Es wird erwartet, dass sich die Einführung von Regelungen für indirekte Steuern auf der Grundlage von CTCs in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.
Diese Migration wird bei weitem nicht linear verlaufen; die Länder studieren zunehmend die Erfahrungen früherer Anwender, aber die Einführung neuer Regime unterscheidet sich in Bezug auf Tempo, Reihenfolge und CTC-Anforderungstypen stark.
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Die Reise, auf der sich Unternehmen in vielen Teilen der Welt seit den späten 1990er Jahren befinden, begann mit groß angelegten Projekten, um Enterprise Resource Planning (ERP) und andere Kernunternehmenssysteme mit den technologischen Möglichkeiten der Internet-Revolution in Einklang zu bringen. Oft dauerten solche ERP-Modernisierungs- und Konsolidierungsprojekte viele Jahre, mit Budgets im zweistelligen Millionenbereich. Während dieser Zeit wurden die Investitionen in andere Bereiche der IT und elektronisch unterstützte Geschäftsprozesse eingefroren oder hatten nur experimentellen Charakter.
Um das Jahr 2010 herum ist eine beträchtliche Anzahl multinationaler Unternehmen aus dieser ERP-Modernisierungs- und Konsolidierungsphase hervorgegangen, die versuchen, den Return on Investment (ROI) dieser teuren, modernisierten internen Kernsysteme zu erhöhen. Zu diesem Zweck konzentrierten sie sich auf Software, Systeme und Dienstleistungen, um die Effizienz durch die Automatisierung von Verkaufs- und Kauftransaktionen mit Handelspartnern zu steigern. Angesichts des hohen Maßes an ERP-Anpassung bei größeren Unternehmen weltweit konnten keine zwei Systeme von vornherein miteinander kommunizieren. B2B-Automatisierungssoftware und Cloud-Dienste, wie Procure-to-Pay, Order-to-Cash und viele andere spezialisierte Arten von Software, entwickelten sich zum nächsten Bereich wichtiger Investitionen in Unternehmenssoftware.
In der aktuellen Phase führen viele große Unternehmen nach und nach Automatisierungssysteme für B2B-Transaktionen ein, die fast ausschließlich Cloud-basiert sind und als Multi-Tenant-“Netzwerke” laufen, im Gegensatz zu den 1:1-EDI-Verbindungen, die ihnen vorausgingen. Unternehmen können durch die Automatisierung des Austauschs von Verkaufs- und Einkaufsdaten mit Handelspartnern erhebliche Prozessvorteile und Einsparungen erzielen. Da sich die Anbieter von ERP-Software nicht darauf konzentriert haben, Werkzeuge für eine nahtlose End-to-End-Prozessintegration mit den Lieferanten und Käufern ihrer Kunden zu ermöglichen, sind in den letzten 15 Jahren Hunderte von Unternehmen entstanden, die die Lücke in diesem Bereich der Business-to-Business-Integration füllen.
Um Ihnen zu helfen, die regionalen Unterschiede besser zu verstehen, die diesen chaotischen Übergang vorantreiben, haben wir diesen nützlichen Leitfaden erstellt.
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Der chaotische Übergang zu CTCs stellt Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, vor besondere Herausforderungen. Dieser sich abzeichnende Zusammenprall der digitalen Transformationen – von Unternehmen und Steuerbehörden – führt ein dynamisches und oft schwer vorhersehbares Element in die Modernisierungspläne der Unternehmen ein. Da die Einhaltung von Vorschriften für die Geschäftstätigkeit in jedem Land nicht verhandelbar ist, werden regulatorische Vorgaben für die Einführung von CTCs immer Vorrang vor Projekten haben, über die das Unternehmen freier entscheiden kann.
Wenn Fachleute im Bereich der indirekten Steuern von ihrer “Compliance”-Funktion bei der Mehrwertsteuer sprechen, meinen sie in der Regel ihre periodische MwSt-Berichterstattung. In der Regel führen multinationale Unternehmen diese Prozesse auf der Grundlage einer manuellen Datenextraktion aus ihrem ERP-System in Kombination mit Tabellenkalkulationen zum Abgleich und zur Korrektur von Daten durch, wobei sie eine Kombination aus MwSt.-Experten des Unternehmens, externen Steuerberatern, Managed Service Providern, Shared Service Centern und Buchhaltungsressourcen einsetzen.
Der andere wichtige Steuerprozess, den große Unternehmen pflegen, ist die Steuerbestimmung, um die Kontrolle über Steuersätze und den damit verbundenen Rechnungsinhalt zu maximieren. Sie verfolgen dies oft durch eine Kombination von Konfigurationen und Anpassungen, Add-Ons und Steuer-Engines von Drittanbietern, die in das ERP-System integriert sind.
Da diese Compliance-Prozesse und -Technologien für indirekte Steuern im Allgemeinen für eine Welt papierbasierter Geschäftstransaktionen und Steuerberichte konzipiert wurden, sind sie Teil des Universums interner Kontrollen und Prozesse rund um die Buchhaltung eines Unternehmens und somit von der Welt der Lieferkette, der Beschaffung und der Verkaufsoperationen entkoppelt. In der neuen Welt der Transaktionstechnologie und der kontinuierlichen Transaktionskontrollen verlagert sich jedoch zumindest ein Teil des Schwerpunkts der “Compliance” auf das transaktionale Quellsystem. Darüber hinaus müssen sich die veralteten Berichtsprozesse, Organisationsstrukturen und Technologien, die weiterhin direkt mit den ERP-Systemen der Unternehmen interagieren, weiterentwickeln, um der Einführung neuer Berichtskonzepte gerecht zu werden, die auf einer kontinuierlichen automatisierten Datenübertragung basieren, die zunehmend keine Zeit und keinen Raum mehr für die manuelle Datenaufbereitung und -prüfung lässt.
In dieser schönen neuen transaktionalen Welt entwickelt sich die Einhaltung der Steuervorschriften von einem weitgehend ERP-zentrierten Buchführungsverfahren zu einem operativen Anliegen. Wenn unberührte, zu 100 Prozent korrekte Transaktionsdaten nicht bei Bedarf an die Steuerbehörden übermittelt werden können, kann es zu Verzögerungen in den Lieferketten eines Unternehmens und bei der Erfüllung von Kundenwünschen kommen. Dadurch entsteht eine viel direktere Abhängigkeit zwischen dem unteren Ende eines Unternehmens Linie und die Steuerdaten beim ersten Mal als Teil der Transaktion richtig zu bekommen. Steuerermittlungsprozesse müssen sich daher von weitgehend nachträglichen Validierungstools zu kritischen Instrumenten entwickeln, um Fehler bei der Verarbeitung in Transaktionssoftware zu erkennen und zu korrigieren.
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MwSt.-Lösungen von Sovos – Sicherheit im Bereich Steuern
Es ist an der Zeit, sich auf die digitale Transformation des Steuerwesens vorzubereiten– mit den MwSt.-Lösungen von Sovos.
Neue MwSt.-Erklärungsanforderungen sind weltweit mit zunehmender Intensität und Vielfalt zu beobachten. Steuerbehörden befinden sich auf dem Weg zur digitalen Transformation. Das wiederum hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen operieren und die Einhaltung des Mehrwertsteuerrechts gewährleisten. Infolgedessen gehören die Herausforderungen, denen sich ein international tätiges Unternehmen heutzutage gegenübersieht, zu den wohl umfangreichsten aller Zeiten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Das Aufkommen von Continuous Transaction Controls (CTCs)
Ein Ende dieser Steuerrevolution, die auf unterschiedliche Formen der Digitalisierung zurückzuführen ist, ist noch nicht in Sicht. Zahlreiche Länder auf der ganzen Welt, vor allem aber jene in Europa, haben sich gerade erst auf den Weg zu Continuous Transaction Controls (CTC) begeben. In anderen Ländern wie Chile und Brasilien wiederum gibt es die Kontrollen bereits seit vielen Jahren. Diese Länder erweitern auch weiterhin ihre Systeme um neue Funktionen, um Mehrwertsteuerlücken zu schließen und die Interoperabilität zu verbessern. Durch diese Ergänzungen wird der wirtschaftliche Nutzen der von ihnen geschaffenen Grundlagen erhöht.
Multinationale Unternehmen brauchen eine globale Mehrwertsteuerlösung, die mit dem Unternehmenswachstum Schritt halten kann. Viele Unternehmen sehen sich durch die schnelle Abfolge von CTC-Vorschriften weltweit überfordert. Oft setzen Sie auf eine Vielzahl abweichender lokaler Lösungen und bringen sich dadurch in eine kostspielige und gefährliche Lage. Die Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen und deren Lösungsanbietern hat uns vor allem eines gezeigt: Für die verantwortlichen Führungskräfte ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle beteiligten Unternehmensfunktionen bei der Erarbeitung und Umsetzung eines einheitlichen Ansatzes zusammenarbeiten, mit dem CTCs zum Vorteil und nicht zum Risiko werden.
Sicherheit im Bereich Steuern
Sovos ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen zur Steuerkonformität, der sich durch eine globale Abdeckung sowie lokales Fachwissen auszeichnet. Jedes Jahr bearbeiten wir mehr als drei•Milliarden Transaktionen zur Einhaltung von Steuervorschriften in mehr als 100•Ländern. Über 1.700 Mitarbeiter in mehr als elf Ländern sichern unsere globale Präsenz und sorgen für eine globale Abdeckung.
Mit der Bereitstellung der ersten globalen Cloud-Komplettlösung für moderne Steuerabwicklung garantieren wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit im Steuerbereich. Unser Team mit über 100 Regulierungsexperten überprüft den Mehrwertsteuerbereich fortlaufend auf regulatorische Änderungen in Tausenden von Steuerrechtssystemen.
Immer mehr Steuerbehörden führen Steuerreformen zur Effizienzsteigerung und zur Schließung von Mehrwertsteuerlücken ein. Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden auf diese Reformen vorbereitet sind. Wir stellen sicher, dass sie die Herausforderungen der zunehmenden Compliance-Anforderungen problemlos meistern. Mit unserer Unterstützung sind Unternehmen den sich schnell ändernden behördlichen Vorschriften stets einen Schritt voraus und haben so den nötigen Handlungsspielraum für Innovationen und Wachstum.
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Unsere Lösungen sind in die Geschäftsprozess-Plattformen eingebettet, die Unternehmen bereits nutzen, einschließlich, Grant Thornton, SAP, Oracle, and Magento. Sovos ermöglicht eine nahtlose Integration über einen globalen Anbieter und eine zentralisierte globale MwSt.-Lösung.
Finden Sie heraus, warum es sinnvoll ist, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um Steuerprozesse zu rationalisieren und die Belastung der Finanzteams zu verringern.
Aber menschliches Know-how und Technologie können Hand in Hand gehen, wobei die Technologie die Teams unterstützt und die Produktivität um das Zehnfache steigert. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein, ist daher die Investition in die richtige Technologie.
Für global agierende Organisationen ist dies von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Kenntnis der staatlichen Finanzgesetzgebung in vielen Ländern erforderlich ist. Finanzielle Rahmenbedingungen sind komplex zu navigieren und ändern sich ständig. Echtzeit-Mehrwertsteuermeldungen werden weltweit immer häufiger, wobei die kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) viele verschiedene Rechtsordnungen stark einschränken. Ohne Automatisierung würden die Stunden, die erforderlich sind, um manuell mit neuen Regeln Schritt zu halten, die realistische menschliche Kapazität bei weitem übersteigen.
Für global agierende Unternehmen ist das manuelle Einreichen des Papierkrams für Audits und Berichte weder nachhaltig noch sinnvoll. Aber ein zusätzliches Problem für diejenigen, die in mehreren Gerichtsbarkeiten tätig sind, ist die Frage, wie sie mit den sich ständig ändernden Regeln und staatlichen Vorschriften, die für geschäftliche Transaktionen erforderlich sind, Schritt halten können.
Digitale Regierungen
Weltweit überarbeiten Regierungen die Art und Weise, wie sie Steuereinnahmen messen und eintreiben. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen Standards in ihren Ländern zu verbessern. Die Digitalisierung der Steuererklärungsprozesse ermöglicht einen viel forensischeren und genaueren Blick auf die wirtschaftliche Gesundheit einer Nation. Es ist also nicht überraschend, dass die automatisierte Rechnungsstellung und Berichterstattung in den letzten Jahren ganz oben auf der Agenda steht.
Wie die Herangehensweise an die Aufwertung vieler Transaktionen und Interaktionen aussieht, hängt von länderspezifischen Gesichtspunkten ab – bestimmte Rechtsordnungen setzen unterschiedliche Stufen von CTCs, Echtzeitfakturierung, Archivierung und Berichterstattung von Handelsdokumenten durch. Daher werden international tätige Unternehmen den zusätzlichen Druck spüren, die vielfältigen und komplexen Gesetze genau zu verfolgen und einzuhalten, wobei bei Nichteinhaltung saftige Geldstrafen drohen. Der Handel und die Einhaltung der Gesetze erfordern jetzt intelligente Technologie und Infrastruktur.
Lateinamerika war Vorreiter bei der obligatorischen B2B-Freigabe von elektronischen Rechnungen, und Brasilien verlangt die vollständige Freigabe über eine Regierungsplattform. In Europa verbietet die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie den Ländern die Einführung einer vollständigen elektronischen Rechnungsstellung – allerdings hat sich Italien nach einem langwierigen Ausnahmeregelungsprozess im Jahr 2019 diesem Trend widersetzt. Da sich die Volkswirtschaften auf ein datengesteuertes Geschäftsmodell verlagern, ist der Schritt zu einem digitalen Steuersystem unvermeidlich.
Maschinelles Lernen
Die Mehrwertsteuerlücke verwirrt weiterhin Regierungen auf der ganzen Welt. Um sie zu bekämpfen, haben daher viele Nationen ihre eigenen Systeme geschaffen. Das wiederum führt zu einem Flickenteppich von Mechanismen, die nicht miteinander kommunizieren können. Hinzu kommt, dass die langsame Einführung von elektronischen Rechnungen in vielen Ländern zu einem völlig uneinheitlichen Bild geführt hat – die Mehrwertsteuerinformationen werden in vielen Ländern immer noch periodisch gemeldet, wobei jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen Standard festlegt. Wir sind noch weit von einer einheitlichen globalen Digitalisierung entfernt.
Da immer mehr Länder ihre eigene spezifische Sichtweise auf die Digitalisierung der Rechnungsstellung entwickeln, werden die Dinge zunehmend komplexer. Neue gesetzliche Vorschriften tauchen immer wieder auf, und den Überblick zu behalten, kann Kopfzerbrechen bereiten und versehentlich zu Nichteinhaltung führen. Global agierende Unternehmen müssen die Entwicklungen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, genau im Auge behalten und unbedingt Systeme einsetzen, die neue Gesetze verfolgen und aktualisieren können.
Flexible APIs
Aber die Technik muss auch ein genaues Abbild der gesamten Unternehmensfinanzen liefern. Sie muss all die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, um Steuern korrekt auszuweisen. Aus diesem Grund sind flexible APIs das oberste Gebot. Programme mit ausgefeilten APIs ermöglichen es Steuersystemen, sich in ein Unternehmen “einzuschleusen” und wichtige Informationen zu sammeln. Dies wiederum ermöglicht es Firmen, die notwendigen Daten zu präsentieren, genaue Ergebnisse anzuzeigen und staatliche Strafen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Technologie mit einer Reihe von Abrechnungssystemen, ERPs und Procure-to-Pay-Plattformen integriert werden kann, wenn es um sensible Interaktionen mit der Regierung geht. Die erzeugten und verarbeiteten Datenmengen sind enorm und übersteigen zunehmend den Bereich des menschlich Möglichen.
Ebenso kann die Technik bei der Formatierung von Informationen gemäß den Anforderungen der einzelnen Länder helfen, was für die digitale Berichterstattung unerlässlich ist. Technologie existiert, um Rechnungsformate zu überwachen und anzupassen. Zum Beispiel, um sie an das Land anzupassen, in dem ein Unternehmen tätig ist, und um Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Da die Zeit in der Regel sehr knapp bemessen ist, machen sich Tools, die den Verwaltungsaufwand automatisieren und Zeit für strategische Elemente der Unternehmensfinanzen freisetzen, in Form von Dividenden bezahlt. Mit der zunehmenden Integration von Maschinen in den Betrieb werden manuelle Analysen immer schwieriger. Sowohl Regierungen als auch Unternehmen setzen auf Automatisierung und fortschrittliche Technologie, um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand zu verringern.
Automatisieren, um die Vorschriften einzuhalten
Eine wirklich digitale Zukunft ist für viele Volkswirtschaften in greifbarer Nähe, aber sie hat ihren Preis. Um von der rasanten Welle der digitalen Transformation zu profitieren, müssen sich Unternehmen mit Technologie wappnen. Es ist an der Zeit, das wachsende Reich komplexer und datengesteuerter Vorschriften zu bewältigen. Es ist sinnvoll, in Technologie und Automatisierung zu investieren, um arbeitsintensive Analysen und Recherchen zu bewältigen, Prozesse zu straffen und die Finanzteams zu entlasten. Und das ohne teures Fachpersonal oder ausgelagerte Unterstützung. An der Schwelle zu einer vollständig digitalen Arbeitsweise ist es nicht mehr praktikabel, den Papierkram für Audits und Berichte manuell einzureichen.
Es ist wichtig, die Technologie für die Synchronisierung und Kommunikation wichtiger Informationen über die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sorgfältig auszuwählen. In der aktuellen, von der Rezession geprägten Situation ist der Druck auf die Finanzteams sehr hoch. Der Druck, Höchstleistungen zu erbringen, sich gegen finanzielle Lecks abzusichern und Ausgaben und Erträge streng zu überwachen. Im Angesicht dieser Widrigkeiten kann uns die Technik leiten und unterstützen – und sie könnte geschäftskritisch werden.
Investitionen in Automatisierung und Technologie müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze im Finanzwesen kosten. Sie kann stattdessen Hand in Hand mit menschlicher Expertise gehen. Sie kann mühsame und komplexe Aufgaben bewältigen. Und gleichzeitig Zeit und Energie freisetzen, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was sie am besten können.
Frankreich führt kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) ein. Ab 2023 wird Frankreich eine verpflichtende B2B-E-Invoicing-Clearance und E-Reporting-Verpflichtung einführen. Mit diesen umfassenden Anforderungen, neben der bereits verpflichtenden B2G-E-Invoicing-Verpflichtung, will die Regierung die Effizienz steigern, Kosten senken und Betrug bekämpfen. Erfahren Sie mehr.
Frankreich zeigt ein solides Verständnis für dieses komplexe CTC-Thema, aber es bleiben einige Fragen offen.
Einleitung
Frankreich kündigt Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer an, die durch internationale Reformen für kontinuierliche Kontrollen von Mehrwertsteuertransaktionen (“Continuous Transaction Controls” oder “CTCs”) angestoßen wurden. Die französische Regierung will die Effizienz steigern, die Kosten senken und Betrug bekämpfen, indem sie eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsabwicklung einführt. In Verbindung mit einer elektronischen Meldepflicht erhält die Steuerverwaltung alle relevanten Daten für B2B- und B2C-Transaktionen. Dies wird mit großen Unternehmen beginnen.
Ein gemischtes CTC-System
In dem Bericht “VAT in the Digital Age in France” ( La TVA à l’ère du digital en France) beschreibt la Direction General des Finances Publiques – oder DG-FIP – ihr Ziel, diese Mischlösung umzusetzen. Wobei die obligatorische Freigabe von E-Rechnungen (idealerweise für alle Rechnungen, ohne Ausnahmen wie Schwellenwerte etc.) den Grundstein legen wird.
Damit erhält die Steuerbehörde Daten zu jeder inländischen B2B-Transaktion. Um jedoch Betrug, einschließlich des Karusselltyps, effektiv bekämpfen zu können, reicht dies nicht aus; sie benötigen Zugang zu allen Transaktionsdaten. Daher werden Daten, die die Steuerbehörde nicht im Rahmen des elektronischen Rechnungsabschlusses erhält – insbesondere B2C-Rechnungen und Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten ausgestellt wurden und nicht einem französischen Inlandsmandat unterliegen, sowie bestimmte Zahlungsdaten – einer ergänzenden elektronischen Meldepflicht unterworfen. (Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der letztgenannten Daten bedeutet nicht, dass es sich bei den zugrunde liegenden Rechnungen um elektronische Rechnungen handeln muss; die Parteien können untereinander weiterhin in Papierform übermitteln).
Die Clearance-Architektur
Der Bericht beschreibt, wie die DG-FIP zwei potenzielle Modelle für den Prozess der elektronischen Rechnungsfreigabe in Betracht gezogen hat. Dieser erfolgt über das zentrale Chorus Pro-Portal (derzeit die Freigabestelle für alle B2G-Rechnungen). Diese sind das V- und das Y-Modell.
Im V-Modell gibt es eine öffentliche Plattform, die als Verrechnungsstelle dient; die zentrale Chorus Pro-Plattform ist die einzige autorisierte Plattform, über die die Rechnung an den Käufer oder ggf. dessen Dienstleister übermittelt werden kann.
Das Y-Modell umfasst neben der zentralen Plattform auch zertifizierte Drittanbieter, die berechtigt sind, Rechnungen zwischen den Transaktionsparteien zu verrechnen und zu übermitteln. Diese Alternative ist die bevorzugte Option der Service-Provider-Community. Aus diesem Grund – und da dieses Modell belastbarer ist, weil es keinem Single Point of Failure ausgesetzt ist – scheint der Bericht das Y-Modell zu favorisieren.
Zeitleiste
Was den Zeitplan betrifft, so müssen ab Januar 2023 alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das zentrale System zu empfangen. Für die Ausstellung ist ein ähnlicher Rollout wie beim B2G-E-Rechnungsmandat vorgesehen, beginnend mit großen Unternehmen.
Bis zum 1. Januar 2023 unterliegen große Unternehmen der E-Rechnungsstellung und auch dem E-Reporting-Mandat
Für mittlere Unternehmen gelten diese Verpflichtungen ab dem 1. Januar 2024
Die kleinsten Unternehmen hätten bis zum 1. Januar 2025 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen
Herausforderungen und der weitere Weg
Der Bericht legt eine gute Grundlage für die Einführung dieses gemischten CTC-Systems. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Einige davon ganz grundlegend.
Das vorgeschlagene Modell bedeutet, dass die französische Steuerverwaltung die Details der Zertifizierung von Dienstleistern durchdenken muss.
Die Beziehung zwischen dem vorgeschlagenen High-Level-CTC-Schema und den bereits existierenden Regeln zur Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungsstellung. Die französische Version von SAF-T (FEC) und die Optionen für digitale MwSt.-Meldungen müssen geklärt werden. Was das letzte Thema anbelangt, so deutet das französische Haushaltsgesetz für 2020, das diesen Schritt hin zu CTCs eingeleitet hat, darauf hin, dass vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen zu den wichtigsten Zielen gehören, auch wenn dies im Bericht der DG-FIP nicht an prominenter Stelle erwähnt wird.
Es bleiben einige Fragen bezüglich der zentralen Archivierungseinrichtung, die mit dem CTC-Schema verbunden ist.
Das vorgeschlagene zentrale E-Invoicing-Adressverzeichnis erfordert eine sorgfältige Konzeption (einschließlich Pflege) und Implementierung.
Der Bericht schlägt eine schrittweise und pädagogische Einführung vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen diese – für einige radikale – Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung bewältigen werden. Es wird auf die Praxisgrundsätze der ICC zu CTC verwiesen, wobei insbesondere auf die Bedeutung einer frühzeitigen Ankündigung und den Rat der ICC hingewiesen wird, den Unternehmen mindestens 12-18 Monate Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die erste Frist läuft in etwas mehr als zwei Jahren ab. Damit bleiben der französischen Steuerverwaltung nur 6-12 Monate, um alle Details auszuarbeiten und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden. Dies ist der Fall, wenn die Unternehmen eine nach Ansicht der ICC angemessene Zeit für die Anpassung haben sollten.
Der ursprüngliche Beginn der Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien für Steuerzahler ist in zwei Wochen. Das Rechnungsstellungssystem der kontinuierlichen Transaktionssteuerung (Continuous Transaction Controls, CTC) wurde offiziell im Dezember 2019 eingeführt. Seitdem hat es jedoch zahlreiche Änderungen und Neuerungen seitens des GSTN gegeben. Neben den im Juli bekannt gegebenen Änderungen, die sich auf Format und Umfang der geplanten Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Indien ausgewirkt haben, erfolgten im August und September weitere Aktualisierungen und Erläuterungen der Plattform für elektronische Rechnungsstellung der Steuerbehörde. Trotz dieser zahlreichen Änderungen soll das neue System weiterhin am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Welche aktuellen Neuerungen gibt es?
Das GSTN Council hat am 14. August 2020 ein Webinar zu dem elektronischen Rechnungsstellungssystem gehalten. Darin wurden detaillierte Informationen zur Funktionsweise des vorgeschlagenen Systems erteilt und von Steuerzahlern gestellte Fragen beantwortet. Folgende Erläuterungen waren die Highlights des Webinars:
Auf allen Rechnungen muss verpflichtend ein QR-Code angegeben werden. An welcher Stelle auf einem PDF oder einer gedruckten Rechnung der Code platziert wird, ist frei wählbar.
Die Angabe einer IRN auf einer PDF- oder Papierrechnung ist optional, da diese bereits in dem QR-Code enthalten ist.
Optional für gedruckte Rechnungen: Bestätigungsnummer und Bestätigungsdatum.
Wenn das Rechnungsdatum im Oktober liegt, muss die Rechnung an die staatliche Plattform (Invoice Registration Portal, IRP) übermittelt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Rechnung auf vor Oktober erfolgte Transaktionen bezieht.
Die indischen Behörden bringen nach wie vor technische Aktualisierungen sowie Erläuterungen heraus. Es wurden u. a. am 8. September 2020 neue Versionshinweise auf der API-Sandbox-Webseite veröffentlicht. Den Versionshinweisen zufolge können E-Commerce-Betreiber (E-Commerce Operators, ECOs) jetzt die APIs im Rahmen des Sandbox-Systems registrieren und testen. Somit steht das elektronische Rechnungsstellungssystem ECOs auch zur Übermittlung der von ihnen für Zulieferer erstellten JSON-Dateien an das IRP zur Verfügung. Eine weitere bedeutende, in den Versionshinweisen enthaltene Neuerung besteht darin, dass es eine mobile App für die Verifizierung von QR-Codes und unterzeichneten elektronischen Rechnungsdateien geben wird. Zudem liegen Aktualisierungen der Validierungsregeln sowie Verbesserungen im Zusammenhang mit den APIs vor.
Was geschieht als Nächstes?
Nun, das hängt im Wesentlichen vom Erfolg der ersten Implementierung ab. Es wird im Laufe der kommenden Monate definitiv weitere technische Änderungen und Verbesserungen geben. Zudem sind ordnungsrechtliche Veränderungen des Compliance-Umfangs für Steuerzahler denkbar. Da die Reform letztlich darauf abzielt, ein CTC-System für alle Steuerzahler einzuführen, wird der Geltungsbereich sicher auf weitere Steuerzahler ausgedehnt werden. Einige Steuerzahler sind aktuell nicht eingeschlossen, da die Schwelle für die Einbeziehung nur einen Monat vor dem Einführungsdatum am 1. Oktober angehoben wurde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie wieder einbezogen werden, wenn sich das elektronische Rechnungsstellungssystem als erfolgreich genug erwiesen hat.
Wie erwartet, wurden von den portugiesischen Steuerbehörden weitere Informationen über die Regulierung von Rechnungen veröffentlicht. Die Nachrichten der letzten Wochen über die Verschiebung von Anforderungen, die während der Mini-Reform der elektronischen Rechnungen des Landes festgelegt wurden, und die Aufhebung der Verpflichtung eines Unternehmens, eine Reihe von Informationen an die Steuerbehörde zu übermitteln, gipfelten in der lang erwarteten Verordnung über die eindeutige Identifikationsnummer und QR-Codes.
Im Jahr 2019 wurden mit dem Gesetzesdekret 28/2019 die eindeutige Identifikationsnummer und der QR-Code als obligatorische Rechnungsinhalte eingeführt. Zuvor war erwartet worden, dass sie am 1. Januar 2020 in Kraft treten würden, aber es fehlten die Details darüber, was eine solche eindeutige Identifikationsnummer und der Inhalt des QR-Codes sind. Die portugiesische Regierung hat nun jedoch eine Verordnung veröffentlicht, die beide Anforderungen weiter regelt.
Ein neuer Validierungscode
Gemäß der Verordnung 195/2020 müssen Unternehmen, die nach portugiesischem Recht Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2021 den portugiesischen Steuerbehörden die in den Rechnungen verwendeten Serien mitteilen, bevor sie angewendet werden. Nach der Übermittlung der Serie vergibt die Steuerbehörde für jede gemeldete Nummernserie einen Validierungscode.
Dieser Validierungscode wird später als Teil der eindeutigen Identifikationsnummer verwendet, die als ATCUD bezeichnet wird. Der ATCUD besteht aus dem Validierungscode der Serie und einer fortlaufenden Nummer innerhalb der Serie im Format “ATCUD:Validierungscode-Folgenummer”. Der ATCUD muss auf allen Rechnungen unmittelbar vor dem QR-Code angegeben werden und auf jeder Seite der Rechnung lesbar sein.
Um einen Validierungscode zu erhalten, müssen die Steuerzahler der portugiesischen Steuerbehörde die folgenden Daten mitteilen:
Die Kennung der Dokumentenserie;
Die Art des Dokuments, entsprechend den in der Datenstruktur SAF-T (PT) festgelegten Dokumenttypen;
Die Anfangsnummer der fortlaufenden Nummer, die innerhalb der Serie verwendet wird;
Das Datum, an dem der Steuerpflichtige voraussichtlich mit der Verwendung der Reihe beginnen wird, für die ein Validierungscode erforderlich ist;
Nach der Genehmigung erstellt die Steuerbehörde einen Validierungscode mit einer Mindestlänge von acht Zeichen.
Gemäß der Verordnung ist die laufende Nummer, die auch Teil des ATCUD ist, eine Referenz, die aus einem bestimmten Feld der portugiesischen Version der SAF-T-Datei stammt.
Obwohl die Verordnung die Einführung von QR-Codes vorsieht, heißt es darin, dass die technischen Spezifikationen auf der Website der Steuerbehörde veröffentlicht werden sollen. Die Verordnung besagt jedoch, dass alle Rechnungen und Dokumente, die von zertifizierter Software ausgestellt werden, einen QR-Code enthalten sollten. Außerdem soll der QR-Code im Hauptteil der Rechnung (auf der ersten oder letzten Seite) enthalten und lesbar sein. Die technischen Spezifikationen für den QR-Code sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
Die Verordnung von letzter Woche ändert weder den Kreis der Unternehmen, die zertifizierte Software zur Ausstellung von Rechnungen verwenden müssen, noch die Zertifizierungsanforderungen. Die portugiesischen Steuerzahler müssen jedoch erneut ihre aktuellen Geschäfts- und Compliance-Prozesse anpassen und stehen unter Druck, ihre Systeme vor dem Stichtag 1. Januar 2021 zu ändern.
Jetzt sind Sie dran
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Infografik: Wie hält Ihr E-Archiv stand?
In immer mehr Ländern weltweit wird die elektronische Steuererklärung zur Pflichtaufgabe – damit steigt der Druck auf Unternehmen, die jederzeit auf eine Wirtschaftsprüfung vorbereitet sein müssen.
Anhand der kurzen Checkliste, die wir für Sie zusammengestellt haben, sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr elektronisches Archiv den Anforderungen standhält.
Für Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, war 2019 ein ereignisreiches Jahr im Hinblick auf Änderungen der Steuervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits 2012 eingeführt und seither sukzessive erweitert wurde. 2020 müssen sich Unternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften einstellen.
Laut dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetzbuch (Allgemeines Kommuniqué) gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung künftig für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen. Neben den Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet das Allgemeine Kommuniqué vom 19. Oktober 2019 auch Hinweise zu anderen Dokumenten in elektronischer Form wie e-Arşiv Fatura, Belegen und Quittungen für Selbstständige und Hersteller, Fahrkarten, Spesenquittungen, Belegen über Versicherungsprovisionen, Versicherungspolicen, Wechselkursquittungen und Bankbelegen.
Geltungsbereich der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung
Ab 1. Juli 2020 ist die Umstellung auf das System zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerpflichtigen mit einem Bruttoumsatz ab 5 Mio. TRY im Wirtschaftsjahr 2018 oder 2019 obligatorisch. Steuerpflichtige, die diese Kriterien im Wirtschaftsjahr 2020 oder einem zukünftigen Wirtschaftsjahr erfüllen, sollten die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zu Beginn des siebten Monats des folgenden Rechnungsjahrs vollziehen.
Maßgeblich für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur die Mindestumsatzgrenze
Darüber hinaus hat die türkische Steuerbehörde auch bestimmte sektorspezifische Kriterien für Unternehmen festgelegt, die in der Türkei wirtschaftlich aktiv sind. So gilt die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung unabhängig vom jeweiligen Umsatz u. a. für Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK), Makler oder Händler im Obst- und Gemüsehandel, Online-Dienstleister, die den Online-Handel unterstützen, Importhändler und andere Händler.
Geltungsbereich der Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura
e-Arşiv Fatura wird zur Dokumentation von B2C-Transaktionen verwendet, einschließlich in Fällen, in denen der Transaktionspartner nicht bei der GİB für die elektronische Rechnungsstellung registriert ist. Ähnlich wie die elektronische Rechnungsstellung trat die Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit e-Arşiv Fatura am 1. Januar 2020 für zwischengeschaltete Dienstleister, Online-Werbetreibende und zwischengeschaltete Online-Werbetreibende in Kraft, welche die Umstellung vorgenommen haben.
Künftig sind Steuerpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bzw. e-Arşiv Fatura ebenfalls zur Ausstellung von Rechnungen mit e-Arşiv Fatura verpflichtet, wenn der einer Person oder Institution an einem Tag in Rechnung gestellte Betrag über 5.000 TRY für B2B-Transaktionen bzw. 30.000 TRY für B2C-Transaktionen liegt.
Zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke setzt die Türkei weiterhin auf eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten und die Erhebung detaillierter Steuerdaten. Unternehmen, die in der Türkei wirtschaftlich tätig sind, brauchen daher leistungsstarke Strategien für die elektronische Rechnungsstellung, um die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Digitalisierung zu erfüllen.
Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.
Aufschub der ersten Phase der Reform zur obligatorischen Verwendung elektronischer Rechnungsstellung vom 1. April 2020 auf 1. Oktober 2020
Aufschub der Verpflichtung zur Ausstellung von B2C-Rechnungen (für Unternehmen in der höchsten Steuerklasse, ab einem Wert von 500 Rupien) mit QR-Code vom 1. April 2020 auf 1. Oktober 2020
Befreiung bestimmter Steuerzahler von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Generierung von QR-Codes (dies betrifft u. a. Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute sowie Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr)
Aufschub der Verpflichtung zur Verwendung der neuen GST-Steuererklärung auf den 1. Oktober 2020
Aufforderung an den Infosys-Chef zur Teilnahme an den drei folgenden Versammlungen des GST Council zur Berichterstattung über den aktuellen Stand der technischen und infrastrukturellen Verbesserungen an den der GST-Reform zugrunde liegenden IT-Plattformen
Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.
Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?
Technische und inhaltliche Revisionen
Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:
eine neue Version 1.6 des XML-Formats FatturaPA B2B
eine neue Version 1.3 des XML-Formats FatturaPA B2G; und
eine neue Version 1.8 der technischen Vorgaben für die SDI-Plattform.
Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).
Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken. Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.
Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.
Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.
Umsetzungsfristen
B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung. Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.
In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.
Wichtige Aktualisierung
Am 12. März (nach Erscheinen dieses Blogbeitrags) veröffentlichte die AdE eine revidierte Fassung der technischen Vorgaben für Version 1.3 des Formats FatturaPA B2G. Die Versionsnummer ändert sich zwar nicht; jedoch ist in der revidierten Fassung der 4. Mai als neues Datum für das Inkrafttreten der B2G-Formats angegeben. Durch Inkrafttreten des B2G-Formats am 4. Mai wird die Verarbeitung beider Formate (B2G und B2B) durch die SDI-Plattform nun zum selben Datum möglich, nachdem zuvor zwei unterschiedliche Termine vorgesehen waren.
Das seit längerem angekündigte Benutzerhandbuch der türkischen Finanzbehörde (GİB) zur Anwendung für elektronische Lieferscheine liegt nun vor. Darin werden die Vorgänge zur Arbeit mit elektronischen Lieferscheine erklärt; außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Behandelt wird sowohl die Anwendung selbst als auch ihr Aufbau und Funktionsumfang. Darüber hinaus enthält das Handbuch gängige Anwendungsszenarien sowie Informationen für Unternehmen, die mit den neuen Regelungen zur Einführung von elektronischen Lieferscheinen noch nicht ausreichend vertraut sind.
Was ist die Anwendung für elektronische Lieferscheine?
Der elektronische Lieferschein ist die elektronische Version des Lieferscheins, der aktuell in Papierform ausgedruckt und verwendet wird. Damit kann die GİB Warenlieferungen künftig elektronisch nachverfolgen.
Elektronische Lieferscheine unterliegen den gleichen Bestimmungen wie herkömmliche Lieferscheine aus Papier, werden jedoch auf digitalem Weg ausgestellt, weitergeleitet, aufbewahrt und eingereicht.
Wer ist von der Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Lieferscheine betroffen?
Gemäß dem Ende Februar von der GİB veröffentlichten Rundschreiben ist die Anwendung für folgende wirtschaftliche Akteure verpflichtend:
Steuerpflichtige mit elektronischer Rechnungsstellung und einem Bruttoumsatz ab 25 Mio. TRY
Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK) (einschließlich Händler) – PCT I
Unternehmen, die Kraftfahrzeuge herstellen, importieren oder verkaufen – PCT III
Inhaber von Bergbaulizenzen und Betreiber von Bergwerken/Minen auf der Grundlage ihrer Verträge mit diesen Personen
Zuckerhersteller
Eisen- und Stahlhersteller / HS Code72 / HS Code73
Registrierte Anwender des türkischen Systems zur Düngemittelverkehrskontrolle
Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind
Steuerpflichtige, die von den zuständigen Stellen als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden
Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind, haben die Umstellung auf elektronische Lieferscheine mit Wirkung ab 1. Januar 2020 vollzogen. Andere von der Verpflichtung betroffene Steuerpflichtige müssen sie ab 1. Juli 2020 erfüllen.
Steuerpflichtige, die von der GİB als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden, müssen die Umstellung auf die Anwendung für elektronische Lieferscheine innerhalb von drei Monaten nach der behördlichen Benachrichtigung abschließen.
Weitere Themenschwerpunkte des Benutzerhandbuchs
Neben Erläuterungen der Grundbegriffe enthält das Handbuch auch Informationen zu den im Vorfeld bekannt gegebenen Szenarien sowie zu zahlreichen Bereichen, in denen bislang noch Unklarheiten bestanden.
Insbesondere werden folgende Szenarien behandelt:
Ausstellung von Lieferscheinen an Käufer, die nicht bei der Anwendung für elektronische Lieferscheine registriert sind
Export- und Logistikszenarien
Reihenlieferungen
Ausstellung von gedruckten Lieferscheinen
Diverse Kunden
Weitere Themen:
Registrierungssystem für Marktteilnehmer
Heizölsektor
Beförderung durch Pipelines
Muster- und Auftragsfertigung
Ausführliche Informationen zu elektronischen Dokumenten stehen auf der Website der türkischen Finanzbehörde bereit (in türkischer Sprache).
Ihre SAP S/4-Migration und die "Always On"-Konformität mit der Umsatzsteuer sind auf Kollisionskurs – hier erfahren Sie, wie Sie das bewältigen
Wenn Sie SAP-Anwender sind und Ihre Möglichkeiten beim Umstieg auf S/4 in Bezug auf die Einhaltung von Steuervorschriften besser verstehen möchten, sollte Ihnen dieser Artikel helfen. Laden Sie ihn jetzt herunter.
Vorbereitung auf die SAP-S/4-Migration, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu gewährleisten
SAP-Anwender, die ihre Möglichkeiten bei der Migration zu S/4 in Steuer-Compliance-Hinsicht besser verstehen möchten, sollten dieses E-Book lesen. Sie erhalten Einblicke in die Zukunft des globalen Steuerwesens, darunter papierlose Transaktionen, geschäftliche Netzwerke und die Einführung eines transaktionsorientierten indirekten Steuervollzugs.
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Wie kann Sovos helfen?
SAP plant, die Unterstützung für ECC6 bis 2025 einzustellen, und diese Frist wird im Laufe der Monate immer näher rücken.
Aus Marktdaten geht deutlich hervor, dass viele Unternehmen nicht in der Lage sein werden, vor dem Fristende 2025 zu S/4 migrieren. Selbst 2025 wird sich für viele als zeitlich knapp erweisen und in manchen Fällen wird es für Unternehmen nahezu unmöglich sein, diese Frist einzuhalten.
Darüber hinaus haben viele SAP-Anwender die Beschaffung und Kundeninteraktionen noch nicht automatisiert: Ein wesentlicher Teil aller Bestellungen und Rechnungen wird immer noch in Papierform ausgetauscht, oft unter umfangreichem Einsatz von Scan- und OCR-Software in der Kreditorenbuchhaltung.
Steuerdigitalisierung ist ein Trend, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, da Steuerbehörden auf der ganzen Welt elektronische Rechnungsstellung und kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einführen, um die MwSt.-Lücke zu schließen. Die Steuer-Compliance erfordert eine Aktualisierung der Prozesse zur Einhaltung dieser digitalen Steueränderungen.
Veraltete Berichtsprozesse, Organisationsstrukturen und Technologien, die weiterhin direkt mit Ihren ERP-Systemen interagieren, müssen sich weiterentwickeln. Die Transformation indirekter Steuern wird zur Realität: Manuelle, dezentralisierte oder gemeinsam genutzte, durch Servicezentren unterstützte indirekte Steuererklärungen werden zu einer peripheren Aktivität, während Ihr Unternehmen sich mit der Transformation zur durchgehend verfügbaren Compliance beschäftigt.
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Zwei Monate nach Abschluss der öffentlichen Konsultation zum myDATA-Programm hat die griechische Steuerbehörde IAPR noch immer nicht das Feedback der Industrie zu dem vorgeschlagenen Programm weitergegeben oder eine offizielle Ankündigung in dieser Hinsicht gemacht. Lokale Diskussionen deuten jedoch darauf hin, dass die IAPR ihre ursprüngliche, bereits im August 2018 vorgeschlagene Agenda wieder einführen könnte, die eine elektronische Rechnungsstellung auf der Grundlage eines Freigabemodells vorschreiben würde.
Es wird vermutet, dass die IAPR nach den Beiträgen verschiedener Interessengruppen erkannt hat, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung in einem Freigabemodell erforderlich ist, um die angestrebten Ziele der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und der Bekämpfung von Steuerbetrug zu erreichen. Es wird weiterhin eine Ausnahmeregelung der EU von der Mehrwertsteuerrichtlinie erforderlich sein. Außerdem muss die IAPR die Logistik und die Formalitäten des Ausnahmeregelungsverfahrens einhalten, einschließlich der Begründung ihres Antrags auf Durchführung von Sondermaßnahmen, die von der Wahlfreiheit der Richtlinie hinsichtlich der Rechnungsstellungsmethode abweichen.
Erste Schritte
Ein erster natürlicher Schritt in Richtung eines Freigabeverfahrens für die elektronische Rechnungsstellung wäre die Formalisierung der Definition von Dienstleistern für die elektronische Rechnungsstellung. Die derzeitige Rolle der Dienstleister im myDATA-System besteht darin, den Steuerzahlern bei der Datenaufbereitung, Konsolidierung und Übermittlung an das Regierungsportal zu helfen. Der Umfang der Rolle der Dienstleister könnte entweder gleich bleiben, in welchem Fall nur eine geringe oder gar keine staatliche Aufsicht erforderlich wäre. Er könnte aber auch erweitert werden und Funktionen umfassen, die normalerweise im Mittelpunkt der staatlichen Steuerkontrollen stehen, wie z. B. die Freigabe einer Rechnung auf verschiedene Weise.
Die erstgenannte Funktion würde einem Freigabemodell ähnlich wie in Indien ähneln, wo ein Application Service Provider, auch ASP genannt (nicht regulierte Funktion), verschiedene Funktionen ausführen kann, wie z. B. die Überprüfung der Rechnungsreferenznummer auf der Rechnung, was nach dem griechischen Modell der Überprüfung der entsprechenden Referenznummer nach dem myDATA-Schema, genannt MARK, entsprechen könnte. Die erweiterte Rolle wäre eine regulierte Funktion, die den normalerweise restriktiven staatlichen Kontroll- und Zulassungskriterien unterliegt. Der Dienstleister würde dann in seiner Eigenschaft als Regierungsbehörde handeln, ähnlich wie ein PAC in Mexiko, der die von der Regierung ausgelagerte Funktion des Rechnungsausgleichs ausübt. Es bleibt abzuwarten, welchen Weg Griechenland einschlagen wird.
Hinsichtlich des Zeitplans für die Implementierung wird erwartet, dass das myDATA-Projekt um drei Monate verschoben wird. Dies würde den Behörden mehr Zeit für die Fertigstellung des Akkreditierungssystems für Dienstleister im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung Anfang 2020 geben. Das neue voraussichtliche Startdatum für das myDATA-System ist der 1. April 2020.
Jetzt sind Sie dran
Wenn Sie mehr über die griechische Landschaft der Steuerkonformität erfahren möchten, nehmen Sie an unserem Webinar am 14. November teil, in dem wir mehr über das myDATA-System sowie über die Pläne Griechenlands zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung berichten werden.
Brasilien: Elektronische Rechnungsstellung und Berichtsanforderungen
In 2008, Brazil adopted a clearance electronic invoicing model in which the country’s tax authority must receive and clear an invoice before a supplier can issue it to a payer. More than a decade later, the Brazilian tax administration’s digitization has evolved so much that other tax administrations call Brazil the Google of fiscal goods.
Current regulations include electronic invoices for: supplies of goods (NF-e), services (NFS-e), transport services (CT-e), freight (MDF-e), SPED, REINF and, more recently, for the supply of electricity (NF3e).
This document provides an overview of the mandates and regulations in Brazil.
Nach Indiens jüngsten öffentlichen Anhörungen zur vorgeschlagenen Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems hat der GST-Rat (Goods and Services Tax Council, zuständiger Rat für Angelegenheiten bei der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen) nun ein Whitepaper zum Aufbau dieses neuen Systems veröffentlicht sowie einige noch ausstehende Fragen beantwortet.
Ab 1. Januar 2020 können Steuerzahler in Indien die neue elektronische Rechnungsstellung nutzen. Durch eine Vernetzung mit dem GST-System sollen damit alle B2B-Rechnungsdaten bei der Berichterstattung erfasst werden. Während der ersten Umsetzungsphase, die an diesem Datum beginnt, können Unternehmen das neue System noch auf freiwilliger Basis nutzen. Verpflichtend wird die Anwendung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser muss noch von den entsprechenden Behörden bekannt gegeben werden.
Das neue elektronische Rechnungsstellungssystem wird nicht nur als Steuerreform, sondern auch als Wirtschaftsreform angesehen. Es verfolgt zwei wesentliche Ziele:
Die Vereinfachung des Prozesses sowie des Formats der standardisierten Berichterstattung zwischen Steuerzahlern und den Behörden
Die Verhinderung von Steuerhinterziehung, indem alle B2B-Rechnungen und die bei den entsprechenden Transaktionen anfallenden Steuern überwacht werden
Im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung sind Steuerzahler dazu verpflichtet, ihre elektronischen Rechnungen im strukturierten JSON-Format zu erstellen und sie an das Invoice Registration Portal (IRP), dem Portal zur Registrierung von Rechnungen, weiterzuleiten. Im IRP wird dann sichergestellt, dass die elektronische Rechnung den Anforderungen des Schemas entspricht, und ermittelt, ob ein bereits identischer Datensatz im GST-System registriert ist.
Nach dieser Überprüfung versieht das IRP die elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur und weist ihr eine einmalige Nummer zur Registrierung der Rechnung zu – die Invoice Registration Number (IRN). Dann wird ein QR-Code erstellt, bevor die Rechnung im GST-System hochgeladen wird. Mithilfe des QR-Codes können Verkäufer und Käufer die elektronische Rechnung authentifizieren und bestätigen, dass die Rechnung erfolgreich im GST-System registriert wurde. Die Verbindung mit dem Portal ist erforderlich, um alle Daten elektronischer Rechnungen einzusehen und alle Details auch online aufzurufen. Eine digitale Signatur des Steuerzahlers ist zwar nicht obligatorisch, sie ist jedoch beim Einreichen im IRP zulässig.
Vom Verkäufer kann darüber hinaus mit den erforderlichen Parametern eine IRN generiert werden. Die Nummer wird dann vom IRP validiert und – wenn sie den vorgegebenen Kriterien gerecht wird – an das GST-System weitergeleitet.
Sobald die elektronische Rechnung vom IRP freigegeben wurde, wird sie per E-Mail sowohl an den Verkäufer als auch an den Käufer gesendet.
Steuerzahler können verschiedene Methoden nutzen, um sich mit dem IRP in Verbindung zu setzen – darunter über das Web, API, SMS, die mobile App, das Offline-Tool oder GSP-basiert.
Das IRP behält die elektronische Rechnung nur für 24 Stunden, da seine Hauptaufgabe die Validierung und Zuweisung der IRN ist. Rechnungen, die im GST-System hochgeladen wurden, werden für das gesamte Geschäftsjahr vom GST-System archiviert. Steuerzahler müssen die IRN für jede Rechnung aufbewahren, um die Compliance-Richtlinien einzuhalten.
Durch das neue System wird die Erstellung von Steuererklärungen für Umsätze aus Waren und Dienstleistungen vereinfacht, indem die Daten der elektronischen Rechnungen automatisch in die Erklärung eingepflegt werden. Durch das GST-System werden die ANX-1-Anlage des Verkäufers (Verkaufsregister) und die ANX-2-Anlage des Käufers (Einkaufsregister) aktualisiert.
Daten von elektronischen Rechnungen werden außerdem verwendet, um laufende elektronische Frachtbriefe auszufüllen (dabei wird Teil A des Frachtbriefs automatisch erstellt). Daraufhin muss in Teil B nur das Fahrzeugkennzeichen hinzugefügt werden.
Zwar hat das Whitepaper Unternehmen im Voraus einige Anhaltspunkte für die Einführung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems gegeben, es bestehen jedoch immer noch einige Grauzonen, mit denen man sich in den nächsten Monaten auseinandersetzen muss – darunter das Zeitfenster, in dem die elektronischen Rechnungen einzureichen sind.
Griechenland hat einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung seines Steuersystems getan und wird eine neue Plattform einführen, damit Steuerzahler ihren Steuerverpflichtungen nachkommen. Die neue Plattform bietet Unternehmen eine kollaborative Umgebung, in der die Daten, die Unternehmen der griechischen Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) zur Verfügung stellen, nicht nur ihre eigenen Bücher beeinflussen, sondern automatisch auch zur Darstellung der Steuersituation ihrer Käufer verwendet werden.
Durch diese innovative Lösung werden Steuerzahler von einigen ihrer Antragspflichten befreit, welche durch diese Eingabe automatisch erfüllt werden.
Steuerzahler übermitteln die erforderlichen Transaktionsdaten über eine automatisierte Lösung an die Plattform oder über das Webportal der AADE.
Die neue Plattform, die den Namen myDATA trägt, eine Abkürzung für My Digital Accounting and Tax Application, umfasst zwei Bücher: Das Protokollbuch und das Übersichtsbuch.
Das Protokollbuch erfasst die eingereichten Transaktionen auf der myDATA-Plattform. Diese Transaktionen werden nach ihrer Art (z. B. Verkauf von Waren, Erbringung von Dienstleistungen usw.) als Einnahmen/Ausgaben klassifiziert. Die klassifizierten Daten werden dann innerhalb des Übersichtsbuchs zusammengefasst und bilden das Buchhaltungs- und Steuerergebnis der jeweiligen Periode ab.
Lieferanten sind verpflichtet, eine Zusammenfassung all ihrer inländischen und grenzüberschreitenden Verkaufstransaktionen (Groß- und Einzelhandel) einzureichen. Die gemeldeten Verkaufsdaten aktualisieren die Ertragsbücher der Lieferanten und die inländischen Transaktionsdaten die Ausgabenbücher der Käufer.
Käufer sind verpflichtet, eine Übersicht über ihre inländischen und grenzüberschreitenden Eingangsrechnungen für B2C-Transaktionen in Griechenland und im Ausland vorzulegen. Andererseits müssen sie Übernahmen aus dem Ausland melden, und sie haben auch eine gemeinsame Verantwortung mit ihren Lieferanten für die Meldung von B2B-Transaktionen in Griechenland. Wenn die Lieferanten die damit verbundenen Transaktionen nicht auf der myDATA-Plattform einreichen, sollten ihre Käufer diese Transaktionsdaten übermitteln, um die E-Book-Anforderung zu erfüllen.
Die Steuerpflichtigen werden ihre Steuererklärungen weiterhin auf der Grundlage ihrer Rechnungsbücher abgeben, aber nach Vorlage ihrer Steuererklärungen werden die darin angegebenen Daten mit dem Ergebnis der in den E-Books für den entsprechenden Zeitraum erfassten Daten abgeglichen. Weichen die Zahlen in den E-Books und der Umsatzsteuererklärung voneinander ab, muss der Steuerzahler innerhalb von zwei Monaten eine Korrektur vornehmen. Nach dieser Frist (anfängliche Unstimmigkeit) hat der Steuerzahler zwei Möglichkeiten: Er kann 1) die Diskrepanz korrigieren und Übereinstimmung zwischen den MwSt.-Erklärungen und den E-Books erzielen, oder 2) die Unstimmigkeit erklären und eine vertretbare Einheitlichkeit erzielen. Dies wird als Einigung gewertet und es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Eine Steuerprüfung oder -strafe kann fällig werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der Zweimonatsfrist keine Maßnahmen zur Behebung oder Verteidigung der Abweichung ergreift.
Zu Testzwecken steht den Steuerzahlern ein Online-Portal der AADE zur Verfügung, auf dem sie die Integration ihrer Buchhaltungssoftware mit myDATA-APIs und ihren Lösungen testen können.
Der Vorschlag für das myDATA-System konnte bis zum 6. September 2019 von der Öffentlichkeit eingesehen werden; die AADE hat sich bisher noch nicht zum Feedback der Branche und anderer Interessengruppen zu dem System geäußert. myDATA wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 als Pilotprojekt eingeführt und bis Anfang 2020 voll im Einsatz sein.
Jetzt sind Sie dran
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Im Juni diesen Jahres sorgte der französische Haushaltsminister Gérald Darmanin für Aufsehen, als er offiziell den Plan der französischen Regierung bekannt gab, dass die elektronische Rechnungsstellung auch für B2B-Transaktionen obligatorisch werden sollte. Nun scheint es so, als lasse die Regierung – angeführt von Minister Darmanin und Finanzminister Bruno Le Maire – ihren Worten Taten folgen. Das französische Finanzgesetz für 2020 wurde nach dem Treffen des Ministerrats am 27. September formell vorgelegt. In ihm ist festgeschrieben, dass die bereits heute gültigen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung bei B2G-Rechnungen auf B2B-Rechnungen ausgeweitet werden sollen.
Was ist neu?
In nur drei kurzen Absätzen werden im Gesetzentwurf die zentralen Grundsätze der kommenden Reform dargelegt. Obwohl noch einiges durch künftige Verordnungen klargestellt werden muss, erläutert Artikel 56 des Finanzgesetzes doch bereits die wichtigste Regel – es ist verpflichtend, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen, was folglich dazu führt, dass Papierrechnungen nicht mehr zulässig sind. Außerdem wurde ausformuliert, dass elektronische Rechnungen am wahrscheinlichsten auch von der Steuerbehörde freigegeben werden oder dass die Daten an die Steuerbehörde weitergeleitet werden, damit die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen kontrolliert werden kann. Es ist keine Überraschung, dass es Frankreich anderen Ländern wie Mexiko, der Türkei, Italien und Brasilien gleichtut. Sie alle haben Maßnahmen ergriffen, um gegen ihre MwSt.-Lücke durch Echtzeit-Kontrollmechanismen vorzugehen.
Die Einführung der Vorschrift erfolgt stufenweise – wie das auch zuvor bei der Einführungsphase der B2G-Vorschrift der Fall war, die momentan in Kraft ist. Nach und nach müssen sich Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe dann an die Vorschrift halten. Die erste Stufe beginnt am 1. Januar 2023 und laut Gesetz soll das neue elektronische Rechnungsstellungssystem spätestens zum 1. Januar 2025 in allen Wirtschaftszweigen implementiert worden sein.
Die Regierung gibt außerdem an, dass sie im Laufe des nächsten Jahres der Assemblée Nationale, also dem französischen Parlament, einen Bericht vorlegen wird. In ihm wird die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Reform dargelegt. Darüber hinaus enthält er eine grundlegende Analyse davon, welche Methoden und welche Verordnungen die technisch, rechtlich und operativ am besten geeigneten Lösungen darstellen – insbesondere im Hinblick auf die Freigabe und Übertragung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde.
Was geschieht als Nächstes?
Neben der von der Regierung angekündigten Analyse und Ausarbeitung der Gesetze und Berichte existiert noch ein weiterer entscheidender Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, bevor die Reform verwirklicht werden kann – Brüssel.
Seitdem Italien zum ersten EU-Land geworden ist, das ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Rechnungen eingeführt hatte – wie auch Frankreich gerade –, konnten zwischen den beiden Ländern viele Parallelen gezogen werden. Die Situation bezüglich ihrer Mehrwertsteuerlücke und IT-Infrastruktur ist ähnlich. Aus diesem Grund haben viele Experten (zu Recht) angenommen, dass Frankreich hierbei dem Beispiel Italiens folgen würde. Um die Reform jedoch rechtmäßig durchführen zu können, musste Italien den EU-Rat um Erlaubnis bitten, damit es von den Bestimmungen der EU-MwSt.-Richtlinie (2006/112/EC) abweichen darf. Die französische Regierung hat anerkannt, dass sie ebenso vorgehen muss.
Jetzt sind Sie dran
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie eine ausführliche Analyse der französischen Reform für die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Herausforderungen erhalten möchten, empfehlen wir das Webinar (vom 3. Oktober) von Christiaan van der Valk, Experte für elektronische Rechnungsstellung und Vizepräsident für Strategie bei Sovos.
Inscrivez-vous ici si vous désirez rejoindre le webinaire de Christiaan van der Valk le 3 Octobre.