Griechenland: Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab Juli 2025 nach EU-Ausnahmeregelung möglich

Kelly Muniz
Januar 14, 2025

Griechenland war in den letzten Jahren dabei, die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung einzuführen, und es wird erwartet, dass ein B2B-E-Invoicing-Mandat folgen wird.

Nach Berichten, dass Griechenland eine Ausnahmegenehmigung für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung im Jahr 2024 beantragt hat, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Erteilung dieser Genehmigung veröffentlicht.

Dieser Vorschlag bestätigt die einstimmige Unterstützung der Kommission für die Absicht Griechenlands, ein landesweites B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Er wird dem Europäischen Rat als formeller Schritt vorgelegt, bevor er zu einer offiziellen Entscheidung wird.

Steuerpflichtige und Transaktionen im Geltungsbereich

Im Juli 2024 beantragte Griechenland bei der Europäischen Kommission die Genehmigung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung.

Dem von der Kommission vorgeschlagenen Beschluss zufolge wird die Verpflichtung für Umsätze zwischen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen (B2B-Umsätze) gelten. Dies hat zur Folge, dass Steuerpflichtige, die in Griechenland umsatzsteuerlich registriert, aber nicht in diesem Land ansässig sind, vom obligatorischen Anwendungsbereich ausgeschlossen sind.

Elektronische Rechnungsstellung und bestehende Steuerpflichten in Griechenland

Nach dem Antrag der griechischen Regierung wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung das bestehende elektronische Rechnungslegungssystem myDATA, das seit 2018 in Kraft ist, stärken. Das System verlangt von den Steuerzahlern, dass sie Transaktions- und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an die Steuerverwaltung übermitteln und dabei eine Reihe von Online-Büchern aktualisieren, die auf dem Regierungsportal geführt werden.

myDATA wird es weiterhin geben, aber die griechische Regierung sieht eine Verbesserung, sobald die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch wird. Die Daten der E-Rechnung werden direkt in myDATA eingespeist, liefern Echtzeitinformationen und sorgen für eine höhere Datenqualität.

Darüber hinaus werden diese Daten zum Vorausfüllen von Mehrwertsteuererklärungen verwendet – eine Maßnahme, die in Griechenland bereits in Kraft ist –, die jedoch durch die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erleichtert und verbessert werden sollte.

Format der E-Rechnung

Griechenland sollte die Ausstellung elektronischer Rechnungen gestatten, die der europäischen Norm (EN 16931) entsprechen, um die Interoperabilität zu fördern. Weitere spezifische Formate nennt die Kommission nicht.

Während die Steuerzahler in der Lage sein werden, elektronische Rechnungen gemäß dem EU-Standard auszutauschen, werden sie nur die für steuerliche Zwecke erforderlichen Informationen an myDATA melden – und nicht die vollständige Rechnung.

Von den Steuerzahlern wird erwartet, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen über einen Dienstleister für die elektronische Rechnungsstellung, aktualisierte Verwaltungsprogramme (Handel/Buchhaltung, ERP) oder die kostenlose Behördenanwendung “timologio” auszustellen. Weitere Einzelheiten werden jedoch bekannt gegeben, sobald die Ausnahmeregelung gewährt wurde und die griechische Regierung ihren verbindlichen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht.

Auswirkungen auf ViDA

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission kommen auch zu dem Schluss, dass das von Griechenland angestrebte System der elektronischen Rechnungsstellung mit dem Vorschlag für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) übereinstimmt, der kürzlich vom ECOFIN-Rat (Zusammensetzung des Rates “Wirtschaft und Finanzen” des Rates der Europäischen Union) gebilligt wurde und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 offiziell verabschiedet wird.

Die Einholung einer EU-Genehmigung ist in der EU zu einem gängigen Ansatz geworden, da die geltende Mehrwertsteuerrichtlinie es den Steuerzahlern ermöglicht, Rechnungen in jedem Format, ob in Papierform oder elektronisch, auszutauschen. Sie schreibt auch vor, dass die Verwendung einer elektronischen Rechnung von der Annahme des Käufers abhängig ist.

Länder wie Italien, Polen, Rumänien und andere haben bereits die Genehmigung zur Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellungssysteme erhalten. Dies wird sich jedoch ändern, sobald ViDA in Kraft tritt, da die EU-Mitgliedstaaten eine solche Genehmigung nicht mehr beantragen müssen, wenn sie obligatorische elektronische Rechnungsstellungssysteme für inländische Transaktionen einführen wollen.

Wie geht es weiter mit der elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Griechenland?

Die Kommission schlägt vor, Griechenland die Ermächtigung vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 zu erteilen, da die Ausnahmeregelungen befristet sind und im Laufe der Zeit verlängert werden müssen. Der Beschluss gilt bis zu seinem endgültigen Datum oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem ViDA die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie anzuwenden, sobald ViDA amtlich genehmigt ist.

Dabei handelt es sich um einen von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Beschluss, der es Griechenland ermöglichen soll, verbindliche Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung einzuführen. Sie muss vom Rat befolgt werden, bevor sie offiziell wird und Rechtswirkungen entfalten kann. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensschritt, der nach den Erfahrungen anderer Länder voraussichtlich kein Hindernis für den Erhalt der Ausnahmeregelung für Griechenland darstellen wird.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung in Griechenland.

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Author

Kelly Muniz

Kelly Muniz is a Senior Regulatory Counsel at Sovos, specializing in global e-invoicing developments. Originally from Brazil and currently based in Stockholm, Kelly holds a Bachelor’s Degree in Law and worked as a licensed lawyer in her home country. She also earned a Master’s Degree in EU Business Law from Lund University in Sweden.
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