Faktencheck zur Vorschrift
MTD verpflichtet jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen mittels „funktionskompatibler Software“.
Unternehmen müssen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte mehrwertsteuerbezogene Dokumente zu führen.
Die aufzubewahrenden Unterlagen müssen bezeichnende Daten und zusammenfassende Mehrwertsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten.
Die Verwendung mehrerer Software-Programme ist zulässig.
- Das Format der Mehrwertsteuererklärung ist eine neun Felder umfassende Zusammenfassung, die über die JSON-API-Plattform der HMRC einzureichen und digital mit den Quelldaten des Kunden sowie der übermittelten digitalen Steuererklärung zu verknüpfen ist. Das Empfangen und Senden von Daten zwischen den Unternehmen und der HMRC erfolgt über die API.
Jedes Unternehmen muss ein neues digitales Steuerkonto einrichten und sollte ein neues Authentifizierungsverfahren durchlaufen.
Digitale Aufzeichnungen können in verschiedenen digitalen Formaten übermittelt werden, einschließlich XML, CSV und Excel, sofern diese API-fähig sind.