Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung in Nordeuropa

Enis Gencer
März 14, 2023

Nordeuropäische Jurisdiktionen: CTC-Update

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wird mit den jüngsten Details, die am 8. Dezember 2022 veröffentlicht wurden, weiter vorangetrieben. Infolgedessen verstärken viele EU-Länder ihre Anstrengungen zur Digitalisierung der Steuerkontrollen – einschließlich der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.

Während wir in Nordeuropa unterschiedliche Ansätze sehen, um diesen Übergang einzuleiten, hat sich der Trend zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs) und E-Invoicing-Mandaten beschleunigt.

Deutschland plant E-Invoicing-Mandat

Jüngste Aussagen deuten darauf hin, dass Deutschland Schritte in Richtung eines B2B-E-Invoicing-Mandats unternimmt, allerdings ohne ein zentrales Melde- oder Clearingelement – zumindest vorerst. Im Rahmen einer Umsatzsteuerkonferenz am 10. März kündigte das Bundesministerium der Finanzen an, dass in wenigen Wochen ein Entwurf für die Einführung des E-Invoicing-Mandats veröffentlicht wird.

Es ist erwähnenswert, dass Deutschland zuvor bei der Europäischen Kommission eine abweichende Entscheidung zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung beantragt hatte, wie das Finanzministerium im November 2022 bekannt gab.

Schweden nähert sich dem Weg zur verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung

Schweden ist ein weiteres Land, in dem es nicht überraschend wäre, wenn eine E-Invoicing-Pflicht eingeführt würde. Die schwedische Agentur für digitale Verwaltung (DIGG) hat den Wunsch geäußert, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Land einzuführen.

Gemeinsam mit der schwedischen Steuerbehörde und dem schwedischen Handelsregisteramt hat DIGG die Regierung aufgefordert, die Bedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in B2B- und G2B-Strömen zu untersuchen, die dem aktuellen B2G-E-Invoicing-Mandat hinzugefügt würden.

Die Begründung für diese Forderung ist, dass die Annahme des ViDA-Vorschlags der Europäischen Kommission zu einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Warenströmen führen wird. Daher sollte das nationale System aus Gründen der Effizienz angeglichen werden. Das DIGG geht nicht davon aus, dass die Angleichung freiwillig erfolgen wird, aber ein Mandat wird notwendig sein.

Finnland unterstützt das ViDA-Paket

In Finnland gibt es keine obligatorische B2B-E-Invoicing-Vorschrift. Einkäufer können jedoch auf Wunsch eine strukturierte elektronische Rechnung von ihren Lieferanten erhalten. Diese Regelung gilt seit April 2020 für alle finnischen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 €.

Darüber hinaus hat die finnische Regierung kürzlich ihre Unterstützung für die elektronische Rechnungsstellung unter Beweis gestellt, indem sie einen Brief an das Parlament geschickt hat, in dem sie die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung darlegt. Die Regierung sieht in der elektronischen Rechnungsstellung ein Mittel, um die Effizienz der Unternehmen zu steigern und den Mehrwertsteuerbetrug durch das ViDA-Paket zu bekämpfen.

Litauen führt Peppol-basierte E-Invoicing-Plattform ein

Litauen legt den Grundstein für die breitere Nutzung elektronischer Rechnungen. Sie hat Pläne angekündigt, eine technologische Lösung zu entwickeln, die dem europäischen Standard für die Übermittlung elektronischer Rechnungen entspricht.

Die Plattform soll Unternehmen mindestens fünf Jahre lang kostenlos zur Verfügung stehen und bis September 2023 fertig sein. Darüber hinaus wird die Plattform die Anforderungen von Peppol Network erfüllen und Peppol BIS 3.0 erfüllen.

Dänemark ermöglicht automatisierte elektronische Rechnungsstellung über E-Buchhaltungssysteme

Dänemark hat auch an der Digitalisierung der Geschäftsprozesse gearbeitet, indem es ein neues Buchhaltungsgesetz eingeführt hat. Die dänische Wirtschaftsbehörde hat mit der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über die digitale Buchhaltung begonnen, indem sie Entwürfe für Durchführungsverordnungen für standardmäßige digitale Buchhaltungssysteme und deren Registrierung verabschiedet hat.

Dies hat zur Folge, dass Anbieter von gängigen digitalen Buchhaltungssystemen ihre Systeme bis spätestens 31. Oktober 2023 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass herkömmliche digitale Buchhaltungssysteme das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format unterstützen müssen.

Dänemark hat zwar die endgültigen Termine nicht bekannt gegeben, erwartet aber, dass sich die Steuerzahler zwischen 2024 und 2026 an die Regeln für die digitale Buchhaltung halten.

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Update: 4. Oktober 2022 von Enis Gencer

Update zu Continuous Transaction Controls in Nordeuropa

Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter deutet darauf hin, dass sich kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) in ganz Europa immer mehr durchsetzen werden. Im Abschlussbericht wird die Einführung eines EU-weiten CTC-Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, das sowohl Intra-EU- als auch Inlandstransaktionen abdeckt, als beste politische Option. Während die osteuropäischen Länder bei der lokalen Umsetzung an vorderster Front standen und schnell gehandelt und CTCs eingeführt haben, lohnt es sich auch, einige der Entwicklungen in Nordeuropa im Auge zu behalten.

DEUTSCHLAND

Nach der Bundestagswahl 2021 hat die neue Koalitionsregierung in Deutschland den Mehrwertsteuerbetrug als politische Frage  identifiziert . Sie kündigte an, so bald wie möglich ein bundesweites elektronisches Meldesystem einführen zu wollen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen genutzt werden soll. Obwohl es keine Details über die Art des Systems gibt, laufen Gespräche mit Interessenvertretern aus dem Privatsektor, die sich hauptsächlich auf den Zeitplan für die Umsetzung und die Rolle der Regierung in einem solchen System konzentrieren.

Seit 2020 ist die B2G-E-Rechnung für Rechnungen an die Bundesverwaltung obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Geltungsbereich auf Landeskörperschaften in Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland ausgeweitet, die nächsten Bundesländer kommen 2023 und 2024 hinzu. Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat, die zentrale Stelle für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, den Beschluss 2022/31  erlassen, der allen öffentlichen Auftraggebern empfiehlt, bis zum 1. Oktober 2023 elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netz zu akzeptieren, um den gesamten öffentlichen Raum einheitlich zu verbinden.

Dänemark

Auch Dänemark strebt die Einführung neuer Anforderungen an, um die Geschäftsprozesse dänischer Unternehmen zu digitalisieren. Am 19. Mai 2022 verabschiedete das dänische Parlament ein neues Rechnungslegungsgesetz, das Steuerzahler verpflichtet, ihre Buchungen elektronisch über ein digitales Buchhaltungssystem vorzunehmen. Das Mandat wird je nach Unternehmensform und Umsatz schrittweise zwischen 2024 und 2026 in Kraft treten.

Das neue Rechnungslegungsgesetz führt zwar keine verpflichtenden E-Invoicing- oder CTC-Verpflichtungen ein, aber es ist vorgesehen, dass die digitalen Buchhaltungssysteme die kontinuierliche Registrierung der Transaktionen des Unternehmens und die Automatisierung der Verwaltungsprozesse, einschließlich der automatischen Übermittlung und des Empfangs von E-Rechnungen, unterstützen müssen. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, Kauf- und Verkaufstransaktionen mit elektronischen Rechnungen als Dokumentation der Transaktionen zu registrieren, was in der Praxis einem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gleichkommen würde.

Die dänische Wirtschaftsbehörde Erhvervsstyrelsen hat Entwürfe für drei Durchführungsverordnungen zu den neuen Anforderungen an die digitale Buchhaltung erstellt. Nach dem Verordnungsentwurf sind digitale Buchhaltungssysteme erforderlich, um das automatische Senden und Empfangen von elektronischen Rechnungen im OIOUBL- und PEPPOL BIS-Format zu unterstützen. Diese Systeme müssen in der Lage sein, die Buchhaltungsdaten des Unternehmens auszutauschen, indem sie eine Standarddatei generieren, bei der es sich um den dänischen SAF-T-Standard handelt, der kürzlich von Erhvervsstyrelsen veröffentlicht wurde.

Die Verordnungsentwürfe liegen bis zum 27. Oktober zur öffentlichen Konsultation vor, und die Anforderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis zum 1. Oktober 2023 wird es eine Umstellungsfrist für digitale Buchhaltungssysteme geben, um den Anforderungen gerecht zu werden.

SCHWEDEN

Schweden ist ein weiteres Land, das die Einführung digitaler Meldepflichten erwägt. Die schwedische Steuerverwaltung Skatteverket prüft verschiedene Möglichkeiten, um die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten und gleichzeitig nützliche Wirtschaftsdaten von Unternehmen zu erhalten. Das Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase, und obwohl solche Anforderungen die Einführung von SAF-T-Anforderungen (Standard Tax Audit File) oder eine Art von CTC, E-Reporting oder E-Invoicing bedeuten könnten, würden die Steuerbehörden dennoch bestrebt sein, ein reibungsloses System für Unternehmen zu implementieren.

LETTLAND

Das lettische Finanzministerium arbeitet seit einiger Zeit an der Digitalisierung der Rechnungsprozesse. Sie führten eine öffentliche Konsultation durch und berücksichtigten die Meinungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, um die Bereitschaft zur Einführung elektronischer Rechnungen in Lettland zu ermitteln.

Daraufhin hat das Finanzministerium einen Bericht erstellt, in dem die aktuelle Situation und die Einführung von E-Rechnungen sowie mögliche technologische Lösungen erörtert werden. Der Bericht konzentriert sich auf verschiedene E-Invoicing-Systeme, wie z. B. die elektronische Rechnungsstellung nach Audit, die zentralisierte elektronische Rechnungsstellung und die dezentrale elektronische Rechnungsstellung, und vergleicht die Vor- und Nachteile solcher Systeme.

Der Bericht befürwortet den PEPPOL BIS-Standard für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bei B2B- und B2G-Transaktionen und schlägt vor, dass die Verwendung von elektronischen Rechnungen in den lettischen Vorschriften als Verpflichtung definiert werden muss, wobei eine verbindliche Anforderung für die Verwendung von elektronischen Rechnungen festgelegt wird, die spätestens 2025 beginnen soll.

Die lettische Regierung hat den Bericht und die erforderlichen Rechtsakte gebilligt, so dass die Umsetzung der technologischen Lösungen zu gegebener Zeit Gestalt annehmen dürfte.

Was geschieht als Nächstes?

Es ist klar, dass CTC-Initiativen bei Regierungen und Steuerbehörden in Europa immer beliebter werden, wobei die nordeuropäischen Länder diesem Trend zu folgen beginnen, auch wenn sie vorsichtiger zu agieren scheinen. Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie und wann diese CTC-Projekte Gestalt annehmen und von den bevorstehenden Ergebnissen der EU-Kommission zum Projekt VAT in the Digital Age beeinflusst werden.

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Enis Gencer

Enis Gencer is Regulatory Counsel at Sovos and is based in Istanbul, Turkey. With experience in compliance and legal consultancy he currently undertakes the legal monitoring and analysis of the regulations regarding electronic documents. Enis graduated from Istanbul University Faculty of Law.
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