Bulgarien könnte nach Italien, Frankreich und Polen der nächste EU-Mitgliedstaat sein, der kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einführt. Die Einführung von CTCs verschafft den Steuerverwaltungen einen detaillierteren und kontinuierlichen Einblick in steuerrelevante Geschäftsdaten.
Bulgarien hat angekündigt, dass es erwägt, die elektronische Rechnungsstellung und die Übermittlung von Rechnungen an die Steuerbehörde vorzuschreiben. Dies könnte entweder über die E-Invoicing-Software eines Lieferanten oder über eine von der Steuerbehörde selbst entwickelte und gehostete Software erfolgen.
Es ist noch nicht bekannt, ob die Übermittlung der Daten an die Steuerbehörde nur für das Reporting genutzt wird oder ob es einen Clearing-Mechanismus geben wird, in welchem Fall eine Rechnung erst nach Freigabe durch die Steuerbehörde an den Kontrahenten ausgestellt wird.
Die NRA, die bulgarische Steuerbehörde, prüft ihren E-Invoicing-Vorschlag mit den relevanten Branchenvertretern, um zu entscheiden, ob ein obligatorisches E-Invoicing-Modell eingeführt werden soll. Eine Entscheidung über die Einführung einer CTC-Regelung wird bis Ende des Jahres erwartet.
Parallel dazu hat die NRA Änderungen für die Digitalisierung des Meldeverfahrens für den Umsatz von Online-Händlern vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden es Online-Händlern ermöglichen, Daten über eine registrierte Software direkt an die NRA zu senden, im Gegensatz zur derzeitigen Methode der Umsatzmeldung über Registrierkassen. Diese Änderungen, die sich derzeit in der öffentlichen Konsultation befinden, werden in Kraft treten, nachdem sie in sekundärem Recht umgesetzt wurden.
Obwohl Bulgariens E-Invoicing noch in den Kinderschuhen steckt, ist es eindeutig Teil des allgemeinen CTC-Trends in Europa.
Es wird interessant sein zu sehen, wie schnell Bulgarien mit den CTC-Plänen der anderen Mitgliedsstaaten gleichziehen kann, wir werden die Entwicklungen genau im Auge behalten.
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