Elektronische Rechnungsstellung in der Schweiz

Die Schweiz befindet sich auf ihrem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung und hat deren Nutzung für Transaktionen zwischen Lieferanten und Bundesbehörden seit 2016 vorgeschrieben.

Für B2B- und B2C-Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung allerdings freiwillig, auch wenn es verschiedene landesweite Digitalisierungsinitiativen von Unternehmen gibt. Setzen Sie ein Lesezeichen auf diese Seite, um über kommende Informationen der Schweizer Steuerbehörde auf dem Laufenden zu bleiben.

Wie funktioniert die elektronische B2G-Rechnungsstellung in der Schweiz?

Die Schweiz verlangt derzeit, dass Lieferanten bei Verträgen mit Bundesbehörden elektronische Rechnungen ausstellen, wenn der Auftragswert 5 000 CHF (ca. 5.200 EUR) übersteigt.

Es gibt zwei Hauptkanäle für die elektronische Rechnungsstellung, die Unternehmen zur Einreichung von E-Rechnungen bei den Bundesbehörden zur Verfügung stehen:

  • Lösung über ERP oder Dienstleister
  • Übermittlung einer lesbaren PDF per E-Mail

Wie funktioniert die elektronische B2B-Rechnungsstellung in der Schweiz?

Privatunternehmen können sich freiwillig dafür entscheiden, elektronische Rechnungen auszustellen. Einige Initiativen, wie die QR-Rechnung, ermutigen Unternehmen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.

Seit Juni 2020 haben QR-Rechnungen die Einzahlungsscheine ersetzt. Die QR-Rechnung enthält einen Schweizer QR-Code, der alle relevanten Informationen für die automatisierte Zahlung in strukturierter Form bereitstellt.

Der QR-Code ist mit elektronischen Rechnungen kompatibel, indem der Datensatz um die QR-Referenz sowie die QR-IBAN in den Feldern Zahlungsreferenznummer und IBAN-Nummer ergänzt wird.

Überlegungen zum Umgang mit elektronischen B2B-Rechnungen in der Schweiz

  • Integrität und Authentizität: Für alle Daten, die für die Mehrwertsteuer relevant sind, müssen Integrität, Authentizität und Unveränderlichkeit gewährleistet werden. Das Bundesgesetz über elektronische Signaturen, ZertES, regelt elektronische Signaturen.
  • Aufbewahrung und Archivierung: Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass ihre Integrität, Echtheit und Verfügbarkeit während des Aufbewahrungszeitraums gewährleistet ist. Elektronische Signaturen werden explizit als Beispiel erwähnt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre nach Ende des Rechnungsjahres.
  • Zustimmung des Käufers: Diese ist für den rechtmäßigen Austausch von elektronischen Rechnungen erforderlich.

Format von elektronischen Rechnungen und Dokumenten in der Schweiz

Die Schweiz schreibt zwar kein spezifisches Rechnungsformat vorschreibt, swissDIGIN wird allerdings als das empfohlene Format für die elektronische Rechnungsstellung angesehen. Weitere akzeptierte Formate sind:

  • Branchenübergreifende XML-Transaktionsstandards (UBL 2.0, CII XML 2.0)
  • Hybrides Format (ZUGFeRD, Factur-X)

Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der Schweiz

Hier sehen Sie die wichtigsten Daten in der bisherigen Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung des Landes.

  • 1. Januar 2016: Für B2G-Transaktionen ist die die Ausstellung einer elektronischen Rechnung nun verpflichtend.
  • 1. Oktober 2022: Die QR-Rechnung ersetzt die bisher verwendeten Einzahlungsscheine. Alle Zahlungsanweisungen auf der Grundlage von Einzahlungsscheinen werden eingestellt.

FAQ

Nur Transaktionen von Lieferanten an die Schweizer Regierung müssen elektronisch in Rechnung gestellt werden. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist in der Schweiz derzeit freiwillig.

Mit dem in Kürze bevorstehenden Inkrafttreten der ViDA-Initiative der EU ist geplant, dass elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen in ganz Europa – einschließlich der Schweiz – ab Januar 2026 verpflichtend werden.

Die Steuerzahler müssen die Integrität des Inhalts sowie die Authentizität der Herkunft der elektronischen Rechnungen sicherstellen. Die gängigste Methode zur Erfüllung dieser Anforderungen ist die Anwendung einer elektronischen Signatur.

Der Hauptvorteil der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung besteht darin, das Schweizer Mandat für B2G-Transaktionen einzuhalten.

Sie bietet weitere geschäftliche Vorteile, darunter die Reduzierung des Papierverbrauchs und Abfalls, die Einsparung von Kosten und manueller Arbeit im Zusammenhang mit der Verarbeitung, die Verringerung von Fehlern durch den Verzicht auf manuelle Eingaben und die Ermöglichung von Integrationsmöglichkeiten für eine höhere Betriebseffizienz.

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