Kroatiens Fiskalisierungssystem: Überwachung von Bargeldtransaktionen einfacher gemacht

Joanna Hysi
April 8, 2021

Kroatien war eines der ersten Länder der Welt, das ein Echtzeit-Meldesystem für Bargeldtransaktionen an die Steuerbehörde eingeführt hat. Bekannt als das Online-Fiskalisierungssystem wurden neue Anforderungen eingeführt, um die Steuerkontrollen für Bargeldtransaktionen zu verbessern.

Kroatiens Online-Fiskalisierungssystem

Das System zielt darauf ab, Betrug im Einzelhandel zu bekämpfen, indem es der Steuerbehörde Einblick in Bargeldtransaktionen in Echtzeit verschafft und die Bürger ermutigt, sich an der Steuerkontrolle zu beteiligen, indem sie den Steuerbeleg über die Webanwendung der Steuerbehörde validieren.

Bisher musste der Aussteller im Rahmen des Online-Fiskalisierungssystems die Rechnungsdaten zur Genehmigung an die Steuerbehörde senden und einen von der Steuerbehörde bereitgestellten eindeutigen Rechnungsidentifikationscode (JIR) in die endgültige Quittung für den Kunden aufnehmen. Die Registrierung des Verkaufs konnte durch Eingabe des JIR-Codes über die Webanwendung der Steuerbehörde überprüft werden.

Was ist neu für Kroatiens Online-Fiskalisierungssystem?

Die Regierung hat eine neue Anforderung für Steuerbelege eingeführt, um die Beteiligung der Bürger zu erleichtern und die Kontrolle der Steuerunterlagen und -nachweise zu erhöhen.

Ab 1. Januar 2021 muss ein QR-Code in fiskalisierten Belegen für Bargeldtransaktionen enthalten sein. Verbraucher können nun ihre Quittungen durch Eingabe des JIR über die Webanwendung oder durch Scannen des QR-Codes validieren.

Im Rahmen der Steuerreform trat am 1. Januar 2021 ein neues Verfahren zur Besteuerung von Umsätzen über Selbstbedienungsgeräte in Kraft.

Zur Durchführung des Fiskalisierungsverfahrens über Selbstbedienungsgeräte muss der Steuerpflichtige den Einsatz von Software zur elektronischen Unterzeichnung von Verkaufsnachrichten ermöglichen und einen Internetanschluss für den elektronischen Datenaustausch mit der Steuerverwaltung bereitstellen.

Bei der Implementierung der Fiskalisierung von Selbstbedienungsgeräten wird nur der Verkauf fiskalisiert und an die Steuerverwaltung gesendet, es wird keine Rechnung an den Kunden ausgestellt.

Die sekundäre Gesetzgebung, die den Prozess und die Maßnahmen für die Datensicherheit und den Datenaustausch spezifiziert, ist trotz des Inkrafttretens der Anforderung noch nicht veröffentlicht worden, wird aber in naher Zukunft erwartet.

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Author

Joanna Hysi

Joanna is a Senior Regulatory Counsel at Sovos. Based in Stockholm and originally from Greece, Joanna’s background is in commercial and corporate law with research focus on EU law and financial innovation. Joanna earned her degree in Law in Greece and her masters in Commercial and Corporate from London School of Economics and Political Science (LSE) in London.
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