Für das Vereinigte Königreich und andere Nicht-EU-Unternehmen ist es wichtig, den Importeur der Waren in die EU zu bestimmen, da dies Auswirkungen auf die mehrwertsteuerliche Behandlung haben wird.
Für Waren unter 150€ gibt es vereinfachte Optionen wie den Import One Stop Shop (IOSS) oder spezielle Vereinbarungen über den Postbetreiber. Bei der Lieferung von Waren über 150€ müssen Unternehmen jedoch überlegen, wie sie die Waren importieren wollen.
Eine Option besteht darin, dass Unternehmen auf der Basis von Delivered Duty Paid (DDP) liefern und als Importeur der Waren in die EU agieren. Das verbessert das Kundenerlebnis bei B2C-Transaktionen, führt aber zu einer Verpflichtung, im Importland registriert zu sein und die lokale Mehrwertsteuer zu erheben, zusammen mit zusätzlichen Compliance-Anforderungen. Wenn Waren aus diesem Land in andere EU-Länder bewegt werden, dann könnte je nach Lieferkette der One Stop Shop (OSS) genutzt werden, um weitere Umsatzsteuer-Registrierungspflichten zu umgehen.
Kunde als Importeur — verfügbare Optionen
Aufgrund der gestiegenen Befolgungskosten haben sich viele Unternehmen dafür entschieden, nicht Importeur zu sein und diese Verpflichtung an den Endkunden weiterzugeben. Falls ein Unternehmen diese Route wählt, sind immer noch Optionen verfügbar.
Das Unternehmen könnte dem Kunden einfach die volle Verpflichtung auferlegen. , Der Kunde erhält vor der Lieferung eine Zahlungsaufforderung für die Mehrwertsteuer und alle Abgaben vom Transporteur. , Es könnte auch eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die an den Kunden weitergegeben wird. Einmal bezahlt, wird die Ware geliefert. Dieser Ansatz bietet nicht das beste Kundenerlebnis.
Aus diesem Grund haben sich viele Unternehmen für eine „Landkostenmethode“ entschieden, die von vielen Kurieren angeboten wird. Der Kunde ist immer noch der Importeur auf den Einfuhrdokumenten, aber das Unternehmen zieht zum Zeitpunkt des Verkaufs die Mehrwertsteuer und die Abgaben vom Kunden ein und begleicht die Rechnung des Spediteurs in seinem Namen. Theoretisch wird dadurch vermieden, dass sich das Unternehmen in der EU registrieren muss, und bietet dem Kunden trotzdem ein nahtloses Erlebnis. Das wirft jedoch die Frage auf: Ist der Kunde tatsächlich der Importeur?
Die geschäftlichen Auswirkungen falscher Begriffe
Einige Steuerbehörden beginnen, Regelungen für Waren mit einem Wert von über 150€, bei denen Waren direkt in den Liefermitgliedstaat eingeführt werden, anders zu betrachten. Eine Gesetzesänderung am 1. Juli 2021 beinhaltete das Konzept „wo der Lieferant indirekt in den Transport oder Versand der Waren eingreift“. Das ist Gegenmaßnahmen, die es dem Verkäufer ermöglichten, zu argumentieren, dass es sich nicht um Fernverkäufe handelt, sondern um einen lokalen Verkauf, sodass nur die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren versandt wurden, bilanziert werden musste.
Nach der Gesetzesänderung argumentieren einige Steuerbehörden, dass dieses Konzept bedeutet, dass, wenn ein Verkäufer an eine Privatperson in seinem Land verkauft und der Verkäufer dafür sorgt, dass die Waren aus einem Nicht-EU-Land geliefert und die Zollabfertigung in seinem EU-Mitgliedstaat erfolgt, der Ort der Lieferung der Mitgliedstaat als Lieferant ist hat indirekt in den Transport eingegriffen.
Infolgedessen muss der Lieferant die Umsatzsteuer im Mitgliedstaat registrieren und abrechnen, auch wenn der Kunde der Importeur der Waren ist. Dieses Argument könnte zu Doppelbesteuerung führen und zusätzliche Compliance-Verpflichtungen zusammen mit Prüfungen der Steuerbehörden nach sich ziehen — all das bringt zusätzliche Kosten und Zeit für Unternehmen mit sich.
Wie sollten Unternehmen mit dieser Veränderung umgehen?
Es ist wichtig, dass Unternehmen, die eine Methode anwenden, bei der der Kunde der Importeur ist, die richtigen Vorkehrungen treffen. Dazu gehört, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website die Tatsache widerspiegeln, dass der Kunde der Importeur ist, und dass das Unternehmen befugt ist, in seinem Namen einen Zollanmelder zu benennen. Es ist auch wichtig, dass die Zolldokumente korrekt ausgefüllt sind. Es ist auch wichtig, Begriffe wie DDP auf der Website zu vermeiden, da dies bedeutet, dass das Unternehmen der Importeur ist.
Haben Sie immer noch Fragen?
Wenn Sie Hilfe bei Fragen zu EU-Importen benötigen oder falls Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der Umsatzsteuer benötigt, setzen Sie sich mit einem unserer Steuerexperten in Verbindung.