Making Tax Digital (MTD) für die Mehrwertsteuer verpflichtet Steuerzahler zur digitalen Dokumentation und Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen über eine API

Making Tax Digital

Mit MTD startete das Vereinigte Königreich im April 2019 eine Initiative zur Schaffung eines modernen, optimierten digitalen Steuersystems. Sie soll Unternehmen die korrekte Erledigung und Übermittlung ihrer Mehrwertsteuererklärungen sowie den Überblick über ihre Steuerangelegenheiten erleichtern. MTD reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich zum Ziel gesetzt hat, eines der digital fortschrittlichsten Finanzämter der Welt zu werden.

MTD war zunächst für im Vereinigten Königreich registrierte Unternehmen mit einem Bruttoumsatz über dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung von 85.000 £ verpflichtend. Ab dem 1. April 2022 wird die MTD-Plattform unabhängig vom Umsatz auf alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen im Vereinigten Königreich und damit auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet.

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Faktencheck zur Vorschrift

  • MTD verpflichtet jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen mittels „funktionskompatibler Software“.

  • Unternehmen müssen Software verwenden, um digitale Aufzeichnungen über bestimmte mehrwertsteuerbezogene Dokumente zu führen.

  • Die aufzubewahrenden Unterlagen müssen bezeichnende Daten und zusammenfassende Mehrwertsteuerdaten für den betreffenden Zeitraum enthalten.

  • Die Verwendung mehrerer Software-Programme ist zulässig.

  • Das Format der Mehrwertsteuererklärung ist eine neun Felder umfassende Zusammenfassung, die über die JSON-API-Plattform der HMRC einzureichen und digital mit den Quelldaten des Kunden sowie der übermittelten digitalen Steuererklärung zu verknüpfen ist. Das Empfangen und Senden von Daten zwischen den Unternehmen und der HMRC erfolgt über die API.
  • Jedes Unternehmen muss ein neues digitales Steuerkonto einrichten und sollte ein neues Authentifizierungsverfahren durchlaufen.

  • Digitale Aufzeichnungen können in verschiedenen digitalen Formaten übermittelt werden, einschließlich XML, CSV und Excel, sofern diese API-fähig sind.

Einführungstermine der Vorschrift

  • 1. April 2019: MTD für die Mehrwertsteuer wird für mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als 85.000 £ im Vereinigten Königreich eingeführt.
  • 1. Oktober 2019: MTD gilt für Unternehmen, welche die Voraussetzungen für Stundung erfüllen.
  • 1. April 2021: Die „Soft-Landing“-Phase für digitale Verknüpfungen endet. Ab diesem Steuerzeitraum müssen alle MTD-Nutzer die Anforderungen für digitale Verknüpfungen erfüllen. Steuerzahlern mit komplexen Altsystemen können durch die HMRC Stundungen gewährt werden.
    1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.
  • 1. April 2022: Die Vorschrift wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registriert sind, unabhängig von ihrer Größe.

Strafen

  • Säumniszuschlag in Höhe von bis zu 15 % der geschuldeten und verspätet gezahlten Mehrwertsteuer

  • Bis zu 100 % der zu niedrig angesetzten oder unrechtmäßig eingeforderten Mehrwertsteuer, wenn eine Mehrwertsteuererklärung eine fahrlässige oder vorsätzliche Ungenauigkeit enthält

  • Bis zu 30 % einer zu niedrigen Festsetzung der fälligen Mehrwertsteuer, wenn die HMRC nicht innerhalb von 30 Tagen über die Unrichtigkeit informiert wird

  • 400 £ für die Einreichung einer Papier-Mehrwertsteuererklärung ohne entsprechende Befreiung

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