Die weltweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beschleunigt sich. Regierungen auf der ganzen Welt drängen auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, um ihre nationalen Systeme digital zu transformieren und oft die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
Während viele Länder ihr eigenes E-Invoicing-Mandat eingeführt haben, um die Steuerkontrollen zu digitalisieren, stimmen die Anforderungen und Systeme, die von den einzelnen Ländern implementiert werden, oft nicht aufeinander überein. Dies macht es für multinationale Unternehmen schwierig, ihren Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung nachzukommen.
Um die Interoperabilität zu verbessern, setzen Länder in ganz Asien und Europa auf Peppol, ein Rahmenwerk, das zur Vereinfachung der Interoperabilität von E-Invoicing und anderen Beschaffungsdokumenten eingerichtet wurde. Aber was genau ist das? In diesem Blog finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen.
Peppol begann 2008 mit dem Versuch, das öffentliche Beschaffungswesen in Regierungen in der gesamten Europäischen Union zu standardisieren. Es handelt sich um einen Rahmen, der sich aus Spezifikationen zusammensetzt, die die grenzüberschreitende elektronische Auftragsvergabe ermöglichen, und einer Methode zum Versenden von Rechnungen an Kunden. Peppol integriert Geschäftsprozesse, indem es die Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, standardisiert.
In den letzten Jahren hat Peppol seinen Aufgabenbereich auf APAC ausgeweitet. Singapur war das erste asiatische Land, das eine Peppol-Behörde einrichtete. Neben Europa sind auch Australien, Japan, Malaysia und Neuseeland vertreten.
Peppol ist die Abkürzung für Pan-European Public Procurement On-Line, da es sich ursprünglich um eine europäische Initiative handelte.
Während der Empfang elektronischer Rechnungen seit April 2020 für alle öffentlichen Stellen in der EU gesetzlich vorgeschrieben ist, da Peppol eine der Optionen ist, die von vielen Ländern gewählt wurden, um eine solche Verpflichtung umzusetzen, und der Name von Peppol von seinem europäischen Dienst abgeleitet ist, wird der Standard nun auch außerhalb der Union übernommen. Malaysia und Singapur sind zwei außereuropäische Länder, die sich in den letzten Jahren zum Beispiel für Peppol entschieden haben.
Wir haben zwar klargestellt, dass Peppol ein EU-weiter Standard für den Austausch elektronischer Dokumente wie elektronischer Rechnungen ist, aber das erklärt nicht, wie er eigentlich funktioniert.
Die Europäische Union hat Standards für elektronische Rechnungen festgelegt. Diese Dokumente müssen den erforderlichen Spezifikationen entsprechen und in den meisten Fällen über das Netzwerk gesendet werden. Die meisten öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet, solche Rechnungen zu erhalten, wodurch eine einheitliche und universelle Methode für die Rechnungsstellung von B2G-Transaktionen in der gesamten Region geschaffen wird.
Es ist erwähnenswert, dass der öffentliche Sektor zwar in einigen Fällen verpflichtet ist, diese Rechnungen zu erhalten, sie aber auch für B2B-Transaktionen an Unternehmen gesendet werden können. Peppol ermöglicht den effizienten elektronischen Austausch von elektronischen Rechnungen, Bestellungen und anderen Geschäftsdokumenten, unabhängig davon, ob Sie ein privates Unternehmen oder eine öffentliche Organisation sind.
Peppol-Rechnungen werden über einen Peppol Access Point an den Empfänger gesendet. Dieser verbindet sich mit dem Peppol-Netzwerk und stammt von einem zugelassenen Dienstleister, der es Unternehmen ermöglicht, Dokumente elektronisch mit anderen Organisationen über einen Access Point auszutauschen.
Peppol verbindet Organisationen über ein Netzwerk von Peppol-akkreditierten Dienstleistern und beseitigt Barrieren für den elektronischen Handel, die durch geschlossene “Drei-Ecken”-Netzwerke entstehen.
Um sicherzustellen, dass die oben genannten Access Points den festgelegten Regeln und Vorschriften entsprechen, verfügt sie über offizielle Behörden. Sie sind auch vorhanden, um “nationale Anforderungen an das Design und den Inhalt von Peppol-Dokumenten festzulegen”, so PEPPOL selbst.
Derzeit gibt es 17 Peppol-Behörden, bei denen es sich bis auf eine um nationale Stellen handelt. OpenPeppol ist die einzige Behörde, die nicht an ein Land gebunden ist, da sie als offizielle Peppol-Behörde in Ländern dient, in denen keine Behörde existiert.
Seine weit verbreitete Implementierung macht es für viele zu einer attraktiven Option. In Anbetracht der Vielfalt der Ansätze für die elektronische Rechnungsstellung in den verschiedenen Ländern liegt der Reiz von Peppol in der Standardisierung und Interoperabilität des globalen elektronischen Dokumentenaustauschs.
Eine Sammlung gemeinsamer Standards für die Übertragung elektronischer Dokumente für jedes Land, in dem ein Unternehmen tätig ist, vereinfacht den Prozess und reduziert so die Möglichkeit von Fehlern.
Die Standardisierung der Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, macht sie sicherer. Neben Rechnungen und Bestellungen hat Peppol das Potenzial, den Austausch jeder Art von Geschäftsdokumenten zwischen jeder Organisation und überall auf der Welt zu automatisieren.
Peppol hat derzeit 37 Mitgliedsländer, davon 29 in Europa.
Außerhalb Europas haben folgende Länder die Peppol-Standards eingeführt:
Eckmodelle sind Frameworks für digitale Transaktionen. Es gibt mehrere Ansätze, obwohl das Basisgerüst von Peppol das 4-Ecken-Modell ist
Das 3-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung, das heute als altes Modell gilt, erforderte, dass Absender und Empfänger über einen einzigen Dienstanbieter verbunden waren. Die Einkäufer entschieden sich oft, welchen Dienstleister sie nutzten, was bedeutete, dass die Lieferanten mehrere Systeme für ihre Kunden verwenden mussten.
Das 4-Ecken-E-Invoicing-Modell ist ein Upgrade des vorherigen Ansatzes und verbindet vier Entitäten. Die vier Ecken sind:
Die Einführung von Access Points sichert Transaktionen, indem sichergestellt wird, dass die Kommunikation von Dokumenten korrekt gesendet und empfangen wird, indem Dokumentenvalidierung, Know Your Customer (KYC)-Verfahren und mehr verwendet werden.
Wie in Singapur zu sehen, hat Peppol auch ein 5-Eck-Modell. Dieser Ansatz fügt dem traditionellen Modell eine weitere Ecke hinzu, nämlich die zentrale Plattform der Steuerbehörde/Regierung. Dieses Framework ist auch als Peppol CTC bekannt.
Das 5-Ecken-Modell ermöglicht es den Steuerbehörden, nahezu in Echtzeit auf Rechnungen zuzugreifen und so sicherzustellen, dass die Steuerinformationen korrekt übertragen werden.
Es liegt im Ermessen der zuständigen Regierung, dass die zentrale Plattform entweder Dokumente validieren kann, bevor sie an den Empfänger gesendet werden, oder stattdessen zertifizierten Dienstleistern die Validierung überlassen und als Ablage für die elektronischen Rechnungen dienen kann.
Dieses von OpenPeppol ins Leben gerufene Pilotprojekt zeigt, dass die Netzwerk- und E-Invoicing-Spezifikationen auch verwendet werden können, um die Anforderungen des VIDA-Vorschlags der EU an die digitale Berichterstattung zu erfüllen.
Das Projekt steht den EU-Steuerbehörden/-verwaltungen, Dienstleistern und Endnutzern offen.
Sovos beteiligt sich an diesem Pilotprojekt. Wir sind ein angesehenes Mitglied und fungieren als Anbieter sowohl in Malaysia als auch in Singapur.
Erfahren Sie mehr über die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und die vielen Regeln und Vorschriften in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung. Wenn Sie Hilfe bei der Einhaltung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und anderer steuerlicher Überlegungen benötigen, sollten Sie unsere Compliance Cloud-Lösung in Betracht ziehen.
Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung auf Basis des Peppol-Netzwerks , für GST-registrierte Unternehmen angekündigt . Die freiwillige Einführung erfolgt ab Mai 2025. Die Vorschrift erstreckt sich nur auf B2B-Transaktionen, da die Regierung B2G in den kommenden Jahren voraussichtlich verpflichtend einführen wird.
InvoiceNow ist eine landesweite E-Invoicing-Initiative der Infocomm Media Development Authority (IMDA) für KMU und Großunternehmen zur Rationalisierung ihrer Rechnungsstellung und für eine schnellere und nachhaltigere Abwicklung von Transaktionen im In- und Ausland.
Singapurs landesweites E-Rechnungsnetzwerk wurde erstmals im Jahr 2019 angekündigt und wird seit kurzem als InvoiceNow bezeichnet. Das Mandat verpflichtet GST-registrierte Unternehmen, InvoiceNow-Lösungen zu verwenden, um Rechnungsdaten an IRAS zu übermitteln. Die Übermittlung der Rechnungsdaten an IRAS erfolgt über Peppol Access Point (AP)-Dienstanbieter, wodurch das traditionelle Four Corner E-Delivery-Modell zu einem Fifth Corner-Modell erweitert wird.
Die Umsetzung des Mandats erfolgt stufenweise wie folgt:
Obwohl noch kein Zeitplan für die Umsetzung für alle Unternehmen bekannt gegeben wurde, werden in Zukunft weitere Aktualisierungen erwartet.
Saphety Level – Trusted Services, SA ist ein IMDA-zertifizierter Peppol-Dienstanbieter in Singapur. Unsere Regulierungsexperten können in Ihrem Namen eine Verbindung zum InvoiceNow-Netzwerk herstellen.
Sovos, das führende Compliance-Unternehmen, gab heute eine Partnerschaft mit der belgischen PwC-Gesellschaft PwC Business Advisory Services bv/srl (im Folgenden: „PwC“) bekannt. Die Partnerschaft nutzt die komplementären Steuer- und Beratungsdienstleistungen und Expertisen beider Unternehmen, um wichtige Anforderungen an E-Rechnungen und E-Berichte zu erfüllen.
Durch die Zusammenarbeit greifen Kunden von Sovos und PwC auf umfassende Service- und Beratungsleistungen zurück. So meistern sie die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit e-Invoicing und e-Reporting, denn zu den weltweit mehr als 80 Ländern mit bestehenden e-Invoice-Vorschriften kommen weitere Länder hinzu.
Durch die Implementierung der Sovos Compliance Cloud sind Unternehmen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung von Kunden in verschiedenen Märkten zu ermitteln und zu dokumentieren, bestehende Prozesse und Technologien zu evaluieren und Unternehmensziele abzustimmen. Die im Februar eingeführte Sovos Compliance Cloud ist die branchenweit erste cloudbasierte Softwareplattform für die Einhaltung von Steuer- und Regulierungsvorschriften, die ein ganzheitliches System für die globale Einhaltung von Vorschriften bietet.
„Da Unternehmen sich in einem zunehmend vernetzten und dynamischen Marktumfeld bewegen, war der Bedarf an integrierten E-Rechnungsprozesses noch nie so wichtig wie heute“, so Ellen Cortvriend, Partnerin bei PwC in Belgien. „Die Partnerschaft mit Sovos ermöglicht es uns, schon heute ein hervorragendes, auf E-Rechnungen gestütztes globales Steuer-Compliance-Projekt anzubieten und E-Invoice-Prozesse im Laufe der Zeit noch weiter zu vereinfachen. “
„Viele Kunden von PwC in Belgien stehen unmittelbar vor der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Die Sovos Compliance Cloud gewährleistet eine schnelle und erfolgreiche Integration“, so Alice Katwan, President of Revenue bei Sovos. „Die raschen und komplexen Änderungen bei Compliance-Vorgaben bringen sowohl steuerliche als auch IT-Herausforderungen mit sich – von der Notwendigkeit einer sofortigen Steuerermittlung zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bis hin zur Integration von validierten E-Rechnungen mit periodischer und SAF-T-Berichterstattung. Durch die Reduzierung des operativen Aufwands und die Bereitstellung einer zentralen Datensicht auf die Compliance-Konformität ermöglichen Sovos und PwC es ihren Kunden einen enormen Wettbewerbsvorteil zu erschließen.“
PwC und Sovos veranstalten am 11. April 2024 um 14.00 Uhr GMT ein kostenloses Webinar mit dem Titel Have We Hit a Tipping Point for Global Indirect Tax? Dieses richtet sich an Führungskräfte, die mehr darüber erfahren möchten, welche Entwicklungen regulatorische Änderungen vorantreiben und zeigt Strategien auf, wie sich Compliance-Risiken minimieren lassen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Über Sovos
Sovos ist ein globaler Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Compliance und Trust, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt sicher zu bewegen. Unsere skalierbaren, IT-gestützten Lösungen wurden speziell für konstante Compliance entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden und komplexen globalen Regulierungslandschaft. Die cloud-basierte softwareplattform von Sovos bietet ein unvergleichliches Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und staatlichen Compliance-Prozessen. Mehr als 100.000 Kunden in über 100 Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – verlassen sich auf Sovos zur Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als elf Milliarden Transaktionen in 19.000 Steuergebieten weltweit. Gestärkt durch ein robustes Partnerprogramm mit mehr als 400 Mitgliedern bietet Sovos ein unvergleichliches globales Netzwerk für Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und gehört Hg and TA Associates. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in ganz Amerika und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter http://sovos.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.
Über PwC
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 364.000 Mitarbeitende in 151 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.
Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.
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Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen auszustellen und zu erhalten, plant das Finanzministerium zu einem späteren Zeitpunkt, ohne festes Datum, die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungsdetails.
Die wichtigsten Punkte der Leitlinien sind:
Die endgültige Version der Richtlinie wird bis zum vierten Quartal 2024 erwartet.
Update: 26. März 2024 von Dilara İnal
Der Deutsche Bundestag bestanden Das Wachstumschancengesetz (das Gesetz) wird am 22. März 2024 in Kraft treten und verschiedene Steuerangelegenheiten betreffen, darunter auch die deutsche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Über das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2023 abgestimmt werden, die Umsetzung soll im Januar 2024 erfolgen. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund mangelnder Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schloss seine Verhandlungen über das Gesetz am 21. Februar 2024 ab, der Bundestag stimmte dem geänderten Text am 23. Februar zu. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 22. März wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Mandats wurde wie folgt bestätigt:
Für alle Unternehmen wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig und ohne Zustimmung des Käufers E-Rechnungen auszustellen, die den genehmigten Syntaxen auf Grundlage von CEN 16931 entsprechen.
Nach der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.
Inländische B2B-Rechnungen | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Papierrechnungen |
Erlaubt |
Verboten für große Steuerzahler |
Verboten für alle |
||
E-Rechnungen im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt |
Obligatorisch für große Steuerzahler |
Obligatorisch für alle |
|
EDI-Rechnung nicht im EN 16931-Format |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können | |||
Andere Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF, JPEG) |
Erlaubt mit Zustimmung des Käufers |
Erlaubt, wenn sie mit dem CEN interoperabel sind, wenn die erforderlichen Informationen in das CEN extrahiert werden können |
Ist Ihre Organisation auf das bevorstehende Mandat nicht vorbereitet? Unser Expertenteam kann helfen.
Update: 6. November 2023 von Dilara İnal
Im Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (MoF) zusätzliche Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, einer der vorgeschlagenen Steuermaßnahmen im Wachstumschancengesetz.
Wenn der Vorschlag des Finanzministeriums mit den in den vorangegangenen Updates bereitgestellten Einzelheiten zum Gesetz wird, gilt Folgendes:
Neben den Erläuterungen des Finanzministeriums befasste sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Oktober mit dem Gesetz. Der Bundesrat unterstützt zwar die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, hat jedoch eine Verzögerung um zwei Jahre vorgeschlagen, so dass der verpflichtende Empfang elektronischer Rechnungen erst am 1. Januar 2027 beginnt.
Im nächsten Schritt des Prozesses wird der Bundestag voraussichtlich Mitte November über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Die Abstimmung im Oberhaus soll Mitte Dezember stattfinden.
Suchen Sie nach weiteren Informationen zur weltweiten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.
Update: 20. September 2023 von Dilara İnal
Am 30. August hat die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zum „ Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Das Gesetz umfasst mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Steuerfragen, darunter die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Zu den wichtigsten Terminen für die Umsetzung des Mandats gehören:
Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf ändert die bislang kommunizierten Rahmenbedingungen nicht, verlängert allerdings die Freiwilligkeitsphase um ein Jahr. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2025 dauert die freiwillige Phase bis Januar 2027 .
Bundesparlament und Bundesrat werden dieser Reform voraussichtlich bis Ende 2023 zustimmen.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 4. August 2023 von Dilara İnal
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14. Juli 2023 den Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wichtigen deutschen Wirtschaftsverbänden vorgelegt. Dieses Gesetz führt neben anderen nationalen und internationalen steuerbezogenen Vorschlägen Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein, um die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
Derzeit erfordert die Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Zustimmung des Käufers. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dies ändern, indem Rechnungen für Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Steuerzahlern – sogenannte inländische B2B-Transaktionen – elektronisch erfolgen müssen.
Das Gesetz führt außerdem eine neue Definition für E-Rechnungen ein. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine E-Rechnung muss außerdem dem E-Invoicing-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN), EN 16931, entsprechen.
Das Ministerium teilte zuvor seinen Plan mit, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025 einzuführen. Dieses Datum bleibt in den Änderungsvorschlägen gleich, mit Übergangsmaßnahmen, die den Steuerzahlern etwas Zeit und Flexibilität geben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:
Auch wenn dieses Gesetz keine Bestimmungen für ein transaktionsbasiertes Meldesystem enthält, wird darauf hingewiesen, dass ein solches Meldesystem für B2B-Verkäufe später eingeführt wird.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Europäische Rat Deutschland ermächtigt, besondere Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.
Deutschland erhielt die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuerrichtlinie vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 oder – falls eine EU-Richtlinie früher als geplant verabschiedet wird – bis zur nationalen Umsetzung der Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) in deutsches Recht.
Benötigen Sie weitere Beratung zur Rechnungsstellung in Deutschland? Sprechen Sie mit unserem Expertenteam.
Update: 21. April 2023 von Anna Norden
Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland an bedeutende deutsche Wirtschaftsverbände verschickt.
Die Wirtschaftsverbände werden gebeten, bis zum 8. Mai unter anderem zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:
Die vorgeschlagene elektronische Rechnungsstellungspflicht ist ein Schritt hin zur Umsetzung eines transaktionsbasierten Echtzeit-Berichtssystems für die Erstellung, Überprüfung und Weiterleitung elektronischer Rechnungen. Dieses System ist nicht Teil des aktuellen Vorschlags, aber da es in direktem Zusammenhang mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung steht, werden die Ideen für ein solches System auf hoher Ebene vom Finanzministerium dargelegt.
Das endgültige Ziel besteht in der Bereitstellung eines einheitlichen elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Der Rechnungsaustausch würde über eine zentrale oder private Plattform erfolgen.
Es erfolgt keine Prüfung des gesamten Rechnungsinhalts und auch keine Unterbrechung der Rechnungsweiterleitung – allerdings werden auf der Plattform des Ausstellers Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind, Aufbau und Syntax EN-konform sind usw.
Die Meldung der Rechnung würde in Echtzeit gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung erfolgen, sodass der Lieferant nicht zwei Transaktionen initiieren müsste.
Das Finanzministerium gibt an, dass das Ziel darin bestehe, das neue System an ViDA anzugleichen. Allerdings rechne Deutschland damit, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nutzen zu müssen, um die E-Rechnungspflicht einzuführen, sollte ViDA nicht rechtzeitig angenommen werden.
Während viele darüber spekuliert haben, dass Deutschland dem Beispiel des italienischen E-Invoicing-Systems folgen könnte, scheint die Botschaft des Finanzministeriums eher zu sein, dass man sich am französischen System orientiert und dabei eine zentrale Plattform nutzt, die durch private Dienstleister ergänzt wird, die die Rechnungsabwicklung übernehmen.
Möchten Sie besprechen, wie sich der deutsche Vorschlag zur Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen auf Ihr Unternehmen auswirken könnte? Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten.
Update: 3. November 2021 von Joanna Hysi
In verschiedenen Institutionen wird zunehmend über die Einführung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTCs) in Deutschland diskutiert , um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes in Europa zu stärken.
Zu den Befürwortern der Einführung von CTCs in Deutschland zählen unter anderem: die Bundestagsfraktion der wirtschaftsfreundlichen Freien Demokratischen Partei (FDP), der Verein für elektronische Rechnung (VeR) und ein unabhängiges Justizorgan, der Bundesrechnungshof ).
Zuletzt tauchte dieses Thema in den steuerpolitischen Verhandlungen der Koalitionspartner der jüngsten Bundestagswahl (SPD, FDP und Grüne) auf.
Während die Diskussionen auf konzeptioneller Ebene bleiben, zeigen die neuen potenziellen Koalitionsparteien politischen Reformwillen in diesem Bereich.
Konkret schlug der Bundesrechnungshof dem Finanzministerium ein Echtzeit-Berichtssystem vor, das die Blockchain-Technologie als effizientes System zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug nutzt. Ihr Vorschlag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich sei, bevor solche Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses forderte die FDP , „schnellstmöglich landesweit ein dem italienischen SDI vergleichbares elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen“. Der führende deutsche Industrieverband, der VeR, begrüßte diesen Vorschlag und erkannte die zahlreichen Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft an.
Eine VeR- Studie darüber, ob das italienische Modell als Blaupause für Europa dienen kann, erklärt, dass es zwar offenbar nicht wesentlich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke in Italien beigetragen hat, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und die italienische Wirtschaft jedoch überzeugend sind. Es kommt zu dem Schluss, dass das italienische Clearingsystem als Modell für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa, dienen kann. Darüber hinaus stellen die VeR-Experten ihr Wissen zur Verfügung, um ein solches CTC-System in Deutschland zu entwickeln.
Es scheint, dass die Idee, ein CTC-System in Deutschland einzuführen – in die Fußstapfen anderer Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen zu treten – an Zugkraft gewinnt und möglicherweise nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, wenn es den Koalitionspartnern tatsächlich gelingt, eine Koalitionsvereinbarung zu erzielen Nachfolger der derzeit regierenden Partei werden.
Um mehr darüber zu erfahren, was die Zukunft unserer Meinung nach bringt, laden Sie „Mehrwertsteuer-Trends: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen“ herunter. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Aktualisierung: 2. Januar 2024
Das Finanzgesetz für das Jahr 2024 wurde offiziell verabschiedet und am 30. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Fertigstellung des Gesetzes sind die neuen Umsetzungstermine wie folgt:
Erhalt von elektronischen Rechnungen: Ab dem 1. September 2026 müssen ALLE Steuerzahler, unabhängig von ihrer Größe, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten. Dieses Datum kann bis spätestens 1. Dezember 2026 verlängert werden, jedoch nur durch Dekret.
Ausstellung von E-Rechnungen:
Internationaler B2B-, B2C-Transaktions- und Zahlungsdatenverkehr:
Die E-Reporting-Pflicht für internationale B2B- (Verkäufe und Einkäufe) und B2C-Transaktionen und Zahlungsdaten folgt dem gleichen Zeitplan wie für die Ausstellung elektronischer Rechnungen (1. September 2026 oder 1. September 2027, je nach Unternehmensgröße).
Das Durchführungsdekret, mit dem dieser neue Zeitplan formell ratifiziert wird, wird für das erste Quartal 2024 erwartet.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.
Update: 19. Oktober 2023
Am 17. Oktober 2023 wurde der lang erwartete neue Zeitplan für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung
und des elektronischen Berichtswesens im Rahmen des Entwurfs des Finanzgesetzes für 2024 vorgestellt.
Nach dem Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Steuergesetzbuches und des Gesetzes Nr. 2022-1157 sind die neuen Termine wie folgt:
Umsetzungsphasen: Die Umsetzung des Mandats erfolgt nun in zwei Phasen, statt wie bisher in drei Phasen.
Ausstellung von E-Rechnungen:
Erhalt von E-Rechnungen: Ab dem 1. September 2026 müssen alle Steuerpflichtigen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten.
Pflichten zur elektronischen Berichterstattung: Die Durchsetzung der Pflichten zur elektronischen Berichterstattung erfolgt nach denselben geänderten Terminen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Termine, September 2026 und September 2027, einer Neuanpassung unterliegen können, mit der Möglichkeit einer Verschiebung auf den 1. Dezember als spätestes Datum in den jeweiligen Jahren.
Nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2024 wird voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres ein Dekret zur Ergänzung des Gesetzes erlassen, um die oben genannten Verpflichtungen vollständig durchzusetzen.
Unternehmen müssen die zusätzliche Zeit durch die aktive Teilnahme an der Pilotphase nutzen, in der alle relevanten Anwendungsfälle getestet werden sollten, damit Änderungen an Anwendungen, Prozessen und Systemen rechtzeitig berücksichtigt und feinjustiert werden können, um die Compliance sicherzustellen.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.
Aktualisierung: 15. September 2023
In einer kürzlichen Sitzung der Communauté des Relais hat die Steuerbehörde zusätzliche Details zur zuvor kommunizierten Verschiebung des B2B-E-Invoicing-Mandats in Frankreich veröffentlicht.
Diese Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass die Steuerbehörde auf das Feedback französischer Unternehmen gehört hat, die Schwierigkeiten hatten, den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten. Es ist ein weiterer Beweis dafür , wie viel Zeit und Mühe die meisten Unternehmen benötigen, um die Komplexität eines neuen Mandats zu vergleichen.
Während die formalen Termine noch festgelegt werden müssen, wurde der überarbeitete Hauptzeitplan im Rahmen eines Roll-outs in 3 Stufen vorgestellt:
2024: Die Behörden werden bis zum Frühjahr 2024 die erste Liste der offiziell registrierten Dienstleister (PDPs – Plateformes de Dématérialisation Partenaires) veröffentlichen. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Entwicklung des öffentlichen Portals (PPF – Portail Public de Facturation) abgeschlossen sein.
2025: In diesem Jahr wird ein groß angelegtes Pilotprojekt durchgeführt, an dem Unternehmen aller Größenordnungen beteiligt sind. Die Steuerbehörde sieht in diesem Pilotprojekt eine Gelegenheit für die Steuerzahler, ihre Prozesse und Systeme für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung so zu optimieren, dass sie dem gewachsen sind, was sich zu einem komplexen und ausgeklügelten CTC-Rahmenwerk entwickelt hat.
2026: Die Einführung der Pflicht für die gesamte Volkswirtschaft wird weitgehend im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Wie schnell, bleibt jedoch abzuwarten, wenn das Finanzgesetz Ende 2023 vom Parlament verabschiedet wird.
Unternehmen, die unter dem französischen Mandat ihren Hauptsitz in Frankreich und anderen Ländern haben, werden nun besser in der Lage sein, die neue Reform erfolgreich umzusetzen, vorausgesetzt, sie nutzen die von den französischen Behörden zur Verfügung gestellte zusätzliche Zeit. Insbesondere durch die proaktive Nutzung des Pilotprogramms, um Vertrauen und Wissen auf dem kritischen Weg zur Bereitschaft aufzubauen. Für die größten Steuerzahler, die mit diesen Verpflichtungen konfrontiert sind, wäre es klug, diese Änderungen nur als einen Aufschub von 6 Monaten zu betrachten, wobei der Beginn des Pilotprogramms de facto als Startdatum fungiert. Um die vollen Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse und Datenflüsse zu verstehen, müssen Unternehmen bis zu 36 Anwendungsfälle gründlich testen. Die vielen Softwareanbieter, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Purchase-to-Pay- und Order-to-Cash-Prozesse zu rationalisieren, werden sicherlich bestrebt sein, die Konformität ihrer Lösungen so früh wie möglich in einem völlig neuen Ökosystem zu testen.
Die Teilnahme am erweiterten Pilotprojekt mit professioneller Unterstützung von Sovos bietet eine risikofreie Umgebung, um die notwendige Feinabstimmung zu bewerten und dann durchzuführen.
Sovos ist einer der ersten 20 Kandidaten für die Akkreditierung von Dienstleistern (PDP) in Frankreich und wird als solcher bereit sein, unsere Kunden bei den zahlreichen Schritten zu unterstützen, die erforderlich sind, um das neue CTC-Rahmenwerk vollständig einzuhalten, und stützt sich dabei auf seine reiche Erfahrung bei der Einhaltung komplizierter E-Invoicing-Verpflichtungen für Kunden auf der ganzen Welt.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.
10. August 2023
Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat am 28. Juli offiziell die Umsetzung des elektronischen Rechnungsstellungsmandats des Landes verschoben. Die Verschiebung erfolgt, um den Steuerzahlern die notwendige Zeit zu geben, um dem Mandat nachzukommen.
In der letzten offiziellen Mitteilung heißt es, dass der überarbeitete Zeitplan für das Mandat im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 bereitgestellt wird. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz Ende 2023 verabschiedet wird.
Darüber hinaus hat die DGFiP am 31. Juli eine aktualisierte “Externe Lastenheftdatei für die elektronische Rechnungsstellung” (Version 2.3) veröffentlicht. Trotz der Verschiebung des ersten Go-Live zeigen diese Aktualisierungen das Engagement der Behörden für die Entwicklung des Mandats und wecken die Erwartung, dass die Vorbereitungen von Steuerzahlern, Verkäufern, PDP-Kandidaten und Berufsverbänden fortgesetzt werden müssen.
Das französische Mandat ist eine der komplexesten Initiativen zur Digitalisierung des Steuerwesens, die es bisher in der EMEA-Region gab. Es ist wichtig, dass die Unternehmen ihre Vorbereitungen fortsetzen. Die Einhaltung dieses Mandats erfordert die Vorbereitung von Anwendungen, Prozessen und Systemen auf komplexe Anforderungen. Nach Angaben der ICC benötigen Unternehmen mindestens 12-18 Monate, um sich auf die Umstellung auf E-Invoicing und E-Reporting vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen von den französischen Behörden aktualisiert oder geändert werden können und derzeit keine weiteren Details verfügbar sind. Wir werden alle zusätzlichen Informationen mitteilen, sobald sie verfügbar sind.
Sovos hat Erfahrung darin, seine Kunden bei der Navigation durch Digitalisierungsvorschriften auf der ganzen Welt zu unterstützen, einschließlich des französischen Mandats.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie das französische Mandat einhalten können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam.
Sovos ist einer der wenigen Bewerber, die sich als Partner Dematerialization Platform (PDP) registrieren lassen. Das Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung mit internationalen Geschäftsprozessen und Daten im Bereich der internationalen Steuerkonformität wird von einer SAP-Erweiterung profitieren, die zu den wenigen auf dem Markt verfügbaren gehört.
27 Juni 2023 – Sovos, ein internationaler Anbieter von Steuersoftware, gibt heute seinen Antrag auf die Registrierung als Dematerialisierungsplattform-Partner (PDP) bekannt.
Auslöser war die umfassende Reform der elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Reportings in Frankreich, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise zunächst für Großkonzerne eingeführt wird und bis 2026 läuft. Seit Anfang Mai dieses Jahres können sich verschiedene Softwarehersteller und ERP-Anbieter bei der französischen Regierung um die Zulassung als PDP bewerben.
Die PDPs spielen bei der Umsatzsteuerreform eine entscheidende Schlüsselrolle. Die Portale fungieren als vertrauenswürdige Drittpartei und Schnittstelle zwischen Unternehmen und der französischen Regierung und sind direkt an der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen beteiligt. Unternehmen sollen die Methoden und Formate für den Austausch ihrer elektronischen Rechnungen (eingehend/ausgehend) wählen können, sind jedoch verpflichtet, die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Behörden zu übermitteln.
Internationale Erfahrung bei elektronischer Rechnungsstellung
Das Unternehmen Sovos verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geschäftsprozessen und Daten sowie über eine moderne Cloud-Architektur mit globaler Reichweite, die derzeit mehr als 6 Milliarden konforme Transaktionen pro Jahr verarbeitet.
Zudem ist Sovos bereits seit langem als Beauftragter von Steuerbehörden auf der ganzen Welt tätig und hat bereits mehrere Zertifizierungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern sowie in der Türkei erhalten, wo die elektronische Rechnungsstellung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Darüber hinaus wird Sovos eine der wenigen Plattformen mit SAP-Erweiterung sein, die die Funktionen eines Dematerialisierungsoperators (DO) bietet.
“Wir konnten eine erhöhte Nachfrage nach Demos unserer Lösung feststellen und die ersten Produktvorführungen bei unseren Bestandskunden, die bereits andere Produkte von Sovos nutzen, waren äußerst positiv und haben uns wertvolles Feedback geliefert. Unsere Lösung integriert nicht nur die rechtlichen und technischen Anforderungen der französischen Regierung, sondern vereint auch alle Best Practices aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und der Compliance-Suite, die wir entwickelt haben, um die komplexen Vorgaben für Zehntausende von Unternehmen in anderen Ländern zu unterstützen”, kommentiert Cyril Broutin, Produktmanager bei Sovos.
Agil sein und regulatorische Veränderungen antizipieren
E-Invoicing-Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert und entwickeln sich daher ständig weiter. Das italienische E-Invoicing-Mandat wurde beispielsweise mehr als 40 Mal überarbeitet. In Frankreich selbst haben die Steuerbehörden bereits vier Versionen der Spezifikationen für die nächste Reform veröffentlicht, die wahrscheinlich noch weiter geändert oder ergänzt werden. Hinzu kommt die europäische Initiative “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) und die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich bringen wird. Sovos hat sich zum Ziel gesetzt, sich als PDP zu behaupten und Unternehmen langfristig zu unterstützen. Dabei wird Sovos die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich nach der Umsetzung der Reform sowohl auf französischer als auch auf europäischer Ebene ergeben werden. Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der globalen Initiative zur Digitalisierung der Besteuerung.
“Sovos ist davon überzeugt, dass Unternehmen flexibel bleiben müssen und sich nicht durch die sich ständig ändernden Compliance-Anforderungen in Frankreich und im Rest der Welt eingeschränken lassen wollen. Aus diesem Grund verfolgen wir eine bewusste Strategie, die die Anforderungen an die Steuer-Konformität mit den von den Unternehmen gewünschten Anforderungen an die Prozessautomatisierung verbindet. Unser Ziel ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir sie von den Reibungsverlusten befreien, die durch komplexe steuerliche Digitalisierungsanforderungen entstehen.”, erklärt Cyril Broutin.
Über Sovos
Sovos wurde entwickelt, um die Komplexität der digitalen Transformation des Steuerwesens zu bewältigen, indem es umfassende, vernetzte Angebote für die Steuerermittlung, die kontinuierliche Transaktionskontrolle, die Steuerberichterstattung und mehr bereitstellt. Zu Sovos’ Kunden gehören unter anderem die Hälfte der Fortune 500 sowie Unternehmen jeglicher Größe aus mehr als 70 Ländern. Die SaaS-Produkte des Unternehmens und die firmeneigene Sovos S1 Platform lassen sich mit einer Vielzahl von Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen integrieren. Sovos beschäftigt Mitarbeiter in ganz Amerika und Europa und ist im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie sovos.com/de und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.
Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen.
Diese Initiative begann in den frühen 2010er Jahren, als die Behörde Anforderungen für die Führung der Geschäftsbücher für Personen mit wirtschaftlichen Aktivitäten über das Modell 140 einführte und später bestimmten Steuerzahlern in der Region die Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) auferlegte.
Batuz stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem integralen digitalisierten Steuerkontrollsystem dar, das natürliche und juristische Personen abdeckt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig von ihrer Größe ausüben. Wie dieser Artikel skizziert, führt das System neue Modelle ein, die die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen erleichtern.
Batuz ist eine von der Regierung von Bizkaia eingeführte Steuerkontrollstrategie, die für alle Unternehmen und Selbstständigen gilt, die den Vorschriften von Bizkaia unterliegen – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsvolumen – und die folgenden Anforderungen umfasst:
Die Steuerbehörde stützte Batuz auf die drei oben aufgeführten Säulen. Jede davon bringt die folgenden Verpflichtungen mit sich, die zusammen die Einhaltung umfassen:
Die freiwillige Adoption ist seit dem 1. Januar 2022 möglich, mit steuerlichen Anreizen für diejenigen, die sich zur frühzeitigen Einhaltung verpflichten.
Ab dem 1. Januar 2024 wird Batuz in Bizkaia für alle Steuerzahler im Geltungsbereich obligatorisch – das heißt, es wird keine schrittweise Einführung geben, wie es normalerweise der Fall ist.
Für weitere Informationen zu den Steuernuancen in Bizkaia sprechen Sie mit unseren Experten.
Es ist ein gutes Jahr, um ein IT-Leader zu sein. Nach viel zu vielen Jahren, in denen der Ausdruck „mit weniger mehr erreichen“ das Mantra der meisten Unternehmen war, wenn es um Technologieausgaben ging, geht es endlich besser.
Laut dem Forschungsunternehmen Gartner werden sich die IT-Ausgaben 2022 auf geschätzte 4,5 Billionen $ belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 5,1% gegenüber 2021 und ist ein dringend benötigter Schub für Unternehmen, die Technologie-Updates benötigen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise in den Hintergrund geraten sind.
Die IT-Abteilungen sind auch bestrebt, den Fokus von der bloßen Aufrechterhaltung der Dinge auf langfristigere Projekte zu verlagern, die die Zukunft der Arbeit strategisch und erfolgreich unterstützen. Diese Behauptung wird durch Zahlen gestützt, die das Unternehmen für IT-Management-Lösungen Flexera in seinem State of Tech Spend Report veröffentlicht hat.
Auf die Frage, wofür die Budgets für dieses Jahr bereitgestellt wurden, erwarteten 54% der Befragten, dass mehr Investitionen und Ressourcen in Technologien investiert werden würden, die es den Mitarbeitern einfacher und reibungsloser machen, von zu Hause aus zu arbeiten. Weitere 42% der Befragten gaben an, dass sie bereit sind, auf die Cloud umzusteigen, um den Realitäten einer Welt nach der Pandemie gerecht zu werden. Die Teilnehmer dieser Umfrage waren alle Führungskräfte und hochrangige IT-Manager mit fundiertem Wissen über die gesamten IT-Budgets ihrer Organisationen. Sie haben abgewogen, was im kommenden Jahr zu erwarten ist.
Diese Ergebnisse zeigen, welche Bedeutung Unternehmen hybriden und flexiblen Arbeitsumgebungen beimessen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit von zu Hause aus, zumindest in gewissem Umfang, auch in Zukunft bestehen wird, veranlasst die IT-Abteilungen, ihre Strategien zu überdenken, um bereit zu sein, alle auftretenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Strategien, die von den IT-Abteilungen skizziert werden, sind solide und entsprechen der Welt, in der wir jetzt existieren. Es ist jedoch eine weitere Truppe nach der Pandemie am Werk, die das Potenzial hat, die besten Pläne zum Scheitern zu bringen und eine große Menge an Budget und Ressourcen zu verschlingen. Von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung.
Wenn Sie als IT-Leiter in einem multinationalen Unternehmen arbeiten, fallen Sie wahrscheinlich in eine der beiden folgenden Kategorien. Erstens wurden Sie mit den neuen Realitäten der Aufsicht und Durchsetzung in Echtzeit durch die Aufsichtsbehörden vertraut gemacht. Oder zweitens, Sie werden mit Ihrem eigenen internen Mandat in den Kampf gezogen, lösen Sie dieses Problem endgültig.
Warum bin ich in dieser Erklärung so eindeutig? Weil ich mit einigen der größten Marken der Welt zusammenarbeite und die Auswirkungen dieser Mandate auf ihre IT-Organisation aus erster Hand miterleben kann.
Wenn es um IT-Projekte geht, sind die meisten nicht reaktionär, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen und methodischen Planung über einen langen Zeitraum. Allerdings ändert die Regierung die Regeln hier. Projekte und Upgrades stehen nicht mehr auf Ihrem Zeitplan. Wenn sie neue Gesetze und Vorschriften umsetzen, gehen Sie entweder schnell vor, um das Problem zu lösen und es zu korrigieren, oder Sie tragen die Konsequenzen, die von hohen Bußgeldern bis hin zum Verlust Ihrer Betriebserlaubnis reichen können.
Da die von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze auf der ganzen Welt schnell an Bedeutung gewinnen, stellen sie eine glaubwürdige Bedrohung für Ihre IT-Budgets dar. IT-Abteilungen müssen auf die neuen Realitäten vorbereitet sein, die die von der Regierung vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung begleiten. Da sich die Behörden jetzt im Datenstapel Ihres Unternehmens befinden, die Transaktionen in Echtzeit prüfen, während sie Ihr Netzwerk durchlaufen, benötigen Sie eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Informationen in dem erforderlichen Format in Echtzeit bereitzustellen.
Fazit: Compliance ist kein Steuerproblem mehr. IT-Führungskräfte und andere Führungskräfte müssen zusammenarbeiten, um die Geschäftsfunktionen auf ganzer Linie aufeinander abzustimmen. Die IT muss sicherstellen, dass die Ressourcen und Tools vorhanden sind, um die von der Regierung vorgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängig von der Branche oder dem Standort des Unternehmens.
Ein Versäumnis, das Problem frühzeitig anzugehen, wird in der Zukunft nur zu komplexeren und kostspieligeren Problemen führen, die wichtige Budgets und Ressourcen, die für andere vorrangige Projekte vorgesehen sind, in Anspruch nehmen werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie mit der Entwicklung Ihrer Strategie beginnen sollen, wenden Sie sich an unsere Experten.
Brasilien ist bekannt für sein hochkomplexes elektronisches Rechnungsstellungssystem (Continuous Transaction Controls, CTC). Das Land hält nicht nur mit den täglichen Gesetzesänderungen in seinen 26 Bundesstaaten und im Bundesdistrikt Schritt, sondern hat auch über 5.000 Gemeinden mit unterschiedlichen Standards für die elektronische Rechnungsstellung.
Die auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhobene Steuer (ISSQN — Imposto Sobre Serviços de Qualquer Natureza) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Jede Gemeinde hat die Autorität über das Format und den technischen Standard der elektronischen Rechnung für Dienstleistungen (NFS-e — nota fiscal de serviço eletrônica). Das stellt eine erhebliche Compliance-Herausforderung dar, da die elektronische Rechnungsstellung für fast alle Steuerzahler im Land obligatorisch ist.
Es wurden jedoch wichtige Schritte unternommen, um dieses Szenario zu ändern. Eine Vereinbarung (Convênio NFS-e), die kürzlich von der brasilianischen Federal Revenue Agency (RFB), dem National Confederation of Municipalities (CNM) und anderen relevanten Stellen unterzeichnet wurde, hat das Nationale System der NFS-e mit einem landesweit einheitlichen Standard für elektronische Rechnungen für Dienstleistungen eingeführt.
Das SNNFS-e führt ein einheitliches Standardlayout für die Ausstellung der NFS-e ein, sowie ein nationales Repository für alle im System generierten elektronischen Dokumente. Die Teilnahme an dem System ist für die Gemeinden freiwillig. Seitdem der zur Regelung dieses Themas vorgeschlagene Gesetzentwurf (PLP 521/2018) seit 2019 im Kongress unveränderlich ist, wurde die Vereinbarung so konzipiert, dass sie es den Gemeinden ermöglicht, freiwillig den nationalen Standard zu übernehmen, der dann für Steuerzahler verbindlich wird.
Das System ermöglicht die Ausgabe der NFS-e in einem nationalen Standard, über das Webportal, die mobile App oder die API (Anwendungsprogrammierschnittstelle). Es schafft auch das National Data Environment (ADN), das einheitliche NFS-e-Repository.
Die SNNFS-e bietet mehrere Servicemodule an und die Gemeinden können wählen, welche sie übernehmen möchten. Das ADN ist das einzige obligatorische Modul, da es sicherstellt, dass die Integrität und Verfügbarkeit der in den ausgestellten Dokumenten enthaltenen Informationen im einheitlichen Standard erfolgt. Darüber hinaus ermöglicht das ADN den anhaftenden Gemeinden, ausgegebene NFS-e unter sich und den Steuerzahlern zu verteilen.
Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, muss die Gemeinde das System innerhalb einer bestimmten Frist aktivieren, die noch nicht festgelegt wurde. Die Aktivierung beinhaltet die Konfiguration von Systemparametern und die Änderung der kommunalen Gesetzgebung, um die nationalen Systemanforderungen widerzus Erst nach vollständiger Aktivierung können Steuerzahler Rechnungen ausstellen, die auf dem einheitlichen Standard basieren.
Die technische Dokumentation des NFS-e wurde ebenfalls veröffentlicht, aber das sind nicht die endgültigen Spezifikationen, die noch vom National Standard Electronic Service Invoice Management Committee (CGNFS) genehmigt werden müssen.
Der nationale Standard NFS-e bietet eine erhebliche Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellungspflichten der Steuerzahler. Mit einem Standardlayout kann die Einhaltung mehrerer Formate drastisch reduziert werden. Das Dokumentformat für die Ausstellung des Standard-NFS-e ist XML und es muss digital signiert sein.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eines der verfügbaren Module es Steuerzahlern ermöglicht, die in mehreren Gemeinden geschuldete ISSQN gleichzeitig mit einem einzigen vom System ausgestellten Dokument (Guia Única de Recolhimento) zu bezahlen.
Obwohl sich die Gemeinden dafür entscheiden können, ihr aktuelles NFS-e-Ausgabesystem beizubehalten, müssen sie dennoch die Kommunikationsfristen, das Layout und die Sicherheitsstandards der nationalen NFS-e einhalten. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle ausgestellten Dokumente an das nationale Datenumfeld übertragen werden. Das stellt sicher, dass Steuerzahler die NFS-e nur in einem Standardlayout ausstellen müssen.
Die erste Produktionsphase begann am 23. Juli 2022 mit fünf Pilotgemeinden. Die Übertragung wird über verschiedene Methoden erfolgen, mit schrittweiser Implementierung. Gemäß dem ursprünglichen Implementierungsplan des Nationalen Gemeindeverbandes wird die API-Übertragung ab Mitte Oktober 2022 oder später erfolgen, abhängig von der Stabilität der anderen Übertragungsmethoden. Eine Weiterentwicklung dieses Zeitplans ist in den kommenden Monaten zu erwarten.
São Paulo, Salvador und Florianópolis gehören zu den vielen Gemeinden, die den Vertrag bereits unterzeichnet haben. Der Erfolg dieses nationalen NFS-e-Standards hängt von der umfassenden Akzeptanz durch die Kommunen ab, daher müssen sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, sich daran zu halten, da dies im ganzen Land geschieht.
Müssen Sie sicherstellen, dass die neuesten Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung eingehalten werden? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerexperten auf.
Update: 8 March 2023 by Kelly Muniz
Spain launches public consultation for B2B mandatory e-invoicing
The Ministry of Economic Affairs and Digital Transformation (Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital) has launched a public consultation on the upcoming B2B e-invoicing mandate.
The mandate will enable citizens to participate in elaborating norms before its development. This public consultation is carried out through the web portal of the competent department and all interested parties have until 22 March 2023 to send feedback.
Based on the feedback received, the government will develop and approve the regulatory framework that is needed according to the law adopting mandatory B2B e-invoicing which was published on 29 September 2022.
The public consultation consists of 32 specific questions on seven different areas that the regulatory framework will address. These areas are:
You can find the official text of the public consultation here.
Looking for more information on e-invoicing in Spain? Speak to a member of our expert team.
Update: 16 September 2022 by Victor Duarte
Der Kongress von Spanien hat das Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen verabschiedet und es wird erwartet, dass es in den darauffolgenden Tagen im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wird.
Dieses Gesetz ändert auch das Gesetz 56/2007 über Maßnahmen zur Informationsförderung, um die obligatorische elektronische Rechnungsausstellungspflicht für alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen zu übernehmen.
Gemäß diesem Gesetz müssen alle Unternehmer und Berufstätigen in ihren Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmern und Fachleuten elektronische Rechnungen ausstellen, senden und empfangen. Zusätzlich müssen der Empfänger und der Absender elektronischer Rechnungen Informationen über den Status der Rechnungen bereitstellen.
Die wichtigsten Regeln des Gesetzes im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung legen fest, dass:
Das Verfahren für die Akkreditierung der Zusammenschaltung und Interoperabilität der Plattformen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorschriften festgelegt.
Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen für Endverbraucher erbringen, in ihren Beziehungen mit Personen, die sich bereit erklären, sie zu erhalten, elektronische Rechnungen ausstellen und versenden müssen, oder die sie ausdrücklich angefordert haben. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die Telekommunikations-, Finanzdienstleistungen-, Wasser-, Gas- und Stromdienstleistungen sowie andere Sektoren und Tätigkeiten erbringen, die in Artikel 2.2 des Gesetzes 56/2007 vorgeschrieben sind.
Diese Unternehmen müssen Zugang zu den erforderlichen Programmen bieten, damit Benutzer die elektronische Rechnung kostenlos lesen, kopieren, herunterladen und ausdrucken können, ohne andere Quellen aufsuchen zu müssen, um die erforderlichen Anträge zu erhalten. Sie müssen außerdem einfache und kostenlose Verfahren ermöglichen, sodass Benutzer die erteilte Zustimmung zum Erhalt elektronischer Rechnungen jederzeit widerrufen können.
Unternehmen innerhalb des Geltungsbereichs, die es unterlassen, Benutzern die Möglichkeit zu bieten, elektronische Rechnungen zu erhalten, werden mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft.
Die Regierung wird Bestimmungen dieses Gesetzes in Übereinstimmung mit den Vorschriften und im Rahmen ihrer Befugnisse entwickeln. Deshalb werden die Ministerien für Wirtschaft und digitale Transformation sowie Finanzen und öffentliche Verwaltung die Informationen und technischen Anforderungen festlegen, die in der elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, um die Zahlungstermine zu überprüfen und die Zahlungsfristen zu ermitteln.
Es ist auch notwendig, die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Anbietern elektronischer Rechnungstechnologielösungen sowie die Sicherheits-, Kontroll- und Normungsanforderungen der Geräte und Computersysteme festzulegen, die die Dokumente generieren.
Die Regierung hat ab der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt 6 Monate Zeit, um den regulatorischen Rahmen zu genehmigen.
Die Bestimmungen über die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung gelten entsprechend ihrem Jahresumsatz:
Das bedeutet, dass die B2B-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große Steuerpflichtige bis zum ersten Quartal 2024 in Kraft treten könnte.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Inkrafttreten der B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an die gemeinschaftliche Ausnahme von den Artikeln 218 und 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie geknüpft ist. Es ist weniger schwierig, diese Ausnahme zu erhalten, da sie anderen Mitgliedstaaten wie Italien, Frankreich und Polen gewährt wurde, damit sie in ihren Ländern die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen können.
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Viele Länder haben vor Kurzem ihre Reise zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) mit der Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellungs- oder E-Reporting-Systeme begonnen. Wir sehen mehr von diesem Trend in der Europäischen Union, da in den jüngsten Berichten über die Mehrwertsteuer im Rahmen der Digital Age Initiative erörtert wird, dass die beste politische Wahl darin bestünde, ein EU-weites CTC-elektronisches Rechnungsstellungssystem einzuführen, das sowohl innereuropäische als auch inländische Transaktionen abdeckt.
Die Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug beschränken sich jedoch nicht nur auf obligatorische elektronische Rechnungsstellung oder elektronische Berichtssysteme. Viele Regierungen ziehen es vor, darüber hinauszuschauen und ein anderes Instrument einzuführen, das ihnen einen besseren Einblick in ihre Wirtschaft gibt: elektronische Transportdokumente. Bei der Einführung von E-Transportsystemen stellen wir fest, dass sich ein Land von anderen EU-Mitgliedstaaten durch die frühe Einführung eines E-Transportsystems unterscheidet — Ungarn.
Das elektronische Kontrollsystem für den öffentlichen Straßenverkehr oder Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer (EKAER) gibt es in Ungarn seit 2015. Das von der ungarischen Steuerbehörde betriebene EKAER soll die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen überwachen, die sich aus dem Warentransport auf öffentlichen Straßen im Inland ergeben.
Das System wurde ursprünglich eingeführt, um den gesamten Warenverkehr auf dem Staatsgebiet zu überwachen. Nach mehreren Schreiben der EU-Kommission, in denen Ungarn aufgefordert wurde, sein System mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen, wurde der Anwendungsbereich des Systems im Januar 2021 auf die sogenannten riskanten Produkte eingegrenzt. Die riskanten Produkte sind in 51/2014 definiert. (XII) 31.) NGM-Dekret, das aus Lebensmitteln oder anderen riskanten Produkten besteht (wie Blumen, alle Arten von natürlichen Sanden, verschiedene Arten von Mineralien usw.).
Laut 13/2020. (XII) 23.) Dekret über den Betrieb des elektronischen Straßenverkehrskontrollsystems müssen ungarische Steuerzahler spezifische Daten bezüglich des Transports riskanter Produkte mithilfe des EKAER-Systems melden, bevor der Warentransport beginnt. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es notwendig ist, im EKAER-System registriert zu sein und eine Risikogarantie für bestimmte Transportarten zu geben, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
Steuerzahler sind verpflichtet, den Transport riskanter Güter im XML-Format an das EKAER-System zu melden. Diese Informationen beinhalten Daten über den Absender, den Empfänger und die Ware. Darüber hinaus müssen Unternehmen zusätzliche spezifizierte Daten an die Steuerbehörde melden, die auf der Art der Beförderung basieren (inländische, innergemeinschaftliche Akquisitionen und innergemeinschaftliche Lieferungen).
Nach dem Bericht des Steuerzahlers generiert das EKAER-System eine EKAER-Nummer, eine Identifikationsnummer, die einer Produkteinheit zugewiesen wird. Diese Nummer ist 15 Tage gültig. Daher muss die Lieferung von Waren innerhalb dieser Frist erfolgen. Unternehmen müssen dem Spediteur die EKAER-Nummer mitteilen und sie sollte den transportierten Gütern beiliegen.
Obwohl für das EKAER-System keine zukünftigen Änderungen vorgesehen sind, führen verschiedene Länder weltweit weiterhin E-Transport-Anforderungen ein, die dem EKAER-System ähneln. Steuerzahler müssen sicherstellen, dass ihre Transportprozesse flexibel sind und mit den Änderungen vereinbar sind, die die Steuerbehörden einführen, um die Vorschriften einzuhalten.
Für das Vereinigte Königreich und andere Nicht-EU-Unternehmen ist es wichtig, den Importeur der Waren in die EU zu bestimmen, da dies Auswirkungen auf die mehrwertsteuerliche Behandlung haben wird.
Für Waren unter 150€ gibt es vereinfachte Optionen wie den Import One Stop Shop (IOSS) oder spezielle Vereinbarungen über den Postbetreiber. Bei der Lieferung von Waren über 150€ müssen Unternehmen jedoch überlegen, wie sie die Waren importieren wollen.
Eine Option besteht darin, dass Unternehmen auf der Basis von Delivered Duty Paid (DDP) liefern und als Importeur der Waren in die EU agieren. Das verbessert das Kundenerlebnis bei B2C-Transaktionen, führt aber zu einer Verpflichtung, im Importland registriert zu sein und die lokale Mehrwertsteuer zu erheben, zusammen mit zusätzlichen Compliance-Anforderungen. Wenn Waren aus diesem Land in andere EU-Länder bewegt werden, dann könnte je nach Lieferkette der One Stop Shop (OSS) genutzt werden, um weitere Umsatzsteuer-Registrierungspflichten zu umgehen.
Aufgrund der gestiegenen Befolgungskosten haben sich viele Unternehmen dafür entschieden, nicht Importeur zu sein und diese Verpflichtung an den Endkunden weiterzugeben. Falls ein Unternehmen diese Route wählt, sind immer noch Optionen verfügbar.
Das Unternehmen könnte dem Kunden einfach die volle Verpflichtung auferlegen. , Der Kunde erhält vor der Lieferung eine Zahlungsaufforderung für die Mehrwertsteuer und alle Abgaben vom Transporteur. , Es könnte auch eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die an den Kunden weitergegeben wird. Einmal bezahlt, wird die Ware geliefert. Dieser Ansatz bietet nicht das beste Kundenerlebnis.
Aus diesem Grund haben sich viele Unternehmen für eine „Landkostenmethode“ entschieden, die von vielen Kurieren angeboten wird. Der Kunde ist immer noch der Importeur auf den Einfuhrdokumenten, aber das Unternehmen zieht zum Zeitpunkt des Verkaufs die Mehrwertsteuer und die Abgaben vom Kunden ein und begleicht die Rechnung des Spediteurs in seinem Namen. Theoretisch wird dadurch vermieden, dass sich das Unternehmen in der EU registrieren muss, und bietet dem Kunden trotzdem ein nahtloses Erlebnis. Das wirft jedoch die Frage auf: Ist der Kunde tatsächlich der Importeur?
Einige Steuerbehörden beginnen, Regelungen für Waren mit einem Wert von über 150€, bei denen Waren direkt in den Liefermitgliedstaat eingeführt werden, anders zu betrachten. Eine Gesetzesänderung am 1. Juli 2021 beinhaltete das Konzept „wo der Lieferant indirekt in den Transport oder Versand der Waren eingreift“. Das ist Gegenmaßnahmen, die es dem Verkäufer ermöglichten, zu argumentieren, dass es sich nicht um Fernverkäufe handelt, sondern um einen lokalen Verkauf, sodass nur die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren versandt wurden, bilanziert werden musste.
Nach der Gesetzesänderung argumentieren einige Steuerbehörden, dass dieses Konzept bedeutet, dass, wenn ein Verkäufer an eine Privatperson in seinem Land verkauft und der Verkäufer dafür sorgt, dass die Waren aus einem Nicht-EU-Land geliefert und die Zollabfertigung in seinem EU-Mitgliedstaat erfolgt, der Ort der Lieferung der Mitgliedstaat als Lieferant ist hat indirekt in den Transport eingegriffen.
Infolgedessen muss der Lieferant die Umsatzsteuer im Mitgliedstaat registrieren und abrechnen, auch wenn der Kunde der Importeur der Waren ist. Dieses Argument könnte zu Doppelbesteuerung führen und zusätzliche Compliance-Verpflichtungen zusammen mit Prüfungen der Steuerbehörden nach sich ziehen — all das bringt zusätzliche Kosten und Zeit für Unternehmen mit sich.
Es ist wichtig, dass Unternehmen, die eine Methode anwenden, bei der der Kunde der Importeur ist, die richtigen Vorkehrungen treffen. Dazu gehört, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website die Tatsache widerspiegeln, dass der Kunde der Importeur ist, und dass das Unternehmen befugt ist, in seinem Namen einen Zollanmelder zu benennen. Es ist auch wichtig, dass die Zolldokumente korrekt ausgefüllt sind. Es ist auch wichtig, Begriffe wie DDP auf der Website zu vermeiden, da dies bedeutet, dass das Unternehmen der Importeur ist.
Wenn Sie Hilfe bei Fragen zu EU-Importen benötigen oder falls Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der Umsatzsteuer benötigt, setzen Sie sich mit einem unserer Steuerexperten in Verbindung.
Die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) investiert weiter in den Ausbau ihres CTC-Systems (Continuous Transaction Controls). In der letzten Aktualisierung wird eine Erweiterung des Umfangs der Dokumente vorgeschlagen, die unter das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung fallen.
In diesem Artikel werden wir auf den neu veröffentlichten Resolutionsentwurf 000000 vom 19.08.2022 eingehen. Dies bringt wichtige Änderungen für Steuerzahler voran, die unter die obligatorischen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung fallen.
Diese Änderungsentwürfe beinhalten eine neue Verpflichtung, gleichwertige Dokumente (Documentos Equivalentes) in elektronischer Form auszustellen, einen Zeitplan für deren Umsetzung, aktualisierte technische Unterlagen und andere wichtige Entwicklungen, die alle von den Steuerzahlern verlangen, sich darauf vorzubereiten.
Neben vielen vorgeschlagenen Änderungen besteht der Hauptzweck des Entschließungsentwurfs darin, die elektronische Ausgabe des entsprechenden Dokuments zu regeln.
Diese Dokumente entsprechen der Verkaufsrechnung nach kolumbianischem Recht, decken aber bestimmte Arten von Transaktionen ab und sind im Entschließungsentwurf wie folgt geregelt:
Das bedeutet, dass alle Steuerzahler, die dem kolumbianischen E-Invoicing-Mandat unterliegen und eines dieser gleichwertigen Dokumente ausstellen, dies in elektronischer Form gemäß dem technischen Anhang des elektronischen Äquivalenzdokuments Version 1.0 (Anexo técnico del Documento Equivalente Electrónico) tun müssen. ), durch den Entwurf eingeführt.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine erste Regelung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems (documentos electrónicos del sistema de facturación) vor. Das sind Dokumente, die die Kontrolle durch die Steuer- und Zollbehörde unterstützen, zur Unterstützung von Steuer- oder Zollanmeldungen und/oder zur Unterstützung der Verfahren, die vor DIAN durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 616-1 Unterabschnitt 1 des Steuerstatuts.
Schließlich wurden die technischen Spezifikationen der elektronischen Hauptrechnung des Systems, der elektronischen Verkaufsrechnung, auf Version 1.9 aktualisiert (Anexo técnico de la Factura Electrónica de Venta Version 1.9).
Die Verpflichtung, ein gleichwertiges Dokument in elektronischer Form auszustellen, wird schrittweise eingeführt, je nach Art des entsprechenden Dokuments. Es beginnt am 1. März 2023 und wird am 1. Juli 2023 alle gleichwertigen Dokumente abdecken.
Eine frühzeitige freiwillige Implementierung wird ebenfalls möglich sein, sobald die Funktionalität im System von DIAN verfügbar ist. Bis die Fristen für die elektronische Umsetzung des entsprechenden Dokuments erfüllt sind, müssen diese weiterhin in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 000042 von 2020 ausgestellt werden.
Der Entwurf legt auch einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems in den Steuerjahren 2023 und 2024 fest. Diese Dokumente werden in den sechs Monaten nach der Gültigkeit des offiziellen Beschlusses sowie der Annahme seines technischen Anhangs, dem der Entschließungsentwurf nicht vorgelegt wurde, weiter geregelt.
Schließlich legt der Vorschlag die Frist für die Umsetzung des technischen Anhangs der elektronischen Verkaufsrechnung Version 1.9 durch die Steuerzahler fest. Das wird mindestens drei Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung sein.
Sobald der Resolutionsentwurf offiziell veröffentlicht wurde, wird die DIAN-Resolution Nr. 000042 von 2020 in allen Bestimmungen, die gegen ihn verstoßen, außer jenen, die sich auf gleichwertige Dokumente beziehen, die in Kraft bleiben, bis die DIAN ihre elektronische Umsetzung festlegt.
Steuerzahler können auch in den Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Entschließungsentwurfs mit neuen Gesetzen rechnen, die die verbleibenden elektronischen Dokumente des Rechnungsstellungssystems regeln.
Bis dahin sollten sich Unternehmen auf die bevorstehenden bedeutenden Veränderungen vorbereiten und ihre Geschäftsprozesse an das neue kolumbianische Mandat anpassen.
Benötigen Sie Hilfe bei den sich ändernden Anforderungen für elektronische Rechnungen in Kolumbien? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerexperten auf, um zu erfahren, wie Sovos Ihrem Unternehmen helfen kann, Ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Umsatzsteuer nachzukommen.