Kurze Fakten zu E-Invoicing und Umsatzsteuerberichterstattung in der Slowakei
Elektronische Rechnungsstellung
- Genau wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer den Austausch elektronischer Rechnungen akzeptiert.
- Die Slowakei gilt zwar heute als Post-Audit-Gerichtsbarkeit, dennoch wird dort derzeit eine CTC-Reform umgesetzt.
- Die Umsetzung des verbindlichen B2G- und G2G-Zeitplans für die Beteiligung von Regierungs- und Verwaltungseinrichtungen sowie deren Lieferanten wird voraussichtlich schrittweise in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen.
- Elektronische Rechnungen können ohne Benachrichtigung in einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt werden, sofern sie in der Slowakei verfügbar gemacht werden, falls sie von der Steuerbehörde angefordert werden sollten.
VAT Reporting
- Sie wird entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht und muss über ein von der slowakischen Steuerbehörde ausgestelltes herunterladbares Formular übermittelt werden.
- Zusätzlich verlangt die Slowakei die Einreichung einer Kontrollerklärung.
- Die an die Steuerbehörde übermittelten Daten müssen im XML-Format vorliegen.