Portugals neue Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung haben Auswirkungen auf die Archivierung und Berichterstattung

Francisco de la Colina
April 3, 2019

Neben den in unserem letzten Blog dargelegten Auswirkungen hat das Gesetzesdekret 28/2019 (das Gesetzesdekret) Auswirkungen auf Bereiche, die über die Rechnungsstellung hinausgehen, und führt Änderungen sowohl bei der Archivierung als auch bei der Meldung von Steuerdaten ein.

Obligatorische elektronische Archivierung

Eine Neuheit des Gesetzesdekrets ist die ausdrückliche Einführung einer Verpflichtung zur Archivierung elektronischer Rechnungen in elektronischem Format, was wiederum die Annahme elektronischer Formate weiter fördert. Portugal hat sich für ein geschlossenes System entschieden, bei dem die Rechnung laut Gesetz im gleichen Format bleiben muss, in dem sie ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch Unternehmen, die selbst nicht die elektronische Rechnungsstellung anwenden, aber eine elektronische Rechnung von einem Lieferanten erhalten, ein elektronisches Archiv aufbauen und pflegen müssen. Die Alternative wäre, die Rechnung abzulehnen und eine gedruckte Version anzufordern. Für die Archivierung lässt das Gesetz keine Änderung des Rechnungsformats zu. 

Das Gesetz legt auch Archivierungsanforderungen fest:

  • Die Archivierung elektronischer Rechnungen muss die Durchführung von Kontrollen ermöglichen, welche die Zuverlässigkeit der Daten gewährleisten;
  • Durchführung von Kontrollen, um die unrechtmäßige Erstellung, Änderung oder Entfernung von Daten zu verhindern;
  • Datenwiederherstellung im Falle von Zwischenfällen;
  • Die Fähigkeit, lesbare Kopien der Daten zu reproduzieren.

Die Steuerzahler sind verpflichtet, der Steuerbehörde den Standort des elektronischen Archivs zu melden. Alle Steuerzahler müssen die Übergangsbestimmungen des Gesetzesdekrets innerhalb von 30 Tagen nach seinem Inkrafttreten – d.–h. bis zum 17. März 2019 – erfüllen.

Änderungen bei der SAF-T (PT) -Meldung

Neben den Regeln für die elektronische Archivierung wurden auch Änderungen an der Meldung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde über SAF-T (PT)-Dateien vorgenommen, indem die Bestimmungen des „Decreto -Lei n.º 198/2012“ bezüglich des Zeitpunkts der Einreichung der SAFT-T (PT)-Datei geändert wurden. Bisher konnten die Steuerzahler die SAF-T-Datei zur Erfüllung der Meldepflichten bis zum 25. des Folgemonats der Rechnungsstellung einreichen.

Eine verkürzte Berichtszeit tritt nach folgendem Zeitplan in Kraft:

  • Für 2019 ändert das Dekret die Frist auf den 15. Tag des Folgemonats der Rechnungsstellung;
  • Ab 2020 wird sie weiter auf den 10. Tag des Folgemonats der Rechnungsstellung reduziert.

Die Steuerzahler können sich weiterhin dafür entscheiden, in Echtzeit über die Webservice-Integration zu melden, anstatt die SAF-T (PT)-Datei hochzuladen. Das Gesetzesdekret hat diese Möglichkeit erweitert, da Steuerzahler, die sich für diese Art der Berichterstattung entscheiden, nicht verpflichtet sind, im B2C-Bereich ausgestellte Rechnungen auszudrucken. Es sei denn, der Käufer wünscht dies ausdrücklich und sofern der Steuerzahler gemäß den entsprechenden Anforderungen den eindeutigen Rechnungscode in die Rechnung einfügt und eine zertifizierte Rechnungssoftware verwendet.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr über unsere Perspektive auf die Zukunft zu erfahren, laden Sie Trends: Compliance für E-Rechnungen herunter. Treten Sie auch gern unserer LinkedIn-Gruppe bei, um über ordnungsrechtliche Belange, Nachrichten und weitere Neuigkeiten auf dem Laufenden zu bleiben

Sign up for Email Updates

Stay up to date with the latest tax and compliance updates that may impact your business.

Author

Francisco de la Colina

Francisco de la Colina is a lawyer working on the regulatory team at Sovos TrustWeaver.
Share this post

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
July 18, 2025
ViDA E-Invoicing und Anforderungen an die digitale Berichterstattung: Was Unternehmen wissen müssen

Entdecken Sie die wichtigsten ViDA-Änderungen in Bezug auf die EU-Umsatzsteuer, die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung. Erfahren Sie, was Unternehmen tun müssen, um im Jahr 2025 und darüber hinaus konform zu bleiben.

Frankreichs E-Rechnungs-Reform
E-Invoicing Compliance EMEA
July 17, 2025
Frankreichs E-Rechnungs-Reform: Wir sind bereit, Unternehmen in der Pilotphase zu unterstützen

Mit dem nahenden Start der Pilotphase der französischen E-Rechnungs-Reform sind wir bestens vorbereitet, um Unternehmen in jeder Phase des Übergangs zu begleiten. Als globaler Anbieter für Steuer-Compliance-Lösungen und vertrauenswürdiger Technologiepartner helfen wir Firmen, den bevorstehenden Wandel sicher zu meistern. Vorbereitung auf ein entscheidendes Jahr Die französische B2B-E-Rechnungs-Reform startet ihre Pilotphase im Februar 2026, und wir […]

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
April 10, 2025
ViDA: Die Zeitleiste

Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) zielt darauf ab, das europäische Umsatzsteuersystem zu modernisieren und zu vereinfachen.

ViDA wurde am 11. März 2025 offiziell von der EU angenommen. Es dauerte 27 Monate, bis das Paket verabschiedet und verabschiedet wurde, wobei die Initiative ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 vorgeschlagen wurde.

The Rise of Pre Filled returns in Greece
Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
April 3, 2025
Der Anstieg der vorausgefüllten Steuererklärungen in Griechenland

Da Regierungen weltweit weiterhin auf Continuous Transaction Controls (CTC)-Systeme wie E-Invoicing und Echtzeit-E-Reporting umsteigen, entfaltet sich im Rahmen dieses Schritts zur Steuerdigitalisierung ein weiterer Trend: vorausgefüllte Steuererklärungen.

Griechenland E-Invoicing
E-Invoicing Compliance EMEA
January 14, 2025
Griechenland: Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab Juli 2025 nach EU-Ausnahmeregelung möglich

Griechenland E-Invoicing war in den letzten Jahren dabei, die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung einzuführen