Ecuador: Änderungen bei der e-Rechnungsstellung im November 2022

Victor Duarte
Juni 21, 2022

Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit der Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, die auf Wirtschaftswachstum und eine effiziente Steuererhebung abzielen, wurde am 29. November 2021 das Organgesetz für wirtschaftliche Entwicklung und fiskalische Nachhaltigkeit nach der COVID-19-Pandemie im Amtsblatt von Ecuador veröffentlicht. Nach diesem Gesetz müssen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung in das elektronische Rechnungssystem aufgenommen werden.

Um dieser Maßnahme nachzukommen, veröffentlichte der Internal Revenue Service (SRI) am 27. Mai 2022 die Resolution NAC-DGERCGC22-00000024. Sie legt die Verpflichtung fest, elektronische Rechnungen an Steuerzahler auszustellen, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, und die Verpflichtung dieser Steuerzahler, die als Quellensteuerbevollmächtigte qualifiziert sind, die Version des vereinfachten Transactional Annex (ATS) der Quellensteuerdokumente auszustellen. Diese Steuerzahler müssen das elektronische Rechnungssystem einführen.

Neue Steuerzahler im Rahmen des E-Invoice-Mandats

1. Einkommensteuerpflichtige, die zur Rechnungsstellung verpflichtet, aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Kaufbelege, Quellensteuer und ergänzende Dokumente im elektronischen Modus auszustellen, müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis spätestens 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen.

2. Natürliche Personen und Unternehmen, die nicht als Steuerzahler der Einkommensteuer gelten und zur Rechnungsstellung verpflichtet sind – aber nicht verpflichtet sind, Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität auszustellen – müssen das elektronische Rechnungsstellungssystem bis zum 29. November 2022 in ihre Tätigkeit aufnehmen das neueste.

3. Steuerpflichtige, die gemäß den Ziffern 1 und 2 Rechnungen, Quellensteuerbeträge und ergänzende Dokumente gemäß den Ziffern 1 und 2 ausstellen müssen und von der SRI als Quellensteuerbedienstete qualifiziert sind, müssen die ATS-Version der Quellensteuerdokumente entsprechend den vom SRI zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen implementieren. bis 29. November 2022.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Beschlusses sind alle Steuerpflichtigen, die im Single Taxpayer Registry (RUC) registriert sind und Rechnungen, Quellensteuern und ergänzende Dokumente gemäß den geltenden Steuervorschriften ausstellen und liefern müssen.

Personen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von unter 20.000 USD fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Beschlusses. Diese Steuerzahler sind in Ecuador als Popular Businesses (Negocios Populares) bekannt.

Weitere in der neuen Resolution angenommene Maßnahmen

• Ab dem 30. November 2022 können nur Steuerzahler, die für die Ausstellung von Kaufscheinen (notas de venta) verantwortlich sind, Genehmigungen, Änderungen oder Erneuerungen für die Ausstellung von Belegen über Registrierungsautomaten beantragen.

• Ab dem 30. November 2022 können Steuerzahler, die Rechnungen, Aufbewahrungsdokumente und ergänzende Dokumente in der elektronischen Modalität ausstellen müssen, Genehmigungen für vorgedruckte Dokumente erst beantragen, nachdem sie die Genehmigung zur Ausstellung elektronischer Dokumente in der Produktionsumgebung der elektronischen Rechnungsstellung erhalten haben System.

Neues Limit für die Ausgabe vorgedruckter Dokumente

Mit dem Beschluss wird ein Limit für Rechnungen oder Belege eingeführt, die im Rahmen der vorgedruckten Modalität ausgestellt wurden und 1% der gesamten im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgestellten Belege nicht überschreiten darf.

Vorgedruckte Dokumente sollten nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, in denen Steuerzahler, die zur Ausstellung von Dokumenten im elektronischen Modus berechtigt sind, diese aufgrund höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses nicht elektronisch erstellen können.

Die kostenlose Werkzeugwartung ist für SRI optional

Gemäß dieser Resolution kann das SRI den Steuerzahlern ein kostenloses Tool zur Verfügung stellen, mit dem sie elektronische Dokumente erstellen können, unbeschadet der Steuerzahler, die ihre Computersysteme verwenden. Es gab eine signifikante Änderung im Vergleich zur vorherigen Resolution, in der festgelegt wurde, dass die SRI dieses kostenlose Tool „warten“ wird, was darauf hindeutet, dass die Wartung dieses Tools jetzt für den SRI optional ist.

Was geschieht als Nächstes?

Gemäß dem ursprünglichen Umsetzungsplan hatte das SRI Pläne, das E-Rechnungsmandat für alle Steuerzahler im Land schrittweise auszuweiten, wobei ab 2023 und 2024 weitere Steuerzahler mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen sollten. Mit dieser Entschließung wurde jedoch der Zeitplan für die obligatorische Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung geändert. Alle diese Steuerzahler müssen in diesem Jahr bis spätestens 29. November 2022 mit der Einführung des E-Invoicing-Systems beginnen.

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Author

Victor Duarte

Victor is a Regulatory General Counsel at Sovos. Based in Stockholm and originally from Venezuela, he obtained a Law degree and a specialisation degree in Tax Law in his home country. Victor also earned a Master´s degree in European and Internal Tax Law from Lund University in Sweden.
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