Was hat es mit der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung) auf sich?

Die E-Rechnungsstellung oder elektronische Rechnungsstellung ist der digitale Austausch von Transaktionsdaten in einem strukturierten Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

Die elektronische Rechnungsstellung ersetzt die traditionellen papierbasierten Rechnungsstellungsmethoden und ermöglicht es Unternehmen, ihre Finanzabläufe zu optimieren und die Einhaltung der sich entwickelnden gesetzlichen Standards zu gewährleisten.

Dieser Leitfaden ist alles, was Sie brauchen, um die elektronische Rechnungsstellung endgültig zu verstehen.

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Jedes Land hat seinen eigenen Ansatz für die elektronische Rechnungsstellung, sodass es nicht einfach ist, hinsichtlich der geltenden Regeln und dem Stand der Dinge auf dem Laufenden zu bleiben. Nimmt man die Softwareanforderungen hinzu, die zur Erfüllung der einzelnen Mandate erforderlich sind, kann es schnell kompliziert werden.

Dieser Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein wichtiger Teil Ihres Toolkits zur Steuerkonformität.

Keine Zeit zum Lesen? Erwägen Sie ein Gespräch mit unseren Experten: Keine Frage ist zu schwierig, wenn es um die Einhaltung der Verschriften zur elektronischen Rechnungsstellung geht.

Was dieser Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet

Von den Grundlagen der elektronischen Rechnungsstellung bis hin zum Verständnis der neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“: In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung zusammengefasst und erläutert.

Es gibt viele Ressourcen da draußen, doch dies ist Ihre unverzichtbare zentrale Anlaufstelle für alle Ihre Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein strukturiertes elektronisches Dokument, das eine Transaktion zwischen Unternehmen in einem maschinenlesbaren Format beschreibt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen oder unstrukturierten digitalen Formaten nutzen E-Rechnungen gängige Formate wie XML, Universal Business Language (UBL) oder Electronic Data Interchange (EDI), um eine automatisierte Verarbeitung durch Finanzsysteme zu ermöglichen. 

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von anderen Arten von elektronischen Dokumenten wie elektronischen Belegen oder elektronischen Gehaltsabrechnungsdokumenten, die ihren eigenen Zwecken dienen und oft unterschiedlichen Compliance-Vorschriften unterliegen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass E-Rechnungen speziell für Transaktionen zwischen Unternehmen konzipiert sind und den lokalen oder internationalen Vorschriften entsprechen müssen, um in der Steuerberichterstattung und den Finanzsystemen als gültig zu gelten.

Wie funktioniert ein System zur elektronischen Rechnungsstellung?

Bei der elektronischen Rechnungsstellung geht es nicht nur um die Abschaffung von Papier – es geht darum, den gesamten Lebenszyklus einer Rechnung zu automatisieren, um schnellere, effizientere und konformere Finanztransaktionen zu ermöglichen. Von der Erstellung einer Rechnung bis zur endgültigen Zahlung automatisieren moderne elektronische Systeme jeden Schritt, reduzieren Fehler, eliminieren manuelle Prozesse und stellen sicher, dass Unternehmen globale Steuervorschriften einhalten, einschließlich Frameworks wie Continuous Transaction Controls (CTCs).

Der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung

Sehen wir uns die Schritte der elektronischen Rechnungsstellung im Detail an – von der Erstellung bis zum Abgleich –, welche die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Finanzen handhaben, neu gestalten.

  • Schritt 1:
    Der Prozess beginnt mit der Erstellung einer elektronischen Rechnung, die wesentliche Details wie Einzelposten, Zahlungsbedingungen und Steuerinformationen enthält.
  • Schritt 2: Übertragung
    Sobald die Rechnung erstellt ist, wird sie elektronisch über ein sicheres Netzwerk oder eine sichere Plattform übertragen. Dies kann durch eine direkte Verbindung zwischen den Systemen des Käufers und des Verkäufers oder durch ein Netzwerk wie PEPPOL geschehen.
  • Schritt 3: Erhalt
    Das System des Käufers oder Empfängers empfängt automatisch die E-Rechnungen und importiert die Daten in seine Finanzsoftware. Dank des strukturierten Formats werden die Rechnungsdetails genau erfasst, sodass eine sofortige Bearbeitung ohne manuelle Eingabe möglich ist. Dies gewährleistet eine effiziente Bearbeitung der Rechnung und bereitet sie auf den nächsten Validierungsschritt vor.
  • Schritt 4: Validierung

Was bedeutet E-Rechnungsfreigabe?

Die E-Rechnungsfreigabe ist ein System, bei dem eine Steuerbehörde eine elektronische Rechnung genehmigen muss, bevor sie an den Empfänger gesendet werden kann. Sobald die Rechnung freigegeben ist, wird sie zum einzigen gültigen Dokument für die Transaktion. Dieser Prozess gewährleistet die Einhaltung der Steuervorschriften und ermöglicht eine Echtzeitüberwachung der Transaktionen durch die Regierung.

Das System validiert daraufhin die Rechnung anhand von Belegen wie Bestellungen oder Lieferscheinen, um die Richtigkeit sicherzustellen. Dieser automatisierte Validierungsprozess prüft auf Abweichungen bei Preisen, Mengen oder Bedingungen. In Regionen, die CTCs befolgen, kann die Rechnung in diesem Schritt ebenfalls von Steuerbehörden validiert werden. Dies wird als E-Rechnungsfreigabe bezeichnet – eine zusätzliche Compliance-Ebene, bevor die Rechnung zur Zahlung freigegeben wird. 

  • Schritt 5: Genehmigen
    Nach der Validierung durchläuft die Rechnung den Genehmigungsworkflow des Käufers. Der häufig automatisierte Arbeitsablauf stellt sicher, dass die Rechnung den internen und externen Compliance-Standards entspricht, so beispielsweise den im Rahmen der CTCs geltenden Steuervorschriften. Die Genehmigung kann die Bestätigung der Zahlungsbedingungen und die Sicherstellung umfassen, dass die Rechnung den Budgetanforderungen entspricht, bevor mit der Zahlung fortgefahren wird.
  • Schritt 6: Zahlung verarbeiten
    Nach der Genehmigung wird die Zahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen (z. B. 30 Tage netto oder 60 Tage netto) geplant. Der automatisierte Prozess gewährleistet pünktliche Zahlungen, verbessert den Cashflow und stärkt die Beziehungen zu den Lieferanten. Das System des Käufers kommuniziert mit Banken oder Zahlungsplattformen, um die Zahlung elektronisch auszuführen.
  • Schritt 6: Abgleichen und elektronisch archivieren
    Sobald die Zahlung verarbeitet ist, gleicht das System die Zahlung automatisch mit der Originalrechnung ab und stellt sicher, dass die Finanzsysteme beider Parteien korrekt aktualisiert werden. Der letzte Schritt ist die elektronische Archivierung, bei der die Rechnung und alle zugehörigen Dokumente sicher in einem digitalen Format gespeichert werden. Dieser Prozess unterstützt die Einhaltung von Steuervorschriften und stellt sicher, dass Unternehmen über eine zuverlässige digitale Prüfspur verfügen, was insbesondere in Ländern mit CTC-Mandaten wichtig ist.

Was ist E-Archivierung?

Unter E-Archivierung versteht man die sichere, langfristige digitale Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen und zugehörigen Dokumenten. Die elektronische Archivierung stellt sicher, dass die Finanzunterlagen in einer Weise aufbewahrt werden, die den Vorschriften der lokalen Steuerbehörden entspricht und ein einfaches Abrufen für Prüfungen, rechtliche oder Compliance-Zwecke ermöglicht.

Definition von B2G-, B2B- und B2C-E-Rechnungsstellung

Business-to-Government (B2G)

Business-to-Business (B2B)

Business-to-Consumer (B2C)

Bei der B2G-E-Rechnungsstellung handelt es sich um die elektronische Übermittlung von Rechnungen von Unternehmen an Behörden. Dies ist Teil einer größeren Anstrengung zur Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und zur Verbesserung der Transparenz bei Finanztransaktionen mit staatlichen Stellen. 

Unter B2B-E-Rechnungsstellung versteht man den elektronischen Austausch von Rechnungen zwischen zwei Unternehmen. Dieser Prozess rationalisiert den Ablauf der Rechnungsstellung erheblich, indem Aufgaben wie die Erstellung, Übermittlung und Genehmigung von Rechnungen automatisiert werden.

Die B2C-E-Rechnungsstellung konzentriert sich auf die Erstellung elektronischer Rechnungen für einzelne Verbraucher. Diese Form der Rechnungsstellung ist häufig in digitale Zahlungssysteme integriert, sodass die Verbraucher Rechnungen online erhalten, prüfen und bezahlen können.

Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für die Einhaltung globaler Steuervorschriften

Getrieben vom Wunsch der Regierungen nach Transparenz entwickelt sich die elektronische Rechnungsstellung schnell zum globalen Standard zur Gewährleistung der Genauigkeit von Transaktionsdaten. Aufgrund des mangelnden Vertrauens in die Daten, die Unternehmen für die Einhaltung von Vorschriften und für die Entscheidungsfindung verwenden, wird die Subjektivität von Finanzdaten beseitigt, sodass Unternehmen einen klareren Überblick über ihre Geschäfte erhalten und Regierungen Milliarden sparen können.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Reduziert Steuerbetrug
    Durch die Anforderung der direkten Übermittlung von Transaktionsdaten in Echtzeit oder Fast-Echtzeit an die Steuerbehörden beseitigen CTC-Systeme die Möglichkeit der Unterberichterstattung oder der Manipulation von Rechnungen. Die Behörden können auf die Transaktionsdaten zugreifen, sobald die Transaktion stattfinden, und so überprüfen, ob die Steuern korrekt berechnet und gemeldet werden. Durch diese verbesserte Transparenz und Kontrolle werden Fälle von Steuerhinterziehung und -betrug erheblich reduziert.
  • Vereinfacht grenzüberschreitende Transaktionen
    Die Tätigkeit in mehreren Ländern erfordert die Navigation in einem Geflecht aus komplexen Steuervorschriften, unterschiedlichen Rechnungsformaten und länderspezifischen Compliance-Anforderungen. Die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht diesen Prozess, indem die Rechnungsdaten an globale Standards wie PEPPOL und EDI angepasst werden. Diese standardisierten Formate ermöglichen es Unternehmen, die grenzüberschreitende Steuerberichterstattung effektiver zu verwalten und die Fehler und Verzögerungen zu reduzieren, die bei der manuellen Rechnungsstellung auftreten können.
  • Steigert die Steuereinnahmen
    Für die Regierungen bietet die elektronische Rechnungsstellung das Potenzial, die Steuereinnahmen zu erhöhen, indem die Steuerhinterziehung verringert und die Umsatzsteuerlücke – die Differenz zwischen dem geschuldeten und dem eingenommenen Umsatzsteuerbetrag – geschlossen wird. Die Echtzeit-Überwachung von Transaktionen ermöglicht es den Steuerbehörden, Unstimmigkeiten schneller zu erkennen und zu beheben, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt berechnet und eingezogen werden. Diese erhöhte Transparenz hilft den Regierungen, zuverlässigere Einnahmequellen zu erhalten.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die elektronische Rechnungsstellung in kürzester Zeit zu einem wichtigen Treiber der digitalen Transformation von Behörden sowie Unternehmen geworden ist.

Wo ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend?

In der Europäischen Union ist die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen gemäß der EU-Norm für elektronische Rechnungen (EN16931) verpflichtend. Diese Anforderungen wurden allmählich auf B2B-Transaktionen ausgeweitet, insbesondere im Anschluss an die Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital AGE, ViDA). ViDA ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und zu digitalisieren.

Verpflichtende B2G-E-Rechnungsstellung in der EU

Im öffentlichen Auftragswesen ist es für den öffentlichen Sektor verpflichtend, elektronische Rechnungen zu erhalten, die einem der technischen Formate der EU-Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN16931) entsprechen. Immer mehr Länder dehnen die Verpflichtung auf Lieferanten aus, die bei ihren Geschäften mit öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen ausstellen müssen.

Verpflichtende B2G-E-Rechnungsstellung für Lieferanten in der EU

Kroatien (HR)
Dänemark (DK)
Estland (EE)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Italien (IT)
Litauen (LT)
Niederlande (NL)
Spanien (ES)
Schweden (SE)
Luxemburg (LU)
Rumänien (RO)
Slowenien (SI)

Österreich (AT)
Belgien (BE)
Deutschland (DE)
Portugal (PT)

Bulgarien (BG)
Republik Zypern (CY)
Irland (IE)
Griechenland (EL)
Lettland (LV)
Malta (MT)
Polen (PL)
Slowakei (SK)
Tschechische Republik (CZ)
Ungarn (HU)

Verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in der EU

In den meisten Ländern der Europäischen Union steht es B2B-Handelspartnern frei, elektronische Rechnungen in jeder vereinbarten Form und jedem vereinbarten Format auszutauschen. Der ViDA-Vorschlag zielt darauf ab, die elektronische Rechnungsstellung zur Standardmethode für die Ausstellung von Rechnungen zu machen. Die Europäische Kommission möchte die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in einem Mitgliedstaat aufheben, ebenso wie die Notwendigkeit, dass der Käufer die elektronische Rechnungsstellung des Lieferanten akzeptiert.

Verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in der EU

  • Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: Italien (IT)
  • Freiwillige elektronische Rechnungsstellung: Ungarn (HU)
  • Erhaltene EU-Ausnahmeregelung: Frankreich (FR), Deutschland (DE), Polen (PL) und Rumänien (RO)
  • Angekündigte Pläne für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: Belgien (BE), Slowakei (SK), Slowenien (SI) und Spanien (ES)

Was ist PEPPOL?

PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein E-Delivery-Netzwerk, das mit einer Reihe technischer Spezifikationen namens PEPPOL BIS (Business Interoperability Specifications) arbeitet. Open PEPPOL ist ein Verband, der die volle Verantwortung für die Entwicklung und Pflege des PEPPOL-Netzwerks und der PEPPOL-Spezifikationen übernommen hat.

Der Hauptzweck von PEPPOL ist die Erleichterung des Austauschs von Geschäftsdokumenten, sodass Unternehmen auf elektronischem Wege mit allen europäischen Regierungsinstitutionen kommunizieren können, die am Beschaffungsprozess beteiligt sind. PEPPOL hat mehrere Bereiche, die die Kommunikation vor der Auftragsvergabe und die Prozesse nach der Auftragsvergabe, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, abdecken.

Das offene und interoperable Netzwerk von PEPPOL, das ursprünglich für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU konzipiert wurde, hat im privaten Sektor an Popularität gewonnen. Nach und nach haben auch viele Regierungen die Nutzung dieses E-Procurement-Netzwerks ausgeweitet, indem sie PEPPOL für die Übermittlung elektronischer B2B-Rechnungen verpflichtend gemacht haben. Infolgedessen wird es in immer mehr Ländern innerhalb und außerhalb der EU verwendet.

Mandate zur elektronischen Rechnungsstellung weltweit

Argentinien gehörte zu den ersten Staaten, die das System der elektronischen Rechnungsstellung einführten – bereits 2002 – und machte die Nutzung bis 2015 für alle mehrwertsteuerlich registrierten Steuerzahler verpflichtend. Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, die mit einem elektronischen Autorisierungscode (CAE) der Steuerbehörde AFIP validiert sind. In Argentinien ist die E-Rechnungsstellung sowohl für B2B- als auch für B2G-Transaktionen sowie für kleine Unternehmen und Freiberufler obligatorisch. Das System umfasst verschiedene Rechnungsarten wie Typ A, B, C und E, die Inlands- und Exportgeschäfte abdecken.

Belgien wird ab dem 1. Januar 2026 die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung einführen. Die vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen herausgegebenen Richtlinien umreißen die Anforderungen an strukturierte Rechnungen, technische Spezifikationen und den Umfang der betroffenen Transaktionen. In den Leitlinien wird ebenfalls die grenzüberschreitende Rechnungsstellung über das PEPPOL-Netzwerk und die Koexistenz von elektronischen und Papierrechnungen erläutert. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Umstellung beginnen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Kanada erlaubt die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich derzeit, schreibt sie jedoch nicht vor. Im Jahr 2018 waren die Lieferanten des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen für die öffentliche Beschaffung über das PEPPOL-Netzwerk zu verwenden. Die Canadian Revenue Agency (CRA) hat 2021 eine Task Force ins Leben gerufen, um die Machbarkeit eines Mandats zur B2B-E-Rechnungsstellung zu untersuchen – mit dem Ziel, die Effizienz zu verbessern, die Einhaltung der Umsatzsteuer einzuhalten und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Im Rahmen der laufenden Studie werden internationale Standards und Modelle im Hinblick auf eine mögliche künftige Umsetzung evaluiert.

In der dominikanischen Republik ist die elektronische Rechnungsstellung seit Januar 2024 Pflicht, wobei große Steuerzahler die ersten sind, die sich daran halten. Das System zur elektronischen Rechnungsstellung verwendet elektronische Steuerbelege (e-CF), wobei die Steuerzahler ihre Rechnungen im XML-Format über die Webdienste der Steuerbehörde einreichen müssen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch digitale Zertifikate gewährleistet und Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden. Die Einführung wird bis 2026 auf kleinere Unternehmen ausgedehnt und ist Teil der Bemühungen des Landes, die Steuerberichterstattung zu vereinfachen.

Italien war das erste EU-Land, das mit seiner Plattform Sistema di Interscambio (SdI) die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich durch ein Freigabeverfahren vorgeschrieben hat. Bis 2019 wird die Anforderung auf inländische B2B- und B2C-Transaktionen ausgeweitet. Damit ist Italien das erste EU-Land, das die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen über ein Clearingsystem verbindlich einführt.

Das französische CTC-Mandat soll im September 2026 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, während große und mittlere Unternehmen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen und ihre Transaktions- und Zahlungsdaten melden müssen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Prozesse zur Einhaltung der Steuervorschriften für alle Unternehmen in Frankreich zu rationalisieren.

Deutschland geht aktuell zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung über, wobei die B2G-E-Rechnungsstellung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bereits vorgeschrieben ist. Ab Januar 2025 müssen alle Steuerzahler in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten, und ab Januar 2027 müssen große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen. Bis Januar 2028 wird das Mandat für alle Unternehmen gelten. Das System soll die Steuerkonformität und Transparenz verbessern.

Griechenland schreibt die B2G-E-Rechnungsstellung vor, wobei Lieferanten verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch über akkreditierte Dienstleister, die das PEPPOL-Netzwerk nutzen, an öffentliche Stellen auszustellen. Während die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2C-Transaktionen derzeit noch fakultativ ist, könnte sie in Zukunft im Rahmen umfassenderer Steuerreformen zur Pflicht werden. Die Regierung hat außerdem das myDATA-System für die Echtzeit-Berichterstattung von Buchhaltungsdaten eingeführt, das die digitale Einhaltung von Vorschriften in Unternehmen weiter integriert.

Malaysia führt im August 2024 die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen RM ein. Das elektronische Rechnungsstellungssystem in Malaysia folgt einem CTC-Modell, bei dem Rechnungen von der Steuerbehörde über die MyInvois-Plattform validiert werden müssen. Bis 2025 wird die Anforderung auf alle Steuerzahler ausgeweitet. Diese Initiative zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und die Berichterstattung für bestimmte Sektoren zu vereinfachen, wobei geplant ist, nach und nach mehr Unternehmen einzubeziehen.

In Neuseeland wird im Rahmen der e-Invoicing Adoption Leaders Group, zu der auch Regierungs- und Unternehmensvertreter gehören, aktiv über die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung diskutiert. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht verpflichtend, aber das Land hat eine Vereinbarung mit Singapur unterzeichnet, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu fördern. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass Neuseeland möglicherweise die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen wird, obwohl noch kein konkreter Zeitplan bestätigt wurde.

Das Sultanat Oman hat die Einführung seines verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellungssystems verschoben – ursprünglich war die freiwillige Übernahme für April 2024 und die verpflichtende Übernahme für große Unternehmen bis Oktober 2024 geplant. Der neue Zeitplan wurde auf einen unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2025 verschoben, da es noch keine detaillierten Design- und Systemmerkmale gibt. Es wird erwartet, dass der Oman ein CTC-Modell für die elektronische Rechnungsstellung einführt, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern.

Peru führte die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle Steuerzahler im Rahmen seines elektronischen Ausstellungssystems (Electronic Issuance System, SEE) ein, das von der National Superintendency of Customs and Tax Administration (SUNAT) reguliert wird. Seit 2014 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B- und B2G-Transaktionen auszustellen und empfangen zu können. Das System umfasst verschiedene elektronische Dokumente wie Gutschriften und Verkaufsbelege und bietet mehrere Ausgabesysteme. Die Nichteinhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und Betriebsschließungen.

Polens elektronisches Rechnungsstellungssystem wird ab Februar 2026 für große Unternehmen und ab April 2026 für alle anderen Steuerzahler unter Verwendung der Plattform Krajowy System e-Faktur (KSEF) verpflichtend. Seit Januar 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung zunächst freiwillig, für B2G-Transaktionen sind bereits elektronische Rechnungen erforderlich. Das System unterstützt Echtzeit-Berichterstattung und Rechnungsvalidierung, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu optimieren und Betrug zu reduzieren. Sobald die verpflichtende Einführung beginnt, drohen Strafen bei Nichteinhaltung.

Portugals B2G-E-Rechnungsstellungssystem verpflichtet Lieferanten, für Aufträge des öffentlichen Sektors elektronische Rechnungen auszustellen. Die mit dem Gesetzesdekret 111-B/2017 eingeführte Verpflichtung trag 2019 in Kraft und galt zunächst für große Unternehmen, während die Fristen für kleinere Unternehmen auf 2025 verschoben wurden. Rechnungen müssen dem CIUS-PT-Format entsprechen, und die Nichteinhaltung kann zu Nichtzahlung, rechtlichen Schritten oder Vertragsverletzungen führen. Das System zielt darauf ab, Transaktionen zu rationalisieren, die Einhaltung von Vorschriften zu verbessern und sich an EU-Standards anzupassen.

Rumänien führte die obligatorische elektronische Rechnungsstellung schrittweise ein, beginnend mit B2G- und B2B-Transaktionen mit hohem Risiko. Seit Juli 2024 müssen alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen elektronische Rechnungen für jegliche Transaktionen über die RO e-Factura-Plattform einreichen. Das System zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu rationalisieren und die Transparenz zu verbessern, wobei die Nichteinhaltung der Vorschriften bestraft wird.

Die saudi-arabische Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) hat die 15. Welle von Phase 2 ihres Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung angekündigt. Diese Welle zielt auf Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von mindestens 4 Millionen SAR (ca. 1,06 Millionen USD) ab, die im Jahr 2022 oder 2023 mehrwertsteuerpflichtig waren. Diese Steuerzahler müssen ihre Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung bis zum 1. März 2025 in die FATOORA-Plattform von ZATCA integrieren. In Phase 2 werden zusätzliche Integrationsanforderungen eingeführt, um die Einhaltung von Vorschriften und die Berichterstattung zu optimieren.

Singapurs System für die elektronische Rechnungsstellung, das auf dem PEPPOL-Netzwerk basiert, soll ab November 2025 für neu GST-registrierte Unternehmen für B2B-Transaktionen verpflichtend werden. Das 2018 eingeführte InvoiceNow-Framework ermöglicht es Unternehmen, elektronische Rechnungen effizienter auszutauschen. Während die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich schon bald vorgeschrieben sein wird, wird sie im B2G-Bereich voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden. Die Initiative zielt darauf ab, die Rechnungsstellungsprozesse zu rationalisieren und die Einhaltung von Vorschriften in der Geschäftswelt Singapurs zu verbessern.

Slowenien hat die verpflichtende elektronische Berichterstattung über CTC vorgeschlagen, die im Juni 2026 in Kraft treten soll. Der Plan sieht vor, dass Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen und austauschen und gleichzeitig B2B- und B2C-Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde melden. Dieses System bringt Slowenien in Einklang mit den globalen Trends bei der Einhaltung von Steuervorschriften und der digitalen Berichterstattung und zielt darauf ab, die Transparenz und Effizienz der Steuerverwaltung zu verbessern.

Spaniens elektronische Rechnungsstellungsvorschriften für B2G-Transaktionen gelten seit 2015, wobei Lieferanten das FacturaE-Format verwenden müssen. Ab 2025 wird das Land schrittweise die elektronische B2B-Rechnungsstellung verpflichtend einführen, beginnend mit den großen Steuerzahlern. Das spanische System arbeitet nach einem Post-Audit-Modell mit Datenberichten nahezu in Echtzeit, sodass es für Unternehmen unerlässlich ist, die neuen Standards und Fristen einzuhalten.

Taiwan hat seine Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung aktualisiert, sodass es nun für Steuerzahler verpflichtend ist, elektronische Government Uniform Invoices (e-GUIs) sowie zugehörige Informationen innerhalb von 7 Tagen für B2B-Transaktionen und innerhalb von 2 Tagen für B2C-Transaktionen an die Plattform des Finanzministeriums einzureichen. Bei Nichteinhaltung wurden neue Strafen eingeführt, mit Geldbußen zwischen 1.500 und 15.000 TWD. Das Land hat außerdem die aktualisierte Message Implementation Guideline (MIG v. 4.0) veröffentlicht, wobei die vorherige Version, einschließlich einer Übergangsfrist, bis Dezember 2025 gültig ist.

Die Türkei hat 2014 im Rahmen ihrer E-Transformation-Initiative die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen TRY sowie bestimmte Sektoren wie Energie und Online-Handel müssen sich daran halten. Elektronische Rechnungen in der Türkei verwenden das Format UBL-TR 1.2 und erfordern entweder einen Steuerstempel oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das System senkt die Kosten, erhöht die Sicherheit und verbessert die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften. Elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre lang archiviert werden.

Derzeit gibt es in den Vereinigten Staaten keine einheitlichen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Dies führt zu unterschiedlichen Vorgehensweisen und einer langsamen Einführung in den einzelnen Bundesstaaten. Laut DBNAlliance hat das Fehlen eines bundesstaatlichen Mehrwertsteuer- oder GST-Systems in den USA zu über 10.000 Steuergebieten geführt, was die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erschwert.

Die sambische Steuerbehörde (ZRA) gewährte den Steuerzahlern eine dreimonatige Nachfrist zur Einhaltung der verpflichtende elektronischen Rechnungsstellung über das Smart Invoice System (SIS), mit einer verlängerten Frist bis zum 30. September 2024. Das SIS soll durch die Überwachung von Transaktionen den Mehrwertsteuerbetrug in Echtzeit eindämmen. Die Strafen für die Nichteinhaltung werden ab dem 1. Oktober 2024 vollstreckt, was den Steuerzahlern zusätzliche Zeit für die Registrierung und Integration des Systems gibt.

Häufig gestellte Fragen

Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung hängen von dem jeweiligen Land und dem geltenden Rechtsrahmen ab. In den vergangenen zehn Jahren haben zahlreiche Regierungen weltweit Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung als Grundlage für umfassendere Continuous Transaction Control (CTC)-Frameworks eingeführt.

Es gibt heutzutage also eine Vielzahl von Optionen, die beste Rechnungsstellungsplattform ist jedoch diejenige, die Ihre spezifischen Geschäftsanforderungen erfüllt und gleichzeitig die Einhaltung globaler und lokaler Vorschriften gewährleistet. Systeme für die elektronische Rechnungsstellung sollten skalierbar, zuverlässig und in der Lage sein, mit Ihrem Unternehmen mitzuwachsen, um den komplexen Anforderungen der weltweiten Rechnungsstellung gerecht zu werden. Sovos wird von multinationalen Unternehmen und KMUs gleichermaßen geschätzt und bietet eine End-to-End-Lösung für die Rechnungsstellung in mehr als 60 Ländern.

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SAP unterstützt die elektronische Rechnungsstellung. Beachten Sie jedoch, dass die Konfiguration den länderspezifischen Bestimmungen und Rechnungsanforderungen des jeweiligen Landes entsprechend erfolgen muss. SAP-Kunden stehen grundsätzlich vor zwei Optionen: Sie können Ihre eigenen Tools auf der SAP-Architektur aufbauen oder einen End-to-End-Anbieter auswählen. Dies sind zwei verschiedene Ansätze mit sehr unterschiedlichen Wegen zu Ihrem Endziel.

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Nur sehr wenige Länder haben Beschränkungen oder Einschränkungen, die die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erschweren. In Marokko zum Beispiel wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen ohne vorherige Rücksprache mit der Steuerbehörde nicht empfohlen. In Venezuela ist die elektronische Rechnungsstellung nur für bestimmte Branchen erlaubt und erfordert die Genehmigung der Steuerbehörde, bevor Rechnungen ausgestellt werden können.