Elektronische Rechnungsstellung in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) planen, im Jahr 2026 Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Das Projekt des Landes, bekannt als das E-Billing System, umfasst Pläne zur Regulierung von B2B- und B2G-Transaktionen.

Obwohl das System noch nicht implementiert ist, sollten sich die Steuerzahler darauf vorbereiten, damit sie vom ersten Tag an Konformität gewährleisten können. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie für den Einstieg benötigen.

Compliance-Anforderungen für E-Rechnungen in den VAE

Zwar gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit kein Mandat für die elektronische Rechnungsstellung, doch ist der elektronische Austausch von Geschäftsdokumenten bereits erlaubt – vorausgesetzt, Käufer und Verkäufer haben sich auf das Medium und das Format geeinigt. Um die Authentizität und Integrität des Dokuments zu gewährleisten, muss es in demselben Format gespeichert werden, in dem der Käufer es ausgestellt hat, und mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

Sobald ein Mandat in Kraft tritt, müssen die Steuerzahler in den VAE elektronische Rechnungen über einen akkreditierten Dienstleister (ASP) ausstellen und empfangen. Gemäß dem angekündigten Plan dürfen sich nur ASPs mit der Plattform der Steuerbehörde verbinden, um elektronische Rechnungsdaten zu übermitteln. Daher müssen die Steuerzahler einen kommerziellen Vertrag mit einem ASP abschließen und Systeme integrieren, um die Übermittlung von Dokumenten zu ermöglichen.

Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format gesendet werden, und der ASP wird die Rechnungsdaten auch an die Bundessteuerbehörde (FTA) weitergeben.

Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in den VAE

Hier sehen Sie die wichtigsten Daten auf dem Weg der Vereinigten Arabischen Emirate zur elektronischen Rechnungsstellung:

  • 11. Juli 2023: Das Finanzministerium (MoF) stellt fünf große Projekte zur digitalen Transformation vor, darunter Pläne für eine Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung, bekannt als E-Billing System.
  • 14. Februar 2024: Das Finanzministerium (MoF) gibt Pläne für sein E-Billing System bekannt.
  • 2. Oktober 2024: Das MoF führt ein E-Invoicing-Portal ein, auf dem Informationen über kommende Anforderungen für Unternehmen bereitgestellt werden.
  • 30. Oktober 2024: Das Amtsblatt der VAE enthält Änderungen am nationalen Mehrwertsteuergesetz, die auf das bevorstehende E-Invoicing-Mandat im Land zurückzuführen sind und Aspekte der elektronischen Rechnungsstellung in das Mehrwertsteuergesetz aufnimmt.
  • 6. Februar 2025: Das MoF startet eine öffentliche Konsultation zur elektronischen Rechnungsstellung, um Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Anforderungen an E-Invoicing-Daten einzuholen.

Der angekündigte Zeitplan für die Einführung des E-Invoicing-Mandats der VAE lautet wie folgt:

  • Q4 2024: Entwicklung von Anforderungen und Verfahren für Dienstleistungsanbieter
  • Q2 2025: Veröffentlichung der Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung
  • Q2 2026: Beginn der ersten Phase der Anforderungen für B2B- und B2G-Transaktionen

Peppol-E-Invoicing in den VAE

Das Finanzministerium der VAE hat Peppol als eine Säule seines Rahmens für die elektronische Rechnungsstellung hervorgehoben.

Peppol ist ein internationales, in der EU entwickeltes Protokoll und Rahmenwerk, das zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden und behördlichen Handels beiträgt. Seine Verbreitung ist in ganz Europa weit verbreitet, es standardisiert jedoch auch den Handel in Ländern wie Australien und Singapur.

Die Vereinigten Arabischen Emirate planen die Einführung eines Fünf-Ecken-Modells für ihre Peppol-Implementierung, und die Bundessteuerbehörde (FTA) des Landes wird als Peppol-Zugangspunkt fungieren, um Steuerzahlern den Austausch elektronischer Rechnungen zu ermöglichen.

Erfahren Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung über Peppol.

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FAQ

Derzeit gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine strengen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können freiwillig elektronische Rechnungen versenden und empfangen, sofern Käufer und Verkäufer sich auf das Medium und das Format einigen.

Das Gesetz über elektronische Transaktionen und Vertrauensdienste in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde erlassen, um die Gültigkeit elektronischer Dokumente zu regeln. Das Gesetz stärkt das rechtliche Gewicht digitaler Signaturen und enthält Bestimmungen darüber, wie elektronische Dokumente gesendet, gespeichert und aufbewahrt werden.

Das Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate plant, den Rechtsrahmen für das neue E-Invoicing-System im 2. Quartal 2025 zu veröffentlichen. Die erste Phase der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B- und B2G-Transaktionen wird im 2. Quartal 2026 beginnen.