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Automatisieren Sie die Überprüfung der MwSt.-Nummern
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Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission für die Umsatzsteuer weitreichende Sondermaßnahmen eingeführt, welche von steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferanten verlangen, die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer Kunden nachzuweisen. Für die Rechnungssteller bedeutet diese Änderung, dass sie nun verpflichtet sind, die Unternehmereigenschaft ihrer Kunden durch eine qualifizierte Identifizierung ihrer MwSt.-Nummern nachzuweisen.