Reformen
Die elektronische Rechnungsstellung wurde in China schrittweise eingeführt, beginnend mit dem B2C-Segment. In einigen Fällen geschah dies durch die Verpflichtung einer großen Anzahl von Steuerzahlern im öffentlichen Dienstleistungsbereich, ihren Kunden elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen.
Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht in vollem Umfang zulässig, doch ist sie im B2C-Bereich seit einigen Jahren weithin akzeptiert. In bestimmten zentralen Dienstleistungsbranchen wie der Telekommunikation und dem öffentlichen Personenverkehr ist sie sogar obligatorisch. Rechnungen werden über das nationale System mit staatlich zertifizierter Hard- und Software ausgestellt.
Im September 2020 wurde ein Pilotprogramm gestartet, das es bestimmten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, freiwillig elektronische Sonderrechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen. Solche Sonderrechnungen dienen dem Vorsteuerabzug und werden in der Regel bei B2B-Transaktionen verwendet.