
Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Schweden
Wie in vielen europäischen Ländern ist in Schweden die Nutzung von elektronischen Rechnungen für B2B-Transaktionen nicht verpflichtend, dennoch werden die Unternehmen im Land ermutigt, das Peppol-Interoperabilitätsnetzwerk sowie das EN19631-konforme Peppol BIS 3.0-Format zu nutzen.
Unternehmen, die sich für elektronische Rechnungen mit ihren Geschäftspartnern entscheiden, sollten die folgenden Compliance-Aspekte beachten:
- Für den Austausch elektronischer Rechnungen ist die Zustimmung des Käufers erforderlich.
- Gewährleistung von Integrität und Authentizität – alle gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen werden akzeptiert. Elektronische Signaturen und Siegel sind die am weitesten anerkannten rechtlichen Mittel, um die Integrität und Authentizität von Geschäftstransaktionen sicherzustellen.
- Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass ihre Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während des Aufbewahrungszeitraums gewährleistet ist. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Buchhaltungszeitraum endete.