Mehrwertsteuersystem in Portugal

Portugal treibt die Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems weiter voran

Im Jahr 2019 hat Portugal eine Mini-Reform zur elektronischen Rechnungsstellung verabschiedet, mit der die nationalen Rahmenbedingungen für die SAF-T-Einreichung und zertifizierte Abrechnungssoftwares konsolidiert wurden.

Seitdem hat sich viel getan: Die elektronischen Rechnungsstellungsanforderungen wurden auf nicht ansässige Unternehmen ausgedehnt, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben, und es wurden neue Vorschriften veröffentlicht.

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Faktencheck

  • Für die Erstellung sämtlicher Rechnungsarten ist die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um das ERP-System des Steuerpflichtigen.
  • Alle Rechnungen sollten einen QR-Code enthalten. Technische Vorgaben zum Inhalt und zur Platzierung des Codes auf der Rechnung sind auf der Website der Steuerbehörde zu finden.
  • Alle Rechnungen müssen einen eindeutigen Dokumentencode (ATCUD) aufweisen. Dieser ist Teil des QR-Codes. Der ATCUD-Code ist eine Nummer im folgenden Format ‘ATCUD:Validierungscode-Folgenummer’.
  • Im April 2021 erläuterte Portugal, dass nicht ansässige Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuer-Registrierung die nationalen Mehrwertsteuervorschriften erfüllen müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware für die Erstellung von Rechnungen. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen die Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen sicherstellen. In Portugal ist dafür die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels bzw. die Nutzung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • B2G-Rechnungen müssen in elektronischer Form im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der verfügbaren Webdienste an die öffentliche Verwaltung übermittelt werden.

Wichtige Termine

  • Seit dem 1. Juli 2021 sind nicht ansässige, aber für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen dazu verpflichtet, eine zertifizierte Abrechnungssoftware zu verwenden.
  • Ausstellung von elektronischen B2G-Rechnungen:
  • Mandatory B2G e-invoicing: all supplies to public sector companies require the related invoice to be issued in CIUS-PT format and transmitted via an approved web service.
    • 1. Januar 2021:  Die schrittweise Einführung für Großunternehmen auf freiwilliger Basis wurde eingeleitet.
    • 1. Juli 2021: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verpflichtung für kleine und mittelständische Unternehmen, wobei eine Übergangsfrist eingeräumt wurde, in der PDFs von öffentlichen Auftraggebern akzeptiert werden.
    • 30 June 2022: The new format and transmission approach must be used by all businesses including microenterprises.
  • 1 January 2022:  A QR Code and ATCUD will be required in all invoices. This is voluntary for 2022 and expected to become mandatory on 1 January 2023.

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