Spanien verfügt über ein Berichtssystem in nahezu Echtzeit für inländische Transaktionen

Spanien SII

Spanien hat als eine der ersten Nationen der EU im Jahr 2017 die Methode der Continuous Transaction Controls (CTCs) eingeführt, mit einer verpflichtenden Rechnungsdatenberichterstattung in (nahezu) Echtzeit. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) beabsichtigte mit dieser Anforderung die Rückerstattungen zu optimieren, Steuerzahlern präzise Daten für ihre Steuererklärungen zu liefern, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellungsdatum müssen steuerpflichtige Personen über die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) ihre Rechnungsdaten übermitteln.

Im Jahr 2020 kündigte die Steuerverwaltung eine neue Version von SII an. Eingeführt wird hiermit ein Hauptbuch, um Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung zu erfassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Die Vorschrift in Spanien gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro, für solche, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind und Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind.
  • An die Steuerbehörde müssen die folgenden Daten gesendet werden:
    • Registerbuch der ausgestellten Rechnungen
    • Registerbuch der erhaltenen Rechnungen
    • Registerbuch der Kapitalgüter
    • Registerbuch von bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen
  • Die Übertragung der Daten muss über einen Webdienst erfolgen, der für einen Austausch von XML-Nachrichten geeignet ist.
  • Steuerzahler sind nicht mehr wie bisher dazu verpflichtet, die Formulare 347 (Informationen dritter Parteien), 340 (Transaktionen in Registerbüchern) und 390 (jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuer) einzureichen.
  • Im Jahr 2020 führte die spanische Steuerbehörde einen Service ein, der die periodische Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) automatisch ausfüllt, basierend auf den Informationen, die von den Steuerzahlern im SII eingegeben wurden.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 2. Januar 2017: Die sofortige Auskunftserteilung von Informationen war für Steuerzahler in Spanien zunächst freiwillig.

  • 1. Juli 2017: Die obligatorische Phase der sofortigen Auskunftserteilung für Steuerpflichtige im Geltungsbereich der Vorschrift.

  • 1. Januar 2018: Die Frist für die Auskunftserteilung wurde von 8 auf 4 Tage gekürzt. Die Vorschrift wurde zudem auf andere spanische Gebiete (Baskenland und Kanarische Inseln) ausgeweitet.

  • 1. Januar 2020: Einführung eines Hauptbuchs zur Erfassung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern als Warensendung.

Strafen

  • Werden meldepflichtige Informationen gar nicht oder nur ungenau übermittelt, können Bußen von bis zu 1 % des entgangenen Gesamtbetrags bis maximal 6.000 € die Folge sein.

  • Die verspätete Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuer‑Bücher in Echtzeit können Geldbußen von 0,5 % des gemeldeten Gesamtbetrags zur Folge haben (Minimum 300 € und Maximum 6.000 € pro Quartal).

  • Fehler oder Versäumnisse in den Registerbüchern für innergemeinschaftliche Vorgänge und Kapitalgüter werden pauschal mit einer festgesetzten Geldstrafe von 150 € belangt.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften des SII in Spanien

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller vorgeschriebenen Compliance-Aufgaben zur Umsatzsteuer in Spanien und weltweit.

Die Plattform Suministro Inmediato de Información (SII) wird von Sovos unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass unsere Kunden die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) aufgesetzten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, einhalten.

Die Expertinnen und Experten von Sovos überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer‑ und IT‑Teams.

Ungarn gilt in der EU als Pionier bei der Einführung von Continuous Transaction Controls (CTCs)

RTIR in Ungarn

Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.

Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.

Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/​2022 in Kraft treten.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Sofortige Offenlegung aller nach den Vorschriften ausgestellten Rechnungsdaten.
  • Die Übertragung der Daten muss unmittelbar nach Ausstellung einer elektronischen Rechnungsstellung stattfinden. Diese muss automatisch über eine Maschine-zu-Maschine-Oberfläche und ohne menschliches Eingreifen erfolgen.
  • Übertragen werden müssen Identifikationsdaten sowie weitere obligatorische Daten, gemäß dem ungarischen Umsatzsteuergesetz.
  • Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden und sind jeweils am Ende der Steuerperiode zum Zwanzigsten des Monats fällig.
  • Neben der Umsatzsteuererklärung sind in zusätzlichen Anhängen weitere Informationen über die Transaktionen erforderlich, wie beispielsweise die Lieferung neuer Fahrzeuge oder Metalle, die vom inländischen Empfänger zu versteuern sind (Reverse Charge).
  • Darüber hinaus müssen Steuerzahler eine Zusammenfassung aller inländischen Käufe einreichen, bei denen sie einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.

  • 1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.

  • 1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.

  • 1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.

  • 1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.

Strafen

  • Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.

  • Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Echtzeit-Berichterstattung in Ungarn

Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.

Griechenland führt Continuous Transaction Controls (CTCs) für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen ein

Griechenland und myDATA

Griechenland hat ein neues System für Continuous Transaction Controls (CTC) mit dem Namen myDATA eingeführt. Dabei handelt es sich um ein System für die elektronische Buchhaltung und Steuermeldung. Über dieses System müssen Steuerzahler Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln. Die übermittelten Daten werden in einer Reihe von Online-Geschäftsbüchern im Regierungsportal eingetragen. Da Steuerzahler Transaktionsdaten an das myDATA-System des Regierungsportals übermitteln, folgt nun auch Griechenland dem globalen Trend zur Einführung von CTCs.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Das myDATA-Programm gilt für griechische Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungsdaten gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
  • myDATA-E-Books: eine Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabentransaktionen, Klassifizierungen von Transaktionen und Buchhaltungsberichtigungen, die darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Buchhaltungs- und Steuerergebnisse des Steuerzahlers zu geben.
  • Wenn Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen, werden die darin angegebenen Daten mit den Daten in den E-Books abgeglichen.
  • Eine Diskrepanz zwischen den E-Books und den Steuererklärungen löst einen zweistufigen Abstimmungsprozess aus, bei dem der Steuerzahler die entstandene Differenz korrigieren sollte, andernfalls werden Betriebsprüfungen angeordnet oder Strafgebühren verhängt.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2020: Beginn der freiwilligen Meldung von Einkommen und Ausgaben sowie Klassifizierungen anhand aller verfügbaren Meldemethoden (mit Ausnahme der Meldung über Anbieter von elektronischen Rechnungen, die bereits am 20. Juli 2020 begann).

  • 1. Juli 2021: Beginn der Phase der obligatorischen Nutzung von myDATA.

  • 28. Februar 2021: Freiwillige Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 beziehen. Wenn der Aussteller die Daten nicht innerhalb dieses Zeitrahmens melden konnte, kann der Empfänger sie im März 2021 melden. Der Aussteller kann sie bis zum 30. April 2021 akzeptieren.

  • 31. Oktober 2021: Frist für die obligatorische Meldung historischer Daten, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 beziehen.

Strafen

Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den in den E-Books eingetragenen Daten und den gemeldeten Daten in den Steuererklärungen führt zu Strafzahlungen oder Steuerprüfungen. Zukünftig soll noch eine sekundäre Gesetzgebung mit Details zu den Strafen eingeführt werden.

Sovos hilft Unternehmen bei der Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften

Sovos ist die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung aller CTC-Compliance-Aufgaben in Griechenland und weltweit. Indem wir lokale Expertise mit einem reibungslosen, globalen Kundenerlebnis kombinieren, garantieren wir unseren Kundinnen und Kunden ein einzigartiges Angebot.

Südkoreas bewährtes System zur elektronischen Rechnungsstellung (e-Tax)

Elektronische Rechnungsstellung in Südkorea

Im Jahr 2010 führte Südkorea ein System für elektronische Steuerrechnungen (e‑Tax) ein. Seit 2011 ist neben der elektronischen Rechnungsstellung auch die Meldepflicht von Rechnungen kurz nach ihrer Ausstellung obligatorisch. Somit verfügt Südkorea über Reporting-Pflichten im Rahmen von Continuous Transaction Controls (CTCs). Der Geltungsbereich der Maßnahme wurde erweitert, um weitere Steuerzahler zu erfassen. Jedoch sind die ursprünglichen Arbeitsprozesse und Anforderungen des Systems stabil geblieben.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2011 für alle Unternehmen und für einzelne Steuerpflichtige bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzschwellenwertes verpflichtend.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • CTC-Berichterstattungsmodell mit verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung: Eine ausgestellte elektronische Steuerrechnung muss innerhalb eines Tages nach Rechnungsstellung an den National Tax Service (NTS) übermittelt werden.
  • Rechnungsdaten müssen im XML-Format an den NTS übermittelt werden.
  • Gilt für Rechnungen und korrigierte Rechnungen (Gutschrift und Lastschrift).
  • Gilt nur für Transaktionen im Inland. Grenzüberschreitende Transaktionen sind außerhalb des Geltungsbereichs.

Einführungstermine der Vorschrift

    • Januar 2011: Die Ausstellung elektronischer Umsatzsteuerrechnungen sowie die Berichterstattung am nächsten Tag wurden für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Südkorea verpflichtend.

    • Januar 2012: Zusätzlich müssen nun auch Einzelunternehmer mit einem Lieferwert ab 1 Milliarde KRW elektronische Steuerrechnungen ausstellen.

    • Juli 2014: Der Schwellenwert wurde von 1 Milliarde KRW zu 0,3 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2019: Der steuerfreie Teils des Einkommens ist nun auch bei der Berechnung des Schwellenwerts von 0,3 Milliarden KRW inbegriffen.
    • Juli 2022: Der Schwellenwert wird von 0,3 Milliarden KRW zu 0,2 Milliarden KRW und darüber geändert.

    • Juli 2023: Der Schwellenwert wird von 0,2 Milliarden KRW zu 0,1 Milliarden KRW und darüber geändert.

Strafen

Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes, z. B. unterbliebene Ausstellung, Problem mit dem Ausstellungsformular, verspätete Ausstellung, unterbliebene Übertragung, verspätete Übertragung, zwischen 0,3 und 1 % des Lieferpreises.

INFOGRAFIK

CTC-Anforderungen für Südkorea

Erfahren Sie mehr über Südkoreas kontinuierliche Transaktionskontrollen, unter anderem, wann diese Vorschriften für Unternehmen gelten und wie Sovos Sie diesbezüglich unterstützen kann.

Gut Zu Wissen

Ja, die Mehrwertsteuer ist Südkoreas Verbrauchssteuer und wird auf praktisch alles, was im ganzen Land verkauft wird, erhoben.

Ja, die elektronische Rechnungsstellung in Südkorea ist für alle Unternehmen und für bestimmte Einzelpersonen mit Zulieferungen, die eine bestimmten Menge überschreiten, obligatorisch.

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Es gibt einige Ausnahmen sowie steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu einigen Ländern in Asien, in denen eine elektronische Rechnungsstellung Pflicht ist.

So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen?

In Folge der weltweiten Digitalisierung der Steuersysteme zur Schließung der Umsatzsteuerlücke helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten, alle Änderungen kontinuierlich in unserer Software zu überwachen, zu interpretieren und zu kodifizieren. So reduzieren Sie den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen und damit verbundenen Umsatzsteuerpflichten von Sovos in Südkorea.

Die MwSt.-Anforderungen in Norwegen

Norwegens SAF-T-Meldepflichten entwickeln sich im Zuge der Digitalisierung des Steuerwesens weiter

Reform
SAF-T wurde entwickelt, um den Compliance-Aufwand und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Audits zu reduzieren und die Übermittlung von Steuer- und Finanzdaten zu standardisieren, wobei Steuerbehörden eine einfachere Steuerkontrolle ermöglicht wird. SAF-T wird mittlerweile in immer mehr europäischen Ländern eingesetzt.

Eingeführt wurde die SAF-T-Meldung im Jahr 2017 – damals noch auf freiwilliger Basis. Im Januar 2020 ist sie durch die norwegische Steuerbehörde verpflichtend gemacht worden.

Derzeit müssen SAF-T-Dateien in Norwegen nur auf Aufforderung in Verbindung mit einer Prüfung eingereicht werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Anforderungen später auf Bereiche wie die Körperschaftssteuer ausgeweitet werden.

Am 1. Januar 2022 führte die Steuerbehörde die digitale Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein. Auch diese wurde optimiert und bietet nun auch die Möglichkeit zur Erfassung weiterer Daten, die bereits im Rahmen der SAF-T-Übermittlung erforderlich sind. Da SAF-T in Norwegen jedoch noch nicht regelmäßig vorgelegt werden muss, stellt das Ausfüllen der neu strukturieren Formulare eine Herausforderung für Unternehmen dar, die mit SAF-T nicht vertraut sind.

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Faktencheck

  • Die norwegischen SAF-T-Anforderungen gelten für Unternehmen mit Buchhaltungspflicht, die elektronische Buchhaltungssysteme verwenden, einschließlich registrierter ausländischer Stellen.
  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen NOK, die keiner Buchhaltungspflicht unterliegen, sind befreit, sofern sie nicht über elektronische Buchhaltungsdaten verfügen.
  • Unternehmen mit weniger als 600 Belegen pro Jahr, die Konten in Tabellen oder einem Textverarbeitungsprogramm führen, sind davon ausgenommen.
  • Die norwegische SAF-T-Steuermeldung wird auf Antrag vorgelegt und unterliegt derzeit keinen regelmäßigen Vorlagepflichten.
  • SAF-T ist ein standardisiertes XML-Format, das exportierte Buchhaltungsinformationen enthält.
  • Norwegische SAF-T-Dateien werden hauptsächlich per Upload über das Altinn-Internetportal eingereicht.
  • Testmöglichkeiten sind verfügbar und die Steuerbehörde empfiehlt, diese in Anspruch zu nehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Oktober 2016: Die erste Version des SAF-T Financial wurde auf der Website der norwegischen Steuerbehörde veröffentlicht.
  • 9. Juni 2017: Das Verwaltungsgremium für die norwegischen SAF-T-Standards kommt zum ersten Mal zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geeignet sind. Das Gremium tagt mindestens einmal im Jahr. 
  • 1. Januar 2017: Der freiwillige Anwendungszeitraum des SAF-T-Standards beginnt.
  • 1. Januar 2020: Norwegen macht die SAF-T-Steuermeldung auf Antrag verpflichtend.
  • 1. Januar 2022: Norwegen führt Anpassungen an der Mehrwertsteuererklärung durch, um detailliertere Berichte und Flexibilität zu ermöglichen. Der Grund: Die neue Erklärungsstruktur verfügt nicht mehr über nummerierte Kästchen. Die Benutzer müssen stattdessen ihre Transaktionen den bestehenden norwegischen Steuercodes zuordnen, die derzeit im Rahmen der SAF-T-Pflicht verwendet werden. Die Einreichungshäufigkeit der Mehrwertsteuererklärung bleibt gleich. Die Benutzer können jetzt allerdings direkt über ihr ERP-System Einreichungen vornehmen und den Prozess so um einiges effizienter abwickeln. Wenn dies nicht möglich ist, können auch weiterhin XML-Dateien hochgeladen oder Daten manuell über ein Portal übermittelt werden.
INFOGRAFIK

Die SAF-T-Anforderungen in Norwegen

Erfahren Sie mehr über SAF-T in Norwegen, einschließlich der Einhaltung von Einreichungsfristen, -anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen – und wie Sovos Sie dabei unterstützen kann.

Wie kann Sovos helfen?

Es ist eine Herausforderung, Daten aus dem ERP-System zu erfassen, sie im entsprechenden SAF-T-Format aufzubereiten und dabei die Einhaltung steuerbehördlicher Vorschriften sicherzustellen, ohne weitere Prüfungen erforderlich zu machen. Die Software von Sovos setzt genau hier an. Sie übernimmt die Datenextraktion, führt eine vollständige Analyse durch und generiert eine SAF-T-Datei, die unmittelbar eingereicht werden kann.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und koordinieren kontinuierlich regulatorische Änderungen an unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Wenden Sie sich an unser Expertenteam, um zu erfahren, wie Sie die Sovos-Lösung bei der kontinuierlichen Einhaltung SAF-T-Vorschriften und Änderungen der MwSt.-Compliance unterstützen kann.

Indisches elektronisches Rechnungsstellungsmodell der Continuous Transaction Control gilt für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen

Elektronische Rechnungsstellung in Indien

Im Rahmen des neuen Frameworks für Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax; GST) fällt nun auch das indische System für die elektronische Rechnungsstellung in die Kategorie der Continuous Transaction Controls (CTC). Die Rechnungsdatenberichterstattung im Regierungsportal ist demnach ein obligatorischer Schritt vor der Ausstellung jeder Rechnung.

Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Rechnungen ist nunmehr, dass diese über ein Invoice Registration Portal (IRP) digital signiert werden und vom IRP eine Invoice Registration Number (IRN) erhalten. Ist die IRN nicht in einer Rechnung enthalten, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.

Dies gilt sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Verpflichtend ist dieser Weg über IRPs für B2B-, B2G- und Exportgeschäfte. Die Steuerzahler, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen ihre Rechnungen (sowie andere Dokumente, die eine IRN benötigen, z. B. zugehörige eWaybills) in Übereinstimmung mit dem neuen System ausstellen, wenn ihre Transaktionen im Rahmen von B2B-, B2G- oder Exportbeziehungen stattfinden.

Indien hat bereits mehrere Änderungen an der ursprünglichen Verordnung vorgenommen und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • Rechnungsdaten sollten im JSON-Format an das Invoice Registration Portal (IRP) übermittelt werden.
  • Die vom IRP erhaltene Invoice Reference Number (IRN) ist eine Gültigkeitsvoraussetzung für Rechnungen.
  • Die Rechnungsübergabe zwischen Lieferant und Käufer kann sowohl im JSON- oder PDF-Format als auch in Papierform stattfinden.
  • Eine Archivierung ist vorgeschrieben (Aufbewahrungszeitraum von acht Jahren).

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. Januar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr.

  • 1. Februar 2020: Freiwilliger Anwendungszeitraum für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. Oktober 2020: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 500 Crore oder mehr (sechs Monate später als zuvor vorgesehen); für die ersten 30 Tage gab es eine Karenzzeit, in der Rechnungen auch nach ihrer Ausstellung gemeldet werden konnten.

  • 1. Januar 2021: Beginn des obligatorischen Anwendungszeitraums für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs. 100 Crore oder mehr.

  • 1. April 2021: Schwellenwert für verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auf Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen Rs. 100 Crore und Rs. 50 Crore gesenkt.

  • 1. Oktober 2022: Schwelle für Steuerzahler mit einer jährlichen Schwelle von 10 Mrd. Rupien gesenkt.

  • 1. August 2023: Senkung des Schwellenwerts für Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von Rs. 5 Crore.

Strafen

Wird eine Rechnung nicht beim IRP registriert, gilt sie als nicht ausgestellt, was zu Strafen von mindestens Rs. 10.000 für jede Nichteinhaltung führt. Die in verschiedenen Abschnitten des Goods and Services Tax Act vorgesehenen Strafen werden mit Zinsen erhoben.

Sovos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Indien

Bis Februar 2021 waren die ursprünglichen Vorgaben, die die indische Steuerbehörde im Dezember 2019 veröffentlicht hatte, bereits dreimal überarbeitet worden. Und zukünftige Änderungen sind unvermeidlich.

Unsere Expertinnen und Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren diese Änderungen kontinuierlich in unserer Software und reduzieren so den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Finden Sie heraus, wie Sovos Ihnen dabei helfen kann, Ihre Verpflichtungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung in Indien zu erfüllen.

Elektronische Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien wird weithin als wichtiger Akteur in der Welt der elektronischen Rechnungsstellung angesehen, was vor allem auf die große Anzahl elektronischer Steuerdokumente und E-Invoicing-Modelle zurückzuführen ist, die das Land eingeführt hat. Wenn Sie ein Steuerzahler in Brasilien sind, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen.

Von elektronischen Transportrechnungen bis hin zu standardmäßigen E-Rechnungen für Steuern gibt es viel zu beachten, wenn Sie in Brasilien tätig sind. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, die Sie benötigen, um Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Seite wird bei Bedarf aktualisiert, so dass Sie die Übersicht als Lesezeichen markieren können, um sie Ihrem Compliance-Toolkit hinzuzufügen.

Inhaltsübersicht

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien?

In Brasilien gibt es zwar verschiedene Arten von elektronischen Rechnungen, aber es gibt einen allgemeinen Prozess, den Steuerzahler bei der elektronischen Ausstellung von Rechnungen befolgen müssen. Während einige Schritte je nach Rechnungstyp variieren können, umfasst der Prozess oft:

  • Beantragung einer digitalen Signatur
  • Erstellen einer elektronischen Rechnung im XML-Format
  • Übermittlung der Rechnung über einen Webservice an SEFAZ (Secretaria da Fazenda Estadual)
  • Senden der Rechnung an den Kunden

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien

ELEKTRONISCHE B2B-RECHNUNGSSTELLUNG IN BRASILIEN

In Brasilien ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen – von denen es mehrere Arten gibt – für alle Steuerzahler obligatorisch. Wenn ein Unternehmen in Brasilien niedergelassen ist und Waren oder Dienstleistungen liefert, muss es an den Initiativen des Landes zur elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen.

In Brasilien gibt es zahlreiche elektronische Rechnungsstellungssysteme, und die Produktkategorie der gelieferten Waren bestimmt, welches System verwendet wird.

ELEKTRONISCHE B2G-RECHNUNGSSTELLUNG IN BRASILIEN

Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle etablierten Unternehmen in Brasilien verpflichtend, auch für die Ausstellung von Rechnungen an Regierungsstellen und öffentliche Verwaltungen.

Format von elektronischen Rechnungen und Dokumenten in Brasilien

Brasilien hat ein komplexes, etwas zersplittertes E-Invoicing-System, das von den Steuerzahlern verlangt, je nach Kategorie der von ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen bestimmte Systeme zu verwenden. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Organisationen und Personen gleichermaßen wissen, was von ihnen verlangt wird, wenn sie eine elektronische Rechnung ausstellen.

Obwohl es im Land mehrere Arten von E-Rechnungen gibt, weisen elektronische Rechnungen spezifische Merkmale auf. Elektronische Signaturen sind unabhängig von der Art der Rechnung erforderlich, und die Dokumente müssen fünf Jahre lang sicher archiviert werden. Jede Rechnungsart liegt in einem strukturierten XML-Format vor und muss von den brasilianischen Steuerbehörden validiert werden, bevor sie an den Käufer ausgestellt wird.

NF-e-Rechnungen

Die elektronische Rechnung NF-e ist die brasilianische Standardrechnung für die Dokumentation von Waren- und Dienstleistungstransaktionen.

Sie wird elektronisch an den Käufer und die brasilianische Regierung ausgestellt. Um als rechtmäßig zu gelten, müssen die elektronischen Rechnungen der NF-e von der Steuerbehörde validiert werden.

NFS-e Rechnungen

Im Gegensatz zu der in Brasilien üblichen elektronischen Rechnung dokumentieren die elektronischen Rechnungen von NFS-e die Transaktion von Dienstleistungen. Wie die elektronischen NF-e-Rechnungen müssen auch die NSF-e-Dokumente elektronisch übermittelt und von der brasilianischen Regierung validiert werden.

Was ist die CT-e | Elektronische Transportrechnung?

CT-e-Dokumente werden auch als elektronische Transportrechnungen bezeichnet. Diese E-Rechnungen dokumentieren den Warentransport in Brasilien über:

  • Luft
  • Pipeline
  • Schiene
  • Straße
  • Wasser

Wenn der Käufer einen Transportdienst in Anspruch nimmt, der nicht zu dem Unternehmen gehört, das die Transaktion durchführt, muss er die elektronische Rechnung von CT-e validieren und in seinem monatlichen Bericht an die Regierung angeben.

Anforderungen für elektronische Signaturen in Brasilien

In Brasilien müssen E-Rechnungen durch eine elektronische Signatur geschützt werden. Diese Technologie beweist unwiderlegbar die Identität der unterzeichnenden Parteien und die Integrität des Dokuments.

Sobald die elektronische Rechnung vom Verkäufer und vom Käufer unterschrieben ist, gilt sie sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht als gültig – zumal die Rechnungen auch von den Steuerbehörden geprüft werden.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien

Brasilien war ein Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung, auch wenn die Einführung einige Zeit in Anspruch nahm. Hier sind die wichtigsten Termine für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land:

  • 2005: Brasilien veröffentlicht sein erstes E-Invoicing-Gesetz und führt ein Clearing-Modell ein
  • 2008: Steuerzahler wurden verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen
  • 19. April 2023: Einführung elektronischer Rechnungen für elektrische Energie (NF3-e) mit schrittweiser Umsetzung der vorgeschriebenen Nutzung
  • 1. September 2023: Einzelne Kleinstunternehmer (MEI), die nicht der Interstate Sales Tax (ICMS) unterliegen, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen

Strafen: Was passiert, wenn ich die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung der brasilianischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung hat einen Preis. Drastische Fälle der Nichteinhaltung können als Straftat angesehen werden, wie z. B. Steuerhinterziehung.

Steuerzahler können mit einer Geldstrafe von bis zu 100 % des Rechnungswertes oder des Transaktionspreises belegt werden, wenn sie keine elektronische Rechnung ausstellen. Dieselbe Strafe kann verhängt werden, wenn elektronische Rechnungen nicht den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Brasilien?

Neben den Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien, gibt es noch weitere Überlegungen zur Einhaltung von Steuervorschriften, die Sie im Auge behalten müssen.

Wir haben eine spezielle Seite für die Einhaltung der brasilianischen Umsatzsteuerrichtlinien eingerichtet, die diese Übersicht über die elektronische Rechnungsstellung ergänzt und weitere steuerliche Vorschriften, die für Sie gelten könnten, genau beschreibt.

FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle in Brasilien ansässigen Steuerzahler obligatorisch.

Alle in Brasilien ansässigen Steuerzahler sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Elektronische Rechnungen können in Brasilien storniert werden, aber die dafür benötigte Zeit kann je nach Staat, in dem der Steuerzahler tätig ist, unterschiedlich sein.

Im Allgemeinen kann eine elektronische Rechnung für Waren innerhalb der ersten 24 Stunden nach ihrer Validierung durch die brasilianischen Steuerbehörden storniert werden. Dies kann jedoch von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, die Frist bei der SEFAZ zu überprüfen.

In der Regel muss das NF-e Registrierungsdaten wie CNPJ (Nationales Register juristischer Personen), Adresse und andere Daten sowohl des Ausstellers als auch des Empfängers sowie Informationen wie Produktcode, Beschreibung, Menge, Stückwert und Angaben zu Steuern wie ICMS, IPI, PIS, COFINS usw. und eine gültige digitale Signatur enthalten. Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format vorliegen.

Einrichtung der elektronischen Rechnungsstellung in Brasilien mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Brasilien weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, der Einhaltung der Vorschriften Priorität einzuräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter zu wählen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Sprechen Sie noch heute mit Sovos, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

Elektronische Rechnungsstellung in Mexiko

Mexiko verfügt über eines der komplexesten elektronischen Rechnungssysteme in Lateinamerika. Das entsprechende System, Comprobante Fiscal Digital por Internet (oder einfach CFDI), wurde 2011 als Ersatz für den CFD eingeführt.

Ressourcen wie diese Übersicht, in der die Komponenten des Mandats, die Steuerzahler für die Einhaltung der Vorschriften berücksichtigen müssen, sorgfältig aufgeführt sind, vereinfachen das komplexe E-Invoicing-System des Landes. Setzen Sie ein Lesezeichen auf diese Seite, um über alle Änderungen der Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko?

Es gibt eine Reihe strenger Verfahren, die Steuerzahler bei der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko einhalten müssen.

  • Die generierte XML-Datei muss sowohl in Bezug auf das Format als auch auf die Syntax den Spezifikationen der geltenden Resolution für verschiedene Steuern entsprechen.
  • Das Dokument muss die Validierungsregeln für den Inhalt und das Format der erzeugten XML-Datei einhalten.

Es ist obligatorisch, dass alle elektronischen Dokumente, einschließlich elektronischer Rechnungen, zur Validierung an die PCCFDI (oder in Ausnahmefällen an die SAT) geschickt werden. Die Rechnung muss bestimmte Informationen enthalten, wie weiter unten auf der Seite beschrieben, um als rechtsgültig zu gelten.

Das mexikanische Rechnungsstellungsgesetz verlangt nicht, dass der Empfänger den Erhalt der elektronischen Rechnung bestätigt. Allerdings muss er die Dokumente fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung sicher aufbewahren.

Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Mexiko

Mexiko schreibt die Ausstellung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen seit 2014 vor. Zuvor gab es jedoch freiwillige Regelungen und bedingte Anforderungen für bestimmte Steuerzahler.

Organisationen müssen bestimmte Regeln und Anforderungen erfüllen, wenn sie am E-Invoicing-System des Landes teilnehmen.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Mexiko

Ebenso wie bei B2B-Transaktionen verlangt Mexiko von den Unternehmen, dass sie elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit Regierungsstellen und öffentlichen Verwaltungen Geschäfte machen.

The process remains the same, and the aforementioned rules apply – failure to meet the specifications of Mexico’s e-invoicing regulations may result in penalties.

Arten von Gutscheinen in Mexiko

Das elektronische Rechnungssystem Mexikos enthält mehrere Arten von Belegen. Zu den wichtigsten gehören:

Einkommenseingang

Wird vor allem bei Verkaufstransaktionen ausgestellt, bei denen ein Teil der Einnahmen in Form von Bargeld, Schecks oder in anderer Form eingeht. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Außenhandelsgeschäften, aber auch um Spenden und Einkünfte aus freiberuflichen Dienstleistungen.

Nachweis der Ausgaben

Wird in Fällen ausgestellt, in denen das Unternehmen Geld aufgrund von Erstattungen, Boni, Rabatten oder der Korrektur eines Einkommensbelegs zahlt oder zurückgibt. Sie sind gleichbedeutend mit Gutschriften.

Überweisungsschein

Wird verwendet, um den rechtmäßigen Besitz oder das Halten von Waren zu rechtfertigen, die in das nationale Hoheitsgebiet verbracht werden müssen. Diese CFDI werden als Transportvertrag verwendet, wenn ein Unternehmen den Transport von Waren für den Eigentümer der Waren übernimmt.

Bescheinigung über Zahlungsbelege

Wird immer dann ausgestellt, wenn eine Zahlung an einem anderen Tag als dem Tag eingeht, an dem die Transaktion durchgeführt und die CFDI erstellt wird. Ihre Hauptfunktion besteht in der Dokumentation eines vollständigen oder teilweisen Zahlungseingangs.

Bescheinigungen über Quellensteuer und Zahlungsinformationen

Wird verwendet, um über Steuerabzüge zu berichten, die zum Zeitpunkt der Zahlung vorgenommen wurden und für die eine Quellensteuerbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese Art von Bescheinigung gilt auch, wenn beispielsweise Einbehalte für Zahlungen ins Ausland, Lizenzgebühren, Aktienverkäufe, Dividenden oder ausgeschüttete Gewinne vorgenommen werden.

CFDI-Ergänzungen

Zusätzlich zu den oben genannten Arten von Rechnungen oder CFDIs verlangt das mexikanische Steuerrecht, dass bei der Durchführung bestimmter Transaktionen zusätzliche Angaben zur Art der Transaktion gemacht werden müssen. Solche Zusatzinformationen sind in sogenannten „Complementos“ enthalten, die der ursprünglichen CFDI beigefügt wurden. Es gibt mehr als 20 „Complementos“.

In anderen Fällen ist die Notwendigkeit, einen Nachtrag zum CFDI auszustellen, auf Einbehalte zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Zahlung für bestimmte Transaktionen vorgenommen wurden. Diese Ergänzungen sind die folgenden:

  • Derivative Geschäfte
  • Veräußerung von Aktien
  • Dividenden
  • Finanzsektor
  • Interessen
  • Leasing
  • Hypothekenzinsen
  • Nicht-geschäftliche Trusts
  • Zahlungen an Ausländer
  • Preise
  • Altersvorsorge
  • Technologie-Plattformen

Format elektronischer Rechnungen und Dokumente in Mexiko

Mexiko hat eine Reihe von bedingungslosen Elementen, die digitale Dokumente wie elektronische Rechnungen enthalten müssen. Diese Merkmale sind im Steuergesetzbuch des Landes (Código Fiscal), der aktuellen Resolution für verschiedene Steuern (Resolución Miscelánea Fiscal, RMF) und ihren Anhängen festgelegt.

Zu den wesentlichen Komponenten von Einkommens-CFDIs gehören:

  1. Überschrift
  2. Artikeldetails
  3. Zahlungsform und -art
  4. Versendeter Wert
  5. Rabatte und Zuschläge
  6. Informative Zwischensummen
  7. Art der geleisteten Zahlung
  8. Steuern
  9. Verwandte CFDIs
  10. Digitaler Stempel der SAT
  11. Unterschrift mit einem gültigen Zertifikat für moderne elektronische Signaturen

Was ist die CFDI?

CFDI steht für Comprobantes Fiscal Digital por Internet und ist ein von der mexikanischen Steuerbehörde vorgeschriebenes E-Format für Rechnungen. Es wird auch in ausgewählten Ländern Lateinamerikas verwendet.

CFDI ist praktisch eine elektronische Rechnung, die oft auch als digitaler Steuerbeleg bezeichnet wird. Sie enthält alle notwendigen Details zu einer Transaktion, einschließlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, der damit verbundenen Kosten und der anfallenden Steuern.

Der mexikanische Steuerverwaltungsdienst SAT (Servicio de Administración Tributaria) genehmigt und zertifiziert diese elektronischen Rechnungen und erklärt sie damit für rechtsgültig.

Die neueste Version von CFDI in Mexiko ist 4.0, in der wichtige Funktionen des Dokuments aktualisiert wurden. Dazu gehören die neue Anforderung, den Namen des Absenders und des Empfängers anzugeben, zusätzliche Felder für exportierte Waren und ein Abschnitt, in dem der Grund für die Stornierung der Dokumentation erläutert wird.

Stornierung von CFDIs

Elektronische Rechnungen oder CFDIs können in Mexiko storniert werden. Mit der Einführung von CFDI 4.0 muss die Stornierung jedoch hinreichend begründet und dokumentiert werden, einschließlich eines der vorgesehenen Service-Response-Codes.

Eine elektronische Rechnung kann nur innerhalb des Jahres, in dem sie ausgestellt wurde, storniert werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Die Resolution für verschiedene Steuern sieht jedoch jedes Jahr die Möglichkeit einer Stornierung spätestens in dem Monat vor, in dem die jährliche Einkommensteuererklärung für das Jahr der Ausstellung der Quittung eingereicht werden muss.

Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko

Mexikos Weg zur alltäglichen elektronischen Rechnungsstellung mag in den frühen 2000er Jahren begonnen haben, aber das E-Invoicing-System entwickelt sich bis heute weiter.

  • 2004: Mexiko führt die E-Rechnung ein
  • 2010: Die elektronische Rechnungsstellung an die Steuerbehörden wurde verpflichtend für Lieferanten mit einem Jahresumsatz von mehr als MXN $4.000.000
  • April 2014: Elektronische Rechnungen werden für alle Steuerzahler verpflichtend
  • 2017: Alle inländischen Unternehmen und mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer müssen elektronische Rechnungen innerhalb von 72Stunden an den SAT senden
  • 1. Juli 2023: Steuerzahler müssen Version4.0 des CFDI-E-Rechnungssystems verwenden

Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko nicht einhalte?

Wenn Sie die Anforderungen der mexikanischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung nicht erfüllen, kann dies zu Strafen führen.

Steuerzahler können mit folgenden Geldstrafen rechnen:

  • MXN $400,00 – $600,00 für jede ausgestellte CFDI, bei der die notwendigen Ergänzungen fehlen
  • MXN $880,00 – $17.030,00 für die Nichtausstellung von Dokumenten für den Transport von Waren
  • MXN $19.700,00 – $112.650,00 für die Nichtausstellung oder Aushändigung der CFDI für ihre Tätigkeiten oder für die Ausstellung, ohne die Anforderungen zu erfüllen; für die Nichtaushändigung oder Nichtbereitstellung der gedruckten Darstellung der CFDI, wenn dies von ihren Kunden verlangt wird; für die Nichtausstellung der CFDI, die die Geschäfte mit der Öffentlichkeit abdeckt; für die Nichtbereitstellung der CFDI an die Steuerbehörden, wenn dies verlangt wird
  • MXN $19.050,00 – $108.880,00 für die Ausstellung einer CFDI, die die falsche Steueridentifikationsnummer für den Käufer enthält. Im Wiederholungsfall besteht die Strafe in der präventiven Schließung der Niederlassung des Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von drei bis 15Tagen.

In bestimmten Fällen von Rückfällen sieht die Abgabenordnung vor, dass die SAT Straftäter mit der Schließung der Einrichtung bestrafen kann, von der aus solche Verstöße begangen werden. Die mexikanische Gesetzgebung sieht auch die Möglichkeit der Begehung von gleichgestellten Steuerbetrugs- und Schmuggeldelikten vor, wenn die Bestimmungen zur Regulierung von CFDI und deren Ergänzungen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.

Was benötige ich sonst noch für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Mexiko?

Für Steuerzahler in Mexiko gibt es mehr Verpflichtungen als nur die elektronische Rechnungsstellung. Die Einhaltung von Steuervorschriften erfordert viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit, insbesondere bei multinationalen Unternehmen, und kann erhebliche interne Ressourcen in Anspruch nehmen.

FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit April2014 für alle Steuerzahler in Mexiko obligatorisch.

Jeder in Mexiko ansässige Steuerzahler muss elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen. Dies wird seit April2014 durchgesetzt.

Ja, Aussteller können elektronische Rechnungen stornieren, die sie an Käufer gesendet haben, aber das ist zeitlich begrenzt. Das Stornierungsverfahren wurde im Laufe der Jahre erheblich überarbeitet, aber es ist immer noch möglich.

Sobald der Käufer eine Benachrichtigung vom Verkäufer erhält, hat er 72Stunden Zeit, um eine Stornierung der elektronischen Rechnung zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte der Käufer nicht reagieren, wird die elektronische Rechnung storniert.

Standardmäßig muss der Empfänger einer Rechnung deren Stornierung akzeptieren, damit sie zulässig ist. Gemäß Regel2.7.1.35 der Resolution für verschiedene Steuern gibt es jedoch 12Fälle, in denen die Akzeptanz der Gegenpartei nicht erforderlich ist.

Es gibt eine Menge obligatorischer Informationen, die in Mexiko in einer elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, darunter:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Name und Adresse des Käufers
  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Folionummer
  • Gesamter Rechnungsbetrag
  • Art der Transaktion

Wenn nicht alle erforderlichen Informationen angegeben werden, kann der SAT Strafen verhängen.

Die Verwendung des mexikanischen E-Invoicing-Systems CFDI 4.0 ist seit dem 1.Juli 2023 obligatorisch.

CDFI 4.0 brachte mehrere wesentliche Änderungen gegenüber 3.3 mit sich, darunter:

  • Änderungen am Stornierungsverfahren für CFDIs
  • Die Anforderung der steuerlichen Adresse beider Parteien
  • Ein neues Format für die Einbehaltungsbestätigung und die Zahlungsinformationen

Sovos gewährleistet die vollständige Einhaltung aller Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko. Wir sind ein von der SAT autorisiertes PAC, das eine umfassende Lösung für Ihre Bedürfnisse im Bereich der indirekten Steuern anbietet, und wir unterstützen alle CFDIs und ihre Ergänzungen.

Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Mexiko mit Sovos

Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Mexiko weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Vorrang einräumen.

Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter für vollständige Compliance zu wählen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.

Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: Sprechen Sie noch heute mit einem Mitglied unseres Teams, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen

Die erste Globale Lösung für Elektronische Rechnungsstellung Compliance

Mit eInvoice sind Sie vorbereitet auf moderne Steuervorschriften.

Eine Plattform für die flexible, skalierbare elektronische Rechnungsstellung

Globale Compliance für elektronische Rechnungsstellung

Angesichts einer rasanten Globalisierung nutzen Regierungen weltweit mittlerweile Technologien, um Steuerlücken zu schließen. Obwohl die Anforderungen in jedem Land unterschiedlich sind, verändert die zunehmende Verwendung elektronischer, sofortiger Rechnungsstellung gesetzliche Vorschriften, die für Unternehmen gelten, und die gesamte Lieferkette entlang. Unternehmen suchen folglich dringend nach Wegen, um eine konsequente Einhaltung der Steuervorschriften zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Probleme und Fehler bei der Einhaltung von Steuervorschriften können Sie wertvolle Zeit kosten und Ihren Umsatz schmälern. Präzision ist wichtiger als je zuvor.

Sovos eInvoice vereinfacht die Einhaltung globaler Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Unsere Lösungen basieren auf fundierten regionsspezifischen Fachkenntnissen, die Ihnen helfen, in ständigem Wandel begriffenen Regelungsumfeld nicht den Anschluss zu verlieren.

Verwaltung von Forderungen (AR) und Verbindlichkeiten (AP)

Verwalten Sie Debitoren- und Kreditorenfakturierungsmandate innerhalb einer Plattform und befolgen Sie die Vorschriften für beide Prozesse beim Versenden von Rechnungen an Kunden und der Prüfung der von Lieferanten erhaltenen Rechnungen.

Umsatzsteuer-Berichte

Erstellen Sie regelkonforme Berichte zur Mehrwertsteuer, indem Sie denselben Datensatz sowohl des Debitoren- als auch des Kreditorenprozesses verwenden.

Datenextraktion & -mapping

Identifizieren Sie alle für die Einhaltung von Steuerschriften benötigten Felder und ordnen Sie diese dem von der lokalen Steuerbehörde definierten XLM-Schema zu.

Globale Übertragung & Regierungskonnektivität

Stellen Sie eine Verbindung zu über 60 Steuerbehörden her, indem Sie unsere sichere, zertifizierte Verbindung nutzen, die sowohl B2B- als auch B2G-Anforderungen entspricht.

Validierung

Analysieren Sie ausgestellte und erhaltene Rechnungen und führen Sie eine syntaktische Validierung dieser Rechnungen durch, um sicherzustellen, dass das XML-Dokument den technischen Anforderungen der lokalen Steuerbehörden entspricht.

Rechnungsüberwachung

Verfolgen Sie den Rechnungsstatus und Nichtannahmen, sehen Sie Prüfprotokolle ein und lassen Sie sich Anhänge sowohl im XML- als auch im PDF-Format anzeigen. Sie erhalten auch Sichtweite in Rechnungen und den Berichtsstatus – das alles innerhalb einer Plattform, sodass Ihr Team Fehler und Risiken vermeiden kann und nie den Überblick darüber verliert, welche Rechnungen genehmigt und welche abgelehnt wurden.

Automatisierter Druck

Geben Sie gültige Rechnungen einschließlich notwendiger Logos, Barcodes und Unterschriften aus.

Echtheit & Integrität ist garantiert

Vergewissern Sie sich, dass Rechnungen über digitale Zertifikate verfügen, die von durch Steuerbehörden autorisierte Einrichtungen ausgestellt wurden.

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Richten Sie Datenintegrationsprozesse für die Integration mit internen Systemen ein, um die Ausstellung und den Eingang aller Rechnungen zu automatisieren. Die Anpassungsfähigkeit der Lösung erlaubt Ihnen die Integration mit jedem ERP auf dem Markt.

Krisenmanagement

Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb trotz möglicher Regierungssystemausfälle weiterlaufen kann.

Kunden

Alles Wissenswerte zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich​

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich​

Frankreich wird eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich sowie eine elektronische Meldepflicht einführen. Dieses Mandat betrifft alle Unternehmen, die in Frankreich tätig sind.

Diese neue Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung ist komplex und führt die sogenannte kontinuierliche Transaktionsüberwachung (CTC) ein.

Hinweis: Das Finanzgesetz für 2024 wurde offiziell verabschiedet und am 30. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Unser Blog, Frankreich: Elektronische Rechnungsstellung für B2B aufgeschoben, wird zeitnah aktualisiert, wenn es Änderungen bei der Einführung der französischen Vorschrift gibt.

In Kombination mit der elektronischen Meldepflicht gibt die französische Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung den Steuerbehörden Zugriff auf Transaktionsdaten. Ziel dabei ist es, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und betrügerische Aktivitäten einzudämmen.

Die Vorschrift hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre betrieblichen Abläufe, Finanzsysteme und Mitarbeitenden – und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Lieferant oder als Käufer auftritt.

Der Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich geht auf folgende Punkte ein:

  • Funktionsweise und Abläufe bei der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich
  • Geltungsbereich der Vorschrift (wer ist in welchen Fällen betroffen?)
  • Wichtige Informationen zu Strafen und Nichteinhaltung

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Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Frankreich und zur elektronischen Meldepflicht

  • Das Modell der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung stützt sich auf ein Netzwerk von zertifizierten Dienstleistern, die Steuerzahler mit einer zentralen Plattform (Chorus Pro) verbinden. Es besteht auch die Möglichkeit einer direkten Verbindung zwischen dem jeweiligen Steuerzahler und Chorus Pro.
  • Die direkte Übertragung der Rechnungen an die zentrale Plattform ist bei den Formaten UBL, CII oder Factur-X (einem Mischformat) möglich. Bei elektronischen Rechnungen, die zwischen zwei registrierten Dienstleistern ausgetauscht werden, können beliebige strukturierte Formate verwendet werden. Zudem haben Steuerzahler im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 die Möglichkeit, ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format zu übermitteln.
  • Elektronische Rechnungen müssen alle bereits bestehenden steuerlichen Pflichtangaben enthalten sowie alle gemäß der geltenden Handelsgesetze vorgeschriebenen Informationen, darunter auch Details rund um die Einzelposten (und ab Januar 2026 auch Daten zu Einzelposten). Ebenfalls auf der Rechnung angegeben werden müssen die Art des Geschäfts (Waren, Dienstleistungen oder Mischform) und die Optionen zur Zahlung der Umsatzsteuer. Auch zusätzliche Pflichtangaben müssen auf die elektronischen Rechnungen übernommen werden. Zulässig sind sowohl strukturierte als auch hybride Formate (Bilddaten und strukturierte Daten).
  • Der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern ist nicht erlaubt. Die elektronische Rechnung wird entweder von einem registrierten Dienstleister oder über die zentrale Plattform an die kaufende Partei übermittelt.
  • Für jede Dienstleistungsrechnung werden Daten zum Zahlungsstatus geteilt.
  • Wie häufig die elektronischen Meldungen erfolgen müssen, richtet sich nach den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen.

Möchten Sie mehr über die bevorstehende verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Frankreich und die damit verbundenen Anforderungen erfahren? Dann laden Sie sich unser E-Book Frankreich: Neuerungen in Sicht – die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung kommt herunter.

Einführungstermine für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Meldepflicht in Frankreich

  • September 2026: Erste Phase des Vorschrift
    • Eingehende elektronische Rechnungsstellungfür alle Unternehmen. Ausgehende elektronische Rechnungsstellung (+ E-Reporting) für große und mittelständische Unternehmen 
  • September 2027: Zweite Phase der Vorschrift
    • Ausgehende elektronische Rechnungsstellung (+E-Reporting) für alle anderen Unternehmen 

*Das E-Invoicing-Mandat gilt nicht für B2C- und grenzüberschreitende Rechnungen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, diese Transaktionen zu melden, damit die Steuerverwaltung volle Transparenz hat.

Strafen: Folgen einer Nichteinhaltung

Elektronische Rechnungsstellung: 15 € pro Rechnung, maximal jedoch 15.000 € pro Jahr

Elektronische Meldepflicht: 250 € pro Übermittlung, maximal jedoch 45.000 € pro Jahr

Anmeldung zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich mit Sovos

Sovos kann Ihr Unternehmen mit einer Reihe von Dienstleistungen dabei unterstützen, die französischen Vorschriften einzuhalten:

  • Dienstleistungen rund um die Einhaltung der Steuervorschriften – im Hinblick auf die Überprüfung, Unterzeichnung, Archivierung und Formatierung von Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie auf die Erstellung von SAF-T-Berichten (FEC) sowohl für Lieferanten als auch für Käufer
  • Dienstleistungen im Bereich Konnektivität – im Hinblick auf die Bereitstellung von elektronischen Rechnungen, elektronischen Berichten und Daten zum Lebenszyklus, und zwar über Sovos oder über unsere Partner

Erfahren Sie mehr über unsere skalierbare Lösung für die Anforderungen der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) in Frankreich.

FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung und zur elektronischen Meldepflicht in Frankreich

Was hat es mit der elektronischen Meldepflicht in Frankreich auf sich?

Die elektronische Meldepflicht in Frankreich geht einher mit den neuen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung, wobei die Häufigkeit der Meldungen abhängig ist von den für den jeweiligen Steuerzahler geltenden umsatzsteuerlichen Pflichten.

Was hat es mit der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich auf sich?

In Frankreich wird die elektronische Rechnungsstellung in den Jahren 2024 bis 2026 obligatorisch, wobei der genaue Zeitpunkt abhängig von der Unternehmensgröße ist. Gemäß den neuen Vorschriften, die ab Juli 2024 gelten, müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Welches Format ist für elektronische Rechnungen in Frankreich erforderlich?

Die direkte Übertragung der Rechnungen an die zentrale Plattform ist bei den Formaten UBL, CII oder Factur-X (einem Mischformat) möglich.

Bei elektronischen Rechnungen, die zwischen zwei registrierten Dienstleistern ausgetauscht werden, können beliebige strukturierte Formate verwendet werden.

Im Übergangszeitraum bis Dezember 2027 können Steuerzahler ihre Rechnungen in einem unstrukturierten PDF-Format übermitteln.

Gibt es eine bestimmte Plattform, deren Nutzung für die elektronische Rechnungsstellung oder die elektronische Meldepflicht obligatorisch ist?

Die Übermittlung aller inländischen Rechnungen im B2B-Bereich muss über eine zentrale Plattform (Portail Public de Facturation – PPF) oder über registrierte Dienstleister erfolgen, die an diese Plattform angebunden sind (Plateforme de Dématérialisation Partenaire – PDP).

In wie vielen Ländern wurde bereits eine elektronische Rechnungsstellung implementiert?

Immer mehr Steuerbehörden auf der ganzen Welt nutzen die elektronische Rechnungsstellung, unter anderem in Frankreich, Italien, Saudi Arabien und Indien. Daneben gibt es viele Länder wie zum Beispiel Deutschland und Spanien, in denen aktuell an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gearbeitet wird.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Konformitätsanforderungen.

Die MwSt.-Anforderungen in Polen

Polens CTC- und SAF-T-Regelung

Im Bestreben, die Steuersysteme zu modernisieren und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, treibt die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)) die Umsetzung der Mehrwertsteuerreform mit Änderungen an SAF-T und der Einführung kontinuierlicher Transaktionsüberwachung (CTC) weiter voran.

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Historische Entwicklung von SAF-T

2016 wurde in Polen das SAF-T-System (Standard Audit File for Tax , polnisch: Jednolity Plik Kontrolny (JPK)) eingeführt. Das polnische System umfasst insgesamt sieben regulierte JPK-Strukturen, von denen zwei (JPK_VAT und JPK_FA) für die Berechnung der Mehrwertsteuer relevant sind. Die monatliche Meldepflicht für JPK_VAT wurde am 1. Januar 2018 auf alle Steuerzahler ausgeweitet. JPK_VAT wurde im Jahr 2020 mit der Mehrwertsteuererklärung kombiniert und die konsolidierte JPK_V7M/K wird entsprechend der Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Die übrigen sechs JPK-Strukturen sind der Steuerbehörde im Fall einer Betriebsprüfung auf Anfrage vorzulegen.

Faktencheck zu SAF-T

In Polen gibt es sieben JPK-Strukturen, auf die Steuerzahler vorbereitet sein sollten. Die meisten davon müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden, allerdings besteht bei der JPK_V7M/K die Pflicht zur regelmäßigen Einreichung (monatlich oder vierteljährlich).

  • JPK_V7M/K: Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind, in Verbindung mit der Erklärung

  • JPK_FA für Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrechnungen

  • JPK_WB für Kontoauszüge

  • JPK_PKPIR für Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • JPK_EWP für das Ertragskonto

  • JPK_KR für Rechnungsbücher

  • JPK_MAG für Lager

CTC-Reformen

Mit dem Ziel, Betrug zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Steuererhebung zu verbessern, wurde Anfang 2021 in Polen erstmals ein Gesetzesvorschlag zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) eingebracht. Nach Rücksprache mit Branchenvertretern wurde die vorgeschlagene CTC-Reform (Krajowy System e-Faktur (KSeF)) am 18. November 2021 angenommen. Seit Januar 2022 läuft nun die freiwillige Phase des Umsetzungsprozesses.

Faktencheck zu CTC

Teilnehmer, die dem Mandat zuvorkommen möchten, können schon jetzt die polnische elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format FA-VAT nutzen, um Lieferantenrechnungen elektronisch über das nationale elektronische Invoicing-System KSeF (Krajowy System e-Faktur) zu übermitteln.

Aus Unternehmenssicht sind außerdem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Während der freiwilligen Phase ist die Zustimmung des Käufers zu E-Rechnungen erforderlich (andernfalls muss der Lieferant weiterhin Rechnungen in der/dem vereinbarten Form/Format wie PDF, Papier oder per EDI ausstellen).

  • Die Rückerstattungsfrist verkürzt sich von 60 auf 40 Tage.

  • Für Unternehmen wurden Anreize geschaffen, Rechnungen bereits während der freiwilligen Phase über das KSeF-Portal auszustellen.

  • Outsourcing ist zulässig, unterliegt jedoch zusätzlichen Regeln (z. B. Buchhalter, die im Auftrag von Klienten auf das Portal zugreifen).

  • Alle Rechnungen werden archiviert und zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.

  • Zur Authentifizierung des Zugriffs auf das Portal ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) erforderlich.

Einführungstermine für SAF-T und CTC

SAF-T in Polen

  • 1. Juli 2016: SAF-T wird in Polen eingeführt.
  • 1. Januar 2018: Polen verpflichtet alle Steuerpflichtigen zur Übermittlung der JPK_VAT-Datei.
  • 1. Oktober 2020: JPK_V7M/K ersetzt JPK_VAT und Mehrwertsteuererklärung
  • 1. Juli 2021: Annahme von Änderungen an der obligatorischen Erklärung JPK_V7M/K
  • 1. Januar 2022: Änderungen an der JPK_V7M/K-Struktur einschließlich Änderungen zwecks besserer Anpassung an das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel

CTC in Polen

  • 29. Oktober 2021: Verabschiedung von Rechtsvorschriften für ein System zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC) für die elektronische Rechnungsstellung; Entwürfe von Vorgaben wurden veröffentlicht und ein Testsystem zur Verfügung gestellt
  • 1. Januar 2022: Die freiwillige Phase für das CTC-System läuft an. Noch besteht keine Verpflichtung zur Anwendung des elektronischen Rechnungsstellungssystems bei B2B-Transaktionen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, profitieren jedoch von verschiedenen Vorteilen. Insbesondere erhalten sie schnellere Steuerrückerstattungen und sind von der Pflicht zur Einreichung des Rechnungsberichts (JPK-FA) befreit.
  • 30. März 2022: Polen erhält eine Ausnahmegenehmigung von der Europäischen Kommission zur Abweichung von Artikel 218 und Artikel 232 der EU-Richtlinie 2006/112/EG. Diese Ausnahmegenehmigung gilt vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026, nachdem der EU-Rat die letzte Genehmigung erteilt hat.
  • 7. April 2022: Testversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar
  • 17. Mai 2022: Produktionsversion der KSeF-Anwendung für Steuerzahler ist verfügbar

  • 10. Juni 2022: Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht den Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Sondermaßnahme anzuwenden. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

  • 1. Januar 2024: Das CTC-System wird voraussichtlich obligatorisch

Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der sich dynamisch entwickelnden Meldepflicht und neuen SAF-T- und CTC-Verpflichtungen in Polen?

Da Polen weiterhin darauf hinarbeitet, seine Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern und sein System zu modernisieren, wird die Einhaltung der sich verändernden Vorschriften zur Mehrwertsteuererklärung immer komplizierter.

Unsere Experten überwachen, interpretieren und kodifizieren kontinuierlich komplexe rechtliche und technische Änderungen in unseren Software-Lösungen, sorgen dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, und reduzieren den Compliance-Aufwand für Ihre Steuer- und IT-Teams.

Erfahren Sie, wie die Lösung von Sovos zur Bewältigung von JPK_V7M/K-Erklärung, CTC-Reformen und anderen Änderungen im Hinblick auf MwSt.-Compliance Unternehmen bei der Einhaltung geltender Steuervorschriften in Polen sowie weltweit unterstützen kann.

Post-Brexit: Unternehmen müssen einen Aktionsplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer haben

Der Brexit ist da

Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen sich der Herausforderung stellen, die der Brexit für die Einhaltung der Mehrwertsteuer vorgibt. Jetzt ist es mehr denn je an der Zeit, die Lieferketten und Mehrwertsteueraufzeichnungen für den Handel mit EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Übergangsfrist endete am 1. Januar 2021 und infolgedessen wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das an Heiligabend 2020 angekündigte Freihandelsabkommen geregelt.

Während sich viele Unternehmen auf die Auswirkungen des Brexit auf den Zoll vorbereiten, müssen viele noch eine Strategie formulieren, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Brexit-Aktionsplans zum Schutz der Lieferketten, der es Unternehmen ermöglicht, weiterhin vertrauensvoll in Europa zu handeln.

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Kürzliche Änderungen

Sogenannte Complemento de leyendas – Begleitinformationen zu Transaktionen – sind ab sofort für Maquiladoras bzw. für Fabriken, die von amerikanischen Unternehmen innerhalb von Mexiko betrieben werden, im Rahmen des virtuellen Imports von Produktkomponenten (beispielsweise Autoreifen oder Zucker für die Herstellung von Limonade) erforderlich.
Das Verfahren zum Stornieren eines CFDI-Dokuments oder einer E-Rechnung wurde im November 2018 geändert und verpflichtet Lieferanten seither, anstelle der Gewährung von Gutschriften Stornierungsanfragen einzureichen, um zuvor ausgestellte Rechnungen/CFDI-Dokumente für ungültig zu erklären. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Anfrage innerhalb von 72 Stunden anzunehmen oder abzulehnen.
Die häufig verwendete Complemento-Methode, die sämtliche Transaktionen betrifft, bei denen Zahlungen nach Ausstellung eines CFDI-Dokuments teilweise oder vollständig eingehen, ist seit September 2018 in Kraft.

Schnelle Fakten: Auswirkungen des Brexit auf die Mehrwertsteuer

  • Das Vereinigte Königreich vereinbarte ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU.
  • Das FTA wirkt sich nicht auf die Mehrwertsteuerverpflichtungen aus – es wirkt sich auf Zollsätze, Zölle usw. aus
  • Das Konzept der Versendungen und Erwerbe wird für den Handel zwischen Großbritannien und der EU durch Exporte und Importe ersetzt, da Großbritannien nun als Drittland betrachtet wird
  • Für den Handel zwischen NI und der EU gelten besondere Regeln
  • Für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland gelten ebenfalls besondere Regeln.
  • Wenn kein Verschiebungs- oder Stundungsmechanismus vorhanden ist, fällt die Importmehrwertsteuer für das Unternehmen im Voraus an.
  • Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die sich in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen, benötigen eine steuerliche Vertretung.

Wie wirkt sich der Brexit aus?

  • Exporte und Importe ersetzen Sendungen und Übernahmen
  • Potenziell erhöhte Registrierungspflicht in EU-Mitgliedstaaten
  • Höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine steuerliche Vertretung erforderlich ist
  • Rückerstattungen laufen über papierbasierte Systeme
  • Gegenseitigkeit blockiert möglicherweise Ansprüche aus der 13. MwSt.-Richtlinie 

Mehrwertsteuer nach dem Brexit: Was ist zu tun?

Obwohl es ein FTA-Abkommen gibt, bleiben viele Probleme ungelöst. Als solche müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie:
  • Identifizieren aller vom Brexit betroffenen Lieferketten
  • Besondere Beachtung von Verträgen, bei denen laut Incoterms „geliefert verzollt“ („Delivered Duty Paid“, DDP) gilt
  • Bestimmen Sie, wo Unternehmen noch MwSt.-Registrierungen in der EU benötigenErmitteln Sie, ob es neue MwSt.-Registrierungsanforderungen gibt
  • Berücksichtigen von Zollanforderungen wie EORI-Nummern im Vereinigten Königreich und der EU
  • Einplanen von Änderungen, die notwendig sind, um die Anforderungen des VAT Reporting zu erfüllen
  • Anpassung von ERP-Systemen je nach Bedarf
  • Feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist
Reduzieren Sie die Auswirkungen des Brexit

Benötigen Sie Hilfe, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsaktivitäten weiterlaufen können?

Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals haben viel zu tun, um sich vorzubereiten. Wir wissen, dass die durch den Brexit erzeugte Unsicherheit nur schwer zu bewältigen ist, deshalb müssen Unternehmen gewappnet sein.

Während dieser Verwirrung können wir Klarheit über die Auswirkungen des Brexit auf Ihre Umsatzsteuer-Compliance-Verpflichtungen liefern.

Die General Authority of Zakat and Tax’s (GAZT) zuvor veröffentlichten Regelentwürfe zu “Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln für die Umsetzung der Bestimmungen der E-Invoicing-Verordnung” zielten darauf ab, technische und verfahrenstechnische Anforderungen und Kontrollen für das kommende E-Invoicing-Mandat zu definieren. Die GAZT hat kürzlich den Entwurf der E-Invoicing-Regeln in Saudi-Arabien fertiggestellt und veröffentlicht.

Inzwischen hat sich der Name der Steuerbehörde durch die Zusammenlegung der General Authority of Zakat and Tax (GAZT) und der General Authority of Customs zur Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) geändert.

Die finalisierten Regeln beinhalten eine Änderung des Go-Live-Datums der zweiten Phase vom 1. Juni 2022 auf den 1. Januar 2023. Sie enthüllten die Frist für die Meldung von B2C-Rechnungen (vereinfacht) auf der Plattform der Steuerbehörde für die zweite Phase.

Gemäß den endgültigen Regeln wird das saudi-arabische E-Invoicing-System zwei Hauptphasen haben.

Saudi-Arabien E-Invoicing System: Die erste Phase

Die erste Phase von beginnt am 4. Dezember 2021 und verpflichtet alle ansässigen Steuerzahler, elektronische Rechnungen und elektronische Rechnungen (Gutschriften und Lastschriften) zu erstellen, zu ändern und zu speichern.

Die endgültigen Regeln besagen, dass Unternehmen E-Rechnungen und die dazugehörigen Notizen in einem strukturierten elektronischen Format erstellen müssen. Daten im PDF- oder Word-Format sind daher keine E-Rechnungen. In der ersten Phase ist kein bestimmtes elektronisches Format vorgeschrieben. Allerdings müssen solche Rechnungen und Notizen alle notwendigen Informationen enthalten. In der ersten Phase müssen B2C-Rechnungen einen QR-Code enthalten.

Es gibt eine Reihe von verbotenen Funktionalitäten für E-Invoicing-Lösungen für die erste Phase:

Saudi-Arabien E-Invoicing System: Die zweite Phase

Die zweite Phase wird die zusätzliche Anforderung an die Steuerpflichtigen bringen, neben elektronischen Rechnungen auch elektronische Notizen an das ZATCA zu übermitteln.

Die endgültigen Regeln besagen, dass die zweite Phase am 1. Januar 2023 beginnt und in verschiedenen Stufen ausgerollt werden soll. Für B2B-Rechnungen ist eine Abrechnungsregelung vorgeschrieben, während B2C-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die Plattform der Steuerbehörde gemeldet werden müssen.

Infolge der Anforderungen der zweiten Phase wird das saudische E-Invoicing-System ab dem 1. Januar 2023 als CTC-E-Invoicing-System eingestuft. Alle E-Invoices müssen im UBL-basierten XML-Format ausgestellt werden. Steuerrechnungen können im XML- oder PDF/A-3-Format (mit eingebettetem XML) verteilt werden. Steuerzahler müssen vereinfachte Rechnungen (d.h. B2C) in Papierform verteilen.

In der zweiten Phase muss eine konforme E-Invoicing-Lösung die folgenden Merkmale aufweisen:

Die zweite Phase wird zusätzlich zu den in der ersten Phase genannten Anforderungen weitere verbotene Funktionalitäten für E-Invoicing-Lösungen bringen:

Wie geht es weiter mit dem E-Invoicing-System in Saudi-Arabien?

Nach der Veröffentlichung der endgültigen Regeln organisiert die ZATCA Workshops, um die relevanten Stakeholder der Branche zu informieren.

Einige Details sind zu diesem Zeitpunkt noch unklar, jedoch haben die saudischen Behörden sehr erfolgreich die langfristigen Ziele der Implementierung ihres E-Invoicing-Systems kommuniziert sowie klare Unterlagen zur Verfügung gestellt und Möglichkeiten für Feedback zu den für jede Phase veröffentlichten Unterlagen geboten. Wir erwarten die Bereitstellung der notwendigen Anleitung in naher Zukunft.

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Kontaktieren Sie uns , um Ihre Anforderungen an die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien zu besprechen. Um mehr darüber zu erfahren, was wir glauben, was die Zukunft bringt, laden Sie VAT Trends herunter: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen.

Das kolumbianische System der elektronischen Rechnungsstellung erreicht den Reifegrad. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 hat Kolumbien das Mandat stetig konsolidiert und erweitert, um es stabiler, zuverlässiger und umfassender zu machen.

Mit dem Erlass des Beschlusses 000013/2021 hat die kolumbianische Steuerverwaltung (DIAN) das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung offiziell auch auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet. Diese Erweiterung folgt dem Muster von Mexiko, Brasilien und anderen Ländern, die das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung bereits auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet haben.

Das Support Document for Electronic Payroll ist in Kolumbien als Documento Soporte de Nomina Electronica oder auch einfach als Nomina Electronica bekannt. Es handelt sich um ein neues digitales Dokument, das zur Unterstützung und Validierung der lohnbezogenen Kosten und Abzüge der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuergutschriften (falls zutreffend) dient, wenn Unternehmen Zahlungen leisten, die sich aus Arbeits-, Rechts- und anderen ähnlichen Arten von Beziehungen (Renten) ergeben.

Vereinfacht ausgedrückt, sollten Arbeitskostentransaktionen unter diesem neuen digitalen System gemeldet werden, damit sie gültig sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitgeber Zahlungen für Löhne, Gehälter, Erstattungen, Renten usw. vornehmen.

Wer muss das Mandat zur elektronischen Lohnabrechnung erfüllen?

Arbeitgeber, die Löhne im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zahlen, bei dem die Zahlungen als Ausgaben für Einkommenssteuerzwecke oder als abzugsfähige Steuern für die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die sich aus diesem gesetzlichen Rahmen ergeben. Zum Beispiel sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Steuerzahler, die unter die vereinfachte Regelung fallen, derzeit nicht verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Folglich müssen sie solche Zahlungen nicht für den Abzug der Einkommens- oder Umsatzsteuer verwenden.

Zeitplan für den Einsatz

Das DIAN hat einen Umsetzungszeitplan erstellt, der auf der Anzahl der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen basiert. Es gibt vier Stufen oder Gruppen, für die die folgenden Fristen gelten:

Gruppe Frist zum Starten der Erstellung und Übermittlung des Dokuments Anzahl der Mitarbeiter
Von Bis zu
1 1. September 2021 Mehr als 250 Mitarbeiter101
2 1. Oktober 2021 101 250
3 1. November 2021 11 100
4 1. Dezember 2021 1 10

Deadline für die Überweisung

Da die Nomina Electronica monatlich gemeldet werden muss, sollten die Zahlungen für jeden Monat folglich bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Die Anpassungsnotizen sollten innerhalb der gleichen Frist gemeldet werden, sobald sie vom Arbeitgeber vorgenommen wurden.

Berichtselemente des Mandats zur elektronischen Lohnabrechnung

Es gibt zwei grundlegende Arten von Berichten, die Teil dieses Mandats sind: das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung und – wenn nötig – die Anpassungsnotiz.

Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung oder Nomina Electronica

Dieses elektronische Dokument enthält die Informationen, die die Zahlungen an die Arbeitnehmer als Löhne und andere Vergütungen, Abzüge und die Differenz zwischen ihnen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, wie in der Lohnabrechnung gemeldet, belegen. Der Arbeitgeber muss dann das Dokument unter Verwendung des XML-Formats, das in der technischen Dokumentation in der Vorschrift 000037/2021 festgelegt ist, erstellen und an das DIAN übermitteln.

Abgleichhinweise

In diesem Mandat gibt es keine Gutschriften, wie wir sie im elektronischen Rechnungssystem von Kolumbien kennen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch Korrekturen am Support Document der elektronischen Gehaltsabrechnung vornehmen muss, die an das DIAN gemeldet wurden, kann er so genannte Anpassungsnotizen (oder Notas de Ajuste) ausstellen, in denen der Arbeitgeber jeden Wert korrigieren kann, der zuvor über die Nomina Electronica an das DIAN gemeldet wurde.

Inhalt und Aufbau der Berichte

Die Arbeitgeber müssen dem DIAN Berichte vorlegen, die für jeden Begünstigten, der Zahlungen von den Arbeitgebern erhält, individualisiert sind. Infolgedessen erfordert der Bericht die Bereitstellung von einigen obligatorischen Informationen für die DIAN zu validieren. Dazu gehört die ordnungsgemäße Identifizierung des Berichts selbst, des Meldenden, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, Löhnen oder anderen Zahlungen Arbeitnehmer, Datum, Nummerierung, Software usw.

Ein weiteres obligatorisches Informationselement, das erwähnenswert ist, ist der CUNE oder Unique Code of Electronic Payroll Support Document. Dies ist ein eindeutiger Bezeichner für jedes Electronic Payroll Support Document. Er ermöglicht die genaue Identifizierung jedes Reports oder der danach ausgestellten Adjustment Notes. Es gibt jedoch einige zusätzliche optionale Informationen, die je nach den Bedürfnissen oder der Bequemlichkeit des Arbeitgebers, der den Bericht erstellt, angegeben werden können.

Aus technischer Sicht basieren weder das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung noch die Anpassungshinweise auf der in Kolumbien verwendeten UBL 2.1-Struktur für die elektronische Rechnung. Das liegt daran, dass der UBL-Standard keine Module für Lohnbuchhaltungstransaktionen oder Berichte enthält. Daher hat das DIAN seine Architektur auf einem anderen XML-Standard aufgebaut. Jeder Bericht erfordert eine digitale Signatur. Dafür kann der Steuerpflichtige das gleiche digitale Zertifikat verwenden, das auch für die Signatur von elektronischen Rechnungen verwendet wird.

Erzeugung, Übertragung und Validierung

Die aktuellen Vorschriften schreiben nicht vor, dass die Nomina Electronica oder die Anpassungshinweise mit einer bestimmten Softwarelösung oder von einem vom DIAN autorisierten Softwareanbieter erstellt werden müssen. Die Steuerzahler haben die Möglichkeit, den Bericht mit ihrer eigenen Lösung zu generieren. Das ist eine Marktlösung oder eine Lösung, die das DIAN für kleine Steuerzahler bereitstellen wird. Alle Berichte sollten jedoch strikt der technischen Dokumentation folgen, die vom DIAN im Rahmen des Beschlusses 000037/2021 herausgegeben wurde. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt elektronisch, unter Verwendung der vom DIAN vorgegebenen Webservices.

Nach der Übermittlung validiert das DIAN dann das Dokument. Es meldet dann die entsprechende Antragsantwort an den Steuerpflichtigen zurück, die die Annahme und Validierung anzeigt. Erst dann sind die im Abrechnungsbeleg ausgewiesenen Beträge gültige Ausgaben für den Abzug.

Strafen und Sanktionen

Die Nichteinhaltung der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kolumbien unterliegt denselben Bußgeldern und Strafen, die für die Nichteinhaltung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung festgelegt wurden, wie in Art. 652-1 des Steuergesetzes von Kolumbien (Estatuto Tributario). Die wichtigste Auswirkung der Nichteinhaltung ist jedoch, dass alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden, nicht als Ausgaben für Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuerzwecke anerkannt werden, falls dies der Fall ist.

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Im September 2020 führte Italien wichtige Änderungen an den Vorschriften des Landes zur Erstellung und Aufbewahrung elektronischer Dokumente ein. Diese neuen Anforderungen sollten am 7. Juni 2021 in Kraft treten. Die Agentur für digitales Italien (AGID) hat nun jedoch beschlossen, die Einführung der neuen Regeln für elektronische Dokumente auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.

Die neuen “Richtlinien für die Erstellung, Verwaltung und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten” (“Guidelines”) regeln verschiedene Aspekte eines elektronischen Dokuments. Wenn Unternehmen die Richtlinien befolgen, profitieren sie von der Vermutung, dass ihre elektronischen Dokumente vor Gericht als vollwertiges Beweismittel gelten.

Die Verschiebung der Einführung der Richtlinien ist eine Reaktion der AGID auf Forderungen lokaler Organisationen, die insbesondere Bedenken hinsichtlich der Verpflichtung zur Verknüpfung von Metadaten mit E-Dokumenten geäußert haben. Die Richtlinien legen eine umfangreiche Liste von Metadatenfeldern fest, die mit E-Dokumenten in einer Weise verknüpft werden, die Interoperabilität ermöglicht.

Metadaten-Anforderungen geändert

Neben der Verzögerung der Einführung der neuen E-Dokumente-Gesetzgebung hat die AGID auch die Anforderungen an die Metadaten geändert. Dazu gehören neue Metadatenstücke und die Änderung der Beschreibung einiger Felder. Die AGID hat auch Verweise – insbesondere auf Standards – korrigiert und Aussagen neu formuliert, um einige Verpflichtungen zu verdeutlichen.

Die aktualisierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge sind auf der AGID-Website verfügbar.

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Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die Vorschriften für elektronische Dokumente in Italien zu besprechen.

Russland führt am 1. Juli 2021 ein neues E-Invoicing-System zur Rückverfolgbarkeit bestimmter Waren ein. Das Föderale Gesetz Nr. 371-FZ wird das russische Steuergesetzbuch ändern, um das neue Verfahren für das Rückverfolgbarkeitssystem einzuführen, das die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Steuerzahler, die mit rückverfolgbaren Waren handeln, mit sich bringen wird.

Seit ihrer Einführung ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Russland freiwillig geblieben. Dies ändert sich jedoch ab diesem Sommer, wenn die Ausstellung und Annahme von E-Rechnungen für Steuerzahler, die mit Waren handeln, die dem Rückverfolgbarkeitssystem unterliegen, verpflichtend wird.

Was ist das Rückverfolgbarkeitssystem?

Das Rückverfolgbarkeitssystem zielt darauf ab, die Bewegung bestimmter nach Russland und in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU) importierter Waren zu überwachen. Im Rahmen des Rückverfolgbarkeitssystems wird jeder Warensendung beim Import eine Registrierungsnummer zugewiesen. Diese wird dann auf allen Transaktionsstufen kontrolliert. Unternehmen, die in den Geltungsbereich dieses neuen Rückverfolgbarkeitssystems fallen, müssen die Registrierungsnummer in Rechnungen und primäre Buchhaltungsunterlagen aufnehmen. Sie müssen auch Informationen über die Transaktionen mit den rückverfolgbaren Waren durch Umsatzsteuererklärungen und entsprechende Transaktionsberichte bereitstellen.

Juristische Personen und Einzelunternehmen, die am Verkehr mit rückverfolgbaren Waren teilnehmen, fallen in den Geltungsbereich der Rückverfolgbarkeitsanforderungen. Ab dem 1. Juli 2021 müssen die Rechnungen für diese Waren elektronisch sein. Käufer von Waren, die der Rückverfolgbarkeit unterliegen, müssen Rechnungen in elektronischer Form akzeptieren. Darüber hinaus gilt die neue Anforderung für verpflichtende elektronische Rechnungen für Verkäufe von rückverfolgbaren Waren nicht für Export/Re-Export-Verkäufe und B2C-Verkäufe.

Für welche Art von Waren gelten die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit?

Die Waren, die in der Liste der rückverfolgbaren Waren enthalten sind, sind derzeit:

Wie geht es weiter mit der russischen Regulierung von elektronischen Dokumenten?

Wenn man bedenkt, dass Russland bis Ende 2024 95 % der Rechnungen und 70 % der Frachtbriefe in elektronischer Form haben will, ist es wahrscheinlich, dass weitere Änderungen in der Digitalisierung kommen werden. Die Digitalisierung von Buchhaltungsunterlagen ist ein weiterer Bereich, in dem die russische Steuerbehörde Fortschritte macht. Es würde daher nicht überraschen, wenn es in den nächsten Jahren zu weiteren Änderungen in der russischen Gesetzgebung kommt.

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Setzen Sie sich mit in Verbindung, um die E-Invoicing-Anforderungen vom Juli 2021 in Russland zu besprechen. Laden Sie VAT Trends herunter, um mehr über CTCs zu erfahren und darüber, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien zur Durchsetzung von Mehrwertsteuer-Vorschriften erlassen.

EESPA, die European E-invoicing Service Providers Association, hat kürzlich EESPA Standard Definitions for Legally Compliant Electronic Invoicing und deren Verwendung veröffentlicht.

Dieses Dokument zielt darauf ab, eine Grundlage für Anbieter von E-Invoicing-Diensten und ihre Kunden zu schaffen, um sich über die Zuweisung der Verantwortung für die Rechtskonformität der von den Diensten unterstützten Prozesse zu einigen. Diese Standarddefinitionen werden zu klareren Vereinbarungen beitragen, bewährte Verfahren fördern und die Professionalität in der E-Invoice-Branche sicherstellen.

In den meisten europäischen Ländern können E-Invoicing-Dienstleister verschiedene Optionen für VAT-Compliance-Prozesse anbieten; jedes solche Angebot ist eine individuelle Wettbewerbsentscheidung des Dienstleisters. Unabhängig davon, welcher VAT-Compliance-Prozess verwendet wird, ist es wichtig, klar zu definieren, welche Partei rechtlich für die unterstützten Prozesse verantwortlich ist. Die Standarddefinitionen der EESPA zielen darauf ab, eine Grundlage für eine Vereinbarung über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu schaffen, in der die Aufgaben festgelegt werden, für die jede Partei verantwortlich sein wird.

Bei der Entwicklung des Standarddefinitionsdokuments konzentrierte sich die EESPA-Arbeitsgruppe "Public Policy and Compliance Working Group" (PPCWG) zunächst auf Schlüsseldefinitionen oder Konzepte, die für Compliance-bezogene Themen relevant sind, die typischerweise im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung auftreten.

Basierend auf diesen Definitionen bietet das Dokument eine vordefinierte "Verantwortungsmatrix", die für das Management der Verantwortung zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden verwendet werden kann. Zu den vorgeschlagenen Komponenten, die zwischen Dienstleistern und ihren Kunden in einem konformen elektronischen Rechnungsstellungsprozess berücksichtigt werden sollten, gehören:

Die bereits erwähnte "Verantwortungsmatrix" bietet eine Benutzerführung, die es den Parteien ermöglicht, zu vereinbaren und zu dokumentieren, welche Partei die Verantwortung für die einzelnen Compliance-Komponenten trägt: Überwachung der relevanten Anforderungen, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance und Compliance Assurance zur Bestätigung der getroffenen Maßnahmen.

Die Verwendung dieser Standarddefinitionen und der "Verantwortungsmatrix" führt zu klareren Vereinbarungen und letztlich zu besseren Beziehungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Das Dokument kann auch als Checkliste dienen, die Unternehmen für RFIs oder RFPs verwenden können, um Angebote von Dienstleistern zu vergleichen.

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Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Die digitale Transformation entwickelt sich ständig weiter und führt neue Lösungen und Cloud-Technologien für Unternehmen auf der ganzen Welt ein.

Diese Technologien bieten Flexibilität, Agilität und reduzieren die Betriebskosten für die Unternehmen.

Vorteile von Cloud-basierten Technologien

Der Wechsel zu Cloud-basierten Technologien bietet viele Vorteile, darunter Qualität, höhere Effizienz und Rentabilität. Es ist wichtig, mit einem Dienstleister zusammenzuarbeiten, dem Sie vertrauen können, um sicherzustellen, dass der Übergang zur Cloud auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Der Wechsel zu Cloud-basierten Technologien bietet viele Vorteile:

Cloud-basierte Technologien bieten nicht nur Kontinuität, Effizienz und Flexibilität für Unternehmen, sondern helfen auch, die digitale Transformation voranzutreiben und Geschäftsprozesse zukunftssicher zu gestalten.

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Laden Sie Navigating Turkey’s Evolving Tax Landscape herunter, um mehr über die Anforderungen der E-Transformation für in der Türkei tätige Unternehmen zu erfahren.