Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Lettland
Unternehmen sind derzeit nicht verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu versenden und zu empfangen, wenn sie mit anderen Unternehmen Geschäfte tätigen. Gemäß der Änderung des Rechnungslegungsgesetzes ist jedoch eine entsprechende Verpflichtung in Vorbereitung.
Während die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich erst am 1. Januar 2028 in Kraft tritt, können Unternehmen bereits ab dem 30. März 2026 freiwillig elektronische B2B-Rechnungen an das eAddress-System übermitteln. Wenn sie sich dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen, muss der Aussteller die Integrität des Inhalts und die Echtheit der Herkunft sicherstellen, indem er beispielsweise eine elektronische Signatur verwendet.
Ein B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung ist seit Jahren in Entwicklung und wurde mehrmals verschoben. Zuletzt, im Juni 2025, wurde das Inkrafttreten der Verpflichtung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2028 verschoben.