B2B-E-Rechnungsstellung in Bosnien und Herzegowina
Unternehmen in Bosnien und Herzegowina sind derzeit nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu übermitteln. Allerdings wird derzeit ein Gesetzentwurf zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung erarbeitet, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, obwohl noch keine offiziellen Umsetzungszeitpläne bekannt gegeben wurden.
Unternehmen in Bosnien und Herzegowina sind derzeit nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu übermitteln. Allerdings wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erarbeitet, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, obwohl noch keine offiziellen Umsetzungszeitpläne bekannt gegeben wurden.
Dieses Mandat erfordert die elektronische Rechnungsstellung, Echtzeitberichterstattung, die Einhaltung strukturierter elektronischer Formate und die Nutzung zugelassener elektronischer Finanzsysteme (EFS) für Transaktionen zwischen Unternehmen.