Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Liechtenstein
In Liechtenstein besteht keine Pflicht zur Verwendung elektronischer Rechnungen bei Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (B2B).
Lieferanten müssen die ausdrückliche Zustimmung des Käufers einholen, bevor sie freiwillig eine elektronische Rechnung für eine B2B-Transaktion ausstellen. E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Wenn sie sich dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen, muss der Aussteller die Integrität des Inhalts und die Authentizität der Herkunft sicherstellen, indem er beispielsweise eine elektronische Signatur verwendet.