Elektronische Rechnungsstellung in Lettland

Lettland arbeitet seit Jahren an der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Die Ergebnisse fallen unterschiedlich aus: Während die elektronische Rechnungsstellung im B2C-Bereich verpflichtend wurde, stieß die Verpflichtung im B2B-Bereich auf mehrere Rückschläge.

Diese Seite bietet einen idealen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in Lettland. Setzen Sie ein Lesezeichen, um über Änderungen der Vorschriften informiert zu bleiben.

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Lettland

Unternehmen sind derzeit nicht verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu versenden und zu empfangen, wenn sie mit anderen Unternehmen Geschäfte tätigen. Gemäß der Änderung des Rechnungslegungsgesetzes ist jedoch eine entsprechende Verpflichtung in Vorbereitung.

Während die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich erst am 1. Januar 2028 in Kraft tritt, können Unternehmen bereits ab dem 30. März 2026 freiwillig elektronische B2B-Rechnungen an das eAddress-System übermitteln. Wenn sie sich dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen, muss der Aussteller die Integrität des Inhalts und die Echtheit der Herkunft sicherstellen, indem er beispielsweise eine elektronische Signatur verwendet.

Ein B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung ist seit Jahren in Entwicklung und wurde mehrmals verschoben. Zuletzt, im Juni 2025, wurde das Inkrafttreten der Verpflichtung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2028 verschoben.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Lettland

Die Ausstellung elektronischer Rechnungen für B2G-Transaktionen ist in Lettland seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Die Auftraggeber akzeptieren und verarbeiten jedoch seit dem 18. April 2019 elektronische Rechnungen.

Dies bedeutet, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Rechnungen für Verträge im öffentlichen Beschaffungswesen elektronisch zu versenden. Dies wird durch eAddress ermöglicht, die nationale Plattform für elektronische Rechnungsstellung, die von der staatlichen Agentur für digitale Entwicklung (VDAA) betrieben wird. Elektronische Rechnungen müssen der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen.

Unternehmen können Peppol auch zur Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung nutzen.

Die Verwendung von Peppol in Lettland

Wie viele andere europäische Länder erlaubt auch Lettland die Nutzung des Peppol-Frameworks für die elektronische Rechnungsstellung.

Für B2G-Transaktionen können Unternehmen entweder das nationale E-Rechnungssystem eAddress oder eine andere kommerzielle Option nutzen – dazu gehören auch Dienstleister, die das Peppol-Framework verwenden.

Peppol ist ein internationales, von der EU entwickeltes Protokoll und Rahmenwerk, das die Vereinfachung des grenzüberschreitenden und zwischenstaatlichen Handels ermöglicht. Es ist in ganz Europa weit verbreitet, standardisiert allerdings auch den Handel in Ländern wie Australien und Singapur.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung über Peppol.

Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Lettland

Begleiten Sie Lettland auf seinem Weg zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung.

  • Oktober 2021: Die lettische Regierung genehmigt den Bericht des Finanzministeriums, der vorsieht, ab 2025 die elektronische Rechnungsstellung für B2B und B2G verbindlich vorzuschreiben, im Einklang mit Peppol.
  • November 2024: Das lettische Parlament billigt einen Plan zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich ab dem 1. Januar 2025 und im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2026.
  • 1. Januar 2025: Lettland schreibt elektronische B2G-Rechnungsstellung vor
  • Mai 2025: Lettisches Parlament prüft Vorschlag zur Verschiebung des Mandats für elektronische B2B-Rechnungen auf den 1. Januar 2027
  • Juni 2025: Das lettische Parlament verabschiedet Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes und verschiebt die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich auf den 1. Januar 2028.
  • 30. März 2026: Unternehmen können B2B-E-Rechnungen freiwillig an das offizielle eAddress-System des Landes senden.
  • 1. Januar 2028: Obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung tritt in Kraft
  • 1. Juli 2030: Lettische Unternehmen, die für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, müssen die Anforderungen von „VAT in the Digital Age“ (ViDA) erfüllen. Dazu gehören die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen.

Einrichtung der E-Rechnungsstellung in Lettland

Wie Sie jetzt wissen, war Lettlands Weg zur obligatorischen E-Rechnungsstellung nicht einfach. Es gab mehrere Verzögerungen und Verschiebungen, was die Vorbereitung erschwert hat.

Wenn Sie in mehreren Ländern Geschäfte tätigen, wissen Sie, wie belastend die Einhaltung der E-Rechnungsvorschriften sein kann. Regeln und Vorschriften ändern sich häufig, daher ist es wichtig, informiert zu bleiben und die Gesetzgebung verschiedener Länder zu überwachen.

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FAQ

Die elektronische Rechnungsstellung ist für B2G-Transaktionen seit dem 1. Januar 2025 obligatorisch. Für B2B-E-Rechnungen ist dies derzeit noch nicht verpflichtend, allerdings ist geplant, dass am 1. Januar 2028 eine entsprechende Pflicht in Kraft treten soll.