In dieser Sitzung werden wir die Anforderungen in vier europäischen Ländern erläutern, insbesondere in Deutschland, wo der Bundestagsbeschluss zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen ab 2025 in Kraft tritt, sowie die Entwicklungen in Frankreich, Belgien, und Polen.
Elektronische Rechnungsstellung in Schweden
Als Vorreiter bei der Digitalisierung von Steuern gehört Schweden zu den ersten Anwendern des elektronischen Informationsaustauschs – dort trat man diese Reise bereits im Jahr 2003 an.
Seitdem hat das Land seine Prozesse digital transformiert und seine Regeln und Standards für die elektronische Rechnungsstellung mit der europäischen Norm (EN 16931) in Einklang gebracht.
Diese Seite bietet Ihnen einen idealen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, relevante Vorschriften und Anforderungen sowie andere wesentliche Informationen.
Wie in vielen europäischen Ländern ist in Schweden die Nutzung von elektronischen Rechnungen für B2B-Transaktionen nicht verpflichtend, dennoch werden die Unternehmen im Land ermutigt, das Peppol-Interoperabilitätsnetzwerk sowie das EN19631-konforme Peppol BIS 3.0-Format zu nutzen.
Unternehmen, die sich für elektronische Rechnungen mit ihren Geschäftspartnern entscheiden, sollten die folgenden Compliance-Aspekte beachten:
Für den Austausch elektronischer Rechnungen ist die Zustimmung des Käufers erforderlich.
Gewährleistung von Integrität und Authentizität – alle gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen werden akzeptiert. Elektronische Signaturen und Siegel sind die am weitesten anerkannten rechtlichen Mittel, um die Integrität und Authentizität von Geschäftstransaktionen sicherzustellen.
Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass ihre Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während des Aufbewahrungszeitraums gewährleistet ist. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Buchhaltungszeitraum endete.
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Schweden
Die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen ist in Schweden seit 2019 verpflichtend, wodurch Lieferanten und ihre öffentlichen Auftragnehmer zum Austausch elektronischer Rechnungen verpflichtet werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die die elektronische Rechnungsstellung eingeführt haben, hat Schweden keine zentrale Plattform für die elektronische Übermittlung von Rechnungen.
Schweden betrachtet Peppol als seine bevorzugte Lösung für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor. Peppol BIS Billing 3 ist das nationale Standardformat für elektronische Rechnungen, was bedeutet, dass es vollständig dem europäischen Standard entspricht. Es verlangt, dass öffentliche Stellen in Peppol registriert sind, damit sie elektronische Rechnungen von Lieferanten erhalten können.
Auch andere Formate – wie ESAP 6 und Svefaktura – finden Anwendung, aber die schwedische Peppol-Behörde, die Agency for Digital Government (Digg), fördert aktiv die Verwendung von Peppol BIS Billing 3.0 und lässt die alten Formate auslaufen.
Die Verwendung von Peppol in Schweden
Schweden ist eines der vielen europäischen Länder, die den Rahmen und die Standards von Peppol einhalten. Die Peppol-Behörde des Landes, die Agency for Digital Government (Digg), legt ihren Fokus darauf, das Rahmenwerk zu nutzen, um die Einführung von elektronischen Rechnungen, elektronischer Beschaffung sowie einer standardisierten Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen.
Einige der in Schweden verwendeten Peppol-Spezifikationen sind:
Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Schweden
Hier sehen Sie die wichtigsten Daten auf Schwedens Weg zur elektronischen Rechnungsstellung.
11. November 2003 – Erstes Gesetz zum elektronischen Informationsaustausch zwischen Regierungsbehörden
1. April 2019: Das Gesetz für B2G-Transaktionen tritt in Kraft und verpflichtet Lieferanten öffentlicher Einrichtungen, elektronische Rechnungen zu versenden.
1. Dezember 2019: Alle öffentlichen Einrichtungen müssen in Peppol registriert sein.Februar 2023: Schwedische Regierungsbehörden reichen einen formellen Antrag bei der Regierung ein, um die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen zu untersuchen.
Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Schweden mit Sovos
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Schweden bereits seit 2008 üblich, gewinnt jedoch weltweit weiterhin an Beliebtheit und Verbreitung. Je mehr Mandate in Kraft treten, desto komplizierter wird die Einhaltung für internationale Unternehmen.
Der weltweite Aufstieg der elektronischen Rechnungsstellung geht mit ihrer fragmentierten Natur einher – jedes Land hat seine eigenen Regeln und Vorlieben. Die Wahl eines einzigen Anbieters für die Einhaltung von Vorschriften überall dort, wo Sie geschäftlich tätig sind, ist daher von entscheidender Bedeutung.
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Öffentliche Einrichtungen und ihre Lieferanten sind verpflichtet, elektronische Rechnungen (B2G) auszutauschen. Für andere Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung freiwillig.
Es sind zwar mehrere elektronische Rechnungsformate im Einsatz, die schwedische Digital Government Agency empfiehlt jedoch die Verwendung von Peppol BIS Billing 3.0.
Elektronische Rechnungsstellung in den Niederlanden
Der Weg der Niederlande zur elektronischen Rechnungsstellung begann 2019, als alle öffentlichen Behörden verpflichtet wurden, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu empfangen. Schätzungen zufolge werden jährlich rund 1,6 Millionen Rechnungen mit der Regierung ausgetauscht.
Auch wenn die elektronische Rechnungsstellung in Geschäftsbeziehungen noch immer nicht verpflichtend ist, gibt es einige Überlegungen, die bei der freiwilligen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen zu beachten sind.
Diese Seite bietet einen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in den Niederlanden, von ihrem Beginn bis zum heutigen Tag. Setzen Sie ein Lesezeichen auf die Seite, um über zukünftige Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Wichtige Überlegungen zur B2B-E-Rechnungsstellung in den Niederlanden
Viele Unternehmen in den Niederlanden entscheiden sich freiwillig für die elektronische Rechnungsstellung in ihren Geschäftsbeziehungen und erschließen damit die Vorteile der Digitalisierung.
Zu den wichtigsten Überlegungen, die Unternehmen bei der Einführung von elektronischer Rechnungsstellung im Land beachten müssen, gehören:
Die Einholung der Zustimmung des Käufers zum Versand einer elektronischen Rechnung.
Gewährleistung der Integrität und Authentizität – alle Mittel sind erlaubt, von internen Prozesskontrollen bis hin zur digitalen Signierung der elektronischen Rechnungen.
Die Aufbewahrungsfrist für elektronische Rechnungen beträgt sieben Jahre. Die elektronischen Rechnungen müssen so archiviert werden, dass ihre Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit während des Aufbewahrungszeitraums gewährleistet ist.
Merkmale der elektronischen B2G-Rechnungsstellung in den Niederlanden
Seit 2020 sind Lieferanten der zentralen niederländischen Behörden verpflichtet, ihren öffentlichen Auftraggebern elektronische Rechnungen zu übermitteln. Die Niederlande haben das Peppol-Interoperabilitätsnetzwerk implementiert, um den Austausch von elektronischen Rechnungen mit Regierungsbehörden zu erleichtern.
Die verpflichtende Kennung, die zur Weiterleitung von E-Rechnungen an zentrale Regierungsorganisationen verwendet wird, ist die OIN-Nummer (Organisatie-identificatienummer).
Es gibt drei Methoden, elektronische Rechnungen einzureichen:
Über eine Buchhaltungssoftware, die mit Peppol verbunden ist.
Über Peppol-Zugangspunkte von E-Invoicing-Dienstleistern.
Über das Lieferantenportal der Regierung.
In den Niederlanden gebräuchliche Datenformate
In den Niederlanden können elektronische Rechnungen in verschiedenen Formaten gesendet und empfangen werden, darunter:
SI-UBL 2.0 – die UBL-Implementierung von NLCIUS, welche die lokalen niederländischen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung für Behörden und Unternehmen erfüllt. Sie basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist das bevorzugte Format in den Niederlanden.
Peppol BIS 3.0 – das Interoperabilitätsformat im Peppol-Netzwerk, das auf der Europäischen Norm EN 16931 basiert.
Andere im Land verwendete Branchenformate: UBL-OHLN, 4,5. SETU (HR – XML) usw.
Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in den Niederlanden
Hier sehen Sie die wichtigsten Daten auf dem Weg der Niederlande zur elektronischen Rechnungsstellung.
1. Juli 2016: Die niederländische Regierung transponiert die Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht
18. April 2019: Die Frist für staatliche Lieferanten zur Implementierung der elektronischen B2G-Rechnungsstellung
1. Oktober 2020: Die niederländische Peppol-Behörde (NPa oder Nederlandse Peppolautoriteit) wird eine staatliche Einrichtung und beaufsichtigt das Peppol-Netzwerk im Land
1. Juli 2030 – Niederländische Unternehmen müssen die Anforderungen der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erfüllen – samt der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Berichterstattung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen
Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in den Niederlanden nicht einhalte?
Steuerzahler sollten in den Niederlanden mit Geldstrafen rechnen, wenn sie die Rechnungsstellungsvorschriften nicht erfüllen.
Die Übermittlung elektronischer Rechnungen für B2B-Transaktionen ist zwar nicht generell vorgeschrieben, für Privatunternehmen, die die niederländische Zentralregierung beliefern, ist jedoch sie verpflichtend. Die Nichteinhaltung der Vorschriften könnte zu einer Geldstrafe führen.
Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in den Niederlanden mit Sovos
Die elektronische Rechnungsstellung ist weltweit auf dem Vormarsch, insbesondere in Europa, wo die ViDA-Initiative der EU kurz bevorsteht.
Obwohl die elektronische Rechnungsstellung ein weltweiter Trend ist, ist sie fragmentiert und erfordert einen nuancierten Ansatz, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Es ist daher wichtig, einen einzigen Anbieter für die Einhaltung von Vorschriften zu wählen, um Ihre Verpflichtungen zu vereinfachen.
Sovos ist Ihr idealer Partner für Steuer-Compliance. Überlassen Sie Ihre elektronische Rechnungsstellung uns, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Unternehmenswachstum zu fördern.
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Die Niederlande schreiben vor, dass Rechnungen an die niederländische Zentralregierung elektronisch übermittelt werden müssen. Bei Transaktionen zwischen privaten Unternehmen wird dies derzeit nicht durchgesetzt.
Bei der elektronischen B2B-Rechnungsstellung ist die Zustimmung des Käufers erforderlich. Sie kann stillschweigend erfolgen, was bedeutet, dass der Käufer die elektronische Rechnung bearbeiten oder bezahlen kann.
Das Peppol-Netzwerk wird als Rahmenwerk im Prozess der elektronischen B2G-Rechnungsstellung verwendet. Ende 2023 trat das Land einem von der Europäischen Kommission organisierten Pilotprogramm zum Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Unternehmen in den Niederlanden und Singapur bei.
Die Schweiz befindet sich auf ihrem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung und hat deren Nutzung für Transaktionen zwischen Lieferanten und Bundesbehörden seit 2016 vorgeschrieben.
Für B2B- und B2C-Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung allerdings freiwillig, auch wenn es verschiedene landesweite Digitalisierungsinitiativen von Unternehmen gibt. Setzen Sie ein Lesezeichen auf diese Seite, um über kommende Informationen der Schweizer Steuerbehörde auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Schweiz verlangt derzeit, dass Lieferanten bei Verträgen mit Bundesbehörden elektronische Rechnungen ausstellen, wenn der Auftragswert 5 000 CHF (ca. 5.200 EUR) übersteigt.
Es gibt zwei Hauptkanäle für die elektronische Rechnungsstellung, die Unternehmen zur Einreichung von E-Rechnungen bei den Bundesbehörden zur Verfügung stehen:
Lösung über ERP oder Dienstleister
Übermittlung einer lesbaren PDF per E-Mail
Privatunternehmen können sich freiwillig dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen. Einige Initiativen, wie die QR-Rechnung, ermutigen Unternehmen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.
Seit Juni 2020 haben QR-Rechnungen die Einzahlungsscheine ersetzt. Die QR-Rechnung enthält einen Schweizer QR-Code, der alle relevanten Informationen für die automatisierte Zahlung in strukturierter Form bereitstellt.
Der QR-Code ist mit elektronischen Rechnungen kompatibel, indem der Datensatz um die QR-Referenz sowie die QR-IBAN in den Feldern Zahlungsreferenznummer und IBAN-Nummer ergänzt wird.
Integrität und Authentizität: Für alle Daten, die für die Mehrwertsteuer relevant sind, müssen Integrität, Authentizität und Unveränderlichkeit gewährleistet werden. Das Bundesgesetz über elektronische Signaturen, ZertES, regelt elektronische Signaturen.
Aufbewahrung und Archivierung: Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass ihre Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während des Aufbewahrungszeitraums gewährleistet ist. Elektronische Signaturen werden explizit als Beispiel erwähnt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre nach Ende des Rechnungsjahres.
Zustimmung des Käufers: Diese ist für den rechtmäßigen Austausch von elektronischen Rechnungen erforderlich.
Die Schweiz schreibt zwar kein spezifisches Rechnungsformat vorschreibt, swissDIGIN wird allerdings als das empfohlene Format für die elektronische Rechnungsstellung angesehen. Weitere akzeptierte Formate sind:
Branchenübergreifende XML-Transaktionsstandards (UBL 2.0, CII XML 2.0)
Hybrides Format (ZUGFeRD, Factur-X)
Hier sehen Sie die wichtigsten Daten in der bisherigen Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung des Landes.
1. Januar 2016: Für B2G-Transaktionen ist die die Ausstellung einer elektronischen Rechnung nun verpflichtend.
1. Oktober 2022: Die QR-Rechnung ersetzt die bisher verwendeten Einzahlungsscheine. Alle Zahlungsanweisungen auf der Grundlage von Einzahlungsscheinen werden eingestellt.
Die elektronische Rechnungsstellung wird nicht nur in der Schweiz immer beliebter, sondern ist weltweit auf dem Vormarsch. Da die elektronische Rechnungsstellung zunehmend zur Pflicht wird, wird die Einhaltung von Vorschriften immer schwieriger und wichtiger denn je.
Die elektronische Rechnungsstellung mag ein globaler Trend sein, ist jedoch in ihrer Natur fragmentiert. Die Länder haben ihre eigenen Regeln und Vorschriften. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie sich für die Einhaltung der Vorschriften für einen einzigen Anbieter entscheiden. Sovos ist die Lösung.
Anstatt Ihre Zeit damit zu verbringen, überall, wo Sie geschäftlich tätig sind, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen, lassen Sie Sovos die schwere Arbeit erledigen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Elektronische Rechnungsstellung in Belgien
Belgien ist im Begriff, die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen durchzusetzen, nachdem sie bereits seit 2024 für behördliche Transaktionen eingeführt wurde. Es ist wichtig, über die bevorstehenden Änderungen bei der Rechnungsstellung des Landes informiert zu bleiben.
Diese Seite dient als Ihr Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in Belgien und liefert die wichtigsten Informationen zur Steuerkonformität. Setzen Sie ein Lesezeichen auf die Seite, um regulatorischen Änderungen einen Schritt voraus zu sein.
Auf einen Blick: Elektronische Rechnungsstellung in Belgien
Während die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler, die an staatliche Stellen verkaufen, bereits vorgeschrieben ist, befindet sich Belgien noch auf dem Weg zur Umsetzung seiner Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Im Oktober 2023 reichte Belgien bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf eine Ausnahme von der EU-Umsatzsteuerrichtlinie ein, um die Genehmigung zur Einführung der verbindlichen elektronischen Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen privaten Unternehmen zu erhalten.
In Erwartung der Entscheidung hat die belgische Regierung ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes erlassen, um ab Januar 2026 eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung einzuführen.
Für den Austausch elektronischer Rechnungen ist kein bestimmtes Übertragungsverfahren oder Rechnungsformat vorgeschrieben, die belgischen Behörden empfehlen jedoch Peppol als Standard-Austauschmethode.
Belgiens Unterstützung des Peppol-Frameworks und -Netzwerks als Standardsystem auf wichtiger Ebene ist ein bemerkenswerter Bestandteil seiner elektronischen Rechnungsstellung. Peppol-BIS ist das landesweite Standardformat für die elektronische Rechnungsstellung, und die Aussteller elektronischer Rechnungen müssen das Peppol-Netzwerk verwenden. Belgien ist eines von vielen Ländern, insbesondere in Europa, die diesen Ansatz genutzt haben.
Zeitplan: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Belgien
Verfolgen Sie die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Belgien:
Oktober 2021: Die Bundesregierung erwägt die schrittweise Einführung der B2B-E-Rechnungsstellung
9. März 2022: Ein königlicher Erlass legt die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor fest
März 2024: Unternehmen, die Waren und/oder Dienstleistungen an staatliche und öffentliche Einrichtungen liefern, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen
Januar 2024: Der Finanz- und Haushaltsausschuss hat den Gesetzesentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich gebilligt, sodass nur noch die Abgeordnetenkammer der Umsetzung zustimmen muss
Februar 2024: Das belgische Parlament genehmigt die Einführung eines nationalen E-Invoicing-Mandats
1. Januar 2026: Die elektronische Rechnungsstellung in Belgien tritt in Kraft, was bedeutet, dass jeder Steuerzahler elektronische Rechnungen ausstellen und erhalten muss
2028: Belgien wird neben dem bestehenden B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung eine ergänzende Meldepflicht einführen und damit von einem 4-Ecken- zu einem 5-Ecken-Modell der elektronischen Rechnungsstellung übergehen. Wir gehen davon aus, dass noch weitere Einzelheiten folgen werden.
Format einer E-Rechnung in Belgien
Das Standardformat für elektronische Rechnungen in Belgien ist Peppol-BIS. Andere Formate können jedoch zulässig sein, wenn sie:
Der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Von allen Parteien einer Transaktion akzeptiert werden.
Dies ist das gebräuchlichste Format im Peppol-Netzwerk, und es erfordert spezifische Informationen wie:
Käuferreferenz/Referenz zur Bestellung
Name und Menge des Produkts oder der Dienstleistung
Preisangaben
Umsatzsteuerangaben
Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Belgien
Belgien plant, am 1. Januar 2026 ein E-Invoicing-Mandat einzuführen.
Gemäß dem Mandat müssen ansässige mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format ausstellen und empfangen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Nicht ansässige mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen sind ebenfalls in den Geltungsbereich des Mandats einbezogen; sie sind jedoch nur verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen, nicht aber auszustellen.
Das Modell wird anfänglich nur zwischen Käufern und Verkäufern bestehen und keine CTC-Elemente (Continuous Transaction Controls) umfassen. Das bedeutet, dass die Steuerverwaltung des Landes auf absehbare Zeit weder als zentrale Plattform dienen noch Zugang zu Rechnungsdaten in Echtzeit oder Fast-Echtzeit haben wird.
Peppol wird häufig zur Vereinfachung der elektronischen Übermittlung von Rechnungen verwendet wird, Belgien plant jedoch, dieses System auch für die B2B-E-Rechnungsstellung zu nutzen.
Die elektronische Rechnungsstellung ist für B2G-Transaktionen in Belgien verpflichtend, und ab dem 1. Januar 2026 müssen auch für B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen ausgestellt werden.
Ab 2028 wird Belgien außerdem eine zusätzliche elektronische Meldepflicht einführen.
Ja, nicht ansässige mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen sind ab Januar 2026 verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung besteht für diese Unternehmen allerdings nicht.
Peppol-BIS ist das Standardformat für elektronische Rechnungen in Belgien, es können jedoch andere Formate können verwendet werden, sofern eine gegenseitige Vereinbarung zwischen den Parteien besteht und das Format der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
Elektronische Rechnungsstellung über Peppol
Belgien hat Peppol als Standardrahmen, -norm und -format für die elektronische Rechnungsstellung gewählt.
Peppol wurde 2008 ins Leben gerufen, um das öffentliche Beschaffungswesen in den Regierungen der gesamten EU zu standardisieren. Es wurde als Rahmenwerk entwickelt, das die grenzüberschreitende elektronische Beschaffung sowie den Versand von Rechnungen an Kunden ermöglicht.
Es standardisiert die Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, um die Geschäftstätigkeit in der gesamten Europäischen Union – und mittlerweile auch über die EU hinaus – zu vereinheitlichen. Zwei Beispiele für außereuropäische Länder, die Peppol übernommen haben, sind Malaysia und Singapur.
Griechenland war in den letzten Jahren dabei, die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung einzuführen, und es wird erwartet, dass ein B2B-E-Invoicing-Mandat folgen wird.
Nach Berichten, dass Griechenland eine Ausnahmegenehmigung für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung im Jahr 2024 beantragt hat, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Erteilung dieser Genehmigung veröffentlicht.
Dieser Vorschlag bestätigt die einstimmige Unterstützung der Kommission für die Absicht Griechenlands, ein landesweites B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Er wird dem Europäischen Rat als formeller Schritt vorgelegt, bevor er zu einer offiziellen Entscheidung wird.
Steuerpflichtige und Transaktionen im Geltungsbereich
Im Juli 2024 beantragte Griechenland bei der Europäischen Kommission die Genehmigung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung.
Dem von der Kommission vorgeschlagenen Beschluss zufolge wird die Verpflichtung für Umsätze zwischen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen (B2B-Umsätze) gelten. Dies hat zur Folge, dass Steuerpflichtige, die in Griechenland umsatzsteuerlich registriert, aber nicht in diesem Land ansässig sind, vom obligatorischen Anwendungsbereich ausgeschlossen sind.
Elektronische Rechnungsstellung und bestehende Steuerpflichten in Griechenland
Nach dem Antrag der griechischen Regierung wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung das bestehende elektronische Rechnungslegungssystem myDATA, das seit 2018 in Kraft ist, stärken. Das System verlangt von den Steuerzahlern, dass sie Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln und dabei eine Reihe von Online-Büchern aktualisieren, die auf dem Regierungsportal geführt werden.
myDATA wird es weiterhin geben, aber die griechische Regierung sieht eine Verbesserung, sobald die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch wird. Die Daten der E-Rechnung werden direkt in myDATA eingespeist, liefern Echtzeitinformationen und sorgen für eine höhere Datenqualität.
Darüber hinaus werden diese Daten zum Vorausfüllen von Mehrwertsteuererklärungen verwendet – eine Maßnahme, die in Griechenland bereits in Kraft ist –, die jedoch durch die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erleichtert und verbessert werden sollte.
Format der E-Rechnung
Griechenland sollte die Ausstellung elektronischer Rechnungen gestatten, die der europäischen Norm (EN 16931) entsprechen, um die Interoperabilität zu fördern. Weitere spezifische Formate nennt die Kommission nicht.
Während die Steuerzahler in der Lage sein werden, elektronische Rechnungen gemäß dem EU-Standard auszutauschen, werden sie nur die für steuerliche Zwecke erforderlichen Informationen an myDATA melden – und nicht die vollständige Rechnung.
Von den Steuerzahlern wird erwartet, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen über einen Dienstleister für die elektronische Rechnungsstellung, aktualisierte Verwaltungsprogramme (Handel/Buchhaltung, ERP) oder die kostenlose Behördenanwendung "timologio" auszustellen. Weitere Einzelheiten werden jedoch bekannt gegeben, sobald die Ausnahmeregelung gewährt wurde und die griechische Regierung ihren verbindlichen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht.
Auswirkungen auf ViDA
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission kommen auch zu dem Schluss, dass das von Griechenland angestrebte System der elektronischen Rechnungsstellung mit dem Vorschlag für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) übereinstimmt, der kürzlich vom ECOFIN-Rat (Zusammensetzung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" des Rates der Europäischen Union) gebilligt wurde und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 offiziell verabschiedet wird.
Die Einholung einer EU-Genehmigung ist in der EU zu einem gängigen Ansatz geworden, da die geltende Mehrwertsteuerrichtlinie es den Steuerzahlern ermöglicht, Rechnungen in jedem Format, ob in Papierform oder elektronisch, auszutauschen. Sie schreibt auch vor, dass die Verwendung einer elektronischen Rechnung von der Annahme des Käufers abhängig ist.
Länder wie Italien, Polen, Rumänien und andere haben bereits die Genehmigung zur Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellungssysteme erhalten. Dies wird sich jedoch ändern, sobald ViDA in Kraft tritt, da die EU-Mitgliedstaaten eine solche Genehmigung nicht mehr beantragen müssen, wenn sie obligatorische elektronische Rechnungsstellungssysteme für inländische Transaktionen einführen wollen.
Wie geht es weiter mit der elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Griechenland?
Die Kommission schlägt vor, Griechenland die Ermächtigung vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 zu erteilen, da die Ausnahmeregelungen befristet sind und im Laufe der Zeit verlängert werden müssen. Der Beschluss gilt bis zu seinem endgültigen Datum oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem ViDA die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie anzuwenden, sobald ViDA amtlich genehmigt ist.
Dabei handelt es sich um einen von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Beschluss, der es Griechenland ermöglichen soll, verbindliche Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung einzuführen. Sie muss vom Rat befolgt werden, bevor sie offiziell wird und Rechtswirkungen entfalten kann. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensschritt, der nach den Erfahrungen anderer Länder voraussichtlich kein Hindernis für den Erhalt der Ausnahmeregelung für Griechenland darstellen wird.
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I. Die Konvergenz von Regulierung und Technologie
Steve Sprague – Chief Product and Strategy Officer
II. KI und ihre Auswirkungen auf Steuern und Compliance
Eric Lefebvre – Chief Technology Officer
III. Trends bei der Digitalisierung indirekter Steuern
Christiaan Van Der Valk – Geschäftsführer, Indirekte Steuern
IV. Beseitigung von Barrieren für die internationale Expansion
Alex Pavel – Geschäftsführer, APAC
V. Wie ersetzen die Regierungen die Steuereinnahmen?
Charles Maniace – VP, Regulatorische Analyse und Design
VI. Zu beobachtende Trends bei der Steuerberichterstattung und Einbehaltung
Der lang erwartete Vorschlag für eine Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wurde von den Wirtschafts- und Finanzministern der Mitgliedstaaten gebilligt. Am 5. November 2024 haben sich die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) einstimmig auf die Verabschiedung des ViDA-Pakets geeinigt. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Modernisierung der Mehrwertsteuerrichtlinie und schafft die Voraussetzungen für ein effizienteres und digitaleres Mehrwertsteuersystem in der gesamten Europäischen Union.
Bestimmte Änderungen werden sofort in Kraft treten, sobald das Paket in Kraft tritt, während andere in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.
Der Text wird vom Parlament förmlich gebilligt und kann anschließend offiziell angenommen werden.
In unserem Blog finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Änderungen, die sich auf die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die neue Digital Reporting Requirement (DRR) und den Zeitplan für diese Änderungen auswirken.
Neuer ViDA-Antrag zur Genehmigung durch den ECOFIN-Rat
Der Rat der Europäischen Union hat einen neuen Vorschlag zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) veröffentlicht.
Der Vorschlag zielt auf die Modernisierung und Straffung der Mehrwertsteuersysteme in der gesamten EU ab, insbesondere der elektronischen Rechnungsstellung und der fortlaufenden Transaktionskontrollen (CTC). Die Mitgliedstaaten werden sie am 5. November auf der nächsten ECOFIN-Tagung überprüfen.
Im Falle einer Verabschiedung wird es im Laufe der Zeit eine Reihe von Änderungen geben, von denen einige in Kraft treten werden, sobald die Richtlinie in Kraft tritt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, insbesondere in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung und die CTC-Anforderungen.
Was ist neu und warum die Verzögerung?
Mit dem neuen Vorschlag wird die vorherige Fassung nicht wesentlich geändert. Die wichtigste Änderung im neuen ViDA-Vorschlag betrifft die Zeitpunkte, zu denen die Maßnahmen in Kraft treten. Die Fristen wurden aufgrund der Rückschläge, die ViDA seit seinem ersten Entwurf erlitten hat, verschoben.
Der ViDA-Vorschlag hat sich aufgrund der Komplexität seiner Ziele, die hauptsächlich darin bestehen, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme innerhalb der EU zu harmonisieren, verzögert. Zusätzlich zu den umfangreichen Konsultationen, die während dieses Prozesses durchgeführt wurden, um die Interessen der verschiedenen Interessenträger auszugleichen, erfordert die Genehmigung von ViDA die Angleichung der Standpunkte und Prioritäten der Mitgliedstaaten.
Dies hat sich als erhebliche Hürde erwiesen, da die Mitgliedstaaten ihre Bedenken hinsichtlich verschiedener Aspekte des Vorschlags geäußert haben, wie z. B. der Umsetzungskosten und der Angleichung an die EU-Datenschutzvorschriften. ViDA muss auch die formellen Schritte zur Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU durchlaufen.
Diese Faktoren zusammen haben die Einführung von ViDA zu einem langwierigen Prozess gemacht, aber seine Umsetzung verspricht erhebliche Vorteile im öffentlichen und privaten Sektor in der gesamten EU.
Zusammenfassung: Was ist ViDA und was ändert sich mit der Einführung?
Änderungen, die mit Genehmigung der ViDA wirksam werden
Entzug der EU-Zulassung für die inländische elektronische Rechnungsstellung: Nach der geltenden Mehrwertsteuerrichtlinie ist eine EU-Genehmigung erforderlich, damit die Mitgliedstaaten eine obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung im Inland einführen können. Länder wie Italien, Polen, Deutschland, Frankreich, Belgien und Rumänien haben Ausnahmeregelungen für die elektronische Rechnungsstellung beantragt. Mit ViDA können die Mitgliedstaaten die inländische elektronische Rechnungsstellung vorschreiben, ohne dass eine EU-Genehmigung erforderlich ist, sofern sie nur für ansässige Steuerzahler gilt.
Die Annahme elektronischer Rechnungen durch den Käufer wurde eliminiert: Die aktuelle EU-Umsatzsteuerrichtlinie besagt, dass die Nutzung von E-Rechnungen der Zustimmung des Käufers unterliegt. Im Rahmen des ViDA werden Mitgliedstaaten, die eine verpflichtende inländische elektronische Rechnungsstellung eingeführt haben, keine Zustimmung des Käufers mehr verlangen.
ViDA-Änderungen ab dem 1. Juli 2030
Neudefinition der elektronischen Rechnungsstellung
ViDA definiert elektronische Rechnungen neu. Dem Vorschlag zufolge sind elektronische Rechnungen solche, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Das bedeutet, dass unstrukturierte Formate, wie z. B. reine PDFs oder JPEG-Bilder, nicht mehr als E-Rechnung gelten. Hybride Formate, wie z.B. ZUGFeRD und Factur-X, können aufgrund ihres strukturierten Anteils bestehen bleiben.
Grundsätzlich müssen elektronische Rechnungen der europäischen Norm und der Liste ihrer Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU (Format "EN") entsprechen. ViDA ermöglicht es den Mitgliedstaaten jedoch, andere Standards für inländische Transaktionen zu verwenden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ab 2030 werden elektronische B2B-Rechnungen, die dem europäischen Standard entsprechen, der Standard sein und keine Zustimmung des Käufers mehr erfordern. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat jedoch für eine andere verbindliche nationale Norm, kann er entweder auf die Annahme elektronischer Rechnungen nach der europäischen Norm verzichten oder diese vom Käufer verlangen.
Digitale Meldepflichten (DRRs) für grenzüberschreitende Transaktionen
Eine der wirkungsvollsten Aktualisierungen in ViDA ist die Anforderung einer digitalen Berichterstattung über grenzüberschreitende Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit.
Ab 2030 müssen Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU tätigen, Rechnungsdaten elektronisch im EN-Format melden. Eine solche DRR ist eine Voraussetzung für Steuerpflichtige, um bei einem grenzüberschreitenden Umsatz von der Mehrwertsteuer zu befreien oder Vorsteuer geltend zu machen. Jeder Mitgliedstaat wird elektronische Mechanismen für die Übermittlung dieser Daten bereitstellen.
Bei ViDA müssen grenzüberschreitende E-Rechnungen innerhalb der EU innerhalb von bis zu 10 Tagen nach dem Steuertatbestand ausgestellt werden. In diesen Fällen muss die DRR gleichzeitig mit der Ausstellung der E-Rechnung erfolgen oder hätte ausgestellt werden müssen.
Rechnungen, die vom Empfänger im Namen des Verkäufers ausgestellt werden (sog. Gutschriftsverfahren), und Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Erwerben müssen spätestens fünf Tage nach Ausstellung der Rechnung gemeldet werden bzw. hätten ausgestellt bzw. empfangen werden müssen.
Erwartungsgemäß können DRRs von den Steuerpflichtigen selbst durchgeführt oder in deren Namen an einen Dritten ausgelagert werden.
Digitale Meldepflichten für inländische Transaktionen
ViDA räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, eine digitale Berichterstattung für inländische B2B/B2C-Verkäufe, Kaufdaten und Selbstlieferungen für umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschreiben. Die inländischen Meldepflichten müssen mit den grenzüberschreitenden DRR-Standards von ViDA übereinstimmen, und die Mitgliedstaaten müssen Einreichungen im europäischen Standardformat zulassen, obwohl auch andere interoperable Formate zugelassen sein können.
Mitgliedstaaten, die ab dem 1. Januar 2024 über inländische Echtzeit-Meldesysteme verfügen, müssen die ViDA-Standards bis 2035 einhalten. Andererseits wird in dem Vorschlag klargestellt, dass andere Meldepflichten wie SAF-T weiterhin bestehen können. Diese Angleichung wird die Kohärenz in der gesamten EU gewährleisten, um die vollständige Umsetzung von ViDA vorzubereiten.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2030 Zeit, die Bestimmungen von ViDA über die elektronische Rechnungsstellung und die Katastrophenvorsorge in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen, so dass die Richtlinie bis zum 1. Juli 2030 in der gesamten EU in Kraft tritt.
Die Auswirkungen von ViDA auf Unternehmen
Der ViDA-Vorschlag stellt eine bedeutende Wende für Unternehmen dar, die in der EU tätig sind, und verspricht sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Durch die Einführung von DRRs zielt ViDA darauf ab, veraltete Anforderungen zu ersetzen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Genauigkeit zu verbessern und Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.
Der Übergang zu strukturierter elektronischer Rechnungsstellung und digitaler Berichterstattung nahezu in Echtzeit erfordert von Unternehmen, ihre Rechnungsstellungs- und Berichtssysteme zu aktualisieren, um die digitale Transformation in allen Sektoren voranzutreiben. Der Übergang kann zwar erste Anpassungen mit sich bringen, aber es wird erwartet, dass er die Effizienz steigert, gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft und eine reibungslosere Interoperabilität zwischen Unternehmen ermöglicht, die unterschiedliche Systeme verwenden.
Peppol E-Invoicing erklärt: Was es ist und wie es funktioniert
Die weltweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beschleunigt sich. Regierungen auf der ganzen Welt drängen auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, um ihre nationalen Systeme digital zu transformieren und oft die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
Während viele Länder ihr eigenes E-Invoicing-Mandat eingeführt haben, um die Steuerkontrollen zu digitalisieren, stimmen die Anforderungen und Systeme, die von den einzelnen Ländern implementiert werden, oft nicht aufeinander überein. Dies macht es für multinationale Unternehmen schwierig, ihren Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung nachzukommen.
Um die Interoperabilität zu verbessern, setzen Länder in ganz Asien und Europa auf Peppol, ein Rahmenwerk, das zur Vereinfachung der Interoperabilität von E-Invoicing und anderen Beschaffungsdokumenten eingerichtet wurde. Aber was genau ist das? In diesem Blog finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen.
Was ist Peppol?
Peppol begann 2008 mit dem Versuch, das öffentliche Beschaffungswesen in Regierungen in der gesamten Europäischen Union zu standardisieren. Es handelt sich um einen Rahmen, der sich aus Spezifikationen zusammensetzt, die die grenzüberschreitende elektronische Auftragsvergabe ermöglichen, und einer Methode zum Versenden von Rechnungen an Kunden. Peppol integriert Geschäftsprozesse, indem es die Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, standardisiert.
In den letzten Jahren hat Peppol seinen Aufgabenbereich auf APAC ausgeweitet. Singapur war das erste asiatische Land, das eine Peppol-Behörde einrichtete. Neben Europa sind auch Australien, Japan, Malaysia und Neuseeland vertreten.
Wofür steht es?
Peppol ist die Abkürzung für Pan-European Public Procurement On-Line, da es sich ursprünglich um eine europäische Initiative handelte.
Während der Empfang elektronischer Rechnungen seit April 2020 für alle öffentlichen Stellen in der EU gesetzlich vorgeschrieben ist, da Peppol eine der Optionen ist, die von vielen Ländern gewählt wurden, um eine solche Verpflichtung umzusetzen, und der Name von Peppol von seinem europäischen Dienst abgeleitet ist, wird der Standard nun auch außerhalb der Union übernommen. Malaysia und Singapur sind zwei außereuropäische Länder, die sich in den letzten Jahren zum Beispiel für Peppol entschieden haben.
Wie funktioniert Peppol?
Wir haben zwar klargestellt, dass Peppol ein EU-weiter Standard für den Austausch elektronischer Dokumente wie elektronischer Rechnungen ist, aber das erklärt nicht, wie er eigentlich funktioniert.
Die Europäische Union hat Standards für elektronische Rechnungen festgelegt. Diese Dokumente müssen den erforderlichen Spezifikationen entsprechen und in den meisten Fällen über das Netzwerk gesendet werden. Die meisten öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet, solche Rechnungen zu erhalten, wodurch eine einheitliche und universelle Methode für die Rechnungsstellung von B2G-Transaktionen in der gesamten Region geschaffen wird.
Es ist erwähnenswert, dass der öffentliche Sektor zwar in einigen Fällen verpflichtet ist, diese Rechnungen zu erhalten, sie aber auch für B2B-Transaktionen an Unternehmen gesendet werden können. Peppol ermöglicht den effizienten elektronischen Austausch von elektronischen Rechnungen, Bestellungen und anderen Geschäftsdokumenten, unabhängig davon, ob Sie ein privates Unternehmen oder eine öffentliche Organisation sind.
Peppol-Rechnungen werden über einen Peppol Access Point an den Empfänger gesendet. Dieser verbindet sich mit dem Peppol-Netzwerk und stammt von einem zugelassenen Dienstleister, der es Unternehmen ermöglicht, Dokumente elektronisch mit anderen Organisationen über einen Access Point auszutauschen.
Peppol verbindet Organisationen über ein Netzwerk von Peppol-akkreditierten Dienstleistern und beseitigt Barrieren für den elektronischen Handel, die durch geschlossene “Drei-Ecken”-Netzwerke entstehen.
Was ist eine Peppol-Autorität?
Um sicherzustellen, dass die oben genannten Access Points den festgelegten Regeln und Vorschriften entsprechen, verfügt sie über offizielle Behörden. Sie sind auch vorhanden, um “nationale Anforderungen an das Design und den Inhalt von Peppol-Dokumenten festzulegen”, so PEPPOL selbst.
Derzeit gibt es 17 Peppol-Behörden, bei denen es sich bis auf eine um nationale Stellen handelt. OpenPeppol ist die einzige Behörde, die nicht an ein Land gebunden ist, da sie als offizielle Peppol-Behörde in Ländern dient, in denen keine Behörde existiert.
Warum sollte man es verwenden?
Seine weit verbreitete Implementierung macht es für viele zu einer attraktiven Option. In Anbetracht der Vielfalt der Ansätze für die elektronische Rechnungsstellung in den verschiedenen Ländern liegt der Reiz von Peppol in der Standardisierung und Interoperabilität des globalen elektronischen Dokumentenaustauschs.
Eine Sammlung gemeinsamer Standards für die Übertragung elektronischer Dokumente für jedes Land, in dem ein Unternehmen tätig ist, vereinfacht den Prozess und reduziert so die Möglichkeit von Fehlern.
Die Standardisierung der Art und Weise, wie Informationen strukturiert und ausgetauscht werden, macht sie sicherer. Neben Rechnungen und Bestellungen hat Peppol das Potenzial, den Austausch jeder Art von Geschäftsdokumenten zwischen jeder Organisation und überall auf der Welt zu automatisieren.
In welchen Ländern wird Peppol verwendet?
Peppol hat derzeit 37 Mitgliedsländer, davon 29 in Europa.
Außerhalb Europas haben folgende Länder die Peppol-Standards eingeführt:
Australien
Japan
Malaysia
Neuseeland
Singapur
Peppol Corner Modelle
Eckmodelle sind Frameworks für digitale Transaktionen. Es gibt mehrere Ansätze, obwohl das Basisgerüst von Peppol das 4-Ecken-Modell ist
3-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung
Das 3-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung, das heute als altes Modell gilt, erforderte, dass Absender und Empfänger über einen einzigen Dienstanbieter verbunden waren. Die Einkäufer entschieden sich oft, welchen Dienstleister sie nutzten, was bedeutete, dass die Lieferanten mehrere Systeme für ihre Kunden verwenden mussten.
4-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung
Das 4-Ecken-E-Invoicing-Modell ist ein Upgrade des vorherigen Ansatzes und verbindet vier Entitäten. Die vier Ecken sind:
Absender
Zugriffspunkt des Absenders
Zugangspunkt des Empfängers
Empfänger
Die Einführung von Access Points sichert Transaktionen, indem sichergestellt wird, dass die Kommunikation von Dokumenten korrekt gesendet und empfangen wird, indem Dokumentenvalidierung, Know Your Customer (KYC)-Verfahren und mehr verwendet werden.
5-Eck-Modell für CTC
Wie in Singapur zu sehen, hat Peppol auch ein 5-Eck-Modell. Dieser Ansatz fügt dem traditionellen Modell eine weitere Ecke hinzu, nämlich die zentrale Plattform der Steuerbehörde/Regierung. Dieses Framework ist auch als Peppol CTC bekannt.
Das 5-Ecken-Modell ermöglicht es den Steuerbehörden, nahezu in Echtzeit auf Rechnungen zuzugreifen und so sicherzustellen, dass die Steuerinformationen korrekt übertragen werden.
Es liegt im Ermessen der zuständigen Regierung, dass die zentrale Plattform entweder Dokumente validieren kann, bevor sie an den Empfänger gesendet werden, oder stattdessen zertifizierten Dienstleistern die Validierung überlassen und als Ablage für die elektronischen Rechnungen dienen kann.
Pilotprojekt Peppol VIDA
Dieses von OpenPeppol ins Leben gerufene Pilotprojekt zeigt, dass die Netzwerk- und E-Invoicing-Spezifikationen auch verwendet werden können, um die Anforderungen des VIDA-Vorschlags der EU an die digitale Berichterstattung zu erfüllen.
Das Projekt steht den EU-Steuerbehörden/-verwaltungen, Dienstleistern und Endnutzern offen.
Sovos beteiligt sich an diesem Pilotprojekt. Wir sind ein angesehenes Mitglied und fungieren als Anbieter sowohl in Malaysia als auch in Singapur.
Erfahren Sie mehr über die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und die vielen Regeln und Vorschriften in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung. Wenn Sie Hilfe bei der Einhaltung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und anderer steuerlicher Überlegungen benötigen, sollten Sie unsere Compliance Cloud-Lösung in Betracht ziehen.
Die Regierung der Republik Slowenien hat einen Vorschlagsentwurf zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung für B2B- und B2C-Transaktionen veröffentlicht. Diese Umsetzung würde eine bedeutende Veränderung in der E-Invoicing-Landschaft des Landes bedeuten.
Sollte der Vorschlag angenommen werden, unterliegen die Steuerpflichtigen einer doppelten Verpflichtung: Sie müssen B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen und austauschen sowie B2B- und B2C-Transaktionsdaten an die Steuerbehörde melden. Obwohl bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen keine Freigabe erforderlich ist, müssen Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde gemeldet werden, was zeigt, dass Slowenien sich dem globalen Trend anschließt, dass Regierungen kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) einführen.
Steuerpflichtige im Anwendungsbereich sind alle Unternehmen, die im slowenischen Unternehmensregister (PRS) eingetragen sind, einschließlich Unternehmen, Selbstständige und Verbände. Um sich im PRS registrieren zu können, müssen Unternehmen einen eingetragenen Sitz oder eine Adresse auf dem Gebiet der Republik Slowenien haben.
Mit diesem neuen System wird auch ein dezentrales Melde- und Austauschmodell eingeführt, das von registrierten Dienstleistern, den sogenannten E-Route-Anbietern, ermöglicht wird. Diese ähneln den Anforderungen an den Netzaustausch in Frankreich und den für Spanien geplanten Anforderungen.
Die vorgeschlagene obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung über den CTC werden ab dem 1. Juni 2026 eingeführt.
Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung
Das E-Invoicing-Mandat würde die Steuerzahler dazu verpflichten, elektronische Rechnungen und andere elektronische Dokumente für inländische B2B-Transaktionen auszustellen, zu senden und zu empfangen.
Nach dem slowenischen Vorschlag beziehen sich elektronische Rechnungen auf eine Rechnung oder ein ähnliches Buchhaltungsdokument, in dem Geschäftsvorgänge unabhängig von ihrer Bezeichnung erfasst werden. Dazu gehören Gutschriften, Lastschriften, Vorausrechnungen, Zahlungsaufforderungen etc.
Es gibt mehrere unterstützte Formate für den Austausch von E-Rechnungen:
e-SLOG-Standard, der von der slowenischen Handelskammer entwickelt wurde, mit EN16931 kompatibel ist und bereits im B2G-Bereich verwendet wird
Europäische Norm EN 16931 für elektronische Rechnungen gemäß Richtlinie 2014/55/EU
Weitere international anerkannte Standards, die von den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart wurden
Der Vorschlag erlaubt drei Methoden für die Ausstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen:
E-Route-Anbieter, bei denen es sich um registrierte Dienstleister handelt, die die Ausstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen und elektronischen Dokumenten erleichtern.
Direkter Austausch zwischen dem Informationssystem des Ausstellers und des Empfängers (ausgenommen E-Mail-Übertragung)
Die kostenlose Anwendung der Behörde für Steuerpflichtige mit einem geringeren Geschäftsvolumen
In Fällen, in denen der Aussteller und der Empfänger unterschiedliche Standards für E-Rechnungen verwenden, muss der Anbieter des Empfängers bei Verwendung von E-Route-Anbietern die E-Rechnung in die vom Empfänger akzeptierte Syntax konvertieren.
Bei B2C-Transaktionen haben Verbraucher die Möglichkeit, entweder E-Rechnungen oder Papierrechnungen zu erhalten. Dies muss von den Parteien vereinbart werden. Im Falle der Ausstellung einer E-Rechnung sind die Lieferanten verpflichtet, eine visualisierte Inhaltsversion (z.B. PDF) zur Verfügung zu stellen.
CTC-Anforderungen an die elektronische Berichterstattung
Der Vorschlag sieht vor, dass Steuerpflichtige B2B- und B2C-Transaktionsdaten, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung oder Eingang der Rechnung elektronisch an die Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) melden müssen. Die Berichterstattung muss ausschließlich im e-SLOG-Standard erfolgen.
Die Meldepflicht erstreckt sich auf B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen, unabhängig davon, ob eine Rechnung elektronisch ausgestellt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass Transaktionen wie diese, für die die elektronische Rechnungsstellung nicht obligatorisch ist, an die FURS gemeldet werden, was eine umfassende Erfassung der Transaktionsdaten der Steuerzahler ermöglicht.
Die gewählte Methode für den elektronischen Rechnungsaustausch wirkt sich auf die elektronische Berichterstattung von Transaktionsdaten aus. Wenn die Parteien E-Route-Provider verwenden, müssen sowohl der Provider des Ausstellers als auch der Provider des Empfängers die E-Rechnung an FURS senden. Für den direkten Austausch müssen beide Parteien ihre Transaktionen separat an FURS melden.
Anforderungen an E-Routenanbieter
Der Entwurf legt Verpflichtungen und bestimmte technische Anforderungen fest, die für Anbieter von E-Routen gelten. Nach Angaben der slowenischen Regierung sind die Voraussetzungen, um Anbieter von E-Routen zu werden, vergleichbar mit denen in Frankreich, jedoch ohne dass eine Zertifizierung erforderlich ist
Die Behörden werden jedoch eine Liste der registrierten Anbieter von E-Streckendiensten führen, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, von denen einige bereits im Gesetzentwurf aufgeführt sind. Der Vorschlag enthält keine ausdrücklichen lokalen Registrierungs-/Einrichtungsregeln für Anbieter von E-Strecken. Die Regierung wird weitere Vorschriften veröffentlichen, in denen das Antragsverfahren und andere geltende Anforderungen detailliert beschrieben werden.
Nächste Schritte
Die Regierung muss bestimmte entscheidende Schritte unternehmen, bevor sie das Mandat durchsetzt. Das Parlament muss den Gesetzentwurf offiziell genehmigen, bevor die Anforderungen bestätigt werden.
Darüber hinaus wird die Veröffentlichung der technischen Spezifikationen und weiterer Vorschriften erwartet, einschließlich Einzelheiten zu den Methoden der Datenübermittlung an die Steuerbehörde. Slowenien muss bei der EU-Kommission eine Ausnahme von der Mehrwertsteuerrichtlinie beantragen, um die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung vor der Einführung von ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) durchzusetzen.
Für Unternehmen, die in Slowenien tätig sind, bedeutet dies bis zum 1. Juni 2026 weitreichende Änderungen ihrer Outbound- und Inbound-Prozesse. Dazu gehören die Anschaffung von Software oder die Aktualisierung ihrer Systeme zur Erstellung, zum Senden und Empfangen von E-Rechnungen, die Anpassung an die zulässigen E-Invoicing-Formate und die Verbindung mit dem FURS oder die Inanspruchnahme der Dienste von E-Route-Anbietern zur elektronischen Meldung ihrer Daten.
Haben Sie Fragen dazu, wie sich diese Änderungen auf Ihren Betrieb auswirken könnten? Fragen Sie unser Expertenteam.
Elektronische Rechnungsstellung in Singapur
Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in Singapur noch nicht vorgeschrieben ist, arbeitet die Steuerbehörde des Landes an der Einführung eines Modells zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC).
Singapurs Vorstoß in Richtung Digitalisierung wurde 2018 durch die Einführung des Standardrahmens für die elektronische Rechnungsstellung deutlich. Singapur war das erste Land außerhalb Europas, das PEPPOL eingeführt hat. Die PEPPOL Business Interoperability Specifications (BIS) für die elektronische Rechnungsstellung und das PEPPOL eDelivery Network gelten seit 2019.
Die Steuerbehörde von Singapur (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für elektronische Rechnungsstellung auf der Grundlage des PEPPOL-Netzwerks, für die Übermittlung von Rechnungsdaten angekündigt. Für GST-registrierte Unternehmen wird die Einführung im Mai 2025 freiwillig erfolgen. Das Mandat gilt nur für B2B-Transaktionen; es wird erwartet, dass die Regierung in den kommenden Jahren auch B2G-Transaktionen zur Pflicht macht.
Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und besuchen Sie sie häufig, um über bevorstehende Verpflichtungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Auf einen Blick: Elektronische Rechnungsstellung in Singapur
Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Singapur
Netzwerk
InvoiceNow
Format Derzeit sind sowohl Singapore BIS Billing 3.0 (PEPPOL) als auch PEPPOL PINT für Singapur (SG) zulässig; ab 2025 wird ausschließlich PEPPOL PINT verwendet.
eSignatur-Anforderung Eine elektronische Signatur ist eine Methode zur zur Gewährleistung von Integrität und Authentizität.
Archivierungsanforderung Fünf Jahre
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Singapur
Netzwerk InvoiceNow.
Format Derzeit sind sowohl Singapore BIS Billing 3.0 (PEPPOL) als auch PEPPOL PINT für Singapur (SG) zulässig; ab 2025 wird ausschließlich PEPPOL PINT verwendet.
eSignatur-Anforderung Eine elektronische Signatur ist eine Methode zur zur Gewährleistung von Integrität und Authentizität.
Archivierungsanforderung Fünf Jahre.
Elektronische Rechnungsstellung in Singapur: Anforderungen und Vorschriften
Derzeit gibt es in Singapur keine Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen. Die Steuerzahler können sich jedoch mit dem PEPPOL-Netzwerk verbinden, um elektronische Rechnungen zu senden und zu empfangen. Die IMDA in Singapur ist eine PEPPOL-Behörde und als solche müssen diejenigen, die sich für den elektronischen Versand von Rechnungen über das InvoiceNow-Netzwerk entscheiden, die Formatanforderungen erfüllen:
Singapore BIS Billing 3.0 (PEPPOL) oder Singapore (SG) PEPPOL PINT, wobei letzteres ab 2025 das einzige gültige Format sein wird.
Elektronische Berichterstattung in Singapur: Anforderungen und Vorschriften
Singapur führt ein CTC-Berichtsmandat ein und nutzt dabei das InvoiceNow PEPPOL-System des Landes. Die Umsetzung dieses Mandats sieht eine Abkehr vom PEPPOL-4-Ecken-Modell und stattdessen die Einführung eines PEPPOL-5-Ecken-Modells vor, bei dem die Steuerzahler Rechnungsdaten an die IRAS, die Steuerbehörde des Landes, übermitteln.
Rechnungsdaten aus Verkäufen und Käufen müssen an die Steuerbehörde gemeldet werden. Die Berichtspflicht für „PEPPOL-E-Rechnungen“ erfolgt in Echtzeit. Für Rechnungen, die außerhalb von InvoiceNow ausgestellt wurden („lösungsextrahierte Rechnungen“), erfolgt die Berichterstattung innerhalb einer bestimmten Frist, wobei eine wöchentliche Übermittlung empfohlen wird, spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rücksendung.
Akkreditierte Access Points (AP) sind die einzigen Parteien, die Rechnungsdaten über die C5 API an IRAS übermitteln dürfen – Sovos ist ein akkreditierter AP in Singapur.
Die Umsetzung dieser Verpflichtung zur elektronischen Berichterstattung ist im nachstehenden Umsetzungszeitplan enthalten.
Zeitplan für die Einführung elektronischer Rechnungsstellung und elektronischer Berichterstattung in Singapur
Die Digitalisierung ist in Singapur auf dem besten Weg zur Umsetzung. Hier sind die wichtigsten Daten:
Mai 2018: Die IMDA in Singapur wurde die erste PEPPOL-Behörde außerhalb Europas
Januar 2019: Das landesweite E-Invoicing-Netzwerk, später InvoiceNow genannt, wurde gestartet
März 2020: Singapur führt einen Registrierungszuschuss ein, um Unternehmen zu motivieren, dem Netzwerk beizutreten
1. Mai 2025: Die elektronische B2B-Berichterstattung wird für die freiwillige vorzeitige Einführung durch GST-registrierte Unternehmen eingeführt
1. November 2025: Die elektronische B2B-Berichterstattung wird für neu gegründete Unternehmen eingeführt, die sich freiwillig für die GST registrieren
PEPPOL in Singapur
Die Infocomm Media Development Authority (IMDA) in Singapur wurde im Mai 2018 die erste PEPPOL-Behörde außerhalb Europas. Später startete das Unternehmen sein E-Invoicing-Netzwerk mit zunächst 11 Access Point-Anbietern.
Das Netzwerk basiert auf dem PEPPOL-Rahmen und hilft Unternehmen, Dokumente elektronisch auszutauschen. Als PEPPOL-Behörde kann IMDA:
PEPPOL Access Point-Anbieter in Singapur genehmigen und zertifizieren
PEPPOL-fähige Lösungsanbieter in Singapur akkreditieren
Die Einhaltung des PEPPOL-Frameworks durch Unternehmen überwachen
Länderspezifische Regeln und technische Standards im Rahmen des PEPPOL-Systems spezifizieren – und zwar das SG PEPPOL BIS- und das SG PEPPOL PINT-Format
Singapur ermutigt Unternehmen zwar, Rechnungen über sein InvoiceNow-System elektronisch auszustellen und zu empfangen, hat aber noch keine elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen vorgeschrieben. Die verpflichtende elektronische Berichterstattung mit InvoiceNow wird ab dem 1. November 2025 für neu gegründete Unternehmen beginnen, die sich freiwillig für die GST registrieren.
InvoiceNow ist eine landesweite E-Invoicing-Initiative der Infocomm Media Development Authority (IMDA), die KMUs und großen Unternehmen hilft, die Rechnungsstellung zu optimieren. Ziel ist es, landes- und weltweit einen schnelleren und nachhaltigeren Weg für Transaktionen zu bieten.
PEPPOL ist ein Standard für den Versand von elektronischen Rechnungen an Kunden aus dem öffentlichen Sektor (mit anderen Worten, für B2G-Transaktionen) in der gesamten EU und darüber hinaus. Singapur war die erste von PEPPOL anerkannte Behörde außerhalb Europas.
Ja, Sovos ist ein IMDA-zertifizierter PEPPOL-Dienstanbieter in Singapur. Unsere Regulierungsexperten und -expertinnen und können sich in Ihrem Namen mit dem InvoiceNow-Netzwerk verbinden.
Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung auf Basis des Peppol-Netzwerks , für GST-registrierte Unternehmen angekündigt . Die freiwillige Einführung erfolgt ab Mai 2025. Die Vorschrift erstreckt sich nur auf B2B-Transaktionen, da die Regierung B2G in den kommenden Jahren voraussichtlich verpflichtend einführen wird.
Was ist InvoiceNow?
InvoiceNow ist eine landesweite E-Invoicing-Initiative der Infocomm Media Development Authority (IMDA) für KMU und Großunternehmen zur Rationalisierung ihrer Rechnungsstellung und für eine schnellere und nachhaltigere Abwicklung von Transaktionen im In- und Ausland.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Singapurs landesweites E-Rechnungsnetzwerk wurde erstmals im Jahr 2019 angekündigt und wird seit kurzem als InvoiceNow bezeichnet. Das Mandat verpflichtet GST-registrierte Unternehmen, InvoiceNow-Lösungen zu verwenden, um Rechnungsdaten an IRAS zu übermitteln. Die Übermittlung der Rechnungsdaten an IRAS erfolgt über Peppol Access Point (AP)-Dienstanbieter, wodurch das traditionelle Four Corner E-Delivery-Modell zu einem Fifth Corner-Modell erweitert wird.
Die Umsetzung des Mandats erfolgt stufenweise wie folgt:
Ab dem 1. Mai 2025 zur freiwilligen vorzeitigen Einführung durch GST-registrierte Unternehmen als Soft Launch.
Ab 1. November 2025 für neu gegründete Unternehmen, die sich freiwillig für die GST registrieren.
Ab 1. April 2026 für alle neuen freiwilligen GST-Registranten.
Obwohl noch kein Zeitplan für die Umsetzung für alle Unternehmen bekannt gegeben wurde, werden in Zukunft weitere Aktualisierungen erwartet.
Sovos ist hier, um zu helfen
Saphety Level – Trusted Services, SA ist ein IMDA-zertifizierter Peppol-Dienstanbieter in Singapur. Unsere Regulierungsexperten können in Ihrem Namen eine Verbindung zum InvoiceNow-Netzwerk herstellen.
Elektronische Rechnungsstellung in Argentinien
Argentinien war ein Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung und begann 2002 mit deren Einführung. Die Technologie wurde erst 2015 landesweit eingeführt, aber sie übertraf die meisten Länder immer noch bei der Digitalisierung ihres Rechnungssystems.
Auch wenn das argentinische System zur elektronischen Rechnungsstellung weniger verwirrend ist als andere, ist es wichtig, die genauen Regeln und Vorschriften zu kennen, um zu vermeiden, dass Sie den Preis für die Nichteinhaltung zahlen müssen. In dieser speziellen Übersicht erfahren Sie alles über die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien, ganz gleich, wie sich die Dinge in Zukunft entwickeln. Vergessen Sie nicht, diese Seite als Lesezeichen zu speichern und regelmäßig wieder vorbeizuschauen.
Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien?
Hier sehen Sie, wie das argentinische Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung funktioniert:
Stellen Sie die elektronische Rechnung aus, sobald Sie die erforderlichen Empfängerinformationen haben.
Erhalten Sie den elektronischen Autorisierungscode (CAE) von der AFIP Federal Public Revenue Administration (AFIP).
Sobald die elektronische Rechnung validiert ist, sendet der Aussteller das Dokument an den Empfänger.
Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger bewahren die Rechnung 10 Jahre lang sicherelektronisch auf.
Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien
Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Argentinien
Im weltweiten Vergleich war Argentinien ein Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Ab 2003 gab es ein optionales System, und Jahre später machte das Land die elektronische Rechnungsstellung zur Pflicht – was Unternehmen langsam an die Idee heranführte, Daten online zu übertragen.
Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2015 für in Argentinien tätige Unternehmen obligatorisch und umfasst auch Exportrechnungen, Geldeingänge, Gutschriften und Lastschriften. Im Land registrierte Unternehmen müssen bei der inländischen Steuerbehörde einen elektronischen Autorisierungscode (CAE) beantragen und die in dem Mandat festgelegten Regeln einhalten.
Alle Steuerzahler im Land – auch Freiberufler – müssen bestimmte Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung erfüllen. Diese Anforderungen ändern sich je nach den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens. So müssen beispielsweise kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Schwellenwert nur für persönliche Transaktionen elektronische Quittungen ausstellen, während größere Unternehmen elektronische Rechnungen für alle Transaktionen ausstellen müssen.
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Argentinien
Nachdem Sie sich bereits mit der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien befasst haben, ist es Ihnen vielleicht schon klar, dass in diesem Land für B2G-Transaktionen die Übermittlung elektronischer Rechnungen erforderlich ist.
Es gelten die gleichen Regeln wie im B2B-Bereich. Steuerzahler müssen von der Steuerbehörde zugelassen werden und sie müssen konforme elektronische Rechnungen über den typischen Prozess ausstellen.
Einfach ausgedrückt: Wenn Sie ein argentinischer Steuerzahler sind, der mit öffentlichen Verwaltungen und Regierungsstellen Geschäfte macht, müssen Sie elektronische Rechnungen ausstellen.
Arten von Rechnungen und elektronischen Dokumenten
Es gibt eine Vielzahl von Rechnungen und elektronischen Dokumenten, die Unternehmen, die in Argentinien tätig sind, kennen sollten. Verschiedene Geschäftsvorgänge erfordern bestimmte Arten von Quittungen, z. B:
Rechnungen, Rechnungsbelege und Exportrechnungen
Lastschriften und Gutschriften
Kaufquittungen für gebrauchte Waren
Es gibt auch verschiedene Arten von Rechnungen, die zu beachten sind:
Typ A: Ausgestellt von registrierten Steuerzahlern bei Transaktionen mit anderen registrierten Steuerzahlern
Typ B: Ausgestellt von registrierten Steuerpflichtigen bei Transaktionen mit Endverbrauchern oder befreiten Steuerpflichtigen
Typ C: Ausgestellt von nicht registrierten und befreiten Steuerzahlern an alle Kunden
Typ E: Wird von jedem Steuerzahler bei exportierten Vorgängen ausgestellt
Typ T: Ausgestellt von Hotels und Beherbergungsbetrieben für ausländische Touristen
Factura de Crédito Electronica: Gilt für Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen und ermöglicht die vorzeitige Einziehung von Krediten und Forderungen an ihre Kunden. Diese Art von Rechnung kann Typ A, B oder C sein, wie oben definiert, mit den entsprechenden Gut- und Lastschriften.
Vorteile der Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien
Obwohl Steuerzahler in Argentinien technisch dazu verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch zu senden und zu empfangen, bietet die elektronische Rechnungsstellung im Vergleich zur herkömmlichen Rechnungsstellung zusätzliche Vorteile.
Kostenersparnis: Elektronische Rechnungen reduzieren Ihre Abhängigkeit von Papier, Porto und manueller Arbeit
Zeitersparnis: Dank standardisierter Formate und automatisierter Prozesse kann sich Ihr Team auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren.
Sorgenfreiheit: Authentifizierung und Validierung sind in den Prozess zur elektronischen Rechnungsstellung integriert und gewährleisten die Echtheit der Dokumente.
Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien erstreckte sich über viele Jahre und folgte diesem Weg:
2002: Die Allgemeine Resolution 1361 wird veröffentlicht, mit der elektronische Rechnungen als Duplikatbeleg eingeführt werden.
2005: Argentinien veröffentlicht die Allgemeine Resolution 1956, die ein System zur Ausstellung und Speicherung von elektronischen Rechnungen einführt.
2006: Die Allgemeine Resolution 2177 schreibt die Verwendung elektronischer Rechnungen für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern vor.
2008: Die Allgemeine Resolution 2485 wird veröffentlicht, die eine Sonderregelung für die Ausstellung und elektronische Aufbewahrung von Originalbelegen für Registranten und kleine Beitragszahler festlegt.
April 2015: Die Allgemeine Resolution 3749 tritt in Kraft, die die elektronische Rechnungsstellung für alle umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler vorschreibt.
April 2019: Die Allgemeine Resolution 4290/2018 schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen, einschließlich Freiberufler, vor.
Juni 2021: Alle elektronischen Rechnungen müssen QR-Codes enthalten.
Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien nicht einhalte?
Ein Steuerzahler könnte erhebliche Strafen erhalten, wenn er die Anforderungen der elektronischen Rechnungserstellung in Argentinien nicht erfüllt.
Gemäß den von der Föderalen Verwaltung der öffentlichen Einnahmen festgelegten Bedingungen können diejenigen, die keine elektronischen Rechnungen ausstellen oder die Verordnung nicht einhalten, mit der Schließung ihrer Organisation für zwei bis sechs Tage bestraft werden.
Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Argentinien?
Es ist zwar wichtig, dass Sie sich über die Regeln und Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Argentinien auf dem Laufenden halten, aber Ihr Unternehmen hat auch noch andere Verpflichtungen.
Die argentinischen Umsatzsteuervorschriften zum Beispiel verlangen von Ihrem Unternehmen, dass es mehr als nur die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung beachtet und auch einhält. Die Einhaltung der Steuervorschriften ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung und Sovos unterstützt sie dabei.
Argentinien hat elektronische Rechnungen für alle Unternehmen und Steuerzahler – einschließlich Freiberufler – ab April 2019 gemäß R.G 4290 vorgeschrieben.
Sobald eine elektronische Rechnung genehmigt und ausgestellt wurde, werden Stornierungen nicht mehr berücksichtigt. Die Rückabwicklung der Transaktion muss durch die Ausstellung einer Gutschrift erfolgen.
Um eine elektronische Rechnung zu stornieren, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Ereignis, das die Stornierung erforderlich gemacht hat, eine Gutschrift und/oder Lastschrift ausgestellt werden.
Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Argentinien mit Sovos
Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Argentinien weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Priorität einräumen.
Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter zu wählen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wo immer Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Partner für die Einhaltung von Steuervorschriften, dem Sie vertrauen können und der es Ihnen ermöglicht, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich wichtig ist.
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Zusätzliche Ressourcen für die Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften
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Die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland
Wie viele andere europäische Länder ist auch Deutschland gerade dabei, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische Steuerzahler aller Art und Größe einzuführen. Allerdings ist die elektronische Rechnungsstellung im Land noch nicht vollständig implementiert und vorgeschrieben.
Die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland erfolgt derzeit nach Transaktionsarten. Für B2G-Transaktionen gibt es nationale und föderale Vorschriften, aber für B2B-Transaktionen ist die Zeit für elektronische Rechnungen noch nicht gekommen. Dies wird sich ab 2025 ändern, und bis 2028 werden alle deutschen Unternehmen verpflichtet sein, Rechnungen elektronisch zu versenden und zu empfangen.
Da die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland uneinheitlich und schwer nachvollziehbar ist, können Sie sich auf dieser Seite einen Überblick verschaffen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und besuchen Sie sie erneut, wenn Sie einen Überblick über die aktuellen Anforderungen benötigen.
Auf einen Blick: elektronische Rechnungsstellung in Deutschland
Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland
CTC-Typ
Post Audit
Netzwerk
N/A
Format
Konform mit EN 16931
Anforderung an die elektronische Signatur
Nicht zwingend erforderlich, qualifizierte elektronische Signatur kann verwendet werden
Archivierungsanforderung
10 Jahre
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Deutschland
CTC-Typ
Dezentralisiert/PEPPOL
Netzwerk
Einzelne staatliche Plattformen
Format
Xrechnung & PEPPOL BIS
Anforderung an die elektronische Signatur
N/A
Archivierungsanforderung
10 Jahre
Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland
Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland
Ab Januar 2025 müssen Steuerzahler die Möglichkeit haben, elektronische Rechnungen zu erhalten. Der Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen wird in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtend sein. Ab Januar 2028 gilt dies für alle Unternehmen.
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Deutschland
Die elektronische Rechnungsstellung ist im Handel mit öffentlichen Verwaltungen vorgeschrieben, wird allerdings auf Bundeslandebene unterschiedlich geregelt. Es gibt ein nationales Mandat, aber es läuft parallel zu seinen 16 Bundesländern – jedes von ihnen hat die gesetzliche Freiheit, eine eigene E-Invoicing-Plattform zu entwickeln.
Die folgenden deutschen Bundesländer haben die elektronische Rechnungsstellung für behördliche Transaktionen eingeführt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Die oben genannte europäische Richtlinie (2014/55/EU) verlangt von den Behörden der Mitgliedstaaten, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen gemäß der CEN-Norm EN 16931 zu empfangen und zu verarbeiten.
Zeitplan: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland kann schwer nachvollziehbar sein. Hier sind die wichtigsten Termine, die Sie kennen müssen:
April 2017: Deutschland veröffentlicht sein E-Rechnungsgesetz
18. April 2020: Bundesländer führen verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen ein
27. November 2020: Öffentliche Stellen müssen E-Rechnungen von staatlichen Stellen empfangen
Juli 2023: Das Bundesfinanzministerium legt einen Gesetzesentwurf zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung vor
22. März 2024: Bundesrat beschließt Gesetzespaket zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung
1. Januar 2025: Deutsche Steuerzahler müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten (B2B)
1. Januar 2027: Deutsche Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 Euro müssen für B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen
1. Januar 2028: Verbleibende deutsche Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen ausstellen
Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung kann den Steuerzahlern durch die Automatisierung von Prozessen zugute kommen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern kann auch das Fehlerrisiko erheblich verringern, da die Daten nicht mehr manuell eingegeben und bearbeitet werden müssen.
Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland
Obwohl nun klar ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland noch weiter vorangetrieben werden muss, gibt es eine größere Initiative, die die Einführung dieser Technologie in Deutschland – und in den EU-Mitgliedstaaten insgesamt – verändern könnte.
VAT in the Digital Age (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) ist ein Vorschlag zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems, der neben anderen neuen, innovativen Steuerlösungen digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung einführt.
Es ist erwähnenswert, dass Deutschland immer noch an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für alle ansässigen Steuerzahler arbeitet, während viele Länder auf dem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung schon weiter sind. Die Einhaltung globaler Steuervorschriften kann schwierig sein, wenn man die Nuancen der Steuerdigitalisierung in den einzelnen Ländern bedenkt, aber Sovos kann helfen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind.
Zusätzliche Pflichten zur Umsatzsteuer-Compliance in Deutschland
Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar ein wichtiger Bestandteil der Steuerkonformität in Deutschland, aber Unternehmen haben auch noch andere Verpflichtungen, die sie einhalten müssen.
Mit den regulatorischen Erwartungen Schritt zu halten, wird noch komplizierter, wenn man die sich entwickelnde Natur der Gesetze berücksichtigt. Sie müssen nicht nur Ihren aktuellen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch den Überblick über das behalten, was noch kommen wird – das ist sowohl zeitlich als auch ressourcenmäßig anspruchsvoll.
Die Nichteinhaltung kann kostspielig sein, aber Sie müssen nicht in Rückstand geraten. Erfahren Sie mehr über die Einhaltung der deutschen Umsatzsteuervorschriften in unserer speziellen Übersicht.
Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist in Deutschland verpflichtend, und die elektronische B2B-Rechnungsstellung soll derzeit ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 EUR in Kraft treten.
Für die elektronische Rechnungsstellung im B2G- und B2B-Bereich schreibt die deutsche Gesetzgebung die sichere Archivierung und den Zugriff auf elektronische Rechnungen für 10 Jahre vor.
Deutschland hat Pläne vorgelegt, um die elektronische B2B-Rechnungsstellung für gebietsansässige Steuerpflichtige nach folgendem Zeitplan verbindlich zu machen:
1. Januar 2025: Steuerzahler müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten
1. Januar 2027: Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen elektronische Rechnungen verwenden
1. Januar 2028: Alle Steuerpflichtigen müssen elektronische Rechnungen verwenden.
ZRE steht für die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes. Die ZRE ist ein Webportal, das es Lieferanten und Dienstleistern ermöglicht, elektronische Rechnungen an Bundesbehörden zu senden.
ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat, das sowohl menschenlesbare (PDF/A-3) als auch maschineninterpretierbare Rechnungsdaten umfasst. Es basiert auf XML und ermöglicht den Versand von Rechnungen als Anhang oder eingebettet in eine E-Mail.
ZUGFeRD erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm (EN 16931).
XRechnung ist ein Standard für die elektronische Rechnungsstellung, den die deutsche Regierung Ende 2020 akzeptiert hat. Es wurde als Standard für die Konvertierung von Rechnungsinformationen in eine XML-Datendatei entwickelt, die als e-Rechnung dient.
XRechnung erfüllt zudem die Anforderungen der europäischen Norm (EN 16931).
Seit Mitte 2019 ist die elektronische B2G-Rechnung auf nationaler Ebene vorgeschrieben. Das bedeutet, dass alle Behörden der Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten.
Hier ist der weitere Zeitplan für elektronische B2B-Rechnungen im Land:
Ab Januar 2025 müssen alle deutschen Steuerzahler in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten.
Ab Januar 2027 müssen alle deutschen Steuerpflichtigen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen.
Ab Januar 2028 müssen alle deutschen Steuerzahler elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.
Bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene sollten Sie eine elektronische Rechnung über die individuelle Übermittlungsplattform des jeweiligen Staates senden.
E-Invoicing in Deutschland einrichten mit Sovos
Die elektronische B2B-Rechnungsstellung ist in Deutschland noch nicht implementiert, aber sie stellt eine weitere Verpflichtung dar, die Unternehmen erfüllen müssen, sobald sie eingeführt ist. Denken Sie dann an die anderen Länder, in denen Sie geschäftlich tätig sind, und an die Stadien, in denen sich diese Länder auf dem Weg zur Digitalisierung ihrer Steuern befinden könnten.
Eine Lösung besteht darin, dass Sie überall, wo Sie tätig sind, auf die sich entwickelnden Mandate und Vorschriften achten. Die einfachere Lösung besteht darin, einen einzigen Steuer-Compliance-Partner wie Sovos zu beauftragen, der diese leidige Arbeit für Sie erledigt.
Die weltbesten Unternehmen, darunter die Hälfte der Fortune 500-Unternehmen, vertrauen auf die Lösungen von Sovos, die globale Compliance durch lokales Fachwissen gewährleisten.
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Zusätzliche Ressourcen für die Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften
Peru ist auf dem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung weit fortgeschritten und hat ein Mandat für alle Steuerzahler eingeführt, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Die elektronische Rechnungsstellung wurde 2010 durch das Electronic Issuance System des Landes geregelt und war zunächst freiwillig.
Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Peru umfasst mehr elektronische Dokumente als nur elektronische Rechnungen, was die Sache noch komplizierter macht – vor allem für internationale Organisationen, die mehrere nationale Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten müssen. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in Peru und wird bei Bedarf aktualisiert, sodass Sie sie in Ihren Lesezeichen behalten sollten.
Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Peru?
Validierung
Beim derzeitigen System der elektronischen Rechnungsstellung müssen elektronischen Zahlungsbelege (CPEs) nicht vor dem Versand an die Empfänger von der Nationalen Oberaufsichtsbehörde für Zoll- und Steuerverwaltung (SUNAT) oder der OSE vorvalidiert werden. Sobald der Gutschein generiert ist, kann er begleitend oder sogar nach dem Versand an den Kunden oder Empfänger an SUNAT gesendet werden.
Die SUNAT rät jedoch von dieser Vorgehensweise ab, denn wenn das zuvor an den Kunden gesendete Dokument von der OSE oder der SUNAT abgelehnt wird, hat das Dokument keine steuerliche Gültigkeit und der Steuerzahler muss seinem Kunden ein neues Dokument ausstellen.
Das bedeutet, dass die meisten Aussteller die Vorvalidierung oder die synchrone Validierung bevorzugen, auch wenn die Aussteller die CPE durch einen asynchronen Prozess validieren können. Sobald ein CPE bei der OSE oder SUNAT eingegangen ist, wird ein Empfangsnachweis (CDR) ausgestellt, der dem Aussteller anzeigt, dass das zur Validierung gesendete Dokument die von der SUNAT festgelegten Anforderungen erfüllt.
Eventualitäten
Wenn der Steuerzahler derzeit aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht in der Lage ist, die Belege außerhalb des elektronischen Ausgabesystems auszustellen, muss er zu einem bestimmten Datum eine Steuererklärung mit den Zahlungsbelegen, Gutschriften und Belastungsanzeigen ausstellen, ohne das elektronische Ausgabesystem (SEE) zu nutzen.
Empfangsbestätigung
Im Prinzip müssen die Empfänger elektronischer Rechnungen eine Empfangsbestätigung für die bei ihnen eingehenden Rechnungen erstellen. Diese Zustimmung kann jedoch stillschweigend erfolgen: Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass die Rechnung acht Tage nach Erhalt des Dokuments als formell akzeptiert gilt, wenn der Empfänger den Erhalt nicht bestätigt.
Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Peru
Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Peru
Peru regelt seine elektronische Rechnungsstellung, bei der die Dokumente als elektronische Zahlungsbelege (CPE) bezeichnet werden, über sein Electronic Issuance System (SEE). Es wird von der nationalen Steuerbehörde, der National Superintendency of Customs and Tax Administration (SUNAT), verwaltet.
Unternehmen müssen dieses System nutzen und strenge technische Anforderungen sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang von elektronischen Rechnungen erfüllen. Die Umsetzung begann im Januar 2014, und kleine und mittlere Unternehmen waren die letzten, die Anfang 2022 in die Verpflichtung einbezogen wurden. Von da an sind alle Steuerzahler in Peru verpflichtet, elektronische Rechnungen sowie andere Verkaufsdokumente auszustellen.
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Peru
Peru verlangt von den Unternehmen, dass sie elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit Lieferanten öffentlicher Einrichtungen Geschäfte machen, und elektronische Rechnungen von allen öffentlichen Einrichtungen erhalten.
Ähnlich wie bei B2B-Transaktionen verlangt die Regelung des Landes von den Unternehmen, dass sie die vom SEE-System festgelegten Standards erfüllen und elektronische Dokumente fünf Jahre lang archivieren.
Arten von elektronischen Zahlungsbelegen in Peru
Elektronische Rechnung: Erforderlich bei B2B- und B2G-Transaktionen, die zu einer Steuergutschrift führen. Die Gültigkeit dieses Dokuments hängt von der strikten Einhaltung der Struktur-, Ausstellungs- und Validierungsregeln ab.
Quittung durch elektronische Gebühr: Ausgestellt von natürlichen Personen, die selbständig Dienstleistungen erbringen.
Elektronisches Verkaufsticket: Ausgestellt an Endverbraucher. Es ermöglicht nicht, Steuergutschriften in Anspruch zu nehmen oder Ausgaben für steuerliche Zwecke zu unterstützen, und ihre Struktur ist weniger komplex als die der elektronischen Rechnungen.
Elektronische Kaufabrechnung: Ausgestellt von Steuerzahlern, die Einkäufe tätigen, an natürliche Personen, die unter anderem Primärprodukte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, handwerklicher Fischerei und Holzgewinnung herstellen und/oder abholen – sofern diese Verkäufer keine RUC-Nummer (Unique Taxpayer Registration) haben.
Elektronische Lastschrift und Gutschrift: Die erste wird verwendet, um dem Verkäufer entstandene Ausgaben oder Kosten zu erstatten, und die zweite, um Stornierungen, Rabatte oder andere Änderungen an zuvor ausgestellten Rechnungen und elektronischen Verkaufstickets zu verbuchen.
Elektronische Quittung für öffentliche Dienstleistungen (SP Electronic Receipt): Ein spezieller Beleg, der von Telekommunikations-, Wasser-, Strom- und Erdgasdiensten ausgestellt wird, sowohl bei B2B-Transaktionen, die zur Steuergutschrift berechtigen, als auch für Endverbraucher.
Nachweis der elektronischen Quellensteuer: Obligatorisch für die Verwendung durch Steuerzahler, die als Quellensteuer-Einbehalter benannt sind und Transaktionen durchführen, die dem Quellensteuersystem der allgemeinen Umsatzsteuer (IGV) unterliegen.
Nachweis der elektronischen Wahrnehmung: Zahlungsnachweis, der von der Wahrnehmungsstelle ausgestellt wird, wenn sie die IGV ganz oder teilweise an ihren Kunden oder Importeur abführt, entweder durch den Kauf von Kraftstoff oder durch interne Verkäufe, die im Wahrnehmungsregime der IGV enthalten sind.
Elektronischer Überweisungsschein – Absender: Wird vom Absender ausgestellt, um den Transport oder Transfer von Waren zu unterstützen.
Elektronischer Empfehlungsleitfaden – Spediteur: Wird vom Benutzer der Speditionsgesellschaft in digitalem Format ausgestellt, um den Transport oder Transfer von Waren zu unterstützen. Es ist notwendig, ihn pro Transporteinheit, pro Zielort, pro Empfänger und pro Absender auszustellen.
Elektronischer Empfehlungsleitfaden pro Ereignis: Wird vom Absender oder vom Beförderer aufgrund von Tatsachen, die ihm nicht zuzuschreiben sind, als Ergänzung zu einem anderen, zuvor vom selben Subjekt ausgestellten Leitfaden ausgestellt.
Leitfaden zur elektronischen Übermittlung kontrollierter Güter (BF): Unterstützt die Übermittlung chemischer Ausgangsstoffe, Produkte und deren Nebenprodukte oder Derivate, die der Kontrolle unterliegen, weil sie direkt oder indirekt bei der Herstellung illegaler Drogen verwendet werden können. Um herauszufinden, ob die zu transportierenden Produkte überprüft werden müssen, konsultieren Sie das Oberste Dekret Nr. 268-2019-EF.
Elektronisch autorisiertes Dokument (DAE): Zahlungsnachweis, der es Ihnen ermöglicht, Ausgaben oder Kosten für Steuerzwecke zu tragen sowie die Möglichkeit, eine Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen, die entsprechend den Besonderheiten des Vorgangs ausgestellt wird, vorausgesetzt, der Erwerber oder Nutzer ist identifizierbar und die Steuer wird diskriminiert.
SEE: Elektronisches Ausgabesystem Peru
In Peru gibt es mehrere elektronische Ausgabesysteme, mit deren Hilfe elektronische Zahlungsbelege erstellt werden können. Diese Systeme können öffentlich, kommerziell oder privat sein. Hier sind die wichtigsten Systeme:
SOL-Ausgabesystem: SUNAT stellt dieses kostenlose System zur Verfügung, das auch als SUNAT – Online Operations (SOL) bekannt ist. Dieses System hat mehrere Einschränkungen und richtet sich vor allem an kleine Steuerzahler und Freiberufler, die ein geringes Volumen an CPE generieren. Es hat auch eine SUNAT-App und eine Emprender-App.
Ausgabesystem aus den Systemen des Steuerzahlers: Dieses Ausgabesystem wurde gemäß den Maßnahmen und Bedürfnissen des Steuerzahlers entwickelt. Für die Ausstellung der CPEs ist kein Zugriff auf das SUNAT-Webportal erforderlich; die Generierung, Erteilung und Validierung der CPEs erfolgen zwischen den Systemen des Steuerzahlers und der SUNAT- oder OSE-Datenbank.
SUNAT-Abrechnungssystem: Mit dieser kostenlosen Anwendung können Sie elektronische Belege ausstellen. Es richtet sich vor allem an mittlere und kleine Steuerzahler mit computergestützten Systemen und einem hohen Rechnungsvolumen.
Ausgabesystem des Betreibers elektronischer Dienstleistungen: Der Prozess der Validierung der CPEs, die von den Ausgabesystemen des Steuerzahlers generiert werden, erfordert von SUNAT autorisierte Stellen, um die CPEs elektronisch zu überprüfen, damit sie als ausgestellt gelten.
Ausgabesysteme überwachter Unternehmen: Stellt elektronische Quittungen für öffentliche Dienstleistungen aus. Die Aussteller dieser Systeme können sich jedoch dafür entscheiden, solche Gutscheine über das Ausgabesystem aus den Systemen des Steuerzahlers auszustellen.
Teilnehmer an elektronischen Ausgabesystemen
Elektronischer Absender
Der Steuerzahler stellt Quittungen elektronisch aus, entweder weil er dazu verpflichtet ist oder weil er sich freiwillig dem System angeschlossen hat.
Erwerber oder Nutzer
Der Verbraucher von Waren und/oder Dienstleistungen, dem ein CPE ausgestellt wird und der diesen in seiner Eigenschaft als Verbraucher entgegennehmen muss. Wenn der Verbraucher auch ein elektronischer Aussteller ist, ist er ein elektronischer Erwerber, wenn nicht, gilt er als nicht-elektronischer Erwerber.
Elektronischer Dienstleister (PSE)
Die Einrichtung, die für den elektronischen Aussteller Dienstleistungen erbringt, um im Namen des Ausstellers die mit der elektronischen Ausstellung von Zahlungsnachweisen verbundenen Aktivitäten durchzuführen. Die entsprechende Akkreditierung ist erforderlich, bevor die SUNAT ein PSE sein kann.
Elektronischer Servicebetreiber (OSE)
OSE ist eine von SUNAT autorisierte und im SBE-Register eingetragene Einrichtung, die die Einhaltung der wesentlichen Aspekte der SEE - SBE elektronisch überprüft.
Zeitleiste der elektronischen Rechnungsstellung in Peru
Peru hat bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung einen stufenweisen Ansatz gewählt, so dass die schrittweise Einführung schwer zu verfolgen ist. Hier sind die wichtigsten Zeitpunkte:
Januar 2014: Die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beginnt
1. Januar 2018: Steuerzahler, die Umsatzsteuer abziehen oder erheben, als PRICO identifiziert sind oder deren Steuer-ID in Anhang I des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
1. Mai 2018: Steuerzahler, deren Steuernummer in Anhang II der Resolution 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen.
1. August 2018: Steuerzahler, deren Steuer-ID in Anhang III des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
1. November 2018: Steuerzahler, deren Steuer-ID in Anhang IV des Beschlusses 155-2017 enthalten ist, müssen an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen
2022: Kleine und mittlere Unternehmen schließen sich dem E-Invoicing-System an
Strafen: Was passiert, wenn ich die elektronische Rechnungsstellung in Peru nicht einhalte?
Das Versäumnis, Zahlungsbelege oder ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Bestimmungen auszustellen und/oder vorzulegen, kann zur Schließung des Betriebs führen.
Die Ausstellung oder Erteilung von Dokumenten, deren Druck oder Import nicht den Anforderungen und Merkmalen entspricht, kann zu einer Strafe von ca. 632 EUR oder zur Schließung des Betriebs führen.
Was benötige ich sonst noch zur Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Peru?
Die Einhaltung der Steuervorschriften in Peru ist wichtiger als die elektronische Rechnungsstellung, vor allem, wenn man bedenkt, wie wichtig es ist, den Umsatzsteuerpflichten nachzukommen.
Die Anforderungen von Unternehmen steigen erheblich, wenn sie mit regulatorischen Änderungen Schritt halten. Die Compliance erfordert, dass die Anforderungen sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft erfüllt werden, und das kann ressourcenintensiv sein. Deshalb ist Sovos Ihr Compliance-Partner. Wir unterstützen Sie durch lokales Fachwissen dabei, globale Compliance zu erreichen.
Das Senden von E-Rechnungen oder elektronischen Notizen nach Ablauf der Frist an SUNAT bedeutet, dass das Dokument nicht als gültig angesehen wird, selbst dann, wenn es dem Käufer bereits zugestellt wurde.
Wenn Sie elektronische Dokumente außerhalb der Frist an die OSE senden, werden diese nicht überprüft und gelten als ungültig, auch wenn sie dem Käufer bereits zugestellt wurden.
Einrichten der elektronischen Rechnungsstellung in Peru mit Sovos
Da die elektronische Rechnungsstellung nach dem Vorbild lateinamerikanischer Länder wie Peru weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, dass Sie der Einhaltung der Vorschriften Priorität einräumen.
Die globale – und dennoch fragmentierte – Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festigt die Notwendigkeit, einen einzigen Anbieter für vollständige Compliance zu wählen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Sovos ist ein Steuer-Compliance-Partner, dem Sie vertrauen können.
Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: Sprechen Sie noch heute mit einem Mitglied unseres Teams, um Ihre Zeit zurückzugewinnen.
Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit einem unserer E-Invoicing-Experten zu sprechen
(Paris) 14. Mai 2024 – Zwei führende Anbieter von E-Invoicing-Lösungen auf dem französischen und globalen Markt, Esker SA und Sovos, haben bekannt gegeben, dass sie ihre Plattformen miteinander verbunden haben, um sich zu staatlich registrierten "PDPs" oder Partner-Dematerialisierungsplattformen zu entwickeln. Die französische Reform der elektronischen Rechnungsstellung sieht vor, dass 4 Millionen Unternehmen verpflichtet werden, inländische elektronische Rechnungen zu akzeptieren, und die größten 6.000 von ihnen werden verpflichtet, ihre Transaktionen ab September 2026 elektronisch auszustellen und zu melden. Die beiden Anbieter bestätigen auch, dass sie ähnliche Interoperabilitätstests mit anderen PDP-Kandidaten durchgeführt haben.
Die französische Steuerverwaltung hat bis zum 3. Mai 2024 62 Anträge auf den begehrten PDP-Status erhalten, der es Dienstleistern ermöglicht, maßgeschneiderte Dienstleistungen anzubieten, die über die von der zentralen staatlich betriebenen Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, dem PPF (French Public Portal), hinausgehen. Viele Unternehmen auf dem französischen Markt möchten eine PDP nutzen, um den Austausch von Verkaufs- und Einkaufsdaten, einschließlich Rechnungen, mit Handelspartnern so zu organisieren, dass sie ihren individuellen Geschäftsbedingungen entsprechen.
Nach Prüfung der Testergebnisse und der Vergabe einer offiziellen Registrierungsnummer durch die Steuerbehörden werden Esker und Sovos jeweils ihre eigene PDP-Plattform betreiben, um die Transaktionen ihrer Kunden nach französischem Recht zu bedienen, aber die Unternehmen arbeiten auch international zusammen, um eine optimale Mischung aus Geschäftsprozessautomatisierung zu gewährleisten, die von Esker bereitgestellt wird. und Steuerkonformität, nahtlos in Sovos eingebettet, obwohl Länder auf der ganzen Welt sehr unterschiedliche Ansätze bei der Digitalisierung der Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderer steuerlicher Instrumente verfolgen.
Kevin Akeroyd, CEO von Sovos, sagte: "Ein PDP in Frankreich zu sein, steht im Einklang mit unserer Strategie, lokales Know-how über die robuste globale Sovos Compliance Cloud-Plattform bereitzustellen. Frankreich hat, wie andere Länder auch, berechtigte Bedenken hinsichtlich der Datenverwaltung, und Sovos verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von Lösungen, die die strengsten lokalen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die Notwendigkeit für Unternehmen minimieren, für jedes Land eine andere Lösung für die Einhaltung der Rechnungsstellung zu suchen. Wir fühlen uns privilegiert, eine so starke Beziehung zu Esker zu haben, zusammenzuarbeiten, wo immer es möglich ist, und es jedem von uns zu ermöglichen, unseren Kunden unseren individuellen Wert zu bieten."
Jean-Michel Bérard, CEO von Esker, sagte: "Als globaler Anbieter mit Sitz in Frankreich sind wir stolz darauf, zu den ersten Betreibern zu gehören, die diese Phase der Interoperabilitätstests mit Sovos erreicht haben. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Registrierung als PDP und zur Aufrechterhaltung unseres Status als führender Anbieter für die Automatisierung von Forderungen und Verbindlichkeiten auf dem französischen Markt im Rahmen der neuen Mehrwertsteuergesetzgebung. Frankreich ist das erste Land, das ein Modell mit einer staatlichen zentralen Plattform für Standardtransaktionen und staatlich registrierten PDPs für Unternehmen einführt, die mehr Flexibilität verlangen. Die Zusammenarbeit mit Sovos bei dieser Registrierung steht im Einklang mit unserer jahrzehntelangen Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung."
Über Sovos
Sovos ist ein globaler Anbieter von Steuer-, Compliance- und Treuhandlösungen und -dienstleistungen, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt mit echtem Vertrauen zurechtzufinden. Unsere skalierbaren IT-gestützten Lösungen wurden speziell für stets verfügbare Compliance-Funktionen entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich entwickelnden und komplexen globalen regulatorischen Landschaft. Die Cloud-basierte Softwareplattform von Sovos bietet ein beispielloses Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und behördlichen Compliance-Prozessen.
Mehr als 100.000 Kunden in 100+ Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – vertrauen Sovos bei ihren Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als 11 Milliarden Transaktionen in 19.000 globalen Steuerländern. Unterstützt durch ein robustes Partnerprogramm von mehr als 400 Mitarbeitern verfügt Sovos über ein konkurrenzloses globales Netzwerk für Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und verfügt über Niederlassungen in Nord- und Südamerika und Europa sowie im Besitz von Hg und TA Associates. Für weitere Informationen besuchen Sie Sovos.com und folgen Sie uns auf LinkedIn und X.
Über Esker
Esker ist eine globale Cloud-Plattform, die entwickelt wurde, um strategischen Wert für Finanz-, Beschaffungs- und Kundendienstexperten zu erschließen und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch die Automatisierung des Cash Conversion-Zyklus zu stärken. Die Lösungen von Esker beinhalten KI-Technologien, um die Produktivität zu steigern, die Transparenz zu verbessern, das Betrugsrisiko zu verringern und die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern zu verbessern. Esker wurde 1985 gegründet und ist in Nordamerika, Lateinamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum tätig, mit Hauptsitz in Lyon, Frankreich, und US-Hauptsitz in Madison, Wisconsin. Weitere Informationen zu Esker und seinen Lösungen finden Sie unter www.esker.com. Folgen Sie Esker auf LinkedIn und beteiligen Sie sich an der Diskussion auf dem Esker-Blog unter esker.com/blog.
Sovos, das führende Compliance-Unternehmen, gab heute eine Partnerschaft mit der belgischen PwC-Gesellschaft PwC Business Advisory Services bv/srl (im Folgenden: „PwC“) bekannt. Die Partnerschaft nutzt die komplementären Steuer- und Beratungsdienstleistungen und Expertisen beider Unternehmen, um wichtige Anforderungen an E-Rechnungen und E-Berichte zu erfüllen.
Durch die Zusammenarbeit greifen Kunden von Sovos und PwC auf umfassende Service- und Beratungsleistungen zurück. So meistern sie die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit e-Invoicing und e-Reporting, denn zu den weltweit mehr als 80 Ländern mit bestehenden e-Invoice-Vorschriften kommen weitere Länder hinzu.
Durch die Implementierung der Sovos Compliance Cloud sind Unternehmen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung von Kunden in verschiedenen Märkten zu ermitteln und zu dokumentieren, bestehende Prozesse und Technologien zu evaluieren und Unternehmensziele abzustimmen. Die im Februar eingeführte Sovos Compliance Cloud ist die branchenweit erste cloudbasierte Softwareplattform für die Einhaltung von Steuer- und Regulierungsvorschriften, die ein ganzheitliches System für die globale Einhaltung von Vorschriften bietet.
„Da Unternehmen sich in einem zunehmend vernetzten und dynamischen Marktumfeld bewegen, war der Bedarf an integrierten E-Rechnungsprozesses noch nie so wichtig wie heute“, so Ellen Cortvriend, Partnerin bei PwC in Belgien. „Die Partnerschaft mit Sovos ermöglicht es uns, schon heute ein hervorragendes, auf E-Rechnungen gestütztes globales Steuer-Compliance-Projekt anzubieten und E-Invoice-Prozesse im Laufe der Zeit noch weiter zu vereinfachen. “
„Viele Kunden von PwC in Belgien stehen unmittelbar vor der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Die Sovos Compliance Cloud gewährleistet eine schnelle und erfolgreiche Integration“, so Alice Katwan, President of Revenue bei Sovos. „Die raschen und komplexen Änderungen bei Compliance-Vorgaben bringen sowohl steuerliche als auch IT-Herausforderungen mit sich – von der Notwendigkeit einer sofortigen Steuerermittlung zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bis hin zur Integration von validierten E-Rechnungen mit periodischer und SAF-T-Berichterstattung. Durch die Reduzierung des operativen Aufwands und die Bereitstellung einer zentralen Datensicht auf die Compliance-Konformität ermöglichen Sovos und PwC es ihren Kunden einen enormen Wettbewerbsvorteil zu erschließen.“
PwC und Sovos veranstalten am 11. April 2024 um 14.00 Uhr GMT ein kostenloses Webinar mit dem Titel Have We Hit a Tipping Point for Global Indirect Tax? Dieses richtet sich an Führungskräfte, die mehr darüber erfahren möchten, welche Entwicklungen regulatorische Änderungen vorantreiben und zeigt Strategien auf, wie sich Compliance-Risiken minimieren lassen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Über Sovos
Sovos ist ein globaler Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Compliance und Trust, die es Unternehmen ermöglichen, sich in einer zunehmend regulierten Welt sicher zu bewegen. Unsere skalierbaren, IT-gestützten Lösungen wurden speziell für konstante Compliance entwickelt und erfüllen die Anforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden und komplexen globalen Regulierungslandschaft. Die cloud-basierte softwareplattform von Sovos bietet ein unvergleichliches Maß an Integration mit Geschäftsanwendungen und staatlichen Compliance-Prozessen. Mehr als 100.000 Kunden in über 100 Ländern – darunter die Hälfte der Fortune 500 – verlassen sich auf Sovos zur Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen. Sovos verarbeitet jährlich mehr als elf Milliarden Transaktionen in 19.000 Steuergebieten weltweit. Gestärkt durch ein robustes Partnerprogramm mit mehr als 400 Mitgliedern bietet Sovos ein unvergleichliches globales Netzwerk für Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen. Sovos wurde 1979 gegründet und gehört Hg and TA Associates. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in ganz Amerika und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter http://sovos.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.
Über PwC
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 364.000 Mitarbeitende in 151 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.
Der Ministerrat, die höchste Exekutivbehörde auf Bundesebene, hat heute einen Gesetzesvorentwurf verabschiedet , der die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung im Land einführt.
Der Entwurf führt Änderungen des Mehrwertsteuergesetzbuches ein, um die Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen vorzuschreiben. Die Anforderung umfasst die Erstellung, den Versand, den Empfang und die Verarbeitung einer Rechnung unter Verwendung eines maschinenlesbaren strukturierten elektronischen Formats, das eine automatische und digitale Verarbeitung durch den Empfänger ermöglicht. Das Peppol-Netzwerk ist als Zustellungsmechanismus der E-Rechnung an den Käufer vorgesehen.
Die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen B2B-Handelspartnern ist der erste Schritt zur Umsetzung eines CTC-Berichtsmandats für diese Ströme an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen.
Das voraussichtliche Go-Live-Datum des B2B-E-Invoicing-Mandats ist Januar 2026.