Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Zypern
Es gibt keine nationale Verpflichtung für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen in Zypern für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (B2B).
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU (die Zypern am 26. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt hat) können Lieferanten jedoch freiwillig elektronische Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, wenn sie zuvor die Zustimmung des Käufers erhalten.
Wenn sie sich dafür entscheiden, E-Rechnungen auszustellen, muss der Aussteller die Integrität des Inhalts und die Authentizität der Herkunft sicherstellen – dies kann beispielsweise durch die Sicherung des Dokuments mit einer elektronischen Signatur erfolgen.