Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Kroatien
Kroatiens E-Rechnungsmandat erfolgt gemäß dem Fiskalisierungsgesetz (Zakon o fiskalizaciji NN 89/25), das im Juni 2025 veröffentlicht wurde und am 1. September 2025 in Kraft trat.
Mit diesem Gesetz wird der Rahmen für die „Fiskalisierung 2.0“ geschaffen, der ein dezentrales, obligatorisches E-Rechnungsmodell für inländische B2B- und B2G-Transaktionen einführt – zusammen mit einem kontinuierlichen Transaktionskontroll- (CTC) Echtzeit-Meldesystem für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen.
Im Rahmen der kroatischen „Fiskalisierung 2.0“ müssen umsatzsteuerregistrierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 mit der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und CTC-Berichterstattung beginnen.
Nicht umsatzsteuerregistrierte Unternehmen (kleine Unternehmen, Freiberufler, bestimmte öffentliche Einrichtungen), die Rechnungen ausstellen, müssen ab dem 1. Januar 2027 mit der elektronischen Rechnungsstellung und der CTC-Berichterstattung beginnen.