Mexikos “Miscellaneous Fiscal Resolution” (MFR) für 2021 enthält eine Reihe von Änderungen, von denen Sie die erste in unserem früheren Blog zu diesem Thema unter nachlesen können.
In diesem Blog werden wir die genehmigten spezifischen technischen Änderungen im Zusammenhang mit den Validierungen besprechen, die autorisierte Zertifizierungsanbieter (PACs) an elektronischen Rechnungen vornehmen sollten, die ihnen zur Zertifizierung zugesandt werden.
In Anhang 29 des MFR wurden Änderungen eingeführt, die speziell die Regeln berücksichtigen, die PACs als Anbieter von Zertifizierungsdiensten für die mexikanische Steuerverwaltung (SAT) befolgen sollten.
Einige der wichtigsten neuen Validierungen, die PACs für die elektronischen Rechnungen (CFDIs) durchführen müssen, sind:
A. Form und Methode der Zahlung: Bei der Ausstellung von Rechnungen des Typs “Income” (Einkommen), “Payment” (Zahlung) oder “Payroll” (Gehaltsabrechnung) (auch bekannt als Comprobantes de tipo Ingreso, Egreso o Nómina) müssen PACs validieren, dass sie die Attribute bezüglich der Form und Methode der Zahlung (FormaPago und MetodoPago) enthalten. Obwohl diese Attribute im Allgemeinen optional sind, werden sie obligatorisch, wenn die Rechnung vom Typ “I” (Ingresos), “E” (Egresos) oder “N” (Nomina) ist. Alle Einkommens-, Zahlungs- oder Abrechnungs-CFDIs, denen diese Attribute oder die entsprechenden Kataloge fehlen, sollten nicht von den PACs validiert werden.
B. Wechselkurs: PACs müssen zusätzliche Validierungen hinsichtlich des im Attribut “TipoCambio” gemeldeten Wechselkurses durchführen, wenn die gemeldete Zahlung in einer Fremdwährung erfolgt. Liegt der Wert in der Rechnung außerhalb des zulässigen Prozentsatzes, sollte der Rechnungsaussteller einen Schlüssel von der PAC erhalten, die die CFDI validiert, um die Richtigkeit des Wertes zu bestätigen.
C. Total: Es wurde eine neue Interpretation des Attributs “Total” der Rechnung eingeführt. Wenn der gemeldete Wert die vom SAT per Resolution festgelegten Grenzen überschreitet, sollte der Aussteller der Rechnung einen Bestätigungsschlüssel vom PAC einfügen, der die CFDI validiert und bestätigt, dass der Wert korrekt ist. Der Schlüssel sollte in das Attribut “Confirmacion” der CFDI aufgenommen werden
D. Übertragungen (Traslados): Wenn eine CFDI nur steuerbefreite Posten enthält, ist der Vermerk “traslados”, der normalerweise eine Aufschlüsselung der übertragenen Steuern enthält, nicht erforderlich.
E. “NumeroPedimento”: Die Nummer, die den “Pedimentos” (Bezeichnung für die bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren nach Mexiko eingereichte Erklärung) zugewiesen wird, die mehr als 10 Jahre alt sind, sollte im Attribut “Descripcion;” des Dokuments eingetragen werden.
F. Sonstige Änderungen: Withholdings and Payments CFDIs sollten keine negativen Zahlen enthalten. Diese Klarstellung wurde eingeführt, da die XSDs und der technische Standard dieser Ergänzungen die Verwendung negativer Zahlen nicht einschränken oder ablehnen, obwohl es so etwas wie eine negative Steuerzahlung nicht gibt. Es ist nun für PACs verpflichtend, jedes Dokument mit negativen Nummern zurückzuweisen. Für Rechnungen, die Fehler enthalten, wurden spezielle Prozesse zur Stornierung und Neuausstellung eingerichtet, und für den Fall von Verlusten gibt es spezielle Felder, in denen solche Werte gemeldet werden sollten.
PACs müssen validieren, dass Supplement of Received Payments (Complemento de Recepcion de Pagos) CFDIs Payment (Pago) notes enthalten und das zugehörige Dokument (Documento Relacionado) mindestens einen Datensatz enthält. Die Klarstellung dieser Anforderung war notwendig, da diese Vermerke für XSDs und die technische Dokumentation eher bedingt als zwingend sind. Die “Miscellaneous Fiscal Resolution” für 2021 enthielt auch neue Validierungen bezüglich der CFDI-Ergänzungen, die für Financial Factoring und Transaktionen mit Dritten ausgestellt wurden.
Nach der Veröffentlichung der Miscellaneous Fiscal Resolution für 2021 hat die SAT mehrere Änderungen zur Ergänzung der ursprünglich genehmigten MFR herausgegeben. Vier zusätzliche Änderungen wurden vorgeschlagen und/oder genehmigt, aber keine hatte wesentliche Auswirkungen auf das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung.
Wir erwarten noch vor Jahresende weitere Änderungen und werden Sie über unsere regulatorischen Feeds und Blogs auf dem Laufenden halten.
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