Oman führt VAT-System ein

Andrew Decker
April 20, 2021

Das Sultanat Oman hat eine Mehrwertsteuer ab dem 16. April 2021 eingeführt. Das Mehrwertsteuersystem soll schrittweise eingeführt werden, wobei sich die Unternehmen im Laufe des nächsten Jahres je nach Umsatz zu verschiedenen Zeitpunkten für die Mehrwertsteuer registrieren müssen.

Umsatz Obligatorischer Anmeldeschluss Datum des Inkrafttretens der Registrierung
Größer als 1.000.000 OMR März 15, 2021 April 16, 2021
500.000 OMR bis 1.000.000 OMR 31. Mai 2021 1. Juli 2021
250.000 OMR bis 499.999 OMR August 31, 2021 1. Oktober 2021
38.500 OMR bis 249.999 OMR Februar 28, 2022 1. April 2022

Der Mehrwertsteuersatz beträgt 5 % auf Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die im Oman bezogen werden, sowie auf Importe. Die meisten Dienstleistungen, die von Unternehmen an Verbraucher erbracht werden, müssen am Wohnsitz des Lieferanten bezogen werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie z.B. Lieferungen von elektronischen Dienstleistungen und Telekommunikation (die im Oman bezogen werden, wenn sie im Oman genutzt werden) oder Lieferungen von Restaurantdienstleistungen. MwSt.-registrierte Unternehmen müssen vierteljährlich über ein elektronisches Portal Steuererklärungen einreichen.

Die folgenden Lieferungen unterliegen dem Nullsatz der Mehrwertsteuer:

  • Spezifizierte Lebensmittel, die in den Mehrwertsteuerbestimmungen aufgeführt sind
  • Bestimmte Medikamente und medizinische Geräte
  • Das Angebot an Anlagegold, Silber und Platin
  • Lieferungen von internationalen und GCC-internen Transporten von Gütern oder Personen und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Transport
  • Die Bereitstellung von Luft-, See- und Landtransportmitteln, die für die Beförderung von Personen und Gütern zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind, sowie die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport
  • Die Bereitstellung von Rettungsflugzeugen und Rettungs- und Hilfsbooten
  • Die Versorgung mit Öl, Ölderivaten und Erdgas

Die folgenden Lieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit:

  • Finanzdienstleistungen
  • Gesundheitsdienstleistungen und verwandte Waren und Dienstleistungen
  • Bildungsdienstleistungen und verwandte Waren und Dienstleistungen
  • Unbebautes Land (nacktes Land)
  • Wiederverkauf von Wohnimmobilien
  • Lokaler Personentransport
  • Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken

Im Jahr 2016 einigten sich die sechs Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates (GCC) auf die Einführung einer 5 %igen Mehrwertsteuer nach einem gemeinsamen Rahmen. Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate führten ihre Mehrwertsteuersysteme 2018 ein, Bahrain folgte 2019. Im Juli 2020 erhöhte Saudi-Arabien seinen Mehrwertsteuersatz auf 15 %. Kuwait und Katar haben beide ihre Absicht angekündigt, die Mehrwertsteuer in Zukunft einzuführen, wobei der genaue Zeitplan noch nicht feststeht.

Das Rahmenabkommen sieht besondere Regeln für den Verkauf von Waren zwischen den GCC-Mitgliedstaaten vor. Ähnlich wie bei den EU-Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen wurden diese Regeln ausgesetzt, bis mehr Mitgliedstaaten das Rahmenabkommen umgesetzt und die erforderlichen IT-Infrastrukturen eingerichtet haben.

Unternehmen, die im Oman geschäftlich tätig sind, müssen ihre Umsatzsteuerverbindlichkeiten für die Zukunft bewerten.

Weitere Informationen zu den neuen Maßnahmen finden Sie auf der Website der omanischen Steuerbehörde: https://tms.taxoman.gov.om/portal/web/taxportal/

Jetzt sind Sie dran

Um über die sich ändernde Umsatzsteuer-Compliance-Landschaft auf dem Laufenden zu bleiben, laden Sie Trends: Towards Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten regulatorischen Nachrichten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Sign up for Email Updates

Stay up to date with the latest tax and compliance updates that may impact your business.

Author

Andrew Decker

Andrew Decker is a Regulatory General Counsel at Sovos within the Regulatory Analysis & Design Department. Andrew focuses on international VAT and GST issues and domestic sales tax issues. Andrew received a B.A. in Economics from Bates College and J.D. at Northeastern University School of Law. Andrew is a member of the Massachusetts Bar.
Share this post

E-Invoicing Compliance EMEA
January 14, 2025
Griechenland: Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab Juli 2025 nach EU-Ausnahmeregelung möglich

Griechenland war in den letzten Jahren dabei, die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung einzuführen, und es wird erwartet, dass ein B2B-E-Invoicing-Mandat folgen wird. Nach Berichten, dass Griechenland eine Ausnahmegenehmigung für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung im Jahr 2024 beantragt hat, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Erteilung dieser Genehmigung veröffentlicht. […]

Implementierung von SAP Clean Core
Einhaltung der Steuervorschriften EMEA
January 6, 2025
SAP: Der Weg Ihres Unternehmens zum Clean Core

Im ersten Blog unserer Serie haben wir das Konzept von SAP Clean Core vorgestellt und erfahren, wie viel über seine Auswirkungen auf das Geschäft gesprochen wird, insbesondere über die Möglichkeit, ein ERP an die betrieblichen Anforderungen anzupassen. Im zweiten Teil haben wir uns damit befasst, wie Unternehmen die SAP-Clean-Core-Prinzipien nutzen können, um ein System zu […]