Das seit längerem angekündigte Benutzerhandbuch der türkischen Finanzbehörde (GİB) zur Anwendung für elektronische Lieferscheine liegt nun vor. Darin werden die Vorgänge zur Arbeit mit elektronischen Lieferscheine erklärt; außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Behandelt wird sowohl die Anwendung selbst als auch ihr Aufbau und Funktionsumfang. Darüber hinaus enthält das Handbuch gängige Anwendungsszenarien sowie Informationen für Unternehmen, die mit den neuen Regelungen zur Einführung von elektronischen Lieferscheinen noch nicht ausreichend vertraut sind.
Was ist die Anwendung für elektronische Lieferscheine?
Der elektronische Lieferschein ist die elektronische Version des Lieferscheins, der aktuell in Papierform ausgedruckt und verwendet wird. Damit kann die GİB Warenlieferungen künftig elektronisch nachverfolgen.
Elektronische Lieferscheine unterliegen den gleichen Bestimmungen wie herkömmliche Lieferscheine aus Papier, werden jedoch auf digitalem Weg ausgestellt, weitergeleitet, aufbewahrt und eingereicht.
Wer ist von der Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Lieferscheine betroffen?
Gemäß dem Ende Februar von der GİB veröffentlichten Rundschreiben ist die Anwendung für folgende wirtschaftliche Akteure verpflichtend:
- Steuerpflichtige mit elektronischer Rechnungsstellung und einem Bruttoumsatz ab 25 Mio. TRY
- Unternehmen mit einer Lizenz der Behörde zur Regulierung des Energiemarktes (EPDK) (einschließlich Händler) – PCT I
- Unternehmen, die Kraftfahrzeuge herstellen, importieren oder verkaufen – PCT III
- Inhaber von Bergbaulizenzen und Betreiber von Bergwerken/Minen auf der Grundlage ihrer Verträge mit diesen Personen
- Zuckerhersteller
- Eisen- und Stahlhersteller / HS Code72 / HS Code73
- Registrierte Anwender des türkischen Systems zur Düngemittelverkehrskontrolle
- Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind
- Steuerpflichtige, die von den zuständigen Stellen als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden
Steuerpflichtige, die im Obst- und Gemüsehandel als Makler oder Händler tätig sind, haben die Umstellung auf elektronische Lieferscheine mit Wirkung ab 1. Januar 2020 vollzogen. Andere von der Verpflichtung betroffene Steuerpflichtige müssen sie ab 1. Juli 2020 erfüllen.
Steuerpflichtige, die von der GİB als Risikogruppe mit unzureichender Steuerkonformität eingestuft werden, müssen die Umstellung auf die Anwendung für elektronische Lieferscheine innerhalb von drei Monaten nach der behördlichen Benachrichtigung abschließen.
Weitere Themenschwerpunkte des Benutzerhandbuchs
Neben Erläuterungen der Grundbegriffe enthält das Handbuch auch Informationen zu den im Vorfeld bekannt gegebenen Szenarien sowie zu zahlreichen Bereichen, in denen bislang noch Unklarheiten bestanden.
Insbesondere werden folgende Szenarien behandelt:
- Ausstellung von Lieferscheinen an Käufer, die nicht bei der Anwendung für elektronische Lieferscheine registriert sind
- Export- und Logistikszenarien
- Reihenlieferungen
- Ausstellung von gedruckten Lieferscheinen
- Diverse Kunden
Weitere Themen:
- Registrierungssystem für Marktteilnehmer
- Heizölsektor
- Beförderung durch Pipelines
- Muster- und Auftragsfertigung
Ausführliche Informationen zu elektronischen Dokumenten stehen auf der Website der türkischen Finanzbehörde bereit (in türkischer Sprache).
Jetzt sind Sie dran
Sovos unterstützt seit über einem Jahrzehnt Kunden bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung in zahlreichen Ländern.