Das Versicherungswesen ist ein dynamischer Sektor, der sich ständig verändert, um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Mit der Zunahme der Auslandsreisen nach dem Zweiten Weltkrieg entstand der Bedarf an Assistance-Versicherungen für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Heimatlandes des Versicherten eintreten. Die Richtlinie 84/641/EWG des Rates regelte zum ersten Mal die Assistance-Versicherung, und es wurde ein neuer Versicherungszweig geschaffen. Dieser neue Versicherungszweig wurde zusätzlich zu den 17 bereits in der Richtlinie 73/239/EWG geregelten Versicherungszweigen der Nichtlebensversicherung geschaffen und hieß Assistance (Versicherungszweig 18).
Entwicklung der Reiseversicherung
Ursprünglich war der Versicherte durch eine Police abgesichert, die Hilfe bei allen Ereignissen auf Reisen im Ausland bot (Verlust des Reisepasses, Hilfe bei Problemen im Auto usw.). Der Versicherer schuf eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten mit Call-Centern, Lieferantennetzen und zusätzlichen Diensten, die bei der Lösung von Schwierigkeiten auf Auslandsreisen helfen sollten.
Später schufen Versicherungsgesellschaften und Reisebüros entsprechend den Anforderungen der Versicherten Reiseversicherungen, die eine breite Palette von Dienstleistungen umfassen. Diese bestehen aus mehreren Schutzleistungen innerhalb verschiedener Sparten. Hier beginnt die steuerliche Komplexität der Reiseversicherungspolicen. Es handelt sich um eine Verschmelzung von Deckungen, und die Anwendung der richtigen steuerlichen Behandlung muss in jedem Gebiet analysiert werden.
Korrekte steuerliche Behandlung bei Reiseversicherungen
Bei der Abwägung der korrekten Anwendung der Steuer für Reiseversicherungen müssen Unternehmen Folgendes berücksichtigen: Risikostandort (LoR), Unternehmenskategorie und der richtige steuerliche Ansatz.
Risikostandort: Die Richtlinie 2009/138/EG Artikel 13 muss in den folgenden Fällen befolgt werden:
- Geschäftsreisen: Die LoR der Versicherungspolice des Arbeitgebers zur Absicherung seiner Angestellten befindet sich dort, wo das Unternehmen ansässig ist.
- Einzelpersonen: Als LoR gilt das Gebiet, in dem der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, die Police deckt Reise- oder Urlaubsrisiken für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten. In diesem Fall ist das LoR der Mitgliedstaat, in dem der Versicherungsnehmer die Police abgeschlossen hat.
Betroffene Versicherungszweige: Wie bereits erwähnt, besteht eine der Schwierigkeiten bei der Reiseversicherung darin, die betroffenen Versicherungszweige zu bestimmen. Es ist üblich, dass in diesen Policen mehrere Deckungen enthalten sind, z. B. medizinische Hilfe, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Reiseverspätungen oder -stornierungen, Verlust von Dokumenten oder Geld, persönliche Unfälle, Repatriierung usw. Die Versicherer müssen diese Deckungsdetails angemessen kennzeichnen, um sicherzustellen, dass sie steuerlich korrekt behandelt werden.
Steuerbarkeit: Dieser Schritt ist entscheidend. Die korrekte Behandlung der Policen könnte die zu zahlenden Verbindlichkeiten, die verschiedenen Steuern und/oder Abgaben und steuerähnlichen Abgaben, die in die Steuerberechnung einzubeziehen sind, verändern. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Es ist notwendig, die Steuerpflicht oder -befreiung auf der Grundlage des Geschäftszweigs und des geografischen Standorts zu ermitteln.
Die Versicherer müssen die Bedeutung der wichtigen Details im Zusammenhang mit der Reiseversicherung verstehen. Durch die Bestimmung der LoR, des betroffenen Geschäftszweigs und der Steuerbarkeit wird sichergestellt, dass der richtige Betrag gezahlt und an die richtigen Gerichtsbarkeiten weitergeleitet wird.
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