Frankreich – Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab 2024

Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke von fast 13 Milliarden Euro führt Frankreich ab 2024 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen sowie die elektronische Übermittlung zusätzlicher Datenarten ein. Dieses neue Mandat, das für alle in Frankreich ansässigen oder – für die elektronische Berichterstattung – mit einer Mehrwertsteuer-ID registrierten Unternehmen gilt, ist komplex. Es wird auch eine umfangreiche Planung erfordern.

Nach Angaben der ICC benötigen die Unternehmen mindestens 12 bis 18 Monate, um sich auf solche CTC-Mandate (Continuous Transaction Control) vorzubereiten – das macht es natürlich wichtig, jetzt mit der Planung zu beginnen, um sich auf die Änderung vorzubereiten.

Diese Infografik gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Mandat:

  • Was Ihr Unternehmen tun muss, um das neue Mandat zu erfüllen
  • Wenn Ihr Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen muss
  • Weitere wichtige Informationen über die Anforderungen des Mandats
  • Wie Sovos helfen kann

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Ziel des Mandats

Ziel des neuen Mandats ist es, durch den Zugang zu mehr Transaktionsdaten die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Betrug zu bekämpfen. Alle B2B-Rechnungen müssen künftig über eine zentrale Plattform übermittelt werden. Dies wird entweder direkt oder über registrierte Dienstleister geschehen, die an die Plattform angeschlossen sind.

Das neue Mandat ermöglicht der französischen Steuerbehörde den Zugriff auf alle mehrwertsteuerrelevanten Daten im Zusammenhang mit B2C- und B2B-Transaktionen, sodass es entscheidend darauf ankommt, Ihre Geschäftssysteme und -prozesse anzupassen, um Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden.

Frankreich ist das jüngste Land, das CTCs einführt, da die Steuerbehörden auf der ganzen Welt bestrebt sind, einen besseren Einblick zu gewinnen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen. Die vorgeschlagenen Anforderungen treten in den Jahren 2024-2026 in Kraft.

Frankreich: Termine für die Einführung von elektronischen Rechnungen und Berichten (e-Reporting)

Juli 2024: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen den Empfang elektronischer Rechnungen nach den neuen Vorschriften akzeptieren. Die 300 größten Unternehmen unterliegen dem Mandat für die Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich und dem umfassenderen Mandat für die elektronische Berichterstattung. Das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gilt nicht für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, diese Transaktionen zu melden, damit die Steuerbehörden einen vollständigen Überblick haben.

Januar 2025: Für weitere 8.000 mittelständische Unternehmen kommen Verpflichtungen zum Tragen.

Januar 2026: Alle verbleibenden mittleren und kleinen Unternehmen fallen in den Geltungsbereich des Mandats.

Wie Sovos helfen kann

Da Frankreich voraussichtlich das nächste Land in Europa sein wird, das mit seinem Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung im B2B-Bereich im Jahr 2024 CTCs einführen wird, kommt es entscheidend darauf an, dass Unternehmen sich auf ihre neuen Mehrwertsteuerpflichten vorbereiten und diese verstehen.

Sovos ist ein echter One-Stop-Shop für die Verwaltung aller e-Invoicing-Verpflichtungen in Frankreich und auf der ganzen Welt. Sovos kombiniert auf einzigartige Weise lokale Spitzenleistungen mit einer nahtlosen, globalen Kundenerfahrung.

Unsere skalierbare End-to-End-Lösung gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen nicht nur in Frankreich, sondern auch in mehr als 60 anderen Ländern.

Sovos wurde speziell für das moderne Steuerwesen konzipiert – ein sich ständig weiterentwickelndes, komplexes Umfeld, in dem die globalen Steuerbehörden mehr Transparenz und Kontrolle über die Geschäftsprozesse einfordern, in vielen Fällen auf Transaktionsebene.

Steuerbehörden auf der ganzen Welt haben sich die Digitalisierung zu eigen gemacht, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu reduzieren und Steuerlücken zu schließen. Das sollte für Unternehmen der Anlass ein, eine vollständige, vernetzte und ständig verfügbare Software für die steuerliche Compliance in ihr digitales Finanzzentrum zu integrieren.

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Bereit für das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce 2021

Laden Sie unsere Infografik herunter, um mehr über die bevorstehenden Änderungen zu erfahren.

Wenn Sie ein EU-Unternehmen mit B2C-Vertrieb in andere EU-Mitgliedsstaaten oder außerhalb der EU ansässig sind und einen B2C-Vertrieb in die EU unterhalten, wird sich ab dem 1. Juli 2021 für Sie einiges ändern.

Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce soll den internationalen Versandhandel erleichtern und sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer bei internationalem B2C-Vertrieb korrekt abgerechnet wird.

Die Änderungen an der Grenze für den internationalen Versandhandel sorgen dafür, dass die Mehrwertsteuer direkt am Verbrauchsort fällig wird. Das kann dazu führen, dass Sie mehrere neue Mehrwertsteueranmeldungen vornehmen müssen. Um die zusätzlichen Kosten und die Komplexität für Unternehmen abzufedern, bietet das Paket einen One Stop Shop (OSS).

OSS bietet viele Vorteile, ist aber alles andere als einfach.

Unternehmen müssen sich vorbereiten und fundierte Entscheidungen darüber treffen, ob OSS zu ihrem Geschäft passt.

Unsere One-Stop-Shop-Infografik informiert Sie über die wichtigsten Änderungen, die das neue EU-Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce mit sich bringen wird, einschließlich:

  • EU-OSS, Nicht-EU-OSS und Import OSS
  • OSS-Buchführungsanforderungen
  • Berechtigung für verbrauchssteuerpflichtige Waren
  • Regeln zum Ort der Leistungserbringung
  • Änderung der Grenzen für den internationalen Versandhandel
  • Marktplatzverbindlichkeiten
  • Steuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert
  • So bereiten Sie sich auf OSS vor
  • Die Konsequenzen einer OSS-Nichteinhaltung

Im Zuge der Änderungen ist es wichtig zu verstehen, welches OSS zu Ihrem Unternehmen passt, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften sicherzustellen. Die Anforderungen unterscheiden sich danach, ob das Unternehmen in oder außerhalb der EU ansässig ist, ob der Vertrieb D2C oder über einen Online-Marktplatz erfolgt, je nach den letzten Schritten der Lieferkette.

Es gibt drei Varianten von OSS:

  • EU-OSS
  • Nicht-EU-OSS
  • Import OSS (IOSS)

OSS ist aktuell noch nicht verpflichtend, doch Sie sollten die internen Zeitrahmen kennen und OSS einführen, sobald Ihr Unternehmen bereit ist. So vermeiden Sie eine hastige Umsetzung, um den Termin am 1. Juli 2021 zu halten.

Die wesentliche Entscheidung für Unternehmen mit innereuropäischen Umsatz über 10.000 € ist, ob sie OSS nutzen oder sich in jedem Mitgliedsstaat separat anmelden wollen, in den sie verkaufen.

Laden Sie unsere Infografik herunter, um mehr über die bevorstehenden Änderungen und deren potenzielle Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu erfahren.

Sovos kann Ihnen bei der Vorbereitung auf OSS helfen

Die Implementierung der benötigten Änderungen in Ihr ERP-System, um den Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-Pakets für den E-Commerce 2021 gerecht zu werden, kann mit einem erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden sein. Sovos kann Sie im Bereich Steuern entlasten. Wir können Sie außerdem dabei unterstützen, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und sich in diese einzuarbeiten.

Unser großes Beraterteam unterstützt Sie gerne beim Navigieren der modernen, komplexen Mehrwertsteuer-Compliance.