Um Unternehmen zu helfen, die Auswirkungen des Brexit zu verstehen, haben wir in diesem Blog die wesentlichen Überlegungen für die Lieferkettenplanung behandelt.
Waren und Dienstleistungen im Jahr 2021
Die Behandlung von Waren, die zwischen Großbritannien und der EU bewegt werden, wird sich ab dem 1. Januar 2021 erheblich ändern. Exporte und Importe werden für den GB-EU-Handel gelten und das Konzept der Versendung und des Erwerbs, das derzeit gilt, ersetzen. Obwohl es für Exporte einen Nullsatz gibt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, gilt für Importe die Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise auch die Zollpflicht. Einige Mitgliedsstaaten erlauben die Verbuchung der Import-Mehrwertsteuer in der Umsatzsteuererklärung, um dies abzumildern. Bei der aufgeschobenen Verbuchung von B2B-Transaktionen ist es wichtig zu bestimmen, wer als Importeur der Aufzeichnungen fungiert.
Für B2C-Verkäufe wird die Fernabsatzregelung nicht mehr für britische Unternehmen gelten, die Waren aus GB versenden. Es besteht nach wie vor die Pflicht zur MwSt.-Registrierung, wenn das Unternehmen weiterhin als Importeur auftritt. Sie wird in jedem Mitgliedstaat ohne Schwellenwert erforderlich. Wenn der Kunde in seinem eigenen Land als Importeur auftritt, ist keine Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich, aber es könnten in diesem Szenario zusätzliche kommerzielle Auswirkungen sowie eine Auswirkung auf den Umsatz zu berücksichtigen sein.
Was die Behandlung von Dienstleistungen betrifft, sind Änderungen unwahrscheinlich. Es sieht so aus, als ob das Vereinigte Königreich weiterhin die Regeln für den Ort der Dienstleistung in Übereinstimmung mit der Mehrwertsteuerrichtlinie anwenden wird, auch um Fälle von Doppel- oder Nichtbesteuerung zu vermeiden. Unternehmen sollten jedoch die Registrierungspflicht in der EU und im Vereinigten Königreich laufend berücksichtigen, und der britische Mini One Stop Shop (MOSS) für Lieferungen von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen (TBES) wird nicht mehr zur Verfügung stehen. Folglich benötigen Unternehmen eine MOSS-Registrierung für einen anderen Mitgliedsstaat.
Wenn neue EU-Registrierungen erforderlich sind, wird in vielen Ländern eine Fiskalvertretung notwendig sein. Fiskalvertreter haften oft gemeinsam für die Umsatzsteuer. Darüber hinaus erfordert diese Einrichtung weitere Compliance-Maßnahmen, einschließlich Garantien.
Was nun?
Unternehmen, die im Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU tätig sind, müssen ihre Lieferkette überprüfen und sich über die Auswirkungen der Brexit-bedingten Änderungen im neuen Jahr im Klaren sein. Viele Unternehmen werden feststellen, dass es möglich ist, Änderungen an ihrer Lieferkette vorzunehmen, um negative Auswirkungen abzumildern, indem sie Vertragsbeziehungen ändern und den Warenfluss überdenken. Es ist wichtig, diese Überprüfungen vorzunehmen, aber sie müssen jetzt erfolgen, damit sie ihre volle Wirksamkeit entfalten können.
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