Am 10. März nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum Aktionsplan der Kommission für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie an, in der 25 Initiativen vor allem im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union (EU-Mehrwertsteuer) vorgestellt werden. Das Dokument enthält mehrere allgemeine Überlegungen und Empfehlungen an die Kommission für den Vorschlag zur Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie (“Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”) im Jahr 2022.
Änderungen in der EU-Mehrwertsteuerpolitik
Die Entschließung des EP befasst sich mit den großen Herausforderungen in der Mehrwertsteuerpolitik der Europäischen Union (EU) und legt besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung solcher Vorschriften durch die einheitliche Einführung von technologischen Instrumenten in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Anforderungen und Mandate für die digitale und elektronische Rechnungsstellung.
In der aktualisierten Entschließung wird die Sorge geäußert, dass der Rat das endgültige Mehrwertsteuersystem, d.h. die Umstellung vom Ursprungs- auf das Bestimmungslandprinzip, das noch umgesetzt werden soll, nicht ausreichend unterstützt. In einem solchen System wird die Mehrwertsteuer am Bestimmungsort erhoben, so dass die komplexen Übergangsregeln des Mehrwertsteuersystems entfallen.
Herausforderungen für die EU-Mehrwertsteuerpolitik
Bedenken wurden auch hinsichtlich der Komplexität der zahlreichen Steuervorschriften in der EU und der damit verbundenen Einschränkungen geäußert, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für diejenigen, die anfällig für Betrug sind. Hinzu kommen die hohen Kosten, die den Unternehmen entstehen, wenn sie die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Rechtsordnungen erfüllen müssen. Das Parlament fordert dringend einen konsequenten Schritt hin zu einem einfacheren und moderneren Mehrwertsteuersystem.
Übergang zu einer einfacheren MwSt.-Meldung
Im Einzelnen bezeichnete das EP die Bemühungen der Kommission um eine EU-weite Harmonisierung der Verfahrensvorschriften und die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Unternehmen durch das EU-Programm “Cooperative Compliance” als “von höchster Bedeutung”.
In verschiedenen Punkten ging es darum, die Technologie als wirksames Mittel für eine einfache und moderne Steuerbefolgung zu nutzen. Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer wurde als Mittel für eine moderne und vereinfachte Befolgung der MwSt-Vorschriften begrüßt, wobei die Mitgliedstaaten in allen EU-Ländern einheitlich und harmonisiert Echtzeit- oder echtzeitnahe Berichte und elektronische Rechnungen verwenden sollten.
In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen für eine einmalige Datenerhebung durch die Steuerbehörden ausgesprochen, die mit einem Höchstmaß an Schutz und Respekt für die Datenschutzgesetze einhergeht, sowie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und verschiedener Software, um eine maximale Effizienz der Datennutzung und -sicherheit zu gewährleisten. Die Annahme von Digitalisierungsanforderungen wird die Sicherheit erhöhen, Betrug verhindern und bekämpfen und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern.
Die Entschließung zielt auch auf die neue Unternehmens- und Steueragenda der Union ab und unterstützt die Ausarbeitung eines neuen und einheitlichen Regelwerks für die Unternehmensbesteuerung in der Union, das die Verhandlungen der OECD zu Säule 1 (Neuverteilung der Besteuerungsrechte) und Säule 2 (Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne) widerspiegeln sollte.
Im Anschluss an diese Empfehlungen soll die Europäische Kommission bis 2022/2023 einen oder mehrere Legislativvorschläge vorlegen.
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