Die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland

Wie viele andere europäische Länder ist auch Deutschland gerade dabei, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische Steuerzahler aller Art und Größe einzuführen. Allerdings ist die elektronische Rechnungsstellung im Land noch nicht vollständig implementiert und vorgeschrieben.

Die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland erfolgt derzeit nach Transaktionsarten. Für B2G-Transaktionen gibt es nationale und föderale Vorschriften, aber für B2B-Transaktionen ist die Zeit für elektronische Rechnungen noch nicht gekommen. Dies wird sich ab 2025 ändern, und bis 2028 werden alle deutschen Unternehmen verpflichtet sein, Rechnungen elektronisch zu versenden und zu empfangen.

Da die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland uneinheitlich und schwer nachvollziehbar ist, können Sie sich auf dieser Seite einen Überblick verschaffen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite und besuchen Sie sie erneut, wenn Sie einen Überblick über die aktuellen Anforderungen benötigen.

Auf einen Blick: elektronische Rechnungsstellung in Deutschland

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland

CTC-Typ

  • Post Audit

Netzwerk

  • N/A

Format

  • Konform mit EN 16931

Anforderung an die elektronische Signatur

  • Nicht zwingend erforderlich, qualifizierte elektronische Signatur kann verwendet werden

Archivierungsanforderung

  • 10 Jahre

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Deutschland

CTC-Typ

  • Dezentralisiert/PEPPOL

Netzwerk

  • Einzelne staatliche Plattformen

Format

  • Xrechnung & PEPPOL BIS

Anforderung an die elektronische Signatur

  • N/A

Archivierungsanforderung

  • 10 Jahre

Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland

Ab Januar 2025 müssen Steuerzahler die Möglichkeit haben, elektronische Rechnungen zu erhalten. Der Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen wird in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtend sein. Ab Januar 2028 gilt dies für alle Unternehmen.

Dieser Starttermin für die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland wurde im März 2024 festgelegt, als der Bundesrat das als „Wachstumschancengesetz“ bekannte Gesetz verabschiedete.

Elektronische B2G-Rechnungsstellung in Deutschland

Die elektronische Rechnungsstellung ist im Handel mit öffentlichen Verwaltungen vorgeschrieben, wird allerdings auf Bundeslandebene unterschiedlich geregelt. Es gibt ein nationales Mandat, aber es läuft parallel zu seinen 16 Bundesländern – jedes von ihnen hat die gesetzliche Freiheit, eine eigene E-Invoicing-Plattform zu entwickeln.

Die folgenden deutschen Bundesländer haben die elektronische Rechnungsstellung für behördliche Transaktionen eingeführt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die oben genannte europäische Richtlinie (2014/55/EU) verlangt von den Behörden der Mitgliedstaaten, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen gemäß der CEN-Norm EN 16931 zu empfangen und zu verarbeiten.

Zeitplan: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland kann schwer nachvollziehbar sein. Hier sind die wichtigsten Termine, die Sie kennen müssen:

  • April 2017: Deutschland veröffentlicht sein E-Rechnungsgesetz
  • 18. April 2020: Bundesländer führen verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen ein
  • 27. November 2020: Öffentliche Stellen müssen E-Rechnungen von staatlichen Stellen empfangen
  • Juli 2023: Das Bundesfinanzministerium legt einen Gesetzesentwurf zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung vor
  • 22. März 2024: Bundesrat beschließt Gesetzespaket zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung
  • 1. Januar 2025: Deutsche Steuerzahler müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten (B2B)
  • 1. Januar 2027: Deutsche Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 Euro müssen für B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen
  • 1. Januar 2028: Verbleibende deutsche Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen ausstellen

Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung kann den Steuerzahlern durch die Automatisierung von Prozessen zugute kommen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern kann auch das Fehlerrisiko erheblich verringern, da die Daten nicht mehr manuell eingegeben und bearbeitet werden müssen.

Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Obwohl nun klar ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland noch weiter vorangetrieben werden muss, gibt es eine größere Initiative, die die Einführung dieser Technologie in Deutschland – und in den EU-Mitgliedstaaten insgesamt – verändern könnte.

VAT in the Digital Age (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) ist ein Vorschlag zur Digitalisierung des europäischen Umsatzsteuersystems, der neben anderen neuen, innovativen Steuerlösungen digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung einführt.

Es ist erwähnenswert, dass Deutschland immer noch an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für alle ansässigen Steuerzahler arbeitet, während viele Länder auf dem Weg zur elektronischen Rechnungsstellung schon weiter sind. Die Einhaltung globaler Steuervorschriften kann schwierig sein, wenn man die Nuancen der Steuerdigitalisierung in den einzelnen Ländern bedenkt, aber Sovos kann helfen, unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind.

Zusätzliche Pflichten zur Umsatzsteuer-Compliance in Deutschland

Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar ein wichtiger Bestandteil der Steuerkonformität in Deutschland, aber Unternehmen haben auch noch andere Verpflichtungen, die sie einhalten müssen.

Mit den regulatorischen Erwartungen Schritt zu halten, wird noch komplizierter, wenn man die sich entwickelnde Natur der Gesetze berücksichtigt. Sie müssen nicht nur Ihren aktuellen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch den Überblick über das behalten, was noch kommen wird – das ist sowohl zeitlich als auch ressourcenmäßig anspruchsvoll.

Die Nichteinhaltung kann kostspielig sein, aber Sie müssen nicht in Rückstand geraten. Erfahren Sie mehr über die Einhaltung der deutschen Umsatzsteuervorschriften in unserer speziellen Übersicht.

FAQ zum E-Invoicing in Deutschland

Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist in Deutschland verpflichtend, und die elektronische B2B-Rechnungsstellung soll derzeit ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 EUR in Kraft treten.

Für die elektronische Rechnungsstellung im B2G- und B2B-Bereich schreibt die deutsche Gesetzgebung die sichere Archivierung und den Zugriff auf elektronische Rechnungen für 10 Jahre vor.

Deutschland hat Pläne vorgelegt, um die elektronische B2B-Rechnungsstellung für gebietsansässige Steuerpflichtige nach folgendem Zeitplan verbindlich zu machen:

  • 1. Januar 2025: Steuerzahler müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten
  • 1. Januar 2027: Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen elektronische Rechnungen verwenden
  • 1. Januar 2028: Alle Steuerpflichtigen müssen elektronische Rechnungen verwenden.

ZRE steht für die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes. Die ZRE ist ein Webportal, das es Lieferanten und Dienstleistern ermöglicht, elektronische Rechnungen an Bundesbehörden zu senden.

ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat, das sowohl menschenlesbare (PDF/A-3) als auch maschineninterpretierbare Rechnungsdaten umfasst. Es basiert auf XML und ermöglicht den Versand von Rechnungen als Anhang oder eingebettet in eine E-Mail.

ZUGFeRD erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm (EN 16931).

XRechnung ist ein Standard für die elektronische Rechnungsstellung, den die deutsche Regierung Ende 2020 akzeptiert hat. Es wurde als Standard für die Konvertierung von Rechnungsinformationen in eine XML-Datendatei entwickelt, die als e-Rechnung dient.

XRechnung erfüllt zudem die Anforderungen der europäischen Norm (EN 16931).

Seit Mitte 2019 ist die elektronische B2G-Rechnung auf nationaler Ebene vorgeschrieben. Das bedeutet, dass alle Behörden der Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten.

Hier ist der weitere Zeitplan für elektronische B2B-Rechnungen im Land:

  • Ab Januar 2025 müssen alle deutschen Steuerzahler in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten.
  • Ab Januar 2027 müssen alle deutschen Steuerpflichtigen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen.
  • Ab Januar 2028 müssen alle deutschen Steuerzahler elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.

Bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene sollten Sie eine elektronische Rechnung über die individuelle Übermittlungsplattform des jeweiligen Staates senden.

E-Invoicing in Deutschland einrichten mit Sovos

Die elektronische B2B-Rechnungsstellung ist in Deutschland noch nicht implementiert, aber sie stellt eine weitere Verpflichtung dar, die Unternehmen erfüllen müssen, sobald sie eingeführt ist. Denken Sie dann an die anderen Länder, in denen Sie geschäftlich tätig sind, und an die Stadien, in denen sich diese Länder auf dem Weg zur Digitalisierung ihrer Steuern befinden könnten.

Eine Lösung besteht darin, dass Sie überall, wo Sie tätig sind, auf die sich entwickelnden Mandate und Vorschriften achten. Die einfachere Lösung besteht darin, einen einzigen Steuer-Compliance-Partner wie Sovos zu beauftragen, der diese leidige Arbeit für Sie erledigt.

Die weltbesten Unternehmen, darunter die Hälfte der Fortune 500-Unternehmen, vertrauen auf die Lösungen von Sovos, die globale Compliance durch lokales Fachwissen gewährleisten.

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