Chinas Weg zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer begann vor fast zwei Jahrzehnten mit der Einführung eines Steuersystems namens „Golden Tax System“. Damit wurde eine nationale Steuerplattform für die Berichterstattung und Rechnungsstellung sowie Rechtsvorschriften zur Regelung der Verwendung und der rechtlichen Wirkung elektronischer Signaturen geschaffen.

Mit der zunehmenden Verbreitung des mobilen Zahlungsverkehrs wächst auch der Druck in Richtung einer kundenorientierten elektronischen Rechnungsstellung. Die chinesische Regierung hat Initiativen ergriffen, um die Berichterstattung und Rechnungsstellung weiter zu reformieren. Hierfür wurde eine landesweite Plattform für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen, die allen Steuerzahlern einen kostenlosen E-Invoicing-Service zur Verfügung stellt.

Die elektronische Rechnungsstellung wurde in China schrittweise eingeführt, beginnend mit dem B2C-Segment. In einigen Fällen geschah dies durch die Verpflichtung einer großen Anzahl von Steuerzahlern im öffentlichen Dienstleistungsbereich, ihren Kunden elektronische Rechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen.

Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht allgemein verpflichtend, im B2C-Bereich jedoch seit einigen Jahren weithin akzeptiert. In bestimmten zentralen Dienstleistungsbranchen wie der Telekommunikation und dem öffentlichen Personenverkehr ist sie sogar bereits verpflichtend. Rechnungen werden über das nationale System mit staatlich zertifizierter Hard- und Software ausgestellt.

Im September 2020 wurde ein Pilotprogramm gestartet, das es bestimmten in China tätigen Steuerzahlern ermöglicht, freiwillig elektronische Sonderrechnungen für die Mehrwertsteuer auszustellen. Solche Sonderrechnungen dienen dem Vorsteuerabzug und werden in der Regel bei B2B-Transaktionen verwendet.

Elektronische Rechnungen gibt es in China in unterschiedlicher Form. Die Dokumente werden automatisch im XML-Format an die staatliche Steuerverwaltung gesendet und im PDF- oder OFD-Format an den Rechnungsaussteller zurückgesendet.

Alle elektronischen Rechnungen müssen einen QR-Code und eine elektronische Signatur, Informationen über Käufer und Verkäufer, eine Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum, Angaben zu den gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie Finanzinformationen (Stückpreis, Steuersatz und -betrag usw.) enthalten.

Erfahren Sie mehr über Chinas Weg zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung anhand der folgenden Eckdaten.

  • September 2020: Chinas Pilotprogramm zur elektronischen Rechnungsstellung startete mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen für B2B-Zwecke. Es umfasste zunächst nur Ningbo, Shijiazhuang und Hangzhou.
  • Dezember 2020: Das Pilotprojekt wurde auf die Städte Tianjin, Hebei, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui, Guangdong, Chongqing, Sichuan und Shenzhen ausgeweitet.
  • Januar 2021: Das Pilotprojekt wurde auf Peking, Shanxi, die Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hunan, Guangxi, Hainan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Qinghai, Ningxia, Xinjiang, Dalian, Xiamen und Qingdao erweitert.
  • Dezember 2021: In Shanghai, der Inneren Mongolei und Guangdong wurde ein neues Pilotprogramm für ausgewählte Steuerzahler gestartet. Im Rahmen dieses Programms wurde die sogenannte „vollständig digitalisierte elektronische Rechnung“ eingeführt, eine neue Art von elektronischer Rechnung, welche die Rechnungsstellung sowohl für B2B- als auch für B2C-Zwecke vereinfacht.
  • Dezember 2024: Die staatliche Steuerbehörde erkennt elektronische Rechnungen offiziell als rechtlich gleichwertig wie Papierrechnungen an.