MwSt.-Anforderungen in Luxemburg

MwSt. in Luxemburg

Luxemburg zählt zu den vielen europäischen Ländern, die SAF-T und elektronische Rechnungsstellung implementiert haben, um mehr Transparenz im Hinblick auf Unternehmens-, Buchhaltungs- und Steuerdaten zu schaffen.

Luxemburg hat SAF-T-Anforderungen im Jahr 2011 eingeführt. 2019 führte das Land Gesetzgebung bzgl. einer elektronischen Rechnungsstellung .

Luxemburg ist Teil des EU-Binnenmarkts und unterliegt dem EU-MwSt.-System. Die EU gibt MwSt.-Richtlinien aus, welche die Grundzüge der Einführung des MwSt.-Systems in den Mitgliedsstaaten darlegen. Diese Richtlinien haben Vorrang vor allen lokalen Gesetzen.

Das MwSt.-Recht innerhalb des Landes wird von der Administration de l’Enregistrement et des Domaines verwaltet und ist im Allgemeinen Steuergesetzbuch enthalten.

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Faktencheck

  • Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
  • Unternehmen müssen die Integrität der Rechnungsinhalte sowie die Authentizität des Ursprungs für ihre Rechnungen gewährleisten.  Die Integrität und Authentizität können anhand erweiterter elektronischer Signaturen, „ordnungsgemäßem elektronischem Datenaustausch mit einer Austauschvereinbarung, die auf der EG-Empfehlung von 1994 basiert, und einem auf innerbetrieblichen Steuerungsverfahren basierenden Prüfprotokoll belegt werden.
  • Im Mai 2019 führte Luxemburg Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/55/EU ein. Die Richtlinie besagt, dass elektronische Rechnungen auch weiterhin freiwillig zwischen Lieferanten und Regierung ausgetauscht werden und dass der zentralisierte PEPPOL-Zugriffspunkt weiterhin genutzt werden wird.
  • Vor dem Outsourcen an einen Dienstleister ist eine Autorisierung einzuholen. Es wird empfohlen, dass diese der Schriftform folgt.
  • Für in elektronischer Form gespeicherte Rechnungen müssen auch Belege für deren Integrität und Authentizität elektronisch gespeichert werden.
  • Elektronische Rechnungen können nur in EU-Mitgliedsstaaten (oder anderen Ländern) gespeichert werden, mit denen Luxemburg ein Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung in Steuerangelegenheiten unterzeichnet hat – vor der Benachrichtigung und dem Zugriff.
  • MwSt.-Erklärungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich elektronisch im PDF- oder XML-Format über die Luxemburger Online-Plattform (eCDF) eingereicht werden. Alternativ können jährliche Einreichungen entweder in elektronischer Form über das Portal oder in Papierform per Post an die entsprechende Steuerbehörde vorgenommen werden.
  • Um Steuererklärungen elektronisch einreichen zu können, müssen Steuerzahler sich vergewissern, dass der von ihnen genutzte Anbieter innerhalb von eCDF zertifiziert ist.

SAF-T-Reformen

Das offiziell 2011 implementierte Luxemburger Standard Audit File for Tax (SAF-T) ist lokal als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA) bekannt.

Unternehmen müssen auf Anfrage ihre Finanzdaten elektronisch in einem mit den AED-Spezifikationen für elektronische Prüfdateien kompatiblen Format übermitteln (d. h. im angegebenen FAIA-Format). Nur in Luxemburg ansässige Unternehmen, die dem Luxemburger Standard-Kontenplan unterliegen, müssen FAIA-Einreichungen vornehmen.

Einführungstermine der Vorschrift

2011 – Einführung von SAF-T, bekannt als Fichier Audit Infomatise AEX (FAIA)

2019 – Einführung von Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung mit der Richtlinie 2014/55/EU

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