Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Litauen
Es gibt kein Mandat für die Ausstellung und den Empfang von elektronischen Rechnungen zwischen Unternehmen in Litauen.
Liefernde Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine elektronische Rechnung auszustellen, können dies jedoch freiwillig tun, wenn sie die Zustimmung des Käufers erhalten. Wenn sie sich dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen, muss der Aussteller die Integrität des Inhalts und die Echtheit der Herkunft sicherstellen, indem er beispielsweise eine elektronische Signatur verwendet.