Die italienische Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um den Umfang ihres Mandats für die elektronische Rechnungsstellung zu erweitern, insbesondere indem sie ab dem 1. Juli 2022 den Umfang der Steuerzahler erweitert hat, die Verpflichtungen zur Ausstellung und Freigabe elektronischer Rechnungen unterliegen.
Am 13. April 2022 wurde der Gesetzesentwurf, der als zweiter Teil des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (Decreto Legge PNRR 2 – Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) bekannt ist, vom italienischen Ministerrat (Consiglio dei ministri) genehmigt.
Der von der italienischen Regierung genehmigte nationale Konjunkturplan ist Teil der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union, einem Instrument, das die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen soll, sich von den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zu erholen.
Die Ausweitung des italienischen E-Invoicing-Mandats ist ein Element des Pakets zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Regierung und befasst sich insbesondere mit der Förderung der digitalen Transformation, einer der sechs Säulen der RRF.
Neue Steuerzahler im Geltungsbereich
Der Gesetzesentwurf PNRR 2 erweitert die Verpflichtung zur Ausstellung und Klärung elektronischer Rechnungen über die italienische Clearing-Plattform Sistema di Intercambio (SDI) auf bestimmte Mehrwertsteuerzahler, die bisher vom Mandat befreit sind. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 die folgenden zusätzlichen Steuerzahler verpflichtet sind, das italienische E-Invoicing-Mandat einzuhalten:
- Steuerzahler, die vom Pauschalsteuersystem profitieren (regime forfettario)
- Amateursportverbände und Unternehmen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 Euro
Das System Forfettario steht Steuerzahlern zur Verfügung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, und ermöglicht es ihnen, ein reduziertes pauschales Mehrwertsteuersystem von 15% einzuführen, das für neue Unternehmen in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wurde. Diese Steuerzahler waren bisher gemäß dem Gesetzesdekret 127 vom 5. August 2015 von der Verpflichtung befreit, elektronische Rechnungen auszustellen und über das SDI zu begleichen.
Darüber hinaus werden Amateursportverbände und Einrichtungen des dritten Sektors mit einem Umsatz von bis zu 65.000 EUR, die ebenfalls vom E-Invoicing-Mandat befreit wurden, als neue Themen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch die elektronische Rechnungsstellung für sie verpflichtend.
Das Mandat schließt nach wie vor Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR pro Jahr aus, die stattdessen ab 2024 E-Rechnungen mit dem SDI ausstellen und begleichen müssen.
Kurze Schonfrist eingeführt
Der Dekretentwurf sah auch eine kurze Übergangsfrist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 vor. Während dieser Zeit können Steuerzahler, die dem neuen Mandat unterliegen, innerhalb des Folgemonats, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Strafen verhängt werden. Dies gibt den neuen Probanden Zeit, sich an die allgemeine Regel zu halten, die besagt, dass elektronische Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Transaktionsdatum ausgestellt werden müssen.
Was geschieht als Nächstes?
Der endgültige Text des Dekrets wurde noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst wenn dieser letzte Schritt getan ist, wird das Dekret formell in Kraft treten und der erweiterte Geltungsbereich wird verbindlich. Der Beginn des zweiten Semesters dieses Jahres bringt weitere bedeutende Änderungen in Italien in Bezug auf die obligatorische Meldung grenzüberschreitender Rechnungen über FatturaPa mit sich, die ebenfalls am 1. Juli 2022 beginnen soll.
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