Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Malta
In Malta gibt es kein E-Invoicing-Mandat für B2B-Transaktionen.
Unternehmen können freiwillig elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sowohl der Käufer als auch der Verkäufer mit dieser Methode einverstanden sind. Wenn sie sich dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen, muss der Aussteller die Integrität des Inhalts und die Echtheit der Herkunft sicherstellen, indem er beispielsweise eine elektronische Signatur verwendet.