Brasilien ist zweifelsohne eines der anspruchsvollsten Länder der Welt, was die Steuergesetzgebung angeht. Das komplizierte Steuersystem, das die Vorschriften von 27 Bundesstaaten und über 5000 Gemeinden umfasst, stellt für Unternehmen eine große Belastung dar, vor allem bei staaten- und gemeindeübergreifenden Transaktionen.
Außerdem müssen die Steuerzahler die zahlreichen elektronischen Rechnungsformate und -anforderungen (und manchmal auch das Fehlen solcher) sorgfältig prüfen. Die Hoffnung auf eine Steuerreform in Brasilien besteht daher schon seit geraumer Zeit.
Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
In den letzten Jahren waren mehrere Gesetzesinitiativen zur Integration der indirekten Steuern im ganzen Land nicht von Erfolg gekrönt. Ein möglicher Schritt, um solche Änderungen herbeizuführen, könnte die Vereinheitlichung der Vorschriften für die digitale Erfüllung der steuerlichen Pflichten sein, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer und die elektronische Berichterstattung.
Ende 2021 wurde ein Gesetzesentwurf (Projeto de Lei Complementar n. 178/2021) von der Privatwirtschaft initiiert. Er trägt den Namen Nationales Gesetz zur Vereinfachung der steuerlichen Nebenverpflichtungen und wurde dieses Jahr von der Abgeordnetenkammer begrüßt. Sein Hauptzweck ist die Einführung einer bedeutenden Reform im Bereich der digitalen Steuererklärungspflichten durch die Schaffung eines einheitlichen E-Invoicing-Systems.
Durch die Einführung einer nationalen Steuerkooperation will der Vorschlag die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften senken, den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ermöglichen und einen Anreiz für die Konformität der Steuerzahler auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden schaffen.
Die wichtigste Agenda des Gesetzentwurfs ist die Einführung:
- Ein einheitlicher nationaler Standard für die elektronische Rechnungsstellung
- Ein einheitliches Format für die elektronische Buchführung, die digitale Steuererklärung (DFD)
- Eine vorausgefüllte Steuererklärung unter Verwendung von E-Invoice-Daten
- Eine einheitliche Steuerregistrierungsdatei und ein System für den Informationsaustausch (RCU)
Was das für die Unternehmen bedeutet
Die wichtigste Änderung ist die Einführung des NFB-e (Nota Fiscal Brasil Eletronica), eines nationalen Standards für die elektronische Rechnungsstellung. Damit werden die NF-e (Nota Fiscal Eletronica), NFS-e (Nota Fiscal de Servicos Eletronica) und NF-C (Nota Fiscal do Consumidor Eletronica) in einem einzigen Dokument vereint. Damit werden die mehrwertsteuerähnlichen Steuern Brasiliens abgedeckt, in diesem Fall ICMS (Mehrwertsteuer auf Produkte und bestimmte Dienstleistungen) und ISS (Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen).
In der Praxis bedeutet dies, dass anstelle der Einhaltung zahlreicher E-Invoicing-Formate und -Mandate je nach Bundesstaat und Gemeinde, in der die Transaktion stattfindet, ein einziger nationaler digitaler Standard für die landesweite Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften sorgen wird. Die NFB-e wird die Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen auf staatlicher und kommunaler Ebene für B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen abdecken.
Die Reform wird die Belastung der Steuerzahler drastisch reduzieren und den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung auf Gemeinden ausweiten, in denen ein solches Mandat noch nicht eingeführt wurde.
Es ist wichtig hinzuzufügen, dass die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien beibehalten werden, was bedeutet, dass die Unternehmen weiterhin die Vorschriften für die Echtzeitabrechnung von Rechnungen mit der Steuerbehörde einhalten müssen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Anfangsphase der Diskussion und wird vor der Abstimmung im Kongress der Verfassungskommission für Justiz und Staatsbürgerschaft (CCJC) zur Genehmigung und möglichen Änderung vorgelegt. Bis dahin bleibt die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in ganz Brasilien auf dem derzeitigen schwierigen Stand.
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