Compliance-Anforderungen für E-Rechnungen in den VAE
Zwar gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit kein Mandat für die elektronische Rechnungsstellung, doch ist der elektronische Austausch von Geschäftsdokumenten bereits erlaubt – vorausgesetzt, Käufer und Verkäufer haben sich auf das Medium und das Format geeinigt. Um die Authentizität und Integrität des Dokuments zu gewährleisten, muss es in demselben Format gespeichert werden, in dem der Käufer es ausgestellt hat, und mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden.
Sobald ein Mandat in Kraft tritt, müssen die Steuerzahler in den VAE elektronische Rechnungen über einen akkreditierten Dienstleister (ASP) ausstellen und empfangen. Gemäß dem angekündigten Plan dürfen sich nur ASPs mit der Plattform der Steuerbehörde verbinden, um elektronische Rechnungsdaten zu übermitteln. Daher müssen die Steuerzahler einen kommerziellen Vertrag mit einem ASP abschließen und Systeme integrieren, um die Übermittlung von Dokumenten zu ermöglichen.
Elektronische Rechnungen müssen im XML-Format gesendet werden, und der ASP wird die Rechnungsdaten auch an die Bundessteuerbehörde (FTA) weitergeben.