.

Sovos eInvoice vereinfacht die Einhaltung globaler Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Unsere Lösungen basieren auf fundierten regionsspezifischen Fachkenntnissen, die Ihnen helfen, in ständigem Wandel begriffenen Regelungsumfeld nicht den Anschluss zu verlieren.

Verwaltung von Forderungen (AR) und Verbindlichkeiten (AP)

Verwalten Sie Debitoren- und Kreditorenfakturierungsmandate innerhalb einer Plattform und befolgen Sie die Vorschriften für beide Prozesse beim Versenden von Rechnungen an Kunden und der Prüfung der von Lieferanten erhaltenen Rechnungen.

Umsatzsteuer-Berichte

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Datenextraktion & -mapping

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Validierung

Analysieren Sie ausgestellte und erhaltene Rechnungen und führen Sie eine syntaktische Validierung dieser Rechnungen durch, um sicherzustellen, dass das XML-Dokument den technischen Anforderungen der lokalen Steuerbehörden entspricht.

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Verfolgen Sie den Rechnungsstatus und Nichtannahmen, sehen Sie Prüfprotokolle ein und lassen Sie sich Anhänge sowohl im XML- als auch im PDF-Format anzeigen. Sie erhalten auch Sichtweite in Rechnungen und den Berichtsstatus – das alles innerhalb einer Plattform, sodass Ihr Team Fehler und Risiken vermeiden kann und nie den Überblick darüber verliert, welche Rechnungen genehmigt und welche abgelehnt wurden.

Automatisierter Druck

Geben Sie gültige Rechnungen einschließlich notwendiger Logos, Barcodes und Unterschriften aus.

Echtheit & Integrität ist garantiert

Vergewissern Sie sich, dass Rechnungen über digitale Zertifikate verfügen, die von durch Steuerbehörden autorisierte Einrichtungen ausgestellt wurden.

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Richten Sie Datenintegrationsprozesse für die Integration mit internen Systemen ein, um die Ausstellung und den Eingang aller Rechnungen zu automatisieren. Die Anpassungsfähigkeit der Lösung erlaubt Ihnen die Integration mit jedem ERP auf dem Markt.

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Kunden

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich

Frankreich wird eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung sowie eine elektronische Meldepflicht einführen. Diese Vorschrift betrifft alle in Frankreich wirtschaftlich tätigen Unternehmen.

Diese neue Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung ist komplex und führt das Modell der <a href=\" \">kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) ein.

Hinweis: Am 17. Dezember 2025 bestätigten die französischen Steuerbehörden (DGFiP) Sovos als zertifizierte Plateforme Agréée (PA). Das bedeutet, dass Sovos zu den wenigen ausgewählten zertifizierten Anbietern gehört, die autorisiert sind, die Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich zu erleichtern, was die Robustheit unserer Lösung und unser langjähriges Engagement für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften widerspiegelt.

In Kombination mit der**elektronischen Meldepflicht** gibt **die französische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung** den Steuerbehörden Zugriff auf Transaktionsdaten. Ziel dabei ist es, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und betrügerische Aktivitäten einzudämmen. Die Vorschrift hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre betrieblichen Abläufe, Finanzsysteme und Mitarbeitenden – und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Lieferant oder als Käufer auftritt.

Der Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich geht auf folgende Punkte ein:

  • Funktionsweise und Abläufe bei der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich
  • Geltungsbereich der Vorschrift (wer ist in welchen Fällen betroffen?)
  • Wichtige Informationen zu Strafen und Nichteinhaltung

Auf einen Blick: E-Rechnungsstellung in Frankreich

E-Rechnung für B2B-Unternehmen in Frankreich

Netzwerk
PPF

Format
UBL, CII oder Factur-X

Frankreich B2G E-Invoicing

Netzwerk
ChorusPro

Format
UBL, CII oder Factur-X

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Anforderungen und Vorschriften

    • Das obligatorische französische System für elektronische Rechnungen stützt sich auf ein Netzwerk privater, zertifizierter Dienstleister, die die Steuerzahler durch die Erleichterung des Austauschs elektronischer Rechnungen miteinander verbinden und sie darüber hinaus mit der zentralen Plattform der französischen Verwaltung (PPF) verknüpfen, wodurch die Meldung relevanter Rechnungsdaten ermöglicht wird.
    • Das französische Mandat umfasst drei Hauptverpflichtungen: elektronische Rechnungsstellung, elektronische Meldung von Rechnungsdaten und Austausch von Lebenszyklusstatusinformationen zu elektronischen Rechnungen.
      • Elektronische Rechnungsstellung: Alle B2B-Lieferungen im Inland in Frankreich zwischen etablierten Unternehmen, einschließlich Niederlassungen ausländischer Unternehmen, unterliegen der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, d. h. nur etablierte Unternehmen sind von dieser Pflicht betroffen.
      • Elektronische Berichterstattung: Die elektronische Meldepflicht gilt sowohl für etablierte als auch für nicht ansässige umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, allerdings mit unterschiedlichem Deckungsgrad. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Transaktionen, die nicht unter die E-Rechnungspflicht fallen, wie z. B. B2C-Lieferungen und grenzüberschreitende Transaktionen.
      • Statusinformationen zum Lebenszyklus von elektronischen Rechnungen: werden von den Präventivdiensten übermittelt und bieten Echtzeit-Einblick in den Status der im Ökosystem ausgetauschten elektronischen Rechnungen. Insbesondere bei Transaktionen, bei denen die Steuer bei Zahlungseingang fällig wird, sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, auch den Zahlungsstatus zu melden.
    • Die akkreditierten Zahlungsdienstleister, die die elektronischen Rechnungen zwischen den Steuerzahlern austauschen und die Rechnungsdaten an das PPF melden, müssen drei obligatorische Kernformate für den Austausch elektronischer Rechnungen unterstützen – UBL, CII oder Factur-X (ein gemischtes menschenlesbares und strukturiertes Format) –, obwohl auch andere strukturierte Formate verwendet werden können.
    • Elektronische Rechnungen müssen alle im Code Général des Impôts definierten Pflichtfelder sowie die nach Handelsrecht vorgeschriebenen Felder enthalten.
    • Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern, die nicht als Platforme Agréées registriert sind, ist nicht gestattet. Rechnungen müssen zwischen den Parteien über zertifizierte Dienstleister ausgetauscht werden.
    • Die Häufigkeit der elektronischen Berichterstattung richtet sich nach den Umsatzsteuersystemen, denen die Steuerzahler unterliegen. Steuerzahler, die dem monatlichen System zur regelmäßigen Umsatzsteuerberichterstattung unterliegen, müssen Rechnungsdaten alle 10 Tage elektronisch melden.

    Möchten Sie mehr über die bevorstehende verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Frankreich und die damit verbundenen Anforderungen erfahren? Dann laden Sie sich unser E-BookFrankreich: Neuerungen in Sicht – die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung kommt herunter.

E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich: Zeitplan für die Umsetzung

  • August 2023: Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) verschob die Umsetzung der nationalen Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung.
  • Dezember 2023: Das Finanzgesetz für 2024 wird verabschiedet und legt neue Einführungstermine für die elektronische Rechnungsstellung fest.
  • Juni 2024: Die französischen Behörden veröffentlichten eine neue Version der externen Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung.
  • Februar 2026: Beginn der Test-/Freiwilligenphase. Dies wird von der französischen Steuerbehörde stark gefördert, da diese Phase als „Einführungsphase“ angesehen wird, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen bereit sind, die ab September 2026 obligatorische Phase einzuhalten.
  • September 2026: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Für große und mittelständische Unternehmen wird es außerdem verpflichtend, elektronische Rechnungen auszustellen (und die Vorschriften zur elektronischen Berichterstattung einzuhalten).
  • September 2027: Auch für alle anderen Unternehmen wird die Ausstellung von E-Rechnungen (und die Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Berichterstattung) verpflichtend.

Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich mit Sovos

Sovos kann Ihr Unternehmen mit einer Reihe von Dienstleistungen dabei unterstützen, die französischen Vorschriften einzuhalten:

  • Dienstleistungen rund um die Einhaltung der Steuervorschriften – im Hinblick auf die Überprüfung, Unterzeichnung, Archivierung und Formatierung von Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie auf die Erstellung von SAF-T-Berichten (FEC) sowohl für Lieferanten als auch für Käufer
  • Sovos PA — Sovos ist eine bestätigte Plateforme Agréée (PA)
  • **Dienstleistungen im Bereich Konnektivität** – zur Bereitstellung von E-Rechnungen, E-Reporting und Daten zum Lebenszyklusstatus über Sovos oder unsere Partner

Erfahren Sie mehr über unsere skalierbare Lösung für die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in Frankreich.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

FAQ

Frankreichs elektronische Meldepflichten werden parallel zum neuen Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, wobei die Meldefrequenz auf dem geltenden Umsatzsteuer-Regime der Steuerzahler basiert. Die Pflicht zur elektronischen Berichterstattung ergänzt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, indem sie die Übermittlung von Daten über B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen erleichtert.

In Frankreich wird eine elektronische Rechnung als eine Rechnung definiert, die papierlos und nach einem festgelegten Format ausgestellt und übermittelt wird.

Die französischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung treten je nach Unternehmensgröße zwischen 2026 und 2027 in Kraft. Ab September 2026 müssen jedoch alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über einen akkreditierten Dienstleister (PA) zu empfangen.

  • Elektronische Rechnungsstellung: 15 € pro Rechnung, maximal jedoch 15.000 € pro Jahr
  • Elektronische Meldepflicht: 250 € pro Übermittlung, maximal jedoch 45.000 € pro Jahr

Die Struktur der elektronischen Rechnungen kann UBL, CII oder Factur-X (ein Mischformat) oder ein anderes strukturiertes Format sein.

Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen den Handelspartnern ist nicht zulässig. Ursprünglich war vorgesehen, dass entweder ein registrierter Dienstleister (PA) oder die zentrale Plattform (Portail Public de Facturation – PPF) die elektronische Rechnung an den Käufer übermitteln sollte, der dann entweder einen PA oder die PPF zum Empfang der Rechnung nutzen könnte.

Die französischen Steuerbehörden gaben jedoch am 15. Oktober 2024 bekannt, dass die Rolle der PPF deutlich reduziert wurde und sie künftig nicht mehr für den Rechnungsaustausch aller Unternehmen im ganzen Land zuständig sein wird. Daher wird der „eigene kostenlose“ PA-Dienst des französischen Staates französischen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.

Daher sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, einen PA auszuwählen. Ohne die PPF als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch werden schätzungsweise mehr als 4 Millionen Unternehmen auf PA-fähige Buchhaltungssoftware angewiesen sein, um diese Transaktionen zu empfangen.

PAs sind private Dienstleister, die von der Steuerbehörde akkreditiert sind, um Datenflüsse zwischen Handelspartnern und dem PPF zu vermitteln. Sie werden als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und der französischen Regierung fungieren und direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt sein. Nach der Ankündigung vom15. Oktober 2024, dass die PPF nicht mehr als kostenlose Plattform für den Rechnungsaustausch fungieren wird, sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, eine PA auszuwählen.

Nach einem strengen Bewertungsverfahren durch die französische Steuerbehörde (DGFiP) erhielt Sovos unter bestimmten Bedingungen den Status " Plateforme Agréée " (PA, offiziell bekannt als " PDP ") mit der Registriernummer 0004. Durch diese bedingte Registrierung wurde Sovos als einer der wenigen ausgewählten Anbieter anerkannt, die berechtigt sind, an der nächsten Phase des DGFiP-Zertifizierungsprogramms teilzunehmen, was die Robustheit unserer Lösung und unser langjähriges Engagement für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften widerspiegelt.

Diese Bedingungen erforderten, dass alle PAs das offizielle Testverfahren der DGFiP erfolgreich absolvieren, das am Dienstag, den 14. Oktober 2025 begann und bis zu 3 Monate dauerte. Nach der Validierung durch die DGFiP wurde Sovos am 17. Dezember 2025 die endgültige PA-Zertifizierung erteilt.

Weltweit haben immer mehr Steuerbehörden die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, darunter Frankreich, Italien, Saudi-Arabien und Indien. Es gibt auch viele Länder, die an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung arbeiten, darunter Deutschland und Spanien.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Konformitätsanforderungen.

Griechenland und myDATA

Im Jahr 2020 führte Griechenland ein System zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) namens myDATA ein – ein E-Audit-System. myDATA verpflichtet Steuerzahler, Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung zu übermitteln, die dann in eine Reihe von Online-Registern auf dem Regierungsportal eingepflegt werden.

Das Ziel von myDATA besteht darin, dass die Online-Register die einzig gültige Quelle für die Steuer- und Finanzergebnisse des Steuerzahlers sind und dass die entsprechenden Informationen dazu dienen, die Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschlüsse des Steuerzahlers vorab auszufüllen.

Fakten zu myDATA Griechenland

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Welche Informationen müssen im myDATA-Portal angegeben werden?

Das myDATA-Portal erfordert die Meldung von:

  • Transaktionsdaten: z. B. B2B-, B2G-, B2C-Rechnungen, Gutschriften, Lastschriften
  • Buchhaltungsdaten: Daten, die die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse von Unternehmen auf dem myDATA-Portal bilden, z. B. Gehaltsabrechnung, Abschreibungen, Amortisationen

Lieferanten und Käufer müssen Transaktionen jeweils in Unterkategorien klassifizieren, wie z. B. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Amortisation, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, usw.

Welche Unterlagen werden bei myDATA eingereicht?

Die erforderlichen Daten müssen je nach Art der Daten und der Übertragungsmethode in unterschiedlichen Zeitabständen gemeldet werden.

Die Zeitabstände für myDATA-Meldungen sind grundsätzlich:

  • Einnahmen: in Echtzeit
  • Ausgaben: regelmäßig gemäß den Fristen für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung (monatlich oder vierteljährlich)
  • Andere Buchungseinträge (Einnahmen oder Ausgaben): alle zwei Monate (Gehaltsabrechnung) oder jährlich (z. B. Buchhaltungsanpassungen, Abschreibungen)

Zu den Datenübertragungsmethoden können ERP, manuelles Hochladen und die zentrale App zur elektronische Rechnungsstellung (timologio) gehören.

Welche Arten von Dokumenten müssen von Ausstellern und Empfängern an myDATA gemeldet werden?

Emittenten und Empfänger müssen verschiedene Dokumente an myDATA melden.

Emittenten:

Emittenten müssen Einnahmen aus den verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten, die sie ausstellen, melden. Beispiele für Dokumente, die Emittenten melden müssen, sind B2B/B2G/B2C-Rechnungen, Transportdokumente, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.

Empfänger:

Empfänger müssen Ausgaben aus verschiedenen Arten von Transaktions- und Buchhaltungsdokumenten melden, die sie erhalten. Beispiele für Dokumente, die die Empfänger melden müssen, sind inländische B2C-Rechnungen, B2B/B2C-Rechnungen von ausländischen Lieferanten, Versorgungsrechnungen, Gutschriften, Gehaltsabrechnungen, Abschreibungen, Verträge usw.

Wenn inländische Emittenten ihre erforderlichen Daten nicht an die myDATA-Plattform gemeldet haben, müssen Empfänger diese zusätzlich als Auslassungen oder Abweichungen melden.

Alle Unternehmen:

Alle Unternehmen (Emittenten und Empfänger) müssen Klassifizierungen für ihre Transaktionen übermitteln, z. B. als Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Ausgaben aus dem Erwerb von Dienstleistungen, Ausgaben aus der Abschreibung, Ausgaben aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren usw.

Einführungstermine von myDATA in Griechenland

  • 20. Juli 2020: Beginn der elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung durch akkreditierte Anbieter für E-Rechnungen
  • 1. Oktober 2020:  Beginn der freiwilligen Meldung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Klassifizierung durch alle Berichtsmethoden
  • 1. Oktober 2021:  Beginn von Phase 1 der obligatorischen myDATA-Anforderungen für Einnahmen und bestimmte Steuerpflichtige
  • 1. November 2021: Erweiterung des Geltungsbereichs von myDATA auf Einnahmen und alle Steuerzahler
  • 1. Januar 2024: Das myDATA-Gesetz gilt für alle Daten im Geltungsbereich, die im Jahr 2024 erzeugt werden, mit wenigen Ausnahmen
  • 1. April 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für die ersten beiden Gruppen der verpflichteten Steuerzahler (Bruttoeinnahmen über 200.000 EUR basierend auf ihrer Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2022 oder auf Tätigkeiten in bestimmten Bereichen wie Kraftstoffe, Arzneimittel, Baumaterialien oder Olivenölproduktion als Haupteinnahmequelle im Jahr 2022)
  • 1. November 2025: Die verpflichtende Übermittlung von Transportdokumentdaten an myDATA gilt für alle Steuerpflichtigen im Rahmen von myDATA

Für die neuesten Friständerungen und aktuelle Informationen folgen Sie unserem myDATA-Griechenland-Blog .

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books erfassten Daten und den in den Steuererklärungen gemeldeten Daten führt zu Sanktionen oder Steuerprüfungen.

Im Dezember 2023 wurden durch das Gesetz 5073/2023 (FEK A’ 204) über „Maßnahmen zur Begrenzung der Steuerhinterziehung und andere dringende Bestimmungen“ Sanktionen für den Fall eingeführt, dass die geforderten Daten nicht oder nicht fristgerecht übermittelt werden, sowie für den Fall, dass sich der Verstoß innerhalb von fünf Jahren wiederholt.

Die Sanktionen beziehen sich nur auf Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Meldung von Einnahmen aus Rechnungen und anderen Buchungsposten (nicht von Ausgaben) sowie auf das kürzlich eingeführte elektronische Transportdokument.

Der Zeitplan für die Umsetzung und weitere Details zu den beschlossenen Sanktionen müssen noch veröffentlicht werden.

So hilft Sovos bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung der Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen in Griechenland und der CTC-Compliance-Verpflichtungen weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Kontaktieren Sie uns

FAQ zu myDATA Griechenland

Die Meldung und Übermittlung von Daten an die myDATA-Plattform ist derzeit für Steuerpflichtige verpflichtend. Die myDATA-Verpflichtungen werden fortlaufend erweitert, z. B. durch die Einführung der obligatorischen Übermittlung von Transportdokumentdaten, und die Fristen und Anforderungen werden weiterhin aktualisiert.

Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.

Die erforderlichen Dokumente werden über die folgenden Methoden an myDATA gemeldet: ERP, E-Rechnungsstellung über akkreditierte Anbieter, manuelles Hochladen, die zentrale App zur elektronischen Rechnungsstellung („timologio“), Fiskalgeräte (FIM).

Alles Wissenswerte zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien

Italien war das erste Land in der Region, das mit der Plattform „Sistema di Interscambio“ (SdI) ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung einführte. Das System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) wurde von der Regierung dabei kontinuierlich optimiert, um eine der größten Umsatzsteuerlücken Europas zu schließen.

Elektronische Rechnungen wurden im Jahr 2014 zunächst einmal im B2G-Bereich und ab 2019 dann auch im inländischen B2B- und B2C-Bereich eingeführt. Somit war Italien das erste EU-Land, indem die elektronische Rechnungsstellung mit Freigabeprozess obligatorisch wurde.

In diesem Überblick werden die folgenden Punkte behandelt:

  • Er erklärt die Funktionsweise und die Abläufe in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung in Italien.
  • Er sorgt für Klarheit in Bezug auf Konformität mit den Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung.
  • Er liefert Antworten auf Ihre Fragen rund um das Sistema di Interscambio.

Haben Sie noch Fragen? Setzen Sie sich noch heute mit dem E-Invoicing-Expertenteam von Sovos Italien in Verbindung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihren globalen E-Invoicing-Verpflichtungen helfen können.

Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien

  • Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen setzt voraus, dass diese in einem strukturierten Format erstellt und dann über das Sistema die Interscambio übermittelt werden.
  • Für elektronische Rechnungen ist dabei das Format FatturaPA zu verwenden, bei dem es sich um ein von der Steuerbehörde vorgeschriebenes XML-Schema handelt.
  • Bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich können Unternehmen wählen, wie sie die Integrität und Authentizität der Rechnungen sicherstellen wollen. Auf dem Markt herrscht allerdings eine starke Tendenz zur Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. Elektronische Rechnungen im B2G-Bereich müssen hingegen in jedem Fall elektronisch signiert werden.
  • In Bezug auf den Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) werden Bestellungen über die NSO-Plattform ausgelöst, wobei auf der elektronischen Rechnung entsprechend darauf verwiesen wird.
  • Hinsichtlich Archivierung gelten bei elektronischen Rechnungen folgende Verpflichtungen:
    • Für elektronische Rechnungen in einem Archiv muss ein Signier- und Zeitstempelverfahren angewendet werden.
    • Für das Archiv und den Archivierungsprozess ist eine dokumentierte Beschreibung zu führen (Manuale della Conservazione).
    • Es muss ein klarer Delegationsplan etabliert werden, der Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess definiert.
  • Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle grenzüberschreitenden Transaktionen im Format FatturaPA über das SdI gemeldet werden. Steuerzahler können Rechnungen im grenzüberschreitenden Handel aber weiterhin auf eine beliebige, mit ihrem Kunden vereinbarte Weise austauschen.

Geltungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung in Italien

Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich gilt in Italien in folgenden Fällen:

  • Bei inländischen Transaktionen im B2B-Bereich zwischen Steuerzahlern, die in Italien ansässig sind/eine Niederlassung haben
  • Für fast alle Steuerzahler, die in Italien ansässig sind/eine Niederlassung haben
  • Bereit seit 2022: für Steuerzahler, die das Pauschalsteuersystem (Regime forfettario) anwenden, und für Amateursportvereine und Einrichtungen im Non-Profit-Bereich mit Umsätzen von bis zu 65.000 €
  • Ab dem 1. Januar 2024: für Kleinstunternehmen mit Umsätzen oder Honoraren von bis zu 25.000 €

Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich gilt in Italien in folgenden Fällen:

  • Für alle Steuerzahler, die Waren/Dienstleistungen an Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung liefern

Einführungstermine der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Italien

  • 6. Juni 2014: Beginn der schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich in Italien
  • 1. Juli 2018: Inkrafttreten der Abrechnungsvorschrift für Produzenten und Händler von Benzin und Diesel zur Nutzung in Autos und Straßenfahrzeugen
  • 1. September 2018: Ausdehnung der Vorschrift auf steuerfreie Verkäufe an Nicht-EU-Bürger, die als Endverbraucher auftreten
  • 1. Januar 2019: Inkrafttreten der Vorschrift für B2B- und B2C-Transaktionen in Italien, mit kleineren sektorspezifischen Ausnahmen
  • 1. Februar 2020: Inkrafttreten der Pflicht zur Abwicklung von Bestellungen zur Bereitstellung von Gütern für Einrichtungen des Staatlichen Gesundheitsdienstes über die NSO-Plattform und zur entsprechenden Referenzierung dieser Bestellungen auf der elektronischen Rechnung
  • 1. Januar 2021: Einführung von vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen und Durchsetzung des neuen FatturaPA-Schemas
  • Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung von elektronischen Dokumenten
  • Oktober 2021: Beginn einer freiwilligen Übergangsphase für die elektronische Rechnungsstellung im Handel zwischen Italien und San Marino
  • 1. Juli 2022:
    • Italienische Unternehmen müssen nun Informationen zu grenzüberschreitenden Transaktionen im FatturaPA-Format über das SdI melden. Esterometro wurde infolgedessen am 30. Juni 2022 abgeschafft.
    • Die elektronische Rechnungsstellung im FatturaPA-Format wird im Handel zwischen Italien und San Marino verpflichtend. Für italienische Steuerzahler erfolgt die Abwicklung dabei über das SdI, wohingegen die Abwicklung auf der Seite San Marinos über die HUB-SM-Plattform läuft.
    • Der Geltungsbereich der Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Italien wurde ausgeweitet. Ebenfalls davon betroffen sind nun:
      • Steuerzahler, die die Pauschalregelung anwenden (Regime forfettario)
      • Amateursportvereine und Einrichtungen im Non-Profit-Bereich mit einem Umsatz von bis zu 65.000 €
  • Ab Januar 2024: auch Kleinstunternehmen mit Umsätzen oder Honoraren von bis zu 25.000 €

Strafen: Folgen einer Nichteinhaltung

  • Ein Versäumnis, eine Rechnung auszustellen oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht im geforderten XML-Format vorliegt, führt zu einer Strafe, deren Höhe zwischen 90 % und 180 % des entsprechenden Umsatzsteuerbetrags beträgt.
  • Wird für einen Kunden eine Rechnung ausgestellt, bei der die Anforderungen der Vorschrift nicht erfüllt sind, führt dies zu einer Strafe in Höhe von 100 % des entsprechenden Umsatzsteuerbetrags.
  • Nach Ablauf einer Frist (die für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen abgelaufen ist) werden Rechnungen an Einrichtungen, die mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst assoziiert sind, nicht mehr gezahlt, wenn nicht zuvor über die NSO-Plattform eine entsprechende Bestellung ausgelöst wurde und auf der elektronischen Rechnung auf diese Bestellung verwiesen wird.

Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien mit Sovos

Mit Sovos ist gewährleistet, dass Sie alle SdI-Anforderungen und umsatzsteuerlichen Regelungen in Italien erfüllen, unter anderem in Bezug auf die kontinuierliche Transaktionsüberwachung hinsichtlich elektronischer Rechnungsstellung, Berichterstattung und elektronischer Archivierung. Dazu müssen Sie nur mit uns arbeiten. Sie können auch unsere Lösung nutzen, die sich direkt an das SdI anbinden lässt.

Möchten Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung erfahren?

Laden Sie sich die 13. Ausgabe von „Trends“ herunter und erfahren Sie mehr darüber, wie es sich global betrachtet zurzeit mit der elektronischen Rechnungsstellung verhält.

Osteuropa ist eine weitere Region, in der die elektronische Rechnungsstellung aktuell auf dem Vormarsch ist. In unserem E-Book zur Digitalisierung der Umsatzsteuer in Osteuropa erfahren Sie mehr darüber.

FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien

Ist die elektronische Rechnungsstellung in Italien obligatorisch?

Elektronische Rechnungen sind für die meisten Unternehmen im B2B-, B2C- und B2G-Bereich obligatorisch. Wenn Anbieter Leistungen ausführen, die als „Commercio al minute e attivitá assimilate“ eingestuft sind, sind diese von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen befreit, es sei denn, ihre Kunden verlangen eine solche elektronische Rechnung. Diese Anbieter sind jedoch verpflichtet, täglich einen Sammelbericht (It.: Scontrino Elettronico) in elektronischer Form zu übermitteln. Ebenfalls obligatorisch ist die Meldung grenzüberschreitender Transaktionen im Format FatturaPA über das SDI.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Italien?

Die Steuerbehörde verlangt, dass alle Rechnungen mit dem XML-Schema FatturaPA erstellt werden. Die Übermittlung der elektronischen Rechnungen erfolgt über das Sistema di Interscambio (SdI). Elektronische Rechnungen müssen von der Steuerbehörde freigegeben werden. Die italienische Steuerbehörde stellt dem Empfänger dann die rechtlich anerkannte, freigegebene elektronische Rechnung zu.

Wie kann eine sichere Verbindung mit dem SdI hergestellt werden, um Rechnungen auszustellen?

Das geht ganz leicht. Mit unserer Lösung können Sie eine sichere Verbindung mit dem SdI aufbauen – so entfällt für Sie die mühselige Aufgabe, verschiedene Systeme und Plattformen miteinander zu verknüpfen.

Was ist Conservazione Sostitutiva?

Die italienischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung enthalten eine Reihe zusätzlicher Anforderungen an die Archivierung, die so genannte Conservazione Sostitutiva. Diese Anforderungen gibt es in anderen Ländern nicht und sind nicht Teil des Standardumfangs von SAP Document Compliance.

Wie kann Konformität mit der Conservazione sostitutiva sichergestellt werden?

Der Begriff „Conservazione sostitutiva“ bezieht sich auf einen Prozess zur langfristigen Archivierung, der zur konformen Archivierung von elektronischen Rechnungen in Italien erforderlich ist. Elektronische Rechnungen müssen nach der Archivierung aufbewahrt werden, indem sie in einem so genannten „Paket“ zusammengefasst werden, das dann mit einer qualifizierten digitalen Signatur oder einem Siegel sowie einer Zeitangabe versehen wird.

Dieser Prozess muss spätestens drei Monate nach Ablauf der Frist für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen sein. Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen ist ein integraler Bestandteil von Sovos eArchive bei Rechnungen, die gemäß der in Italien geltenden Gesetze gespeichert werden.

 

 

Wie kann Sovos helfen?

Benötigen Sie Hilfe in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung über das SdI sowie hinsichtlich anderer Anforderungen rund um die Umsatzsteuer in Italien?

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Finden Sie heraus, wie Sie mit der Lösung von Sovos sicherstellen können, dass alle Verpflichtungen in Bezug auf die kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) hinsichtlich elektronischer Rechnungsstellung, Berichtserstattung und konformer elektronischer Archivierung in Italien erfüllt werden.

Die MwSt.-Anforderungen in Polen

Polens CTC- und SAF-T-Regelung

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, treibt die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)) die Umsetzung der Mehrwertsteuerreform mit Änderungen an SAF-T und der Einführung kontinuierlicher Transaktionsüberwachung (CTC) weiter voran.

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Historische Entwicklung von SAF-T

2016 wurde in Polen das SAF-T-System (Standard Audit File for Tax , polnisch: Jednolity Plik Kontrolny (JPK)) eingeführt. Das polnische System umfasst insgesamt sieben regulierte JPK-Strukturen, von denen zwei (JPK_VAT und JPK_FA) für die Berechnung der Mehrwertsteuer relevant sind. Die monatliche Meldepflicht für JPK_VAT wurde am 1. Januar 2018 auf alle Steuerzahler ausgeweitet. JPK_VAT wurde im Jahr 2020 mit der Mehrwertsteuererklärung kombiniert und die konsolidierte JPK_V7M/K wird entsprechend der Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die übrigen sechs JPK-Strukturen sind der Steuerbehörde im Fall einer Betriebsprüfung auf Anfrage vorzulegen.

Faktencheck zu SAF-T

In Polen gibt es sieben JPK-Strukturen, auf die Steuerzahler vorbereitet sein sollten. Die meisten davon müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden, allerdings besteht bei der JPK_V7M/K die Pflicht zur regelmäßigen Einreichung (monatlich oder vierteljährlich).

  • JPK_V7M/K: Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind, in Verbindung mit der Erklärung

  • JPK_FA für Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrechnungen

  • JPK_WB für Kontoauszüge

  • JPK_PKPIR für Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • JPK_EWP für das Ertragskonto

  • JPK_KR für Rechnungsbücher

  • JPK_MAG für Lager

CTC-Reformen

Mit dem Ziel, Betrug zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Steuererhebung zu verbessern, wurde Anfang 2021 in Polen erstmals ein Gesetzesvorschlag zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) eingebracht. Nach Rücksprache mit Branchenvertretern wurde die vorgeschlagene CTC-Reform (Krajowy System e-Faktur (KSeF)) am 18. November 2021 angenommen. Seit Januar 2022 läuft nun die freiwillige Phase des Umsetzungsprozesses.

Faktencheck zu CTC

Teilnehmer, die dem Mandat zuvorkommen möchten, können schon jetzt die polnische elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format FA-VAT nutzen, um Lieferantenrechnungen elektronisch über das nationale elektronische Invoicing-System KSeF (Krajowy System e-Faktur) zu übermitteln.

Aus Unternehmenssicht sind außerdem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Während der freiwilligen Phase ist die Zustimmung des Käufers zu E-Rechnungen erforderlich (andernfalls muss der Lieferant weiterhin Rechnungen in der/dem vereinbarten Form/Format wie PDF, Papier oder per EDI ausstellen).

  • Die Rückerstattungsfrist verkürzt sich von 60 auf 40 Tage.

  • Für Unternehmen wurden Anreize geschaffen, Rechnungen bereits während der freiwilligen Phase über das KSeF-Portal auszustellen.

  • Outsourcing ist zulässig, unterliegt jedoch zusätzlichen Regeln (z. B. Buchhalter, die im Auftrag von Klienten auf das Portal zugreifen).

  • Alle Rechnungen werden archiviert und zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.

  • Zur Authentifizierung des Zugriffs auf das Portal ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) erforderlich.

Einführungstermine für SAF-T und CTC

SAF-T in Polen

  • 1. Juli 2016: SAF-T wird in Polen eingeführt.
  • 1. Januar 2018: Polen verpflichtet alle Steuerpflichtigen zur Übermittlung der JPK_VAT-Datei.
  • 1. Oktober 2020: JPK_V7M/K ersetzt JPK_VAT und Mehrwertsteuererklärung
  • 1. Juli 2021: Annahme von Änderungen an der obligatorischen Erklärung JPK_V7M/K
  • 1. Januar 2022: Änderungen an der JPK_V7M/K-Struktur einschließlich Änderungen zwecks besserer Anpassung an das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel

CTC in Polen

  • 29. Oktober 2021: Verabschiedung von Rechtsvorschriften für ein System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) für die elektronische Rechnungsstellung; Entwürfe von Vorgaben wurden veröffentlicht und ein Testsystem zur Verfügung gestellt
  • 1. Januar 2022: Die freiwillige Phase für das CTC-System läuft an. Noch besteht keine Verpflichtung zur Anwendung des elektronischen Rechnungsstellungssystems bei B2B-Transaktionen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, profitieren jedoch von verschiedenen Vorteilen. Insbesondere erhalten sie schnellere Steuerrückerstattungen und sind von der Pflicht zur Einreichung des Rechnungsberichts (JPK-FA) befreit.
  • 30. März 2022: Polen erhält eine Ausnahmegenehmigung von der Europäischen Kommission zur Abweichung von Artikel 218 und Artikel 232 der EU-Richtlinie 2006/112/EG. Diese Ausnahmegenehmigung gilt vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat.
  • 7. April 2022: Testversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
  • 17. Mai 2022: Produktionsversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar

  • 10. Juni 2022: Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht den Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Sondermaßnahme anzuwenden. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

  • 1. Januar 2024: Das CTC-System wird voraussichtlich obligatorisch

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Meldepflicht und neuen SAF-T- und CTC-Verpflichtungen in Polen?

Da Polen weiterhin darauf hinarbeitet, seine Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Mehrwertsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von JPK_V7M/K-Erklärung, CTC-Reformen und anderen Änderungen im Hinblick auf MwSt.-Compliance Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Polen sowie weltweit unterstützen kann.

Post-Brexit: Unternehmen müssen einen Aktionsplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer haben

Der Brexit ist da

Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen sich der Herausforderung stellen, die der Brexit für die Einhaltung der Mehrwertsteuer vorgibt. Jetzt ist es mehr denn je an der Zeit, die Lieferketten und Mehrwertsteueraufzeichnungen für den Handel mit EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Übergangsfrist endete am 1. Januar 2021 und infolgedessen wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das an Heiligabend 2020 angekündigte Freihandelsabkommen geregelt.

Während sich viele Unternehmen auf die Auswirkungen des Brexit auf den Zoll vorbereiten, müssen viele noch eine Strategie formulieren, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Brexit-Aktionsplans zum Schutz der Lieferketten, der es Unternehmen ermöglicht, weiterhin vertrauensvoll in Europa zu handeln.

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Kürzliche Änderungen

Sogenannte Complemento de leyendas – Begleitinformationen zu Transaktionen – sind ab sofort für Maquiladoras bzw. für Fabriken, die von amerikanischen Unternehmen innerhalb von Mexiko betrieben werden, im Rahmen des virtuellen Imports von Produktkomponenten (beispielsweise Autoreifen oder Zucker für die Herstellung von Limonade) erforderlich.
Das Verfahren zum Stornieren eines CFDI-Dokuments oder einer E-Rechnung wurde im November 2018 geändert und verpflichtet Lieferanten seither, anstelle der Gewährung von Gutschriften Stornierungsanfragen einzureichen, um zuvor ausgestellte Rechnungen/CFDI-Dokumente für ungültig zu erklären. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Anfrage innerhalb von 72 Stunden anzunehmen oder abzulehnen.
Die häufig verwendete Complemento-Methode, die sämtliche Transaktionen betrifft, bei denen Zahlungen nach Ausstellung eines CFDI-Dokuments teilweise oder vollständig eingehen, ist seit September 2018 in Kraft.

Schnelle Fakten: Auswirkungen des Brexit auf die Mehrwertsteuer

  • Das Vereinigte Königreich vereinbarte ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU.
  • Das FTA wirkt sich nicht auf die Mehrwertsteuerverpflichtungen aus – es wirkt sich auf Zollsätze, Zölle usw. aus
  • Das Konzept der Versendungen und Erwerbe wird für den Handel zwischen Großbritannien und der EU durch Exporte und Importe ersetzt, da Großbritannien nun als Drittland betrachtet wird
  • Für den Handel zwischen NI und der EU gelten besondere Regeln
  • Für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland gelten ebenfalls besondere Regeln.
  • Wenn kein Verschiebungs- oder Stundungsmechanismus vorhanden ist, fällt die Importmehrwertsteuer für das Unternehmen im Voraus an.
  • Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die sich in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen, benötigen eine steuerliche Vertretung.

Wie wirkt sich der Brexit aus?

  • Exporte und Importe ersetzen Sendungen und Übernahmen
  • Potenziell erhöhte Registrierungspflicht in EU-Mitgliedstaaten
  • Höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine steuerliche Vertretung erforderlich ist
  • Rückerstattungen laufen über papierbasierte Systeme
  • Gegenseitigkeit blockiert möglicherweise Ansprüche aus der 13. MwSt.-Richtlinie 

Mehrwertsteuer nach dem Brexit: Was ist zu tun?

Obwohl es ein FTA-Abkommen gibt, bleiben viele Probleme ungelöst. Als solche müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie:
  • Identifizieren aller vom Brexit betroffenen Lieferketten
  • Besondere Beachtung von Verträgen, bei denen laut Incoterms „geliefert verzollt“ („Delivered Duty Paid“, DDP) gilt
  • Bestimmen Sie, wo Unternehmen noch MwSt.-Registrierungen in der EU benötigenErmitteln Sie, ob es neue MwSt.-Registrierungsanforderungen gibt
  • Berücksichtigen von Zollanforderungen wie EORI-Nummern im Vereinigten Königreich und der EU
  • Einplanen von Änderungen, die notwendig sind, um die Anforderungen des VAT Reporting zu erfüllen
  • Anpassung von ERP-Systemen je nach Bedarf
  • Feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist
Reduzieren Sie die Auswirkungen des Brexit

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsaktivitäten weiterlaufen können?

Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals haben viel zu tun, um sich vorzubereiten. Wir wissen, dass die durch den Brexit erzeugte Unsicherheit nur schwer zu bewältigen ist, deshalb müssen Unternehmen gewappnet sein.

Während dieser Verwirrung können wir Klarheit über die Auswirkungen des Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen liefern.

Die General Authority of Zakat and Tax’s (GAZT) zuvor veröffentlichten Regelentwürfe zu “Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln für die Umsetzung der Bestimmungen der E-Invoicing-Verordnung” zielten darauf ab, technische und verfahrenstechnische Anforderungen und Kontrollen für das kommende E-Invoicing-Mandat zu definieren. Die GAZT hat kürzlich den Entwurf der E-Invoicing-Regeln in Saudi-Arabien fertiggestellt und veröffentlicht.

Inzwischen hat sich der Name der Steuerbehörde durch die Zusammenlegung der General Authority of Zakat and Tax (GAZT) und der General Authority of Customs zur Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) geändert.

Die finalisierten Regeln beinhalten eine Änderung des Go-Live-Datums der zweiten Phase vom 1. Juni 2022 auf den 1. Januar 2023. Sie enthüllten die Frist für die Meldung von B2C-Rechnungen (vereinfacht) auf der Plattform der Steuerbehörde für die zweite Phase.

Gemäß den endgültigen Regeln wird das saudi-arabische E-Invoicing-System zwei Hauptphasen haben.

Saudi-Arabien E-Invoicing System: Die erste Phase

Die erste Phase von beginnt am 4. Dezember 2021 und verpflichtet alle ansässigen Steuerzahler, elektronische Rechnungen und elektronische Rechnungen (Gutschriften und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.

Die endgültigen Regeln besagen, dass Unternehmen E-Rechnungen und die dazugehörigen Notizen in einem strukturierten elektronischen Format erstellen müssen. Daten im PDF- oder Word-Format sind daher keine E-Rechnungen. In der ersten Phase ist kein bestimmtes elektronisches Format vorgeschrieben. Allerdings müssen solche Rechnungen und Notizen alle notwendigen Informationen enthalten. In der ersten Phase müssen B2C-Rechnungen einen QR-Code enthalten.

Es gibt eine Reihe von verbotenen Funktionalitäten für E-Invoicing-Lösungen für die erste Phase:

Saudi-Arabien E-Invoicing System: Die zweite Phase

Die zweite Phase wird die zusätzliche Anforderung an die Steuerpflichtigen bringen, neben elektronischen Rechnungen auch elektronische Notizen an das ZATCA zu übermitteln.

Die endgültigen Regeln besagen, dass die zweite Phase am 1. Januar 2023 beginnt und in verschiedenen Stufen ausgerollt werden soll. Für B2B-Rechnungen ist eine Abrechnungsregelung vorgeschrieben, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die Plattform der Steuerbehörde gemeldet werden müssen.

Infolge der Anforderungen der zweiten Phase wird das saudische E-Invoicing-System ab dem 1. Januar 2023 als CTC-E-Invoicing-System eingestuft. Alle E-Invoices müssen im UBL-basierten XML-Format ausgestellt werden. Steuerrechnungen können im XML- oder PDF/A-3-Format (mit eingebettetem XML) verteilt werden. Steuerzahler müssen vereinfachte Rechnungen (d.h. B2C) in Papierform verteilen.

In der zweiten Phase muss eine konforme E-Invoicing-Lösung die folgenden Merkmale aufweisen:

Die zweite Phase wird zusätzlich zu den in der ersten Phase genannten Anforderungen weitere verbotene Funktionalitäten für E-Invoicing-Lösungen bringen:

Wie geht es weiter mit dem E-Invoicing-System in Saudi-Arabien?

Nach der Veröffentlichung der endgültigen Regeln organisiert die ZATCA Workshops, um die relevanten Stakeholder der Branche zu informieren.

Einige Details sind zu diesem Zeitpunkt noch unklar, jedoch haben die saudischen Behörden sehr erfolgreich die langfristigen Ziele der Implementierung ihres E-Invoicing-Systems kommuniziert sowie klare Unterlagen zur Verfügung gestellt und Möglichkeiten für Feedback zu den für jede Phase veröffentlichten Unterlagen geboten. Wir erwarten die Bereitstellung der notwendigen Anleitung in naher Zukunft.

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Kontaktieren Sie uns , um Ihre Anforderungen an die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien zu besprechen. Um mehr darüber zu erfahren, was wir glauben, was die Zukunft bringt, laden Sie VAT Trends herunter: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen.

Das kolumbianische System der elektronischen Rechnungsstellung erreicht den Reifegrad. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 hat Kolumbien das Mandat stetig konsolidiert und erweitert, um es stabiler, zuverlässiger und umfassender zu machen.

Mit dem Erlass des Beschlusses 000013/2021 hat die kolumbianische Steuerverwaltung (DIAN) das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung offiziell auch auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet. Diese Erweiterung folgt dem Muster von Mexiko, Brasilien und anderen Ländern, die das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung bereits auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet haben.

Das Support Document for Electronic Payroll ist in Kolumbien als Documento Soporte de Nomina Electronica oder auch einfach als Nomina Electronica bekannt. Es handelt sich um ein neues digitales Dokument, das zur Unterstützung und Validierung der lohnbezogenen Kosten und Abzüge der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuergutschriften (falls zutreffend) dient, wenn Unternehmen Zahlungen leisten, die sich aus Arbeits-, Rechts- und anderen ähnlichen Arten von Beziehungen (Renten) ergeben.

Vereinfacht ausgedrückt, sollten Arbeitskostentransaktionen unter diesem neuen digitalen System gemeldet werden, damit sie gültig sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitgeber Zahlungen für Löhne, Gehälter, Erstattungen, Renten usw. vornehmen.

Wer muss das Mandat zur elektronischen Lohnabrechnung erfüllen?

Arbeitgeber, die Löhne im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zahlen, bei dem die Zahlungen als Ausgaben für Einkommenssteuerzwecke oder als abzugsfähige Steuern für die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die sich aus diesem gesetzlichen Rahmen ergeben. Zum Beispiel sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Steuerzahler, die unter die vereinfachte Regelung fallen, derzeit nicht verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Folglich müssen sie solche Zahlungen nicht für den Abzug der Einkommens- oder Umsatzsteuer verwenden.

Zeitplan für den Einsatz

Das DIAN hat einen Umsetzungszeitplan erstellt, der auf der Anzahl der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen basiert. Es gibt vier Stufen oder Gruppen, für die die folgenden Fristen gelten:

Gruppe Frist zum Starten der Erstellung und Übermittlung des Dokuments Anzahl der Mitarbeiter
Von Bis zu
1 1. September 2021 Mehr als 250 Mitarbeiter101
2 1. Oktober 2021 101 250
3 1. November 2021 11 100
4 1. Dezember 2021 1 10

Deadline für die Überweisung

Da die Nomina Electronica monatlich gemeldet werden muss, sollten die Zahlungen für jeden Monat folglich bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Die Anpassungsnotizen sollten innerhalb der gleichen Frist gemeldet werden, sobald sie vom Arbeitgeber vorgenommen wurden.

Berichtselemente des Mandats zur elektronischen Lohnabrechnung

Es gibt zwei grundlegende Arten von Berichten, die Teil dieses Mandats sind: das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung und – wenn nötig – die Anpassungsnotiz.

Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung oder Nomina Electronica

Dieses elektronische Dokument enthält die Informationen, die die Zahlungen an die Arbeitnehmer als Löhne und andere Vergütungen, Abzüge und die Differenz zwischen ihnen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, wie in der Lohnabrechnung gemeldet, belegen. Der Arbeitgeber muss dann das Dokument unter Verwendung des XML-Formats, das in der technischen Dokumentation in der Vorschrift 000037/2021 festgelegt ist, erstellen und an das DIAN übermitteln.

Abgleichhinweise

In diesem Mandat gibt es keine Gutschriften, wie wir sie im elektronischen Rechnungssystem von Kolumbien kennen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch Korrekturen am Support Document der elektronischen Gehaltsabrechnung vornehmen muss, die an das DIAN gemeldet wurden, kann er so genannte Anpassungsnotizen (oder Notas de Ajuste) ausstellen, in denen der Arbeitgeber jeden Wert korrigieren kann, der zuvor über die Nomina Electronica an das DIAN gemeldet wurde.

Inhalt und Aufbau der Berichte

Die Arbeitgeber müssen dem DIAN Berichte vorlegen, die für jeden Begünstigten, der Zahlungen von den Arbeitgebern erhält, individualisiert sind. Infolgedessen erfordert der Bericht die Bereitstellung von einigen obligatorischen Informationen für die DIAN zu validieren. Dazu gehört die ordnungsgemäße Identifizierung des Berichts selbst, des Meldenden, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, Löhnen oder anderen Zahlungen Arbeitnehmer, Datum, Nummerierung, Software usw.

Ein weiteres obligatorisches Informationselement, das erwähnenswert ist, ist der CUNE oder Unique Code of Electronic Payroll Support Document. Dies ist ein eindeutiger Bezeichner für jedes Electronic Payroll Support Document. Er ermöglicht die genaue Identifizierung jedes Reports oder der danach ausgestellten Adjustment Notes. Es gibt jedoch einige zusätzliche optionale Informationen, die je nach den Bedürfnissen oder der Bequemlichkeit des Arbeitgebers, der den Bericht erstellt, angegeben werden können.

Aus technischer Sicht basieren weder das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung noch die Anpassungshinweise auf der in Kolumbien verwendeten UBL 2.1-Struktur für die elektronische Rechnung. Das liegt daran, dass der UBL-Standard keine Module für Lohnbuchhaltungstransaktionen oder Berichte enthält. Daher hat das DIAN seine Architektur auf einem anderen XML-Standard aufgebaut. Jeder Bericht erfordert eine digitale Signatur. Dafür kann der Steuerpflichtige das gleiche digitale Zertifikat verwenden, das auch für die Signatur von elektronischen Rechnungen verwendet wird.

Erzeugung, Übertragung und Validierung

Die aktuellen Vorschriften schreiben nicht vor, dass die Nomina Electronica oder die Anpassungshinweise mit einer bestimmten Softwarelösung oder von einem vom DIAN autorisierten Softwareanbieter erstellt werden müssen. Die Steuerzahler haben die Möglichkeit, den Bericht mit ihrer eigenen Lösung zu generieren. Das ist eine Marktlösung oder eine Lösung, die das DIAN für kleine Steuerzahler bereitstellen wird. Alle Berichte sollten jedoch strikt der technischen Dokumentation folgen, die vom DIAN im Rahmen des Beschlusses 000037/2021 herausgegeben wurde. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt elektronisch, unter Verwendung der vom DIAN vorgegebenen Webservices.

Nach der Übermittlung validiert das DIAN dann das Dokument. Es meldet dann die entsprechende Antragsantwort an den Steuerpflichtigen zurück, die die Annahme und Validierung anzeigt. Erst dann sind die im Abrechnungsbeleg ausgewiesenen Beträge gültige Ausgaben für den Abzug.

Strafen und Sanktionen

Die Nichteinhaltung der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kolumbien unterliegt denselben Bußgeldern und Strafen, die für die Nichteinhaltung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung festgelegt wurden, wie in Art. 652-1 des Steuergesetzes von Kolumbien (Estatuto Tributario). Die wichtigste Auswirkung der Nichteinhaltung ist jedoch, dass alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden, nicht als Ausgaben für Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuerzwecke anerkannt werden, falls dies der Fall ist.

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Im September 2020 führte Italien wichtige Änderungen an den Vorschriften des Landes zur Erstellung und Aufbewahrung elektronischer Dokumente ein. Diese neuen Anforderungen sollten am 7. Juni 2021 in Kraft treten. Die Agentur für digitales Italien (AGID) hat nun jedoch beschlossen, die Einführung der neuen Regeln für elektronische Dokumente auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.

Die neuen “Richtlinien für die Erstellung, Verwaltung und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten” (“Guidelines”) regeln verschiedene Aspekte eines elektronischen Dokuments. Wenn Unternehmen die Richtlinien befolgen, profitieren sie von der Vermutung, dass ihre elektronischen Dokumente vor Gericht als vollwertiges Beweismittel gelten.

Die Verschiebung der Einführung der Richtlinien ist eine Reaktion der AGID auf Forderungen lokaler Organisationen, die insbesondere Bedenken hinsichtlich der Verpflichtung zur Verknüpfung von Metadaten mit E-Dokumenten geäußert haben. Die Richtlinien legen eine umfangreiche Liste von Metadatenfeldern fest, die mit E-Dokumenten in einer Weise verknüpft werden, die Interoperabilität ermöglicht.

Metadaten-Anforderungen geändert

Neben der Verzögerung der Einführung der neuen E-Dokumente-Gesetzgebung hat die AGID auch die Anforderungen an die Metadaten geändert. Dazu gehören neue Metadatenstücke und die Änderung der Beschreibung einiger Felder. Die AGID hat auch Verweise – insbesondere auf Standards – korrigiert und Aussagen neu formuliert, um einige Verpflichtungen zu verdeutlichen.

Die aktualisierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge sind auf der AGID-Website verfügbar.

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Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die Vorschriften für elektronische Dokumente in Italien zu besprechen.

Russland führt am 1. Juli 2021 ein neues E-Invoicing-System zur Rückverfolgbarkeit bestimmter Waren ein. Das Föderale Gesetz Nr. 371-FZ wird das russische Steuergesetzbuch ändern, um das neue Verfahren für das Rückverfolgbarkeitssystem einzuführen, das die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Steuerzahler, die mit rückverfolgbaren Waren handeln, mit sich bringen wird.

Seit ihrer Einführung ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Russland freiwillig geblieben. Dies ändert sich jedoch ab diesem Sommer, wenn die Ausstellung und Annahme von E-Rechnungen für Steuerzahler, die mit Waren handeln, die dem Rückverfolgbarkeitssystem unterliegen, verpflichtend wird.

Was ist das Rückverfolgbarkeitssystem?

Das Rückverfolgbarkeitssystem zielt darauf ab, die Bewegung bestimmter nach Russland und in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU) importierter Waren zu überwachen. Im Rahmen des Rückverfolgbarkeitssystems wird jeder Warensendung beim Import eine Registrierungsnummer zugewiesen. Diese wird dann auf allen Transaktionsstufen kontrolliert. Unternehmen, die in den Geltungsbereich dieses neuen Rückverfolgbarkeitssystems fallen, müssen die Registrierungsnummer in Rechnungen und primäre Buchhaltungsunterlagen aufnehmen. Sie müssen auch Informationen über die Transaktionen mit den rückverfolgbaren Waren durch Umsatzsteuererklärungen und entsprechende Transaktionsberichte bereitstellen.

Juristische Personen und Einzelunternehmen, die am Verkehr mit rückverfolgbaren Waren teilnehmen, fallen in den Geltungsbereich der Rückverfolgbarkeitsanforderungen. Ab dem 1. Juli 2021 müssen die Rechnungen für diese Waren elektronisch sein. Käufer von Waren, die der Rückverfolgbarkeit unterliegen, müssen Rechnungen in elektronischer Form akzeptieren. Darüber hinaus gilt die neue Anforderung für verpflichtende elektronische Rechnungen für Verkäufe von rückverfolgbaren Waren nicht für Export/Re-Export-Verkäufe und B2C-Verkäufe.

Für welche Art von Waren gelten die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit?

Die Waren, die in der Liste der rückverfolgbaren Waren enthalten sind, sind derzeit:

Wie geht es weiter mit der russischen Regulierung von elektronischen Dokumenten?

Wenn man bedenkt, dass Russland bis Ende 2024 95 % der Rechnungen und 70 % der Frachtbriefe in elektronischer Form haben will, ist es wahrscheinlich, dass weitere Änderungen in der Digitalisierung kommen werden. Die Digitalisierung von Buchhaltungsunterlagen ist ein weiterer Bereich, in dem die russische Steuerbehörde Fortschritte macht. Es würde daher nicht überraschen, wenn es in den nächsten Jahren zu weiteren Änderungen in der russischen Gesetzgebung kommt.

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Setzen Sie sich mit in Verbindung, um die E-Invoicing-Anforderungen vom Juli 2021 in Russland zu besprechen. Laden Sie VAT Trends herunter, um mehr über CTCs zu erfahren und darüber, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien zur Durchsetzung von Mehrwertsteuer-Vorschriften erlassen.

EESPA, die European E-invoicing Service Providers Association, hat kürzlich EESPA Standard Definitions for Legally Compliant Electronic Invoicing und deren Verwendung veröffentlicht.

Dieses Dokument zielt darauf ab, eine Grundlage für Anbieter von E-Invoicing-Diensten und ihre Kunden zu schaffen, um sich über die Zuweisung der Verantwortung für die Rechtskonformität der von den Diensten unterstützten Prozesse zu einigen. Diese Standarddefinitionen werden zu klareren Vereinbarungen beitragen, bewährte Verfahren fördern und die Professionalität in der E-Invoice-Branche sicherstellen.

In den meisten europäischen Ländern können E-Invoicing-Dienstleister verschiedene Optionen für VAT-Compliance-Prozesse anbieten; jedes solche Angebot ist eine individuelle Wettbewerbsentscheidung des Dienstleisters. Unabhängig davon, welcher VAT-Compliance-Prozess verwendet wird, ist es wichtig, klar zu definieren, welche Partei rechtlich für die unterstützten Prozesse verantwortlich ist. Die Standarddefinitionen der EESPA zielen darauf ab, eine Grundlage für eine Vereinbarung über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu schaffen, in der die Aufgaben festgelegt werden, für die jede Partei verantwortlich sein wird.

Bei der Entwicklung des Standarddefinitionsdokuments konzentrierte sich die EESPA-Arbeitsgruppe "Public Policy and Compliance Working Group" (PPCWG) zunächst auf Schlüsseldefinitionen oder Konzepte, die für Compliance-bezogene Themen relevant sind, die typischerweise im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung auftreten.

Basierend auf diesen Definitionen bietet das Dokument eine vordefinierte "Verantwortungsmatrix", die für das Management der Verantwortung zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden verwendet werden kann. Zu den vorgeschlagenen Komponenten, die zwischen Dienstleistern und ihren Kunden in einem konformen elektronischen Rechnungsstellungsprozess berücksichtigt werden sollten, gehören:

Die bereits erwähnte "Verantwortungsmatrix" bietet eine Benutzerführung, die es den Parteien ermöglicht, zu vereinbaren und zu dokumentieren, welche Partei die Verantwortung für die einzelnen Compliance-Komponenten trägt: Überwachung der relevanten Anforderungen, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance und Compliance Assurance zur Bestätigung der getroffenen Maßnahmen.

Die Verwendung dieser Standarddefinitionen und der "Verantwortungsmatrix" führt zu klareren Vereinbarungen und letztlich zu besseren Beziehungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Das Dokument kann auch als Checkliste dienen, die Unternehmen für RFIs oder RFPs verwenden können, um Angebote von Dienstleistern zu vergleichen.

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Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Die digitale Transformation entwickelt sich ständig weiter und führt neue Lösungen und Cloud-Technologien für Unternehmen auf der ganzen Welt ein.

Diese Technologien bieten Flexibilität, Agilität und reduzieren die Betriebskosten für die Unternehmen.

Vorteile von Cloud-basierten Technologien

Der Wechsel zu Cloud-basierten Technologien bietet viele Vorteile, darunter Qualität, höhere Effizienz und Rentabilität. Es ist wichtig, mit einem Dienstleister zusammenzuarbeiten, dem Sie vertrauen können, um sicherzustellen, dass der Übergang zur Cloud auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Der Wechsel zu Cloud-basierten Technologien bietet viele Vorteile:

Cloud-basierte Technologien bieten nicht nur Kontinuität, Effizienz und Flexibilität für Unternehmen, sondern helfen auch, die digitale Transformation voranzutreiben und Geschäftsprozesse zukunftssicher zu gestalten.

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Laden Sie Navigating Turkey’s Evolving Tax Landscape herunter, um mehr über die Anforderungen der E-Transformation für in der Türkei tätige Unternehmen zu erfahren.

Eine bessere Einsicht in und Kontrolle über die Finanz- und Handelsdaten der Steuerzahler ist der Hauptvorteil, der von Regierungen hervorgehoben wird, die Regelungen zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) eingeführt haben.

Ihre Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Transaktionsdaten, die über eine von der Steuerverwaltung autorisierte Plattform abgewickelt oder ausgetauscht werden, werden für die Steuerbehörden zur neuen Quelle der Wahrheit, um die Richtigkeit von Buchhaltungsbüchern und Steuererklärungen zu beurteilen.

CTCs liefern den Steuerbehörden auch relevante Daten über den Zustand der formellen Wirtschaft des Landes und ermöglichen gezielte politische Maßnahmen. Letzteres wird für Länder auf der ganzen Welt immer wichtiger, da sie nach der Pandemie versuchen, ihre angeschlagenen Volkswirtschaften zu sanieren.

Die Wirtschaft verstehen durch Analyse von Steuer-Big-Data

Brasilien ist eine der Top-10-Volkswirtschaften weltweit, mit diversifizierten Unternehmen und Sektoren. Allerdings ist es auch eines der komplexesten Länder der Welt, was die Einhaltung von Steuervorschriften angeht.

Im Laufe der Jahre hat Brasilien eine Fülle von verschiedenen steuerlichen E-Dokumenten eingeführt. Der gemeinsame Nenner ist die Echtzeit-Einreichung von handelsrelevanten Dokumenten (insbesondere E-Rechnungen) in strukturierter Form an eine der verschiedenen staatlich betriebenen Abrechnungsplattformen. Diese Compliance-Regelungen leisten mehr als nur die Registrierung von Daten für Steuerkontrollzwecke; die elektronischen Rechnungen enthalten Daten über die spezifischen Waren und Dienstleistungen, mit denen ein Steuerzahler handelt, und stellen damit eine wertvolle Datenquelle über die Wirtschaft des Landes dar.

In Brasilien wird praktisch die gesamte Wirtschaft durch irgendeine Art von CTC-Anforderung registriert. Unterschiedliche Lieferungen werden über verschiedene Rechnungstypen (z. B. NF-e, NFS-e, CT-e, NF3-e) registriert und über verschiedene Abrechnungsplattformen der lokalen Steuerverwaltung abgewickelt. Die Interpretation all dieser Finanzdaten ist nicht einfach, aber viele brasilianische staatliche und kommunale Behörden haben Informationen veröffentlicht und Analysen zu den Auswirkungen von COVIDf-19 auf die Wirtschaft vorgelegt – alles auf der Grundlage elektronischer Rechnungsdaten. Die brasilianische Bundessteuerbehörde (RFB) hat zweiwöchentliche Bulletins veröffentlicht, die nach Regionen und Sektoren aufgeschlüsselte Daten sowie einen Vergleich der aktuellen Daten mit dem gleichen Zeitraum der Vorjahre enthalten.

Die Auswirkungen von COVID-19 auf Brasiliens Wirtschaft

Die Daten zeigten, dass im April 2020, als die ersten restriktiven Maßnahmen in einigen Bundesländern und Gemeinden eingeführt wurden, der Industriesektor einen Umsatzrückgang von 24 % im Vergleich zum April 2019 verzeichnete. Gleichzeitig stiegen die Verkäufe von Strom und Gas um 25 %. Die bemerkenswerteste Auswirkung hatte der E-Commerce, wo die registrierten Umsätze in jedem Monat des Jahres 2020 höher waren als im gleichen Monat des Vorjahres.


Quelle: Receita Federal do Brasil. Boletim NF-e. 6. Ausgabe. Veröffentlicht am 1. Januar 2021. Verfügbar unter https://www.gov.br/receitafederal/pt-br/acesso-a-informacao/dados-abertos/boletim-da-receita-federal_impactos-da-covid-19/boletim-6a-edicao-1-janeiro-2021-v4e.pdf. Abgerufen am 7. April 2021.

Die Region, die am stärksten von den COVID-19-Maßnahmen betroffen war, war der Südosten – hier leben 44% der Bevölkerung des Landes sowie Sao Paulo und Rio de Janeiro. Die Region verzeichnete im April 2020 einen Umsatzrückgang von 100 Mrd. BRL (178 Mrd. USD) im Vergleich zum Vormonat, doch überraschenderweise übertraf das Jahresvolumen der registrierten Umsätze das Niveau vor der Pandemie.

Obwohl das Land von der COVID-19-Pandemie hart getroffen wurde, zeigen die von der Steuerbehörde gesammelten Daten die Branchen, die in dieser Zeit erfolgreich waren. Die in den Berichten des RFB erfassten Sektoren verzeichneten im Jahr 2020 einen Umsatzanstieg von 3,4 % im Vergleich zu 2019, angetrieben von der Pharmazie und der Bauindustrie. Im Gegensatz dazu sank der Umsatz mit Kraftstoffen, Autos und Motorrädern um 6,4 % bzw. 5,6 %.

Quelle: Receita Federal do Brasil. Boletim NF-e. 6. Ausgabe. Veröffentlicht am 1. Januar 2021. Verfügbar unter https://www.gov.br/receitafederal/pt-br/acesso-a-informacao/dados-abertos/boletim-da-receita-federal_impactos-da-covid-19/boletim-6a-edicao-1-janeiro-2021-v4e.pdf. Abgerufen am 07. April 2021.

Brasiliens Einfluss auf Europas Steuerregime

Während die Schließung der Mehrwertsteuerlücke die meisten Volkswirtschaften zur Einführung von CTC-Systemen antreibt, ist Brasilien ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie der Zugang zu granularen Transaktionsdaten für die Steuerverwaltungen von großem Nutzen sein kann. Die aus E-Rechnungen, E-Reporting, E-Accounting und anderen Dokumenten extrahierten Daten können sowohl als wirtschaftspolitischer Impulsgeber als auch als Instrument zur Verbesserung der Steuereinnahmen genutzt werden. Die den Behörden zur Verfügung gestellten Transaktionsdaten ermöglichen es den Regierungen, mit chirurgischer Präzision in bestimmte Wirtschaftsbereiche einzugreifen.

Während die lateinamerikanischen Länder ihre CTC-Plattformen im Laufe der Jahre konsolidiert haben, gewinnt in Europa eine Vielzahl von unterschiedlichen Frameworks an Zugkraft. Italien hat sein eigenes Rechnungsfreigabesystem eingeführt und es wird erwartet, dass Polen bald folgen wird. Frankreich, Deutschland und die Slowakei bereiten ebenfalls den Weg für die Einführung ihrer eigenen lokalen Iterationen von Transaktionskontrollen.

Während diese Reformen technologische Werkzeuge zur Reduzierung von Mehrwertsteuerdefiziten einführen werden, werden sie vor allem den Steuerbehörden wertvolle Wirtschaftsdaten liefern – ein Vorteil, der entscheidend sein wird, wenn sich die Länder von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie erholen.

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Die General Authority of Zakat and Tax (GAZT) hat unter Regelentwürfe für die Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln zur Umsetzung der Bestimmungen der E-Invoicing-Verordnung veröffentlicht.

Neben dem Regelungsentwurf sind auch die zugehörigen technischen Spezifikationen (Electronic Invoice Data Dictionary, Electronic Invoice XML Implementation Standard und Electronic Invoice Security Implementation Standards) auf der GAZT-Webseite verfügbar.

Der Entwurf der Regeln zielt darauf ab, technische und verfahrenstechnische Anforderungen und Kontrollen für das bevorstehende E-Invoicing-Mandat (wirksam ab 4. Dezember 2021) zu definieren, und ist derzeit zur öffentlichen Konsultation geöffnet. Die Frist für Rückmeldungen zu den Regelungsentwürfen endet am 17. April 2021.

Was ist in dem Regelungsentwurf vorgesehen?

Wie bereits erläutert, wird das E-Invoicing-System zwei Hauptphasen haben.

Die erste Phase beginnt am 4. Dezember 2021 und verpflichtet alle ansässigen Steuerzahler, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen (Gutschriften und Lastschriften) zu erstellen, zu verarbeiten und zu speichern. Der Regelungsentwurf sieht vor, dass elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Notizen im definierten XML-Format oder im PDF/A-3-Format (mit eingebettetem XML) erstellt werden müssen. für die zweite Phase. Für die erste Phase ist kein bestimmtes Format vorgeschrieben; allerdings müssen alle notwendigen Informationen in solchen Rechnungen und Notizen enthalten sein.

Eine konforme Lösung muss die folgenden Merkmale aufweisen:

Die zweite Phase wird eine zusätzliche Anforderung für Steuerpflichtige bringen, elektronische Rechnungen und elektronische Notizen an die GAZT zu übermitteln. Die Steuerpflichtigen müssen ihre Systeme mit den Systemen des GAZT integrieren, indem sie eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) verwenden.

Der Entwurf der Regeln besagt, dass der Zeitplan für den Beginn der zweiten Phase der 1. Juni 2022 ist und dass die Zielgruppen sich in Übereinstimmung mit dem Zeitplan in die Systeme der GAZT integrieren müssen.

Infolge der Anforderungen der zweiten Phase wird das saudische E-Invoicing-System ab dem 1. Juni 2022 als CTC-E-Invoicing-System klassifiziert werden. Für elektronische Rechnungen im Zusammenhang mit B2B- und B2G-Transaktionen wird ein Freigabesystem erwartet, bei dem eine elektronische Rechnung nur dann eine rechtliche Wirkung erlangt, wenn sie von der GAZT genehmigt wird. Für B2C-Rechnungen kann jedoch eine CTC-Meldepflicht vorgeschrieben werden.

Wie geht es weiter mit den E-Invoicing-Regeln in Saudi-Arabien?

Es wird erwartet, dass die Regeln innerhalb der nächsten Monate veröffentlicht werden, nachdem das Feedback aus der öffentlichen Konsultation gesammelt wurde. Dies gibt den saudischen Steuerzahlern etwa sechs Monate Zeit, sich auf das kommende Mandat vorzubereiten.

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Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.

Bulgarien könnte nach Italien, Frankreich und Polen der nächste EU-Mitgliedstaat sein, der kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einführt. Die Einführung von CTCs verschafft den Steuerverwaltungen einen detaillierteren und kontinuierlichen Einblick in steuerrelevante Geschäftsdaten.

Bulgarien hat angekündigt, dass es erwägt, die elektronische Rechnungsstellung und die Übermittlung von Rechnungen an die Steuerbehörde vorzuschreiben. Dies könnte entweder über die E-Invoicing-Software eines Lieferanten oder über eine von der Steuerbehörde selbst entwickelte und gehostete Software erfolgen.

Es ist noch nicht bekannt, ob die Übermittlung der Daten an die Steuerbehörde nur für das Reporting genutzt wird oder ob es einen Clearing-Mechanismus geben wird, in welchem Fall eine Rechnung erst nach Freigabe durch die Steuerbehörde an den Kontrahenten ausgestellt wird.

Die NRA, die bulgarische Steuerbehörde, prüft ihren E-Invoicing-Vorschlag mit den relevanten Branchenvertretern, um zu entscheiden, ob ein obligatorisches E-Invoicing-Modell eingeführt werden soll. Eine Entscheidung über die Einführung einer CTC-Regelung wird bis Ende des Jahres erwartet.

Parallel dazu hat die NRA Änderungen für die Digitalisierung des Meldeverfahrens für den Umsatz von Online-Händlern vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden es Online-Händlern ermöglichen, Daten über eine registrierte Software direkt an die NRA zu senden, im Gegensatz zur derzeitigen Methode der Umsatzmeldung über Registrierkassen. Diese Änderungen, die sich derzeit in der öffentlichen Konsultation befinden, werden in Kraft treten, nachdem sie in sekundärem Recht umgesetzt wurden.

Obwohl Bulgariens E-Invoicing noch in den Kinderschuhen steckt, ist es eindeutig Teil des allgemeinen CTC-Trends in Europa.

Es wird interessant sein zu sehen, wie schnell Bulgarien mit den CTC-Plänen der anderen Mitgliedsstaaten gleichziehen kann, wir werden die Entwicklungen genau im Auge behalten.

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Um mehr über unsere Perspektive auf die Zukunft zu erfahren, laden Sie Trends: Compliance für E-Rechnungen herunter und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über regulatorische Neuigkeiten und andere Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Es ist gut, Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Dennoch ist es für viele kleinere – aber auch viele größere – Unternehmen zu wenig, zu spät. Tausende konnten den Sturm nicht überstehen, weil sie besonders auf menschlichen Kontakt angewiesen waren. Andere waren überproportional betroffen, einfach weil COVID-19 sie genau dann traf, als sie eine schwierige Phase in ihrem Lebenszyklus durchliefen. Während wir die ersten Erfolge der Impfstoffe gegen COVID-19 sehen, gewinnen Unternehmen und Märkte an Zuversicht, dass die Länder im letzten Quartal 2021 wieder auf eine neue Reisegeschwindigkeit kommen werden. Mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen werden viele der stärksten Volkswirtschaften der Welt Jahre brauchen, um sich von den Nachwirkungen zu erholen.

Das Internet als Retter in der Not – aber es gibt noch Schwachstellen

Wie bei allen Krisen hat das vergangene Jahr Schwächen akzentuiert und Misserfolge beschleunigt. Zwar muss man zugeben, dass die COVID-19-Krise ohne das Internet und den aktuellen Stand der Technologieeinführung weltweit weitaus schlimmer ausgefallen wäre, doch die verbleibenden Bereiche mit veralteten Prozessen, in denen Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation hinterherhinkten, wurden hervorgehoben, da die Mitarbeiter darum kämpften, einen Ausgleich zwischen gesundheitlichen Bedenken und der Notwendigkeit zu schaffen, die Dinge in verlassenen Büros und Rechenzentren am Laufen zu halten.

Ein Bereich, in dem Ineffizienzen aufgedeckt wurden, ist On-Premises-Software. Viele Unternehmen haben begonnen, Cloud-basierte Software einzuführen, um verschiedene Kategorien von Arbeitsabläufen und Verbindungen mit Handelspartnern zu unterstützen; viele größere Unternehmen haben jedoch gezögert, Kernunternehmenssysteme – wie ERPs, Logistik- oder Reservierungssysteme – in die Cloud zu verlagern. Der Grund für diese Zurückhaltung ist oft, dass die Altsysteme stark angepasst wurden. Zwar bieten viele Anbieter von Unternehmenssoftware Public-Cloud-Versionen an, die in der Theorie viele Vorteile gegenüber einer On-Premises-Bereitstellung bieten, doch die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung von Organisationen und Prozessen an “konservierte” Workflows, die auf der Grundlage von Standard-Best-Practices entwickelt wurden, überwiegen oft.

Eine andere Gruppe von Herausforderungen ist komplizierter. Manuelle Prozesse dominieren immer noch das Bestell- und Rechnungsmanagement in Unternehmen aller Größenordnungen weltweit. Wenn eine Workflow-Software den Buchhaltungsmitarbeitern den Fernzugriff auf das System ermöglicht, können Genehmigungen und Buchungen von Heimarbeitsplätzen aus verwaltet werden, aber die vorherrschende Papierform in vielen Lieferanten- und Kundenbeziehungen erfordert immer noch, dass Mitarbeiter das Scannen, Drucken und Versenden oder – ja – das Faxen von wichtigen Dokumenten von Büros mit eingeschränktem Zugang aus verwalten.

Diese Probleme werden schwieriger zu überwinden sein, da teure, industrietaugliche Maschinen für die Verarbeitung von Papierdokumenten nicht einfach in Heimbüros aufgestellt werden können. Die Antwort auf diese Herausforderung liegt nicht in kreativen Wegen, die Küchen der Menschen in Scan- oder Druckzentren umzuwandeln, sondern darin, endlich den großen Schritt in Richtung einer durchgängigen Datenintegration zu machen.

Das Gute, das Schlechte und das Hässliche der Steuer als Automatisierungstreiber

Interestingly, if COVID-19 isn’t enough of a reason to take that automation leap, businesses can expect a helping hand from tax administrations. Many countries had already started large-scale programs to push continuous transaction controls (CTCs). Such as mandatory real-time clearance of digital invoices. The current global health crisis is pushing tax administrations to accelerate these programs. We have seen announcements of plans towards such compulsory e-invoicing or digital reporting of accounting data in countries like France, Jordan and Saudi Arabia. In addition to several countries including Poland and Slovakia who stated their intent to follow in the footsteps of countries in Latin America and also European frontrunners like Italy and Turkey. Even in Germany, which has long resisted the call of CTCs, a significant political party has proposed decisive action in this direction.

These initiatives are still often motivated by the need to close tax gaps. However the need for resilience in revenue collection is clearly another driver. Also, examples from countries like Brazil have shown that CTCs massively improve governments’ ability to track and monitor the economic effects of a crisis down to the smallest sectoral detail. This gives them granular data that can be used for surgical fiscal policy intervention to guide the most severely affected activities through a crisis.

Da alle Umstände zusammenkommen, um Unternehmen einen Grund zu geben, die letzte Meile in Richtung Vollautomatisierung zu überwinden – die Schnittstelle zwischen ihren und den Vertriebs- und Einkaufsabläufen ihrer Handelspartner -, sollte man meinen, dass Unternehmen jetzt Pläne aufstellen, um sich auf eine vollständig digitale, viel belastbarere Reihe von Prozessen und Organisationsstrukturen vorzubereiten.

Leider hat die Art und Weise, wie CTC-Mandate ausgerollt werden und wie Unternehmen darauf reagieren, in der Vergangenheit die Investitionen in die Automatisierung von Geschäftsprozessen und die Einführung moderner Cloud-basierter Unternehmenssoftware eher gebremst.

Die CTC-Mandate sind unglaublich vielfältig. Sie reichen von einer vollständigen Online-Zweitbuchhaltung, die unter anderem durch eine zusätzliche Klassifizierung von Lieferungen im staatlich gehosteten System in Griechenland geführt werden soll, bis hin zu einem völlig anderen Setup inklusive Dienstleistern und Transaktionszahlungsreporting, das in Frankreich entworfen wird. Vertreter aus China sprechen über Blockchain-basierte Rechnungskontrollen, während Länder wie Polen und Saudi-Arabien sich auf zentralisierte, staatlich betriebene Rechnungsaustausch-Netzwerke vorbereiten. Die Mandatsfristen sind in der Regel zu kurz, und die Steuerverwaltungen nehmen unzählige strukturelle Anpassungen vor – alle typischerweise ebenfalls mit kurzen Fristen und nur in der Landessprache verfügbar – während der Implementierungszeit und für Jahre danach.

Die Steuerverwaltungen könnten jedoch mit einiger Berechtigung behaupten, dass die Fristen immer zu kurz sind, fast unabhängig davon, wie viel Übergangszeit den Steuerzahlern eingeräumt wird, weil sich viele Unternehmen strukturell zu spät vorbereiten. Der globale Trend zu CTCs, SAF-T und ähnlichen Mandaten ist für Unternehmen seit Jahren offensichtlich, dennoch sind viele schlecht vorbereitet; insbesondere viele multinationale Unternehmen sind nach wie vor der Ansicht, dass die Einhaltung der Mehrwertsteuer eine Angelegenheit ist, die von den lokalen Tochtergesellschaften zu lösen ist, was nach und nach ein massives Netz von lokalisierten Verfahren schafft, die nicht den Best Practices der Unternehmen entsprechen, sondern von den Steuerverwaltungen entworfen wurden.

Creating a virtuous circle towards tax automation during Covid-19

Which brings us back to why companies aren’t adopting flashy new releases of enterprise software packages in public cloud mode. Or further automating their trading partner exchanges, more quickly. All parties in this equation want the same thing. That is seamless and secure sharing of relevant data among businesses, and between businesses and tax administrations. However kneejerk reactions to regulatory mandates by businesses, and lack of tax administrations’ familiarity with modern enterprise systems, are creating the opposite effect. Companies panic-fix local mandates without a sufficient understanding of the impact of their decisions. Neither on their future ability to innovate and standardize. The enterprise resources come first to put systems in place post-haste. They then manage the problems stemming from adopting a patchwork of local tax-driven financial and physical supply chain data integration approaches. This comes from IT budgets that then don’t get spent on proper automation.

Mehrere Dinge können diesen Teufelskreis durchbrechen. Unternehmen sollten ihre Art und Weise ändern, diese Änderungen der Mehrwertsteuer-Digitalisierung als revolutionär und nicht als evolutionär zu betrachten. Wenn sie gut informiert und vorbereitet sind, ist es möglich, einen strategischen Ansatz zu wählen, um von den CTC-Mandaten zu profitieren, anstatt unter ihnen zu leiden. Die Steuerverwaltungen müssen ihren Teil dazu beitragen, indem sie bestehende gute Praktiken bei der Gestaltung, der Implementierung und dem Betrieb digitaler Plattformen für den obligatorischen Geschäftsdatenaustausch übernehmen. Die ICC CTC Principles sind eine hervorragende Möglichkeit, der Weltwirtschaft den dringend benötigten Immunitätsschub zu geben, der es Unternehmen und Regierungen ermöglicht, die Widerstandsfähigkeit zu verbessern und gleichzeitig Ressourcen freizusetzen, die in ineffizienten manuellen Geschäfts- und Steuererfüllungsprozessen gebunden sind.

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