Was hat sich nach dem Brexit geändert?
Seit dem 1. Januar 2021 zählt das Vereinigte Königreich für die EU als Drittstaat. Dies hat erhebliche Folgen. Es wirkt sich auf alles aus – von grenzüberschreitendem Handel und Steuerverwaltung bis hin zur Gesetzgebung, staatlichen Koordination und zu den Verbraucherrechten.
Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde schließlich am 24. Dezember 2020, eine Woche vor dem Ende der Übergangszeit, vereinbart und ist inzwischen vollständig in britisches Recht umgesetzt. In der Folge wurde das Abkommen am 27. April vom Europäischen Parlament ratifiziert.
Dennoch spüren die Unternehmen auch noch Monate später die alltäglichen Auswirkungen des Abkommens. Viele Organisationen sind immer noch dabei, zu klären, was der Brexit für sie im Hinblick auf die Einhaltung der Mehrwertsteuer-Vorschriften bedeutet.
In diesem E-Book wird auf die Aspekte eingegangen, auf die sich Unternehmen nach dem Brexit konzentrieren sollten.
Erfahren Sie mehr über:
- ein unabhängiges Vereinigtes Königreich und die dadurch entstehenden Auswirkungen für den Handel
- Änderungen bei der Mehrwertsteuer, einschließlich Ausfuhrbefreiungen und Importabrechnung
- Auswirkungen auf Lieferketten und Fiskalvertretung
- Möglichkeiten der Post-Brexit-Folgenabschätzung für Unternehmen
- Nächste Schritte
Lieferketten in einer Post-Brexit-Welt
Unternehmen sollten weiterhin ihre Lieferketten überprüfen und sofern erforderlich entsprechende neue Maßnahmen zum Schutz des Handels ergreifen.
Etwa können britische Unternehmen ihre britische MwSt.-Identifikationsnummer nicht mehr verwenden, um vereinfachende Maßnahmen innerhalb ihrer Lieferketten anzuwenden – z. B. als Vermittler in Dreiecksgeschäften und beim Betrieb eines Abruflagers.
Dieses Thema wird in diesem E-Book ausführlich behandelt, genauso wie folgende Aspekte:
- B2B-Lieferketten
Erfahren Sie mehr über Incoterms, die Mehrwertsteuer-Registrierung in Mitgliedsstaaten und auch darüber, wie Unternehmen in der Zeit nach dem Brexit mit der Erstattung der Mehrwertsteuer umgehen. - Überlegungen zu B2C
Durch den Wegfall der Steuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert und die Einführung eines Import-One-Stop-Shops (IOSS) verändert sich die Art und Weise, wie britische Unternehmen an europäische Kunden verkaufen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass B2C-Unternehmen die Anforderungen verstehen, um die Vorschriften einhalten zu können. - Steuerliche Vertretung
Viele EU-Steuerbehörden verlangen von Unternehmen aus Drittstaaten im Zuge der Mehrwertsteuer-Registrierung die Ernennung eines Fiskalvertreters. Finden Sie heraus, wie sich dies auf Ihr Unternehmen und die in Ihrem Unternehmen für die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften zuständigen Personen auswirkt.
Sovos kann Ihrem Unternehmen nach dem Brexit helfen
Es lässt sich nicht leugnen, dass durch den Brexit ein hohes Maß an Zeit, Ressourcen und Geld aufgebracht werden muss.
Sovos hilft Ihnen dabei, Lösungen für die komplexen Situationen zu finden, mit denen Sie sich durch Brexit konfrontiert sehen, sowie für die Welle digitaler Steuerangelegenheiten, die sich in vielen Ländern auf der Welt bemerkbar macht.
Ganz egal, ob Sie in der EU oder im Vereinigten Königreich tätig sind, kontaktieren Sie uns und sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Ihnen bei der Bewältigung der komplexen Post-Brexit-Situation helfen können.
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