Seit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen im Jahr 2019 läuft in Japan ein mehrjähriger Prozess zur Modernisierung des Verbrauchssteuersystems. Durch diese signifikante Veränderung möchte die japanische Regierung ein seit Jahren bestehendes Problem bei der Steuererhebung lösen.
Die jüngsten Steuerreformen in Japan wurden mit der Einführung eines Systems mit mehreren Steuersätzen zum 1. Oktober 2019 eingeleitet. Im Anschluss daran wurden Änderungen an der indirekten Steuer des Landes, der japanischen Verbrauchssteuer (JCT), durchgeführt. Um den systemischen Problemen, die durch die derzeitige Struktur des Hauptbuchsystems verursacht werden, entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Oktober 2023 ein neues System – das sogenannte „Qualified Invoice System“, also ein System der qualifizierten Rechnung – eingeführt. Der wesentliche Unterschied zum derzeitigen System besteht darin, dass eine qualifizierte Rechnung eine Aufschlüsselung der für den jeweiligen Umsatz geltenden Steuersätze enthalten muss.
Schon kurz nach Ankündigung dieser Änderungen wurde im Juli mit der E-Invoice Promotion Association (EIPA) eine neue Organisation gegründet. Sie soll die Digitalisierung des gesamten Handelsverkehrs vorantreiben. Die EIPA machte sich die Möglichkeiten des neuen System mit qualifizierten Rechnungen zunutze und begann mit der Entwicklung einer Standardspezifikation für elektronische Rechnungen.
Seit Januar 2021 arbeitet die EIPA – mit Unterstützung der japanischen Regierung – gemeinsam mit dem OpenPEPPOL-Team daran, eine japanische Spezifikation zu entwickeln, die den regulatorischen Rahmenbedingungen und Geschäftsanforderungen des Landes gerecht wird. Im September 2021 erlangte Japan den Status einer PEPPOL Authority und will es Unternehmen nun ab Herbst 2022 ermöglichen, elektronische Rechnungen über PEPPOL auszustellen und zu empfangen.
Die im Januar 1989 eingeführte Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer, die in Japan auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Japan gibt es nationale und regionale Abgaben und einen ermäßigten Verbrauchssteuersatz.
Die japanische Verbrauchssteuer entspricht der Mehrwertsteuer, die in der gesamten Europäischen Union erhoben wird.
Die Verbrauchssteuer in Japan wird erhoben, wenn ein Unternehmen Waren übergibt, Dienstleistungen erbringt oder Waren nach Japan importiert.
Eine Rückerstattung der Verbrauchssteuer in Japan ist für Unternehmen ohne steuerpflichtige Verkäufe im Land nicht möglich.
Mit den Aktualisierungen des japanischen Verbrauchssteuersystems werden sich auch die Anforderungen für japanische Steuerzahler ändern. Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung, um sicherzustellen, dass auch bei zukünftigen Aktualisierungen des japanischen Verbrauchsteuersystems alle Anforderungen eingehalten werden?
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