Polen hat Änderungen an der KSeF-Verordnung vorgeschlagen

Marta Sowińska
September 7, 2022

Am 30. August 2022 veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verwendung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF). Der Zweck des Änderungsentwurfs besteht darin, die Nutzungsbedingungen von KSeF an die spezifischen Bedingungen anzupassen, die für die lokalen Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen gelten, die ab dem 1. Januar 2023 als neuartige Art von Mehrwertsteuerzahlern agieren werden.

Der aktuelle regulatorische Status in Polen

Das Konzept der Mehrwertsteuergruppen wurde im Oktober 2021 in Polen eingeführt. Mehrwertsteuergruppen sind eine legale Form der Zusammenarbeit, eine Art steuerpflichtiges Unternehmen, das ausschließlich für Mehrwertsteuerzwecke existiert. Mit dem Beitritt zu einer Mehrwertsteuergruppe wird ein Gruppenmitglied Teil eines neuen separaten Mehrwertsteuerzahlers, der über eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) verfügt.

Die Verordnung über die Verwendung von KSeF berücksichtigte nicht die Einzigartigkeit der rechtlichen Natur der Mehrwertsteuergruppe sowie die Mehrwertsteuerabrechnungen in den lokalen Regierungsstellen. Basierend auf den aktuellen Bestimmungen werden die Regierungsstellen wie ein einziger Mehrwertsteuerzahler behandelt, unter Verwendung einer NIP-Nummer.

In ähnlicher Weise verwenden im Fall von Mehrwertsteuergruppen separate Mehrwertsteuerzahler, die einen neuen Steuerzahler (eine Mehrwertsteuergruppe) anlegen, eine NIP-Nummer. Die vorgeschlagenen Änderungen sind das Ergebnis der laufenden öffentlichen Konsultationen, die im Dezember 2021 stattfanden. Darüber hinaus wurde die Änderung auch im Mai 2022 von der Union der polnischen Metropolen beantragt.

Vorgeschlagene Änderungen der aktuellen E-Rechnungs-Verordnung

Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, zusätzliche beschränkte Rechte für lokale Regierungsstellen und Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen zu gewähren. Darüber hinaus können lokale Regierungsstellen und Mehrwertsteuergruppen einer natürlichen Person, die ihr Vertreter ist, Administratorrechte gewähren, um Berechtigungen in KSeF zu verwalten.

Dank dieser delegierten Rechte wird es eine Option geben, Genehmigungen für die lokale Regierungsstelle und für das Unternehmen, das Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe ist, zu verwalten. Darüber hinaus ist es bezeichnend, dass eine Person mit einer solchen Berechtigung nicht gleichzeitig Zugriff auf Rechnungen in anderen Einheiten innerhalb der lokalen Regierung oder innerhalb anderer Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe hat.

Für lokale Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen muss die Erteilung oder der Entzug der Genehmigung an eine natürliche Person elektronisch erfolgen. Es ist nicht möglich, ein Papierformular einzureichen, um die zuständige Steuerbehörde zu benachrichtigen.

Verbleibende Probleme mit KSEF und Datum der Durchsetzung

Wie bereits erwähnt, sind die vorgeschlagenen Änderungen eine Reaktion auf Bedenken, die von den betroffenen Unternehmen geäußert wurden. Sie erfüllen jedoch nicht alle Bedürfnisse der lokalen Gebietskörperschaften und Mehrwertsteuergruppen. Zum Beispiel bleibt die Frage offen, wie eine eingehende elektronische Rechnung einer bestimmten internen Einheit oder einem Mitglied einer Umsatzsteuergruppe zugeordnet werden kann. Das liegt daran, dass Rechnungen nur die Daten des Steuerzahlers enthalten, was in diesem Fall die lokale Regierungseinheit oder eine Mehrwertsteuergruppe ist, und keine Daten der internen Einheit oder des Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe.

Die Verordnung wird 14 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten. Die Bestimmungen, die für Mitglieder von Mehrwertsteuergruppen gelten, gelten jedoch ab dem 1. Januar 2023.

Jetzt sind Sie dran

Möchten Sie sicherstellen, dass die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Polen eingehalten werden? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerexperten auf.

Sign up for Email Updates

Stay up to date with the latest tax and compliance updates that may impact your business.

Author

Marta Sowińska

Marta Sowińska is a Junior Regulatory Counsel at Sovos. Based in Lisbon and originally from Poland, Marta earned a Bachelor’s degree in International and European Law from the Hague University of Applied Sciences in the Netherlands and has studied at the Beijing Normal University in China.
Share this post

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
July 18, 2025
ViDA E-Invoicing und Anforderungen an die digitale Berichterstattung: Was Unternehmen wissen müssen

Entdecken Sie die wichtigsten ViDA-Änderungen in Bezug auf die EU-Umsatzsteuer, die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung. Erfahren Sie, was Unternehmen tun müssen, um im Jahr 2025 und darüber hinaus konform zu bleiben.

Frankreichs E-Rechnungs-Reform
E-Invoicing Compliance EMEA
July 17, 2025
Frankreichs E-Rechnungs-Reform: Wir sind bereit, Unternehmen in der Pilotphase zu unterstützen

Mit dem nahenden Start der Pilotphase der französischen E-Rechnungs-Reform sind wir bestens vorbereitet, um Unternehmen in jeder Phase des Übergangs zu begleiten. Als globaler Anbieter für Steuer-Compliance-Lösungen und vertrauenswürdiger Technologiepartner helfen wir Firmen, den bevorstehenden Wandel sicher zu meistern. Vorbereitung auf ein entscheidendes Jahr Die französische B2B-E-Rechnungs-Reform startet ihre Pilotphase im Februar 2026, und wir […]

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
April 10, 2025
ViDA: Die Zeitleiste

Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) zielt darauf ab, das europäische Umsatzsteuersystem zu modernisieren und zu vereinfachen.

ViDA wurde am 11. März 2025 offiziell von der EU angenommen. Es dauerte 27 Monate, bis das Paket verabschiedet und verabschiedet wurde, wobei die Initiative ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 vorgeschlagen wurde.

The Rise of Pre Filled returns in Greece
Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
April 3, 2025
Der Anstieg der vorausgefüllten Steuererklärungen in Griechenland

Da Regierungen weltweit weiterhin auf Continuous Transaction Controls (CTC)-Systeme wie E-Invoicing und Echtzeit-E-Reporting umsteigen, entfaltet sich im Rahmen dieses Schritts zur Steuerdigitalisierung ein weiterer Trend: vorausgefüllte Steuererklärungen.

Griechenland E-Invoicing
E-Invoicing Compliance EMEA
January 14, 2025
Griechenland: Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab Juli 2025 nach EU-Ausnahmeregelung möglich

Griechenland E-Invoicing war in den letzten Jahren dabei, die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung einzuführen