Am 24. Februar 2022 erließ das indische Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) eine Mitteilung (Notification No. 01/2022 – Central Tax), mit der der Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung gesenkt wurde.
In Indien ist die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler obligatorisch, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten (Unternehmen in bestimmten Sektoren sind davon ausgenommen). Der derzeitige Schwellenwert für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung liegt bei 50 Cr. Rupien (etwa 6,6 Millionen USD). Ab dem 1. April 2022 werden Steuerzahler mit einem jährlichen Schwellenwert von 20 Cr. Rupien (ca. 2,65 Mio. USD) oder darüber müssen die E-Invoicing-Vorschriften einhalten.
Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indien seit Oktober 2020 Pflicht. Die IRP muss E-Invoices genehmigen und validieren, bevor sie an den Käufer gesendet werden. Daher wird das indische E-Invoicing-System als E-Invoicing-Clearance-System eingestuft, eine Art der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC).
Die indische Steuerbehörde hat von Anfang an klar ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung schrittweise zu erweitern. Im Einklang mit dieser Botschaft wurde der Schwellenwert zweimal gesenkt: im Januar 2021 (von 500 CR. auf 100 Cr.) und April 2021 (von 100 CR. auf 50 Cr.). Auch hier wird der Schwellenwert gesenkt, um mehr Steuerzahler zu veranlassen, ihre Transaktionsdaten an die Plattform der Steuerbehörde zu übermitteln.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung noch immer nicht möglich ist. Die Steuerpflichtigen können sich nicht für die Nutzung des E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre Rechnungen nicht freiwillig an die IRP übermitteln. Angesichts der jüngsten Entwicklungen könnte sich dies in Zukunft ändern.
Beziehung zwischen E-Invoicing und E-Waybill
Lieferanten, die der E-Invoicing-Verpflichtung unterliegen, müssen für B2B-, B2G- und Exporttransaktionen über die E-Invoicing-Plattform elektronische Rechnungen erstellen, da ihr Zugang zur E-Navigationsplattform für die Erstellung von E-Navigationsrechnungen für diese Transaktionen gesperrt ist. Frachtbriefe für Transaktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung fallen, können weiterhin über die Plattform für elektronische Rechnungen erstellt werden.
Es wäre daher ratsam, dass Steuerzahler, die sich auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorbereiten, diesen Aspekt berücksichtigen.
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