Bereit für das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce 2021

Laden Sie unsere Infografik herunter, um mehr über die bevorstehenden Änderungen zu erfahren.

Wenn Sie ein EU-Unternehmen mit B2C-Vertrieb in andere EU-Mitgliedsstaaten oder außerhalb der EU ansässig sind und einen B2C-Vertrieb in die EU unterhalten, wird sich ab dem 1. Juli 2021 für Sie einiges ändern.

Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce soll den internationalen Versandhandel erleichtern und sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer bei internationalem B2C-Vertrieb korrekt abgerechnet wird.

Die Änderungen an der Grenze für den internationalen Versandhandel sorgen dafür, dass die Mehrwertsteuer direkt am Verbrauchsort fällig wird. Das kann dazu führen, dass Sie mehrere neue Mehrwertsteueranmeldungen vornehmen müssen. Um die zusätzlichen Kosten und die Komplexität für Unternehmen abzufedern, bietet das Paket einen One Stop Shop (OSS).

OSS bietet viele Vorteile, ist aber alles andere als einfach.

Unternehmen müssen sich vorbereiten und fundierte Entscheidungen darüber treffen, ob OSS zu ihrem Geschäft passt.

Unsere One-Stop-Shop-Infografik informiert Sie über die wichtigsten Änderungen, die das neue EU-Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce mit sich bringen wird, einschließlich:

  • EU-OSS, Nicht-EU-OSS und Import OSS
  • OSS-Buchführungsanforderungen
  • Berechtigung für verbrauchssteuerpflichtige Waren
  • Regeln zum Ort der Leistungserbringung
  • Änderung der Grenzen für den internationalen Versandhandel
  • Marktplatzverbindlichkeiten
  • Steuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert
  • So bereiten Sie sich auf OSS vor
  • Die Konsequenzen einer OSS-Nichteinhaltung

Im Zuge der Änderungen ist es wichtig zu verstehen, welches OSS zu Ihrem Unternehmen passt, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften sicherzustellen. Die Anforderungen unterscheiden sich danach, ob das Unternehmen in oder außerhalb der EU ansässig ist, ob der Vertrieb D2C oder über einen Online-Marktplatz erfolgt, je nach den letzten Schritten der Lieferkette.

Es gibt drei Varianten von OSS:

  • EU-OSS
  • Nicht-EU-OSS
  • Import OSS (IOSS)

OSS ist aktuell noch nicht verpflichtend, doch Sie sollten die internen Zeitrahmen kennen und OSS einführen, sobald Ihr Unternehmen bereit ist. So vermeiden Sie eine hastige Umsetzung, um den Termin am 1. Juli 2021 zu halten.

Die wesentliche Entscheidung für Unternehmen mit innereuropäischen Umsatz über 10.000 € ist, ob sie OSS nutzen oder sich in jedem Mitgliedsstaat separat anmelden wollen, in den sie verkaufen.

Laden Sie unsere Infografik herunter, um mehr über die bevorstehenden Änderungen und deren potenzielle Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu erfahren.

Sovos kann Ihnen bei der Vorbereitung auf OSS helfen

Die Implementierung der benötigten Änderungen in Ihr ERP-System, um den Anforderungen des EU-Mehrwertsteuer-Pakets für den E-Commerce 2021 gerecht zu werden, kann mit einem erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden sein. Sovos kann Sie im Bereich Steuern entlasten. Wir können Sie außerdem dabei unterstützen, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und sich in diese einzuarbeiten.

Unser großes Beraterteam unterstützt Sie gerne beim Navigieren der modernen, komplexen Mehrwertsteuer-Compliance.