E-Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina erfolgt derzeit auf freiwilliger Basis mit elektronischer Rechnungsstellung, aber es stehen Änderungen bevor.

In den vergangenen zwei Jahren wurde ein Entwurf für ein E-Rechnungsgesetz veröffentlicht, angenommen und liegt nun dem Parlament zur weiteren Bearbeitung vor. Vorgeschlagen wird ein obligatorischer Starttermin für die elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2026.

Diese Seite bietet einen Überblick über die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina. Setzen Sie ein Lesezeichen, um über regulatorische Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.

B2B-E-Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina

Unternehmen in Bosnien und Herzegowina sind derzeit nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu übermitteln. Allerdings wird derzeit ein Gesetzentwurf zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung erarbeitet, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, obwohl noch keine offiziellen Umsetzungszeitpläne bekannt gegeben wurden.

Unternehmen in Bosnien und Herzegowina sind derzeit nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu übermitteln. Allerdings wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erarbeitet, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, obwohl noch keine offiziellen Umsetzungszeitpläne bekannt gegeben wurden.

Dieses Mandat erfordert die elektronische Rechnungsstellung, Echtzeitberichterstattung, die Einhaltung strukturierter elektronischer Formate und die Nutzung zugelassener elektronischer Finanzsysteme (EFS) für Transaktionen zwischen Unternehmen.

B2G-E-Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina

Der zuvor erwähnte Gesetzentwurf wird auch eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen beinhalten.

Unternehmen in Bosnien und Herzegowina werden eine zentrale Plattform nutzen, die sicherstellt, dass Rechnungen den EU-Standards entsprechen, automatisch verarbeitet werden können und die Überprüfung erleichtert.

Ziel der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die Erhöhung der Transparenz bei Transaktionen.

Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina

Im Zuge der Einführung der obligatorischen elektronischen Echtzeit-Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina gelten folgende Anforderungen:

  • Alle elektronischen Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format eingereicht werden und der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
  • Zur Gewährleistung der Authentizität ist eine digitale Signatur erforderlich.
  • Alle Transaktionen müssen in Echtzeit gemeldet werden.
  • Jede elektronische Rechnung enthält eine eindeutige Prüfnummer.
  • Rechnungen müssen mindestens 11 Jahre lang archiviert werden.

Zeitplan der elektronischen Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina

Hier ist der Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina.

Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina mit Sovos

Da Bosnien und Herzegowina stetig auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung hinarbeitet, ist eine ordnungsgemäße Vorbereitung unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften für B2B- und B2G-Transaktionen zu gewährleisten.

Sovos kann Ihnen helfen, indem es Ihr einziger Compliance-Partner für die elektronische Rechnungsstellung ist. Wir kümmern uns um Ihre Steuerpflichten, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr zu erfahren.

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Häufig gestellte Fragen

Nach den aktuellen Plänen wird die elektronische Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina für B2B- und B2G-Transaktionen am 1. Januar 2026 verpflichtend.